doro2000
05.09.2018, 10:01
Hallo,
Habe heute den Zulassungsbescheid für München erhalten, den ich dieses Jahr jedoch nicht annehmen werde, weil ich von September bis Juli einen Dienst ableisten werde.
Im Zulassungsbescheid steht:
„Nach Beendigung Ihres Dienstes haben Sie aufgrund
dieser Zulassung Anspruch darauf, innerhalb der nächsten zwei Vergabeverfahren nach Dienstende, in denen
dieser Studiengang angeboten wird, erneut ausgewählt zu werden.”
Wenn mein Dienst also im Juli endet, ist ja der Bewerbungsschluss (31.5.) schon vorbei.
Ich habe aber vor, zum WS 2019/20 mit dem Studium zu beginnen - bekomme ich dann trotzdem im August die Zulassung nach Dienst (obwohl der Dienst zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist) oder erst wieder im September mit dem normalen AdH?
Und theoretisch hätte ich doch sowohl im SS2020 als auch WS20/21 diesen Wieder-Zulassungs-Anspruch, oder? Meint ihr, das bleibt so, trotz Verfahrensänderung? Die AdH-Quote an sich soll ja soweit ich weiß bestehen bleiben, bloß die Kriterien vereinheitlicht werden.
Habe heute den Zulassungsbescheid für München erhalten, den ich dieses Jahr jedoch nicht annehmen werde, weil ich von September bis Juli einen Dienst ableisten werde.
Im Zulassungsbescheid steht:
„Nach Beendigung Ihres Dienstes haben Sie aufgrund
dieser Zulassung Anspruch darauf, innerhalb der nächsten zwei Vergabeverfahren nach Dienstende, in denen
dieser Studiengang angeboten wird, erneut ausgewählt zu werden.”
Wenn mein Dienst also im Juli endet, ist ja der Bewerbungsschluss (31.5.) schon vorbei.
Ich habe aber vor, zum WS 2019/20 mit dem Studium zu beginnen - bekomme ich dann trotzdem im August die Zulassung nach Dienst (obwohl der Dienst zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist) oder erst wieder im September mit dem normalen AdH?
Und theoretisch hätte ich doch sowohl im SS2020 als auch WS20/21 diesen Wieder-Zulassungs-Anspruch, oder? Meint ihr, das bleibt so, trotz Verfahrensänderung? Die AdH-Quote an sich soll ja soweit ich weiß bestehen bleiben, bloß die Kriterien vereinheitlicht werden.