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Vianna
12.08.2018, 21:08
Danke für den Link Brutus.

Muriel, ich würde es so verstehen, dass das nicht ok ist. Das wäre ja nicht überraschend sondern planbar. In der Zeit bekommt man ja auch noch locker einen Leiharzt.

FirebirdUSA
13.08.2018, 06:27
Ich würde es so verstehen: sofern Betriebsrat zustimmt ist es ok

Brutus
13.08.2018, 07:40
Das bedeutet, dass ich mir bei klassischem Schichtdienst wie auf ITS oder in der Pflege an einem X-Tag, der nicht Wochenende ist, der mit frei geplant ist, quasi nix vornehmen kann, da ich jederzeit auch ad hoc noch während des laufenden Tages von meinem AG dienstverpflichtet werden könnte?
Ja, er kann es versuchen. Aber wenn er Dich anruft und Dir an Deinem freien Tag am Telefon sagt, Du musst kommen, dann kannst Du direkt auflegen (da war die Verbindung weg), Du hast gesoffen (Niemand kann von Dir verlangen, dass Du an Deinem freien Tag nüchtern zu sein hast), Du hast ein Telefon mit Rufnummernanzeige und Anrufbeantworter und gehst überhaupt nicht dran, Du bist gerade in Amsterdam vorm Coffeeshop oder stehst mit dem Wohnwagen in der Pampa an der Nordsee...
Möglichkeiten hast Du viele. Und wie schon in dem Exposee von der Schichtplanfibel steht: man kann auch Regeln aufstellen: nein, ich rufe keine Kollegen im FZA / Urlaub an. Der BR / MAV kann per Aushang ankündigen, dass man kurzfristigen Verpflichtungen NICHT zustimmt, etc...

Hoppla-Daisy
13.08.2018, 09:03
Sacht mal, was Anderes. Darf ein Chef eigentlich eine Urlaubssperre für ein bestimmtes Wochenende verhängen? Sprich, dadurch mein Jahresurlaub be-/verhindert wird? Im konkreten Fall geht es darum, dass mir gesagt wurde, ich hätte meinen Urlaub einfach in die Urlaubssperre gelegt. An einem Wochenende in meinem Urlaub ist ein großer Kongress. Und da wurde Urlaubssperre verhängt. Ich hab mich beim Buchen meiner Reise verguckt und mich an den Daten von 2017 orientiert und dachte noch "och, passt ja dann". Nun bin ich zu diesem Termin genau mitten im Urlaub.

"Mal sehen, ob der Chef das genehmigen wird"
"Äh, es handelt sich hier um meinen zweiwöchigen Jahresurlaub..."
"Mit anderen Worten, dann bist du krank, wenn er nicht genehmigt wird"
"Wenn du es so willst, ja .... es sei denn, der Chef steht drauf, mir dann 4600 Euro zu erstatten"

Soweit ich weiß, ist der Spielraum für eine Urlaubssperre sehr eng gestrickt.

Muriel
13.08.2018, 09:12
Hm, wenn Du eine Reise gebucht hast, ohne dass Dir der Urlaub bisher genehmigt wurde, wird Dir da keiner etwas erstatten müssen und es dürfte böse ausgedrückt Dein persönliches Pech sein. Sollte jedoch der Urlaub schon genehmigt sein, der Chef erst danach mit der Urlaubssperre herausgerückt sein, dann dürfte er Pech gehabt haben.

Hoppla-Daisy
13.08.2018, 09:14
Der Chef genehmigt grundsätzlich nicht lange im voraus einen Urlaub, weil es könnte ja was dazwischen kommen. Mit anderen Worten: Jeder von uns bucht seinen Urlaub, ohne dass der Urlaub genehmigt ist. Weil etwas Anderes bleibt einem gar nicht übrig, möchte man denn nicht erst vier Wochen vor dem Urlaub buchen :-(

Muriel
13.08.2018, 09:24
Problem ist, dass der Gesetzgeber keine Aussage darüber trifft, innerhalb welcher Zeit nach Antragstellung bzw vor Antritt des Urlaubs dieser genehmigt werden muss. Das kann der Chef also tatsächlich so machen, auch wenn das natürlich maximal ätzend ist und eigentlich anders geregelt werden sollte.

Hoppla-Daisy
13.08.2018, 09:33
Da ich keine andere Möglichkeit habe, meinen Urlaub zu nehmen, weil meine lieben Kollegen mit ihrem Stückwerk nirgendwo größere Lücken lassen, wird er meinem Antrag zustimmen müssen. In Zeiten eines Kongresses muss man vielleicht dann auch mal das Programm runterfahren ;-). Wird ja in anderen Kliniken ebenso gehandhabt.

Muriel
13.08.2018, 09:49
Müssen... Hm, nee, wahrscheinlich nicht, fürchte ich. Zwei Wochen sollten am Stück gewährt werden, aber wann die liegen, ist auch nichts, wo der AN grundsätzlich Anspruch drauf hat. Rede mit ihm, das Meiste lässt sich ja Gott sei Dank klären.

FirebirdUSA
13.08.2018, 10:33
Der Chef genehmigt grundsätzlich nicht lange im voraus einen Urlaub, weil es könnte ja was dazwischen kommen. Mit anderen Worten: Jeder von uns bucht seinen Urlaub, ohne dass der Urlaub genehmigt ist. Weil etwas Anderes bleibt einem gar nicht übrig, möchte man denn nicht erst vier Wochen vor dem Urlaub buchen :-(
Gibt es bei euch keine Beriebsvereinbarung o.ä.?

Autolyse
13.08.2018, 17:14
Der Chef genehmigt grundsätzlich nicht lange im voraus einen Urlaub, weil es könnte ja was dazwischen kommen. Mit anderen Worten: Jeder von uns bucht seinen Urlaub, ohne dass der Urlaub genehmigt ist. Weil etwas Anderes bleibt einem gar nicht übrig, möchte man denn nicht erst vier Wochen vor dem Urlaub buchen :-(

Der Arbeitgeber verhält sich nämlich treuewidrig, wenn er ein frühes Einreichen fordert und dann nicht binnen einer angemessenen Frist (untergerichtlich sind dafür einen Monat angesetzt worden) Einwendungen äußert. Das wird auch mit der Struktur des Urlaubsanspruchs begründet: Die Lage des Urlaubs ist nämlich nicht Teil des Direktionsrechts, sondern der Arbeitgeber muss als Schuldner des Urlaubs harte Leistungsverweigerungsrechte - dringende betriebliche Belange (die Schwelle ist relativ hoch) oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer - haben.