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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankheitausfall versichern - selbständig / Gemeinschaftspraxis



Theklaxyz
27.06.2018, 06:27
Hallo zusammen,

Eine Frage an die schon Niedergelassenen: ich bin auf der Suche nach Modellen, wie ein evtl. Krankheitsausfall bei ggf. Übernahme eines Anteils in einer Gemeinschaftspraxis geregelt wird, wenn eine Krankentagegeldversicherung nicht abgeschlossen werden kann.

Im Krankheitsfall steht bei uns im Vertrag, daß ein Vertreter bezahlt werden muß, u.a. hierfür wird eine private Krankentagegeldversicherung (Leistung 250 Euro/ Tag) abgeschlossen.

Was machen, wenn das nicht möglich ist?

tarumo
27.06.2018, 10:04
Wenn Dein Gesundheitszustand es nicht zuläßt, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen (und wie sieht es aus mit Berufsunfähigkeitsversicherung?) würde ich keinesfalls eine selbstständige Tätigkeit anstreben, sondern mich anstellen lassen. Zur Not auch in einer anderen Praxis. Zum anderen ist das Krankentagegeld ja primär für einen selbst bestimmt und nicht zur Deckung wirtschaftlicher Ausfälle der GP. Abgesehen davon wird man für 250 EUR auch keinen Vertreter für einen ganzen Tag bekommen, geschweige denn einen Tag Einnahmeausfall abdecken können. Wenn das erzielte Einkommen so lukrativ ist, daß man damit auch längere Krankheitsausfälle unversichert abdecken kann (das ist halt eben Selbstständigkeit)- go for it! Ansonsten klingt das irgendwie dubios. Falls ich den Post mißverstanden haben sollte, dann bitte klarstellen.

Evil
27.06.2018, 11:57
Es gibt sogenannte Praxisausfallsversicherungen, die dann die entgangenen Einnahmen ersetzen. Die Bedingungen variieren aber sehr stark, daher sollte man sich diesbezüglich an einen unabhängigen Berater wenden.

Theklaxyz
27.06.2018, 12:29
Eine Kranketagegeldversicherung ist schon unmöglich, wenn man bis vor kurzem z.B. eine Psychotherapie gemacht hat.
Danke für den Tipp mit der Praxisausfallversicherung, werde ich mal nachschauen.

Wie habt ihr das geregelt, wenn einer in einer BAG ausfällt wegen Krankheit?

tarumo
27.06.2018, 18:08
Daß man bei bestimmten Lebensläufen keine Versicherung mehr abschließen kann, stellt keiner infrage. Meine Frage war vielmehr, warum Du Deinem Praxispartner einen "Vertreter" schuldest? Üblicherweise erzielst Du ja für Dich während Krankheit kein Einkommen, die auf Dich anteilig verbuchten Praxisunkosten laufen weiter und das ist ja "Strafe" genug. Von Kleinigkeiten, daß der Vertreter üblicherweise nicht mal eben so KV-Leistungen abrechnen darf und auch am Anfang wohl kaum das etablierte Arbeitstempo erbringen wird, mal abgesehen. Und für 250 EUR/Tag wird man wohl kaum einen Facharzt bekommen. Wie ist denn der Urlaub geregelt? Oder ist das Verhältnis "asymmetrisch" und Du arbeitest als "scheinselbstständig" nur zu? Klingt alles irgendwie komisch. Vielleicht fährst Du mit einem Angestelltenverhältnis besser, da ist das Krankheitsrisiko beim AG. Daß man auch Humanfaktoren über eine Praxisausfallversicherung abdecken kann, wäre mir zwar neu, ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Wenn dem so ist, steht aber zu befürchten, daß es an den gleichen Gründen scheitern wird wie schon zuvor.

Theklaxyz
30.06.2018, 15:10
Hallo tarumo, danke für deine Antwort! Prinzipiell verstehe ich deine Frage, darum gehts mir aber nicht. Meine Frage ist vielmehr (vielleicht hab ich mich ungeschickt ausgedrückt): wie regeln das andere in einer BAG? Wie wird ein evt. Krankheitsausfall vertraglich im Vorfeld behandelt? Krankentagegeld jetzt hin oder her, mich interessiert vor allem, wie das sonst noch gehandhabt werden könnte.

test
30.06.2018, 17:43
Mir ist nicht ganz klar, wieso man mehr als eine KRankentagegeldversicherung unbedingt braucht.
Findet man einen Vertreter, sollte der ja sein Honorar auch wieder einspielen. Sonst kann man sich den Vertreter ja gleich sparen, wenn er keinen Umsatz/Einnahmen generieren würde.