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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zählt Studium an FernUni bis 2014 als Wartezeit?



Entenschnabel88
22.09.2018, 12:01
Hallo zusammen,

ich bin soeben auf einen Beitrag auf der Seite von Hochschulstart gestoßen, dessen Formulierung für mich nicht eindeutig ist:

"...Nach den Zulassungsbestimmungen für deutsche Studienbewerber zählen als Parkstudium die Semester, in denen der Antragsteller an einer deutschen Hochschule als Student eingeschrieben war. Hierzu zählen seit Wintersemester 2014/15* z. B. auch ein Studium in Teilzeitform oder Zeiten eines Fernstudiums an der Fernuniversität Hagen!"

Der letzte Satz heißt für mich, dass ein Teilzeitstudium ODER ein Studium an der FernUni Hagen wartezeitschädlich ist. Oder wie würdet ihr diesen Satz auslegen? :-D Also auch wenn man Vollzeitstudierender der FernUni war, galt dies bis einschließlich Wintersemester 2014/15 als Wartezeit???

Über Erleuchtung würde ich mich freuen! :-D

Vielen Dank und liebe Grüße

davo
22.09.2018, 13:38
Der Satz ist doch völlig eindeutig - ab dem WS 2014/15 zählt auch ein Teilzeit-Studium oder ein Fernstudium an der Fernuni Hagen als wartezeitschädliches Studium.

D.h. bis inklusive SS 2014 (!) gelten Zeiten, in denen man an der Fernuni Hagen studiert hat, als Wartezeit. Sofern man dort kein Studium abgeschlossen hat, denn sonst ist man natürlich ein Zweitstudienbewerber.

Steht in etwas klarerer Formulierung auch auf https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=281

Entenschnabel88
22.09.2018, 13:44
Danke für deine Antwort! :-)

Für mich ist es irgendwie nicht völlig eindeutig!^^Vielleicht stehe ich auch auf dem Schlauch.

Also gilt auch ein Fernstudium in Vollzeit bis einschließlich SS 2014 als Wartezeit? Ich habe nämlich Vollzeit dort studiert, mein Studium dann aber im Ausland abgeschlossen. Die Frage ist halt nur, ob mir die 6 Semester (Vollzeit, von 2011 bis 2014) an der FernUni als Wartezeit angerechnet werden. Ich bin mir halt bei der Formulierung nicht sicher, ob dies NUR für Teilzeitstudierende gilt.

Absolute Arrhythmie
22.09.2018, 13:49
es steht doch völlig eindeutig formuliert in dem Link von davo...

davo
22.09.2018, 13:55
Natürlich. Deswegen steht in deinem Zitat ja "oder", deswegen steht in meinem Link ja "und". Es ist völlig egal ob du in Hagen Teilzeit oder Vollzeit studiert hast - bis inkl. SS 2014 zählt es als Wartezeit, ab WS 2014/15 nicht mehr.

Entenschnabel88
22.09.2018, 13:56
Ok, also verstehe ich es richtig, dass grundsätzlich JEDES Fernstudium (egal ob Voll- oder Teilzeit) bis SS2014 als Wartezeit gilt?

Ich war nämlich immer im Glauben, dass das nur für Teilzeitstudiengänge gilt und bin da gerade drauf gestoßen. Jetzt bin ich völlig aufgeregt, weil ich somit dann meine 14 Wartesemester voll und nächstes Semester eine Chance auf einen Platz hätte. Habe in meiner Euphorie jetzt einfach Schiss, dass das irgendeinen Haken hat und ich irgendwas falsch verstehe.^^ Möchte nur auf Nummer sicher gehen.^^

Entenschnabel88
22.09.2018, 13:57
Super, vielen Dank, davo. Dann bin ich jetzt beruhigt und freue mich! :-)

davo
22.09.2018, 13:58
Sehr gut. Jetzt nur sorgfältig sein bei der Angabe der Studienorte ;-)

Entenschnabel88
22.09.2018, 14:20
Ja, danke. :-)

Habe nun 13 Wartesemester, denke im SS wird es nichts. Außerdem käme nur Köln in Frage.

Ich glaube, ich warte dann bis zum WS19 und bewerbe mich dann mit 14 Wartesemestern und einer DN von 2,2 in Duisburg (OP 1), Düsseldorf (OP 2) und Bonn-Siegen.

Oder meinst du, dass es etwas zu riskant ist und ich mich einfach trotzdem für das SS bewerben soll? Habe Angst, dass es im WS19 doch nicht mehr klappt, weil zu viele Spontanbewerber... :-/

davo
22.09.2018, 14:27
Meine Prognose für das SS 2019 liegt bei WZ 15 / DN 2,5-2,6.

Meine Prognose für das WS 2019/20 ist WZ 14 / DN 1,8-2,1. Am ehesten WZ 14 / DN 2,0.

Du solltest dich also unbedingt beide Male bewerben, denn sehr knapp wird es sowieso.

Entenschnabel88
22.09.2018, 14:36
Ok, danke für deine Prognose und deinen Rat. Ja, sicher ist sicher. Werde mich dann wohl auch für das kommende SS bewerben. Ich befürchte auch, dass es sehr knapp wird. :-/

Entenschnabel88
07.12.2018, 16:54
Hallo zusammen,

wollte mich gerade für das SoSe bewerben...anscheinend gilt ein Studium an der FernUni doch nur dann als Wartezeit, wenn dies in Teilzeitform absolviert wurde. :-(( Jetzt bin ich sehr gefrustet, denn ich habe nun echt ziemlich sicher damit gerechnet, nächstes Wintersemester einen Platz zu erhalten. Tja, nun habe ich dann leider nur 11 Wartesemester zum WiSe19/20. So ein blöder Mist. :-((

davo
07.12.2018, 16:58
Woher hast du diese Info?

Entenschnabel88
07.12.2018, 17:05
Auf der Seite, wo man im Bewerbungsportal die Kennziffern für die Semester einträgt, steht, dass ein Fernstudium in Teilzeitform nicht wartezeitschädlich ist.

davo
07.12.2018, 17:40
https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=hilfe4200 klingt nicht 100% eindeutig. 2014 ist halt schon lange her, das darf man nicht vergessen - vielleicht wird im Bewerbungsportal deshalb gar nicht mehr gesondert auf diese Situation hingewiesen.

Ruf doch einfach am Montag bei Hochschulstart an - und berichte dann am besten hier im Forum über die Antwort :-top

(Oder vielleicht noch besser per E-Mail, dann hast du es auch schriftlich.)

Entenschnabel88
11.12.2018, 09:58
Hab heute eine Antwort von hochschulstart erhalten: Leider gilt diese Regelung tatsächlich nur für das Teilzeitstudium! :-( Jetzt bin ich mega geknickt!!! Also gehe ich nächstes WS mit 11 Wartesemestern an den Start und werde keinen Platz erhalten. Tja, Traum geplatzt. :-(

Thown19600
28.01.2019, 08:50
Ist das möglich?