PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KPP- Nachweis, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt ?



Kiwi26
20.07.2018, 14:09
Hallo,hallo,
Ich fange zum WS an, Medizin studieren und wollte deshalb jetzt schonmal einen Monat Praktikum vorziehen. Soweit so gut, Bewerbung (, in der ich auch klargemacht habe, dass ich aktuell noch nicht studiere) lief schon, einen Praktikumsplatz habe ich auch bekommen. Jetzt brauche ich aber einen Nachweis, dass es sich bei meinem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt und ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung wie ich das anstellen soll. Als Beispiel wurden irgendwelche Schreiben der Universität genannt, womit ich ja leider nicht dienen kann. Kann mir hier vielleicht jemand helfen?
Vielem Dank schonmal ;)

*milkakuh*
20.07.2018, 14:22
ÄApprO §6 (https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/BJNR240500002.html):

(1) Der dreimonatige Krankenpflegedienst (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3) ist vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflegeaufwand abzuleisten. Er hat den Zweck, den Studienanwärter oder Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und ihn mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen. Der Krankenpflegedienst kann in drei Abschnitten zu jeweils einem Monat abgeleistet werden.


(4) Die Ableistung des Krankenpflegedienstes ist bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen. In den Fällen des Absatzes 1 erfolgt der Nachweis durch eine Bescheinigung nach Anlage 5 zu dieser Verordnung.


Würde das ggf. zusammen mit deiner Bewerbung bei HSS einreichen.

minifussel
20.07.2018, 15:47
Bei unserem LPA (S-H) gibt es Vordrücke, an den es bescheinigt werden kann, was das für ein Praktikum ist. Gibt es nicht zufällig überall so was?

Ursa
20.07.2018, 16:42
Schau mal online auf der Homepage bei deinem derzeitigen Landesprüfungsamt unter Humanmedizin nach. dort wirst du auch die Bedingungen und Leerformulare für das KPP finden. Das richtet sich nach deinem derzeitigen Wohnort, solange du noch keinen Studienplatz hast.

davo
20.07.2018, 16:48
Wenn das Krankenhaus zu doof ist, das von sich aus zu wissen, sollte man das Praktikum vielleicht einfach woanders machen :-p

Migole
20.07.2018, 19:33
Aus irgendwelchen Gründen musste ich sowas auch für zwei Wochen Famulatur an einer Uniklinik vorzeigen. Habe ich auch nicht verstanden. Normalerweise ist das doch nur relevant wenn die sich bei mehr als drei Monaten um den Mindestlohn drücken wollen? :-nix

An den TE: ich würde da auch am ehesten beim LPA nachfragen. Wundert mich trotzdem welches Krankenhaus nicht sofort jeden Pflegepraktikanten mit Kusshand nimmt?

Kiwi26
21.07.2018, 14:25
Also ich habe dem Krankenhaus jetzt einfach den Auszug aus den Bedingungen fürs KPP vom LPA geschickt. Da steht ja, dass es auch vor dem Studium absolviert werden kann. Das sollte reichen, ich habe nunmal keine „Institution“ die mich jetzt direkt dazu verpflichtet. Und das Krankenhaus ist eigentlich kein schlechtes ... Die Pflegedirektion hat mir das irgendwie so versucht zu erklären, dass sich im Falle einer Prüfung (was das für eine sein soll habe ich nicht verstanden) wohl zuerst auf die Praktikanten gestürzt wird und da wohl eine Veranlassung fürs Praktikum gegeben sein muss ... vielen Dank für eure Hilfe auf jeden Fall! :) ich hoffe, dass da jetzt alles in Ordnung geht.
LG

Heerestorte
21.07.2018, 16:50
Die Approbationsordnung, wie sie Milka geposted hat, "zwingt" dich dazu.
Ich hätte eher das geschickt und nicht den Auszug vom LPA.

Kiwi26
21.07.2018, 21:19
In diesem Auszug wird aber unter anderem die Approbationsordnung zitiert ..