WackenDoc
20.08.2018, 16:36
Zur Facharztprüfung meldet man sich an, wenn man alles Zahlen und Zeiten zusammen hat. Das ist unabhängig von einer Anstellung.
Es ist lediglich der Ort wichtig, an dem du arbeitest, weil sich danach die Zuständigkeit der Ärztekammer ergibt.
Es ist auch völlig egal, ob du irgendeinen Weiterbildungsabschnitt in dieser Ärztekammer gemacht hast.
Ich halte - wie ich oben schon geschrieben habe - andere Probleme im Zusammenhang mit einer Niederlassung als Psychosomatiker für relevanter. Allem voran das Ausgeliefertsein bezüglich der gesamten Vergütung, ob man da jetzt die Kosten für KV-Dienste abzieht oder nicht.
Ich greif dieses Thema nochmal auf. Ich finde, man sollte die Fachrichtungswahl nicht primär von Vergütungsfragen abhängig machen- vor allem, weil die jederzeit quasi über Nacht geändert werden können bzw. auch werden. Für die Karriereplanung bedarf es allerdings schon so eine Art "Businessplan", und deswegen sollte man wichtige berufspolitische Fragen und Entwicklungen überschauen können.
Zur Psychosomatik:
-ein Wechsel ins Ausland ist schwer, weil es die Fachrichtung so in anderen Ländern nicht gibt, wenn der/die PartnerIn solche Pläne hat, wird es u.U. schwierig. Wechsel in den ÖGD und solche Sachen lasse ich mal außen vor.
-In Deutschland bleibt somit die Wahl zwischen Klinik und Praxis.
Klinik: FA-Ausbildung ist IMHO relativ straight, keine größeren Hürden (mal abgesehen von den Zeit/Unkosten externer FB,SE etc.). Da Approbierte Mangelware sind, ist auch eine recht zügige Beförderung zu erwarten. Dienste sind regelmäßig Rufdienste, und die Kliniken, die ich kenne, beziehen auch die oberen Ebenen mit ein, d.h. hohe Dienstfrequenz bis ins fortgeschrittene Alter aber bei eher geringer Auslastung. Dann wird die nächsten Jahre PEPP Tribut fordern, und es ist zu erwarten, daß z.B eher durch die KH-Träger auf der Psychosomatik Pflegekräfte eingespart werden als z.B. auf der Intensiv mit ihren Mindestvorgaben, man wird also hier in einen noch größeren Mangel bzw. Pflegenotstand reinsteuern. Desweiteren verschiebt sich gerade das Patientenspektrum von eßgestörten Mädchen und ausgebrannten Lehrerinnen mit Doppelnamen hin zu "traumatisierten" jungen Männern, die bei Mißfallen auch mal "Stress" machen können. Als KH-Arzt kannst Du Dir i.d.R. Deine Patienten nicht aussuchen.
Praxis:
In die Zahlen einer typischen KV-Praxis habe ich keinen Einblick, es ist, denke ich mal, jedoch common sense, daß es bei vernünftigem Zeitaufwand (und der ist in der Psychosomatik nicht unerheblich) eher unrealistisch ist, ein angemessenes Einkommen zu erwirtschaften. Die GKV ist- wie die DRV- ein Umlage- bzw. Schnellballsystem, und schon deswegen kann es honorarmäßig spätestens seit den 80er Jahren nur noch den Sinkflug geben, egal was interessierte Kreise dazu erzählen. Will man den Beruf als "Hobbypraxis" betreiben, wie viele das ja tun, z.B. weil der Partner (es ist hier meistens der Mann) für das Familienauskommen sorgt, kann man über diesen Punkt hinwegsehen. Es bleiben aber die Unwägbarkeiten des KV-Systems mit unbezahlten Zwangsdiensten im Auto und an Krankenhausambulanzen, darüber hinaus werden die nächsten Jahre ein paar neue Gemeinheiten kommen, wie ständige Aufrüstung der EDV, Mindestsprechstundenvorgaben inkl. Abendsprechstunde und Samstags, und demnächst auch via TSVG "zwangszugewiesene" Patienten mit dementsprechend garantiertem Therapieerfolg:-(
Aktuell stellt für viele der Wechsel in eine reine Privatpraxis eine Lösung dar, wohnt man in einem Bundesland, wo keine Privatärzte zu KV-Diensten herangezogen werden, spart man sich auch diesen Stress (zumindest aktuell). Hier sollte man allerdings sich über die Situation der PKV klar werden, die aktuell politisch sabotiert wird. Zum einen ist die (ziemlich einzigartige und völlig willkürliche) Versicherungspflichtgrenze mittlerweile derart hochgesetzt worden, daß sie vom überwiegenden Anteil der Bevölkerung in den ersten Berufsjahren bzw. zum Zeitpunkt der Familiengründung nicht mehr genommen werden kann (das merken gerade die Kinderärzte heftig), zum anderen hat man durch den (auch hier wieder im Gegensatz zu anderen Ländern) Verzicht auf Kontrahierungszwang nachhaltig erreicht, daß man mit F.... Diagnosen selbst auch nach Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze keine PKV mehr wird abschließen können, so daß man keine "Stammpatienten" mehr wird haben können. Last but non least schickt sich gerade HH als erstes Bundesland an, die Beamten in die GKV zu stecken, so daß auch die typische Einnahmequelle "LehrerInnen mit burnout" mittelfristig wegfallen wird. Die lukrative Nische "Manager mit burnout" gibt es natürlich auch, aber die ist fest in Hand großer Konzerne mit angestellten Ärzten. Und als Selbstzahler- ... es ist eine Binsenweisheit, daß Menschen mit F... Diagnosen normalerweise auch finanziell nicht auf der Sonnenseite stehen (und selbst dann auch noch mehr für den Tierarzt ausgeben als für die eigene Gesundheit)
Alles hier geschriebene gilt sinngemäß auch für Psychiatrie- mit dem Unterschied, daß hier noch ein gewisses Regressrisiko wg. Medikamentenbudgets hinzukommt.
Wie gesagt, einfach informieren und abwägen.
Zur Facharztprüfung meldet man sich an, wenn man alles Zahlen und Zeiten zusammen hat. Das ist unabhängig von einer Anstellung.
Also ich mußte früher (TM) bei meiner Ärztekammer einen kurzen Schrieb des aktuellen Weiterbilders zum Logbuch beilegen, daß er die charakterlichen und fachlichen Voraussetzungen für eine Prüfung und spätere Tätigkeit als Facharzt für gegeben hält. Hat man sich das nicht beizeiten ausstellen lassen (oder vor zu langer Zeit) könnte eine Anmeldung ohne existierendes Arbeitsverhältnis Schwierigkeiten bereiten. Ich persönlich empfehle auch immer die Anmeldung aus einem existierenden Arbeitsverhältnis heraus, einfach aus dem Grund, um Form- und sonstige Fehler im Logbuch etc. kurzfristig "beheben" zu können. Wenn sich der ehemalige Weiterbilder stur stellt bzw. in "Bummelstreik" tritt und Bescheinigungen des aktuellen WBE wegen Unterschreitung der Mindestzeit noch nicht anerkannt werden, hat man hier u.U. auch ein Problem.
WackenDoc
22.08.2018, 15:56
Die Aussage, dass der weiterbilder einen geeignet hält, gehört in das letzte Zeugnis. Klar ist es einfacher, wenn man die Prüfung aus einem Weiterbildungsverhältnis heraus macht. Es ist aber kein Muss.
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