Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Notarzt in Hessen
Guten Morgen,
ich ziehe demnächst nach Hessen und werde da auch Notarzt fahren. Gibt's was, was man dafür beachten sollte? Konkret zweierlei:
a) Ich habe mal gehört, dass man konkrete "hessische" Fortbildungspunkte pro Jahr nachweisen muss. Wie läuft denn das im ersten Jahr?
b) Es gibt doch diese "Voranmeldungs-Codes" oder so ähnlich, mit denen schon präklinisch dem Krankenhaus was mitgeteilt wird. Wie läuft denn das, und muss ich mich damit überhaupt auskennen? Oder macht das alles der RA?
Danke!!!
Schönes Wochenende
niere
Private Pyle
14.07.2018, 08:13
Es reicht, deine Frage einmal in einem Unterforum zu stellen.
WackenDoc
14.07.2018, 08:16
Hast du noch einen "richtigen Job"? Also mind. 15h in einem Angestellten- oder Beamtenverhältnis? Oder eigene Praxis?
Das mit den Voranmeldecodes macht normalerweise dein RA
@Private Pyle/admin: Mea culpa - das Unterforum habe ich erst zu spät entdeckt. Der Eintrag ohne Unterforum darf gerne gelöscht werden... :-)
WackenDoc
14.07.2018, 09:22
Ich denke, es macht am meisten Sinn, wenn dieser Beitrag erhalten bleibt (ist ja im passenden Unterforum):
Klär das unbedingt, ob Elternzeit die Bedingungen nach §23c SGB IV erfüllt.
Guter Hinweis, danke. Formal habe ich keine Elternzeit, weil mein Arbeitsvertrag zwischendurch ausgelaufen ist - ich bin also offiziell Hausmann. ;-) Daher wird jede Tätigkeit sozialversicherungspflichtig.
Weißt Du etwas zu nachweispflichtigen Fortbildungspunkten?
WackenDoc
14.07.2018, 12:05
Nein, ich fahre in einem anderen Bundesland.
Wenn du die Bedingungen für §23c nicht erfüllst, gilts du als scheinselbständig. Es sei denn du kannst einen Angestelltenvertrag ergattern.
FirebirdUSA
14.07.2018, 19:04
Vertrag verlängert sich doch um Elternzeit... oder bist du nicht mehr in Weiterbildung?
Nö, der Vertrag verlängert sich nicht automatisch (unabhängig vom Weiterbildungsstand). Aber ich bin ja ohnehin weggezogen...
FirebirdUSA
22.07.2018, 19:21
Nö, der Vertrag verlängert sich nicht automatisch (unabhängig vom Weiterbildungsstand). Aber ich bin ja ohnehin weggezogen...
Doch tut er, lies gerne nach: https://www.gesetze-im-internet.de/_arbvtrg/__1.html
Paragraph 1 Abs 4 Punkt 3
Steht auch im Wissenschaftszeitverträge Gesetz in ähnlicher Form
Spannende Sache - und wieder was gelernt. ;-) Danke!
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