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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verlustvortrag - Steuern sparen, kennt sich jemand aus?



Katastrofee
14.09.2018, 19:36
Hey,

ich hab mich ein wenig in das Thema Verlustvortrag eingelesen. Allerdings bin ich etwas verwirrt:
ich wurde von Januar bis März nach meinem Pflegepraktikum von der Klinik angestellt und habe dabei relativ gut verdient. Ich vermute, meine Ausgaben (die ich anrechnen kann) liegen für dieses Jahr unter meinen Einnahmen.
Allerdings habe ich schon auch wirklich viel Geld ins Studium investiert: habe ein IPad gekauft, die Promethen, etc. und habe gerade das Gefühl ich übersehe etwas. Es kann doch nicht sein, dass ich als Student, der arbeitet und sein Studium und Leben selbst finanziert keinen Vorteil durch den Verlustvortrag habe, während die Studenten die alles von Mami und Papi gezahlt bekommen und kein eigenes Einkommen haben mehrere Tausend Euro sparen können.
Bin gerade etwas enttäuscht und hoffe, dass ich etwas missverstanden habe..

Kennt sich hier jemand zufällig damit aus?

Liebe Grüße
Fee

*milkakuh*
14.09.2018, 20:14
Hab hier recht ausführlich geantwortet: http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?98736-Studiengeb%FChren-(r%FCckwirkend)-von-Steuern-absetzen-Auslandsstudium&highlight=Verlustvortrag
Schau mal, ob du danach noch Fragen hast.

Wichtigste Frage: Handelt es sich bei dir überhaupt um eine Zweitausbildung?

Krötino
14.09.2018, 20:54
Das Ipad wirst du wohl kaum anrechen lassen können. Der größte "Einbringer" dürfte Miete sein. Und willkommen im absurden System : Wer arbeitet ist blöd. Mit einem regelmäßigen Einkommen dürfte es dir eigentlich unmöglichen sein substantiellen Verlustvortrag aufzubauen.

*milkakuh*
14.09.2018, 21:26
Das Ipad wirst du wohl kaum anrechen lassen können. Der größte "Einbringer" dürfte Miete sein.
Selbstverständlich kann man das iPad angeben. Miete geht nur, wenn es sich um den Zweitwohnsitz handelt.
Beim Rest muss ich leider zustimmen. Hab mir meinen Verlustvortrag durchs Arbeiten um 15k geschmälert. Ganz tolles System. Hätte ich das Geld von meinen Eltern bekommen, würde es das Finanzamt nicht interessieren...

Krötino
15.09.2018, 07:07
Deswegen würde ich auch alles bei einem Verlustvortrag versuchen dass der Studienort als Zweitwohnsitz anerkannt ist....... Das ist der größte Geldeinbringer. Aber auch der komplizierteste. Solange man jedoch halbwegs eigenes Einkommen hat und nicht von Mama und Papa versorgt wird ist es einfach ziemlich uninteressant in den meisten Fällen.

Bei Arbeitscomputern wäre ich mir mit der vollen steuerlich Absetzbarkeit nicht so locker flocker sicher. Vor allem wenn es sich dann noch um ein Gerät handelt dessen Primärzweck eher Unterhaltung ist..... Da lasse ich mich gerne korrigieren.

Katastrofee
15.09.2018, 08:30
Hab hier recht ausführlich geantwortet: http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?98736-Studiengeb%FChren-(r%FCckwirkend)-von-Steuern-absetzen-Auslandsstudium&highlight=Verlustvortrag
Schau mal, ob du danach noch Fragen hast.

Wichtigste Frage: Handelt es sich bei dir überhaupt um eine Zweitausbildung?

Vielen lieben Dank, der Beitrag beantwortet meine Fragen sehr gut, wenn auch nicht in der Richtung die ich mir natürlich erhofft hatte.. ;)
Es handelt sich bei mir nicht um eine Zweitausbildung, ich hätte aber, wenn das mit den Einnahmen nicht so bescheuert wäre, „auf gut Glück“ einen Verlustvortrag eingereicht und gewartet was sich bei dem Gerichtsurteil ergibt. Hätte auch für die Katz‘ sein können, aber ich hätte es zumindest versucht.

@ Krötino:
Habe mehrfach gelesen, dass man ein IPad anrechnen lassen kann, wenn man es zu 90 % zum Studium verwendet. Das ist bei mir tatsächlich mehr oder weniger der Fall. Man muss wohl auf den Beleg schreiben, dass das Gerät zu 90 % für‘s Studium verwendet wird und es soll keine Probleme geben.
Danke für deine Antwort, es lohnt sich für mich tatsächlich nicht, sehr schade

Krötino
15.09.2018, 09:22
War bei mir genauso. Hatte auch erst einmal daran zu knabbern. Aber so funktioniert das System..

*milkakuh*
15.09.2018, 14:46
Habe mehrfach gelesen, dass man ein IPad anrechnen lassen kann, wenn man es zu 90 % zum Studium verwendet. Das ist bei mir tatsächlich mehr oder weniger der Fall. Man muss wohl auf den Beleg schreiben, dass das Gerät zu 90 % für‘s Studium verwendet wird und es soll keine Probleme geben.
Danke für deine Antwort, es lohnt sich für mich tatsächlich nicht, sehr schade
Belege soll man seit diesem Jahr nicht mehr mit einreichen, sondern nur noch auf Nachfrage. Ich habe mein iPad ohne Diskussionen als Werbungskosten anerkannt bekommen.

In deinem Fall lohnt sich der Aufwand wahrscheinlich nicht für den Verlustvortrag, wenn dein Einkommen "normal" versteuert wird. Du kannst aber versuchen, deinen Arbeitgeber davon zu überzeugen, pauschal zu versteuern. Aber dann bleibt immer noch das Risiko, dass das Gerichtsurteil nicht in deinem Sinne erfolgt und du alles nur als Sonderausgaben geltend machen kannst. Sonderausgaben sind leider nicht vortragbar und wirken sich nur im gleichen Jahr aus.

Tut mir Leid für dich. Ich finde das System auch nicht gerecht. Entweder müsste jedes Einkommen berücksichtigt werden (nicht nur das aus einer Erwerbstätigkeit) oder eben gar gar keins. Aber mich fragt leider keiner.

Edit: Am aller aller aller geilsten finde ich ja übrigens, dass selbst die AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG im PJ vom Verlustvortrag abezogen wird. Das finde ich eine wirkliche Frechheit! :-wand

Krötino
15.09.2018, 15:17
Ah ok.. Also als ich über die Lohi damals das mit meinem Surface versuchen wollte meinte die Lohi das würde nich tlohnen.. Aber ich weiß schon warum ich da gekündigt habe.

Ja, das ist eigentlich das geilste Milkakuh. Ich dachte im PJ könnte es endlcih was werden so zum Schluss. Aber das System ist Maximal auf: "Wer hat dem wird gegeben" ausgelegt. Das soll nicht nach Mimimi klingen, aber die einzigen, die ich kenne, die einen nennenswerten Verlustvortrag schaffen sind Leute die ihr Studium gut durchfinanziert bekommen haben.

Haematopoesie
15.09.2018, 18:45
Sehr gutes Thema!
Ich hätte da auch eine Frage dazu, weil ich jetzt beides gelesen habe - kann man den Verlustvortrag auch fürs Vorherige Jahr einreichen oder kann man da nix mehr machen? ...ich hab noch nie eine Steuererklärung gemacht

edit: hab doch was gefunden;) https://www.merkur.de/leben/geld/steuererklaerung-2018-rueckwirkend-abgeben-vier-oder-sieben-jahre-oder-student-zr-9690095.html

Met-med
16.09.2018, 14:13
Guten Tag!

"Es kann doch nicht sein, dass ich als Student, der arbeitet und sein Studium und Leben selbst finanziert keinen Vorteil durch den Verlustvortrag habe, während die Studenten die alles von Mami und Papi gezahlt bekommen und kein eigenes Einkommen haben mehrere Tausend Euro sparen können."


Das trifft es auf den Punkt. Dabei will ich keine Neiddiskussion starten. Es sei ihnen ja absolut vergönnt!
Wer seinen Lebensunterhalt während des Studiums selbst bestreiten muss, sollte dies -in meinen Augen- dennoch gewürdigt bekommen, wie auch immer das genau aussehen möge. Es wäre zumindest nicht unfair.

Zur steuerlichen Geltendmachung:
Die Absetzbarkeit von geringwertigen Wirtschaftsgütern (PC, Tablet,...) liegt seit 2018 bei 800 Euro (netto). Das heißt, was teurer ist, muss man über mehrere Jahre anteilig abschreiben. Alles, was darunter liegt, kann man im Jahr der Anschaffung absetzen.

Zu wie viel Prozent kann man es absetzen?
Das hängt davon ab, ob es lediglich für private Zwecke oder für Beruf/Weiterbildung/Studium genutzt wird. Hier kommt es darauf an, wie man das dem Finanzamt glaubhaft vermittelt.
Bei einer 50/50 Nutzung (also 50 Prozent für private Zwecke, 50 Prozent für Studium) sollte es keine Schwierigkeiten geben, die Hälfte der Anschaffungskosten abzusetzen.
Will man dagegen mehr absetzen, empfiehlt es sich, genau darzustellen, z.B. in Form eines Protokolls, wozu man das Tablet, den PC benötigt hat. Konkret setzt man hier bei der Einkommensteuererklärung erstmal den Betrag an, den man absetzen will, wartet bis eine Rückmeldung kommt und ob eine Erläuterung verlangt wird und schickt dann u.a. dieses "Arbeitsprotokoll" mit ab.