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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 2 Frage A 157/B 47 spezifisches Vorgehen für die Behandlung



Gro?mutter
22.08.2018, 23:38
Hier wird B als richtig angesehen.
Nur finde ich die Frage an sich zu kurz gestellt, um sie mit den Antwortmöglichkeiten richtig beantworten zu können.
Antwortbeispiele finden sich mal wieder im Faller (4. Ausgabe) ab Seite 243.
Dabei wäre "Indikationsdiagnostik: Die Aufgabe der Indikationsstellung liegt in der Zuordnung einer Person mit einer bestimmten Krankheit zu einer bestimmten Behandlungsmaßnahme."
Somit wäre die Antwort B in Ordnung.
Aber - eine Seite weiter liest man "Die Prozessdiagnostik zur Überprüfung der verordneten Therapie erfolgt durch die
Verlaufsbeobachtung der Patienten. Es werden eingetretene Veränderungen ermittelt, um zu entscheiden,
ob die Behandlungsmaßnahme beibehalten wird oder modifiziert werden muss"
Ist denn die Modifikation der Behandlung nicht auch ein "spezifisches Vorgehen" für die Behandlung?
Damit erreicht auch die Antwortmöglichkeit E einen ordentlichen Beachtungsgrad und könnte doch ebenso als Antwortoption in Betracht gezogen werden, oder?

Unregistriert
23.08.2018, 01:37
Guter Ansatz, sehe ich ähnlich

Unregistriert
23.08.2018, 08:02
sehe ich auch so!

Unregistriert
23.08.2018, 09:11
Da man aber in der Regel das Vorgehen für die Behandlung VOR dem Beginn der Behandlung konzipiert, macht Antwort B schon am meisten Sinn. Wenn dort gefragt wäre, wie man die Behandlung im Verlauf am besten an die individuellen Bedürfnisse anpasst, könnte E evtl. hinkommen.

Gro?mutter
23.08.2018, 10:21
Ich habe diese Frage eben beim IMPP eingereicht.

davo
23.08.2018, 13:46
E könnte nur dann richtig sein wenn man wüsste, dass bereits irgendwas gelaufen ist, und wenn man wüsste, das es darum ginge, die bisherige Behandlung zu beurteilen (!) und ggfs. zu modifizieren. Davon steht aber überhaupt nichts in der Frage. Also kann man es auch nicht einfach dazuerfinden.

B hingegen trifft ganz eindeutig zu, ohne zusätzliche Voraussetzungen von denen nichts in der Frage steht.

Immer vom einfachsten Fall ausgehen, vom offensichtlichen Fall. Nicht versuchen um fünf Ecken zu denken ;-)

dieKathy
24.08.2018, 13:02
Ich habe diese Frage eben beim IMPP eingereicht.

WICHTIGE ANMERKUNG:

Eine Freundin hat im Frühjahr Fragen per Email eingereicht. Ihr Antrag konnte leider nicht bearbeitet werden, da laut IMPP nicht der richtige Postweg (FAX) eingehalten wurde.

Ich würde euch empfehlen die Anträge auch nochmal per FAX dem IMPP zukommen zulassen. Und ggf. eine Empfangsbestätigung einzufordern.

davo
24.08.2018, 14:02
Das ist soweit ich weiß hinfällig da es mittlerweile ein eigenes Formular für Anfechtungen auf der IMPP-Seite gibt.

Alle offiziellen Details findet ihr bestimmt in eurem IMPP-Heftchen ;-)

24.08.2018, 21:16
Das ist soweit ich weiß hinfällig da es mittlerweile ein eigenes Formular für Anfechtungen auf der IMPP-Seite gibt.

Alle offiziellen Details findet ihr bestimmt in eurem IMPP-Heftchen ;-)




https://www.impp.de/internet/de/kommentierung-1.html
Hier der Link zum Formular

dieKathy
24.08.2018, 21:37
https://www.impp.de/internet/de/kommentierung-1.html
Hier der Link zum Formular

Prima! Habe es vorhin mitbekommen! Dann fleißig Formulare Online ausfüllen :-)