Gro?mutter
23.08.2018, 01:08
Im Faller (Ausgabe 4) findet sich die Antwort E (Seite 366): "Diese Patientenvertreter rekrutieren sich aus den Selbsthilfeorganisationen."
Befragt man aber das Sozialgesetzbuch (https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/140f.html) (das meiner Meinung einen Hauch mehr Gültigkeit besitzt ...), so findet man "Die für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen sind in Fragen, die die Versorgung betreffen, nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu beteiligen. ......... die Organisationen benennen hierzu sachkundige Personen."
Also "Organisationen, die die Interessen vertreten und Organisationen der Selbsthilfe".
Natürlich soll auch bei dieser Frage die am ehesten richtige Antwort gewählt werden, aber schließt das tatsächlich die "pflegenden Angehörigen" oder die anderen Antworten kategorisch aus, die sich in einer Interessengruppe vereinigt haben und somit laut Sozialgesetzbuch selbstverständlich auch geeignete Personen entsenden könnten?
Befragt man aber das Sozialgesetzbuch (https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/140f.html) (das meiner Meinung einen Hauch mehr Gültigkeit besitzt ...), so findet man "Die für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen sind in Fragen, die die Versorgung betreffen, nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu beteiligen. ......... die Organisationen benennen hierzu sachkundige Personen."
Also "Organisationen, die die Interessen vertreten und Organisationen der Selbsthilfe".
Natürlich soll auch bei dieser Frage die am ehesten richtige Antwort gewählt werden, aber schließt das tatsächlich die "pflegenden Angehörigen" oder die anderen Antworten kategorisch aus, die sich in einer Interessengruppe vereinigt haben und somit laut Sozialgesetzbuch selbstverständlich auch geeignete Personen entsenden könnten?