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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zwangsverpflichtung zum Dienst



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Nilani
06.09.2018, 15:21
Hallo,

eigentlich bin ich mit meinem Haus gerade zufrieden, aber wie an so vielen Orten ist die Besetzung gerade echt sch....
Aktuell sind wir 3 Leute, die noch Dienste schieben, die beiden anderen Kollegen sind über 60. Einer davon macht trotzdem 6 oder 7 im Moment, die andere macht max. 3, obwohl beide ja gar nicht mehr bräuchten.

2 Häuser (mit jeweils eigenem Dienst), im August sind jetzt auf 1 Seite mehrere Dienste unbesetzt, so dass wir vermutlich beide Häuser versorgen müssen (Weg ca. 5 min, abends Türen verschlossen, 3 bzw. 5 Etagen ... wenn "da drüben" was passiert, siehts eng aus). Allein das finde ich schon grenzwertig und wir wollten uns eigentlich weigern, das zu machen.

Hauptproblem ist jetzt jedoch ein Sonntagsdienst Mitte September. Kann von keiner der beiden Kliniken besetzt werden, extern findet sich wohl auch keiner. Jetzt haben wir eine Mail bekommen. Wir 3 sollen uns einigen (wobei ich jetzt schon weiß, dass keiner von uns 3 das freiwillig machen wird), ansonsten würde er per Los jemandem den Dienst zuteilen.

Kann mir jemand sagen, wie das rechtlich aussieht? Können wir uns irgendwie dagegen wehren? Muss jemand von uns da ran? Ich höre eh zum 1.11. auf, theoretisch könnte mir Abmahnung oder Kündigung egal sein (letzteres ist andererseits bei der aktuellen Situation eh nicht möglich). Ich wäre ja dafür, dass da mal der Hintergrund ran muss, werde das auch vorschlagen. Wir 3 Kollegen sind übrigens von 2 Abteilungen. Meine orthopädische Abt. hat von (noch) 5 Assistenzärzten derzeit nur 2 dienstfähige, davon ist 1 krank.

Wir sind übrigens in einer Reha-Klinik, der Dienstaufwand ist jetzt nicht soooo groß, man kann meist auch schlafen. Zumindest hier in der Ortho und Psychosomatik. Auf der anderen Seite gibt's jedoch Kardiologie, Neurologie mit teilweise aufwendigen Pflegepatienten, auf die wir "Orthos" gar nicht mehr eingestellt sind.

Wäre für ein paar Tipps dankbar.

Edit: hatte jetzt schon 2 x Samstag hintereinander auf Chefarzt-Anordnung, davor Weiterbildung, wo ich auch 2 WE unterwegs war, dieses WE ist frei, aber verplant. Nächste Woche wäre also nach 5 Wochen für mich das erste richtige freie Wochenende ... und danach schon wieder Samstag Dienst. echt zum ko..... gerade die Situation.

Moonchen
06.09.2018, 17:09
was steht denn im offiziellen Dienstplan?

Nilani
06.09.2018, 19:37
wie meinst du das? Im Dienstplan steht ne Lücke an dem betreffenden Sonntag, die der Chefarzt auf Biegen und Brechen schließen will. Der Kollege, der dort vor 2 Monaten eingeplant wurde, ist inzwischen nicht mehr im Haus.

freak1
06.09.2018, 20:01
Normalerweise hat der Arbeitgeber mit Herausgabe des Dienstplanes sein Direktionsrecht verbraucht und kann da nicht einfach mal sowas anordnen.

WackenDoc
06.09.2018, 20:03
Honorarärzte zu finden ist übrigens nur eine Frage des Honorars. Kurz vor unbesetzten Diensten steigen die Angebote üblicherweise ordentlich und dann findet sich doch jemand.

Brutus
07.09.2018, 06:56
wie meinst du das? Im Dienstplan steht ne Lücke an dem betreffenden Sonntag, die der Chefarzt auf Biegen und Brechen schließen will. Der Kollege, der dort vor 2 Monaten eingeplant wurde, ist inzwischen nicht mehr im Haus.
Ist der Plan denn offiziell draußen? Dann hat der Chef ein Problem. Und wenn er den Dienst unbedingt besetzen will, dann kann er ja selbst mal denselben machen... ;-)

Nilani
07.09.2018, 07:04
Es ist ja der Dienstplan vom aktuellen Monat, daher ist er draußen. Der andere Kollege hat zum 1.9. aufgehört (wobei das schon bekannt war). Wir machen den Dienstplan ja aber auch immer zusammen. Er ist heute morgen nicht davon abgewichen: wenn keine Externen gefunden werden, dann sind halt die Mitarbeiter im Haus in der Pflicht und ich hätte ja dieses WE frei .... hab nochmal deutlich gemacht, dass es mir egal ist. Innerhalb von 5 Wochen 3x samstags finde ich mehr als genug. Hab jetzt auch den Vorschlag gemacht, dass ausnahmsweise mal jemand vom Hintergrund den Dienst macht. Bin gespannt, wie er Montag entschieden hat.

Brutus
07.09.2018, 09:33
Tja, MAV/BR informieren, Chef noch einmal drauf hinweisen, dass Du Termine hast, AN DEINEM FREIEN WOCHENENDE!
Wenn Du eh gekündigt hast, zur Not das Arbeitsgericht anrufen im Eilverfahren. :-nix

Nilani
17.09.2018, 14:37
Danke für die Infos. Dass mit den nicht mehr erlaubten Änderungen nach Veröffentlichung des Dienstplans war mir so nicht bewusst gewesen. Bisher gab es auch in keiner Klinik, wo ich gearbeitet habe, so ein Problem mit den Diensten. Hab es dann aber noch an die Rechtsabteilung vom Hartmann-Bund gegeben, wo ich dank Medi-Learn irgendwie immer noch Mitglied bin. Das Dienstproblem wurde auf nicht so elegante Weise an den Oberarzt delegiert, der sich in der einen Woche aber echt für uns eingesetzt und eine andere Lösung gefunden hat.

Feuerblick
17.09.2018, 14:44
Woran man sieht: "Geht nicht anders" war glatt gelogen...

bxd39
23.09.2018, 06:32
Ist es korrekt, dass FZA im veröffentlichten Dienstplan noch in "Dienst" geändert werden kann?
Mit welcher Frist darf das passieren, auch 4 Tage?

Vielleicht benutze ich die falschen Suchstrings, aber konkret zu der Frage finde ich keine genaue Antwort.

FirebirdUSA
23.09.2018, 07:01
Ja FZA kann geändert werden. Zustimmung Betriebsrat vorausgesetzt.

kartoffelbrei
23.09.2018, 08:49
Aber 4 Tage vorher? Ich dachte, ein Dienstplan muss 6 Wochen vorher stehen und darf danach nur mit Einwilligung des betroffenen geändert werden. Hab aber gerade keine Zeit, das nachzugucken...

bxd39
23.09.2018, 09:23
Ja dass es prinzipiell geht, hab ich auch herausgefunden. Ich hab leider nichts dazu gefunden, wie früh das passieren muss..

anignu
23.09.2018, 10:21
Ich hab das so verstanden, dass man unterscheiden muss zwischen F und FZA. Also quasi einem geplanten "Frei" weil Schichtdienst und weil man ja "nur" soundsoviele Prozent arbeitet und freie Tage braucht / haben muss und einem FZA also einem "Freizeitausgleich" für Überstunden. Für F gelten ganz normal die Regels so wie für alle anderen Dienste im Sinne von "ich hab da was anderes geplant, ich hab da keine Zeit, sucht euch nen anderen Deppen". Und für FZA kann man schnell mal herangezogen werden, denn eigentlich müsste man unter der Woche ja arbeiten, da hat man ja eh nix anderes geplant ;-) FZA ist irgendwo Risiko des Arbeitnehmers.
So ist zumindest mein laienhaftes Verständnis von dem Ganzen.

ChillenMitBazillen
23.09.2018, 13:46
FZA ist irgendwo Risiko des Arbeitnehmers.

So ist vielleicht der Wunsch mancher Arbeitgeber. Im Gegenteil hat der Arbeitgeber ja schon genug über uns verfügt, als er uns Überstunden zu ungeplanter Zeit aufgebürdet hat. Freizeitausgleich ist genauso verbindlich wie jeder andere Dienst. (Theorie und Praxis, ich weiß...)

kartoffelbrei
23.09.2018, 16:17
Ich habe neulich gelernt, dass es für solche arbeitsrechtlichen Fragen ein Bürgertelefon der Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt. Die dürfen keine Rechtsberatung im Einzelfall machen, aber wenn man betont, dass es um eine "grundsätzliche" Frage geht, können die einem hilfreiche Infos geben. Vielleicht rufst du da mal an? (Und gib gerne Bescheid, was sie geraten haben! :D)

https://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/buergertelefon.html

Autolyse
23.09.2018, 17:18
Das ist hochumstritten. Die BAG-Entscheidungen auf die sich die Arbeitgeberseite gerne bezieht betraf eine Negativfeststellung - nämlich die Ansage, dass am vorherigen Arbeitstag erst festzulegen ob gearbeitet wird oder Freizeitausgleich stattfindet, nicht statthaft ist. Die andere Entscheidung betrifft eine widerrufliche Freistellung zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Es gibt obergerichtliche Rechtsprechung zu nicht tarifgebundenen Unternehmen ohne Betriebsrat, die die vier Tage Regel aus der Abrufarbeit heranziehen.

Soweit ich weiß gab es in der Vergangenheit zwei Revisionen aus dem TVöD zu dieser Frage. Beide sind kurz vorm Termin zur mündlichen Verhandlung von der Arbeitgeberseite wegverglichen worden. Das ist die Lösung, wenn die Arbeitgeberseite kalte Füße bekommt, weil jeder Arbeitnehmer käuflich ist, wenn die Summe stimmt...

bxd39
23.09.2018, 18:11
Ich bin ehrlich gesagt verblüfft darüber, dass es darauf keine so klare Antwort zu geben scheint. Das Problem ist ja jetzt nicht super abstrakt.
Ich werde Morgen mal die schlaue Nummer wählen und berichten...

FirebirdUSA
23.09.2018, 18:36
Ich bin ehrlich gesagt verblüfft darüber, dass es darauf keine so klare Antwort zu geben scheint. Das Problem ist ja jetzt nicht super abstrakt.
Ich werde Morgen mal die schlaue Nummer wählen und berichten...
Naja in der Rechtssprechung sind es immer Einzelfälle und es gibt vieles was zu bedenken ist: Tarifliche Regelung? Betriebliche mit der MAV abgestimmte Regelung?
Im konkreten Fall hilft vielleicht auch mal unverbindlich beim Betriebsrat zu fragen?