Hazem89
28.06.2018, 21:40
Hallo,
ich arbeite als angestellter Zahnarzt in einer Zahnarztpraxis. Vor kurzem habe ich mich gekündigt. Der Arbeitgeber hat gemeint, dass ich die Verantwortung für die von mir durchgeführten prothetische Versorgungen, die noch Gewährleistungsanspruch haben, trage. Das heißt, falls es zu irgendwelchen erneuerung-, nachbesserung- oder reparaturbedürftigen Problemen mit der ZE-Arbeiten kommt, muss ich in seine Praxis kommen (ggf. im Wochenende), um die notwendige Behandlung selbst vorzunehmen.
Gerne möchte ich mich informieren, ob die Aussagen vom Arbeitgeber gesetzlich zulässig sind.
Viele Grüße
ich arbeite als angestellter Zahnarzt in einer Zahnarztpraxis. Vor kurzem habe ich mich gekündigt. Der Arbeitgeber hat gemeint, dass ich die Verantwortung für die von mir durchgeführten prothetische Versorgungen, die noch Gewährleistungsanspruch haben, trage. Das heißt, falls es zu irgendwelchen erneuerung-, nachbesserung- oder reparaturbedürftigen Problemen mit der ZE-Arbeiten kommt, muss ich in seine Praxis kommen (ggf. im Wochenende), um die notwendige Behandlung selbst vorzunehmen.
Gerne möchte ich mich informieren, ob die Aussagen vom Arbeitgeber gesetzlich zulässig sind.
Viele Grüße