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Christine
21.09.2001, 09:17
Ich hab mich noch nicht so mit dem Klagen auseinandergesetzt, deshalb jetzt eine vielleicht dumme Frage: Ich hab 511 Punkte, von den 6 aus der Wertung genommenen Fragen aber 5 mit der in Klammern ( wohl richtig? ) angegebenen Lösung angekreuzt. Hätte ich dann eigentlich 516 und somit einen Punkt an der 1 vorbei? Bitte um Antwort, weil ich mich dann auch einer "Fragenrüge" anschließen würde!

21.09.2001, 14:19
Mir fehlen zwei Punkte zur zwei!! Was nun??

Alex
21.09.2001, 21:24
Ich glaube, abhaken ist wahrscheinlich am sinnvollsten. Irgendwo gab's einen Beitrag zum Thema Klagen. Kostet und dauert.

21.09.2001, 22:43
Hallo Christine,
bisher hast du 511 Punkte und bist damit 6 Punkte von der Notengrenze weg (bei einem Prüfungsumfang von 574 Aufgaben). Wenn du die 5 von dir richtig beantworteten eliminierten Aufgaben dazu zählst, hast du zwar 516 Punkte, aber auch der Prüfungsumfang steigt um 5 auf 579 Aufgaben. Damit liegt die Bestehensgrenze bei 348 Punkten und du müsstest mindestens 75 % der darüber hinaus gestellten Fragen zutreffend gelöst haben, d.h. 579 - 348 = 231 x 0,75 = 173,25 + 348 = 521,25. Also liegt die neue Notengrenze "sehr gut" bei 522 Punkten, und dir fehlen bei deinen erzielten 516 Punkten immer noch 6 Punkte! Von daher: Klagen ist völlig aussichtslos!
Ciao Wäller

Christine
22.09.2001, 09:37
Danke Wäller, das hab ich mir schon gedacht, ich wußte nur nicht genau, wieviel "vom Hundert" man mehr für die 1 braucht.Auf jeden Fall brauch ich mir jetzt nicht mehr denken, daß ich nur wegen einem besch...Punkt an der besseren Note vorbei bin; und mit ner 2 kann ich ehrlich gesagt auch saugut leben. Dir nochmal vielen Dank, schönen Urlaub und ein tolles PJ!!!
Ciao, Christine :-))

Philipp
22.09.2001, 16:15
Mir fehlen 2 Punkte zur zwei. Am besten wir machen uns daran ein paar Fragen zu suchen, welche wir dann reklamieren.
Ich habe mich erst heute damit beschäftigt und es wäre schön, wenn Du mir schonmal sagen könntest an welche Fragen Du gedacht hast!

Auf jeden Fall sollten wir einen Versuch unternehmen noch ein paar Punkte zu machen.

Melde Dich.
Philipp

23.09.2001, 09:14
Hi Phillip,

viele strittige Fragen sind von mir schon unter dem Forum-Thema: "Diese Fragen werden nachträglich gestrichen" erwähnt worden. Du kannst ja noch ein paar hinzufügen. Einspruch kann man erst erheben, wenn man das offizielle Schreiben mit seinen Ergebnissen vorliegen hat. Vorher beschäftigt sich das Landesprüfungsamt nicht mit Klagen.

Viele Grüsse,

Geli

23.09.2001, 09:17
Tschuldigung Philipp, Du wirst ja nur mit einem "l" geschrieben !!

23.09.2001, 14:51
Hallo!

Leider bin ich auch knapp an der Zwei vorbei. Mir wurden 456 Punkte gutgeschrieben (außerdem wurden mir drei Fragen, die ich laut IMPP richtig habe, gestrichen) - habe am Freitag mein Zeugnis bekommen. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, daß ich bei drei Fragen die richtige Lösung gemäß der IMPP-Lösung angekreuzt habe. Wie häufig kommen denn Computerlesefehler vor? Ich meine, für mich wäre das sehr entscheidend, denn wenn ich richtig gerechnet habe, dann hätte ich laut Nachteilsausgleich mit den 3 Fragen genau die notwendige Punktzahl (462) für eine Zwei. Und wo schreibe ich am besten hin, zur Überprüfung meiner Antworten? Direkt ans IMPP?

Gruß,
Jasi

Alex
23.09.2001, 15:10
Also, bei mir noch nie - ich hab mein Zeugs 100% richtig ausgezaehlt. Aber an sich ein interessante Frage. Mich plagt immer eine Paranoia mit den Punkten, bevor ich die offizielle Urkunde in den Händen halte. Letztens hab ich überlegt, was man wohl machen könnte, wenn einer dieser MC-Zettel-Einsammler vom LPA aus Haß nach der Prüfung ein paar Sachen ausradiert. :-D

23.09.2001, 21:57
echt seltsam, ich hab auch laut zeugnis 5 punkte weniger, als ich vorher ausgezählt hatte...
es hat zwar trotzdem zur 2 gereicht, trotzdem seltsam...

gruß
säbel

23.09.2001, 22:55
Hallo Jasi,
Computerlesefehler als Ursache für Punkteabweichungen zwischen deiner Auswertung und der offiziellen Ergebnisermittlung kannst du dir mit 100%-iger Sicherheit abschminken! Du hast doch ein Blatt mit den für dich registrierten Antworten bekommen, vergleich es mit deinen Aufzeichnungen und da, wo du Abweichungen feststellst, kannst du im Wege der Akteneinsicht bei deinem LPA deinen Originalantwortbeleg überprüfen. Du wirst feststellen, dass deine Aufzeichnungen im Heft und die Markierungen auf deinem Antwortbeleg voneinander abweichen - das liegt aber an dir (und kommt ganz generell sicher häufiger vor). Also auf zum LPA, nicht zum IMPP (das hat deine Belege längst zum LPA zurückgeschickt)!
Ciao Wäller

29.09.2001, 12:42
Hallo,
bin 4 Punkte an der zwei vorbei und fände es auch großartig, wenn man noch etwas tun könnte!!
Schreibt doch bitte an:
[email protected]

Bin auf jeden Fall dabei!!