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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Blutentnahmen bei der Polizei versteuern



Mellapropella87
12.09.2018, 10:19
Hallo liebe Kollegen,
Durch Zufall bin ich im Pool für die BEs der Polizei gelandet und werde wirklich regelmäßig angerufen, damit ich auf der Wache die BEs entnehme. Die mögen immer ungern ein der ZNA rumhängen.
Anders als beim Blutabnehmen für die Polizei im KH/in der Praxis, kommt deutlich mehr Geld dabei rum und aktuell sind das monatlich etwa 900 Euro die ich ausbezahlt bekomme (Mega viel leicht verdientes Geld).
Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie ich das versteuert und wie viel ich wohl so zurückzahlen muss and Finanzamt.
Hat da jemand Erfahrungen?
Gruß!

Sebastian1
12.09.2018, 10:48
Als Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Anlage S der Steuererklärung. Umsatzsteuerfrei.
Höhe richtet sich nach deiner Steuerklasse etc., Wird normal auf dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen angerechnet.
14 Prozent sind außerdem an die Ärzteversorgung zu zahlen.

ehem-user-02-08-2021-1033
12.09.2018, 10:51
- Richtig, du musst die Einnahmen "versteuern", d.h. in deiner Einkommenssteuererklärung angeben.
- Es sind ganz "normale" Einnahmen eines Freiberuflers. Aber Achtung, ggf. Umsatzsteuerpflicht: Die Höhe ist entscheidend:
https://www.iww.de/aaa/zusatzleistungen/steuerrecht-umsatzsteuer-bei-aerzten-im-fokus-der-finanzaemter-f73073

Solltest du nun viele Fragezeichen haben und den Link, den ich dir gepostet habe nicht verstehen, empfehle ich dir dringend einen Besuch beim Steuerberater.
Der macht das dann für dich. Zwar nicht kostenlos, dafür aber rechtssicher.

ehem-user-02-08-2021-1033
12.09.2018, 10:52
Als Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Anlage S der Steuererklärung. Umsatzsteuerfrei.
Höhe richtet sich nach deiner Steuerklasse etc., Wird normal auf dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen angerechnet.
14 Prozent sind außerdem an die Ärzteversorgung zu zahlen.

Nein, gerade Blutentnahmen sind nicht zwingend umsatzsteuerfrei.

Sebastian1
12.09.2018, 11:00
Ach ja, kurative Tätigkeit und so. Du hast Recht.

aerztinwerden
12.09.2018, 15:27
Hey Mella,
wie bist du denn da gelandet? Jemand aus meiner Nachbarstadt bei der Polizei hat mal gesagt, die suchen immer, aber ich weiß nicht, wo man sich da am besten meldet, wenn man Interesse daran hat. Weißt du, wie man da versichert ist?

Pflaume
12.09.2018, 18:31
@aerztinwerden: Du bist so versichert, wie du dich versichert, denn natürlich handelt es sich dabei um eine selbständige/freiberufliche Tätigkeit. Da steht man für alles selbst gerade. Gerade bei den Themen Blutentnahme und Gewahrsamfähigkeitsuntersuchungen - oder, ganz neu, bei diesen sehr gut bezahlten (weil es keiner machen will) Untersuchungen / medizinischen Begleitungen von abgelehnten Asylbewerbern bei der Abschiebung - empfiehlt sich dringend, sich eine Haftpflicht- (und evtl. Rechtsschutz-) Versicherung zu besorgen, die ausdrücklich eine freiberufliche Tätigkeit und diese Dienste abdeckt.

Die Dienste sind in der Tat teilweise ganz gut bezahlt. Man muß sich aber bewußt sein, dass solche Dienste aber tatsächlich auch gelegentlich für Ärger sorgen, weil es für die Delinquenten nämlich gelegentlich um was geht und die bzw. deren Rechtsanwälte sich an jeden Strohhalm klammern, auch daran, den begutachtenden / Blut entnehmenden Arzt anzugehen. Tritt sicher insgesamt selten sein, ist aber sehr lästig, wenn doch, auch wenn am Ende normalerweise nix dabei rum kommt.

Dieser Problematik sollte man sich meiner Meinung nach unbedingt bewußt sein, und zwar ganz besonders dann, wenn man seine berufliche Zukunft noch nicht ausgeplant bzw. erreicht hat. Mit Veränderungen in der beruflichen Tätigkeit, d.h. mit dem Facharzt und vor allem aber mit einer etwaigen Niederlassung werden die Berufshaftpflichtverträge jeweils neu ausgehandelt. Dabei können laufende Verfahren oder auch nur abgeschlossene Verfahren in der Vergangenheit ein Problem darstellen. Der wichtigste Prädiktor für das Risiko, das Haftpflichtversicherungen mit einem Versicherten eingehen, ist die Tatsache, ob derjenige schon mal (insbesondere in den letzten Jahren) einen Versicherungsfall hatte oder ob da gerade was läuft. Wenn also etwas vorliegt, bedeutet das unter Umständen (sehr stark) höhere Prämien oder gar, dass eine Versicherung einen gar nicht nach dem Facharzt oder für die Niederlassung versichert.

Ich habe für mich entschieden, dass zumindest während meiner Zeit als Weiterbildungsassistent solche Dienste ein zu großes Risiko darstellen, dass es (trotz der teils ganz guten Bezahlung) mehr Ärger als Nutzen gibt. Sobald man mit dem Facharzt fertig ist, sind solche Dienste sowieso nur noch in Ausnahmefällen interessant, da man anderweitig meist viel mehr Geld verdienen kann.

Für jemanden, der eine Karriere beim Gesundheitsamt plant und sich um all das keine Sorgen machen muß, können solche Dienste natürlich sehr attraktiv sein.

Wenn du so etwas in deinem Ort machen willst, kannst du einfach die Polizei anrufen. Natürlich nicht die Notrufnummer, sondern die Zentrale der Polizei. Findet man mit Google raus.

agouti_lilac
12.09.2018, 21:10
...aber ich weiß nicht, wo man sich da am besten meldet, wenn man Interesse daran hat.
Bei uns vermittelt das das Institut für Rechtsmedizin.

WackenDoc
12.09.2018, 21:29
Polizeiärztlichen Dienst kann man auch fragen. Ist nämlich je nach Bundesland unterschiedlich,die Wissen aber meist ob Bedarf ist und können vermitteln.
Und nicht Vergessen- Das Versorgungswerk hätte gerne seinen Anteil. Und wenn du es da anmeldest wollen die ne DRV-befreiung

WackenDoc
12.09.2018, 21:31
Übrigens-BGliche Absicherung nicht vergessen. Gerade bei dem Klientel sind NSV mit Ansteckungsgefahr sehr real

aerztinwerden
14.09.2018, 15:59
Hey ihr,
danke für eure Antworten. Dass mit der Berufshaftpflicht hatte ich mir noch gar nicht überlegt, dass man später da Probleme bekommen könnte, wenn die jetzt schon wegen so einer Sache für einen tätig werden müssen.
@WackenDoc: ist es nicht so, dass ich über die Polizei zumindest BGlich abgesichert wäre, hast du da Wissen drüber?

Sebastian1
14.09.2018, 17:13
Ich bin zwar nicht WackenDoc, aber antworte trotzdem mal: nein. Du bist ja nicht bei der Polizei angestellt. Du bist freiberuflich ärztlich tätig. Da musst du dich selbst versichern, Berufshaftpflicht und BG.