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yrl80
27.09.2018, 06:34
Hallo zusammen. :)

Ich wohne in München, habe aber eine Stelle 200km von München bekommen (Pendeln ist also nicht möglich). Die Wochenenden (und/oder freie Zeit) möchte ich in München verbringen.

Meine Frage: was wäre besser - München als Haupt- oder als Zweitwohnsitz? (die andere Wohnung ist kleiner und viel billiger als die in München, wenn das überhaupt eine Rolle spielt)

Was ist der Unterschied zwischen doppelter Haushaltführung und Zweit/Nebenwohnsitz?

Ich lese über Zweitwohnsitzsteuer etc, und weiss nicht , was besser wäre...

Vielen Dank für Infos jeder Art!

Gruss

anignu
27.09.2018, 09:31
Zweitwohnsitzsteuer zahlst du in München wenn du eine Wohnung in München hast die du als Zweitwohnsitz nutzt. Ob du an dem anderen Ort auch Zweitwohnsitzsteuer zahlen musst ist abhängig vom anderen Ort. Musst dich also dort erstmal informieren. Meist eher nicht. Also wäre München als Hauptwohnsitz diesbezüglich vermutlich besser.

So wie ich das verstanden hab gibt es die Möglichkeit einen Zweitwohnsitz den man rein aus Arbeitsgründen hat als Werbungskosten abzusetzen. Dafür gibt es den Bereich "doppelte Haushaltsführung", man kann teils die komplette Einrichtung (Möbel etc.) absetzen und dazu noch mindestens eine Familienheimfahrt pro Woche. Vielleicht geht da ja noch mehr was man ansetzen könnte...

Hast du München als Zweitwohnsitz kannst nicht sinnvoll eine Pendlerpauschale ansetzen, das haut dir das Finanzamt um die Ohren, du kannst keine doppelte Haushaltsführung ansetzen, weil die Wohnung in München ja Privatvergnügen ist, und du zahlst in München Zweitwohnsitzsteuer. Ich für meinen Teil hätte mich daher schnell entschieden.

FirebirdUSA
27.09.2018, 09:49
Du hast aber auch keine Wahl. Wenn du nicht tatsächlich pendelst musst du Erstwohnsitz da anmelden wo du häufiger bist. Finanzamt kann durchaus deine Kilometerleistung (z.B. über Anforderung von Wartungsrechnungen o.ä.) kontrollieren wenn es berechtigten Zweifel an deinen Angaben hat.

Würde mich da ggf einmal anwaltlich oder vom Steuerberater beraten lassen. Die Kosten hast du nachher schnell wieder drin.

*milkakuh*
27.09.2018, 09:55
Du hast aber auch keine Wahl. Wenn du nicht tatsächlich pendelst musst du Erstwohnsitz da anmelden wo du häufiger bist. Finanzamt kann durchaus deine Kilometerleistung (z.B. über Anforderung von Wartungsrechnungen o.ä.) kontrollieren wenn es berechtigten Zweifel an deinen Angaben hat.
Wobei es eigentlich eher um den Lebensmittelpunkt geht. Und wenn der TE wirklich nur zum Arbeiten außerhalb Münchens ist und die freien Tage und seinen Urlaub in München verbringt, ist München der Erst- und die andere Stadt der Zweitwohnsitz. Aber auch das muss ggf. durch Vereinszugehörigkeiten, Familien und Fahrten belegt werden. Es lohnt sich also da ein bisschen Buch zu führen, falls das Finanzamt nachfragt.

yrl80
27.09.2018, 11:15
Danke Euch fuer die schnellen Antworten! :)

Was passiert, wenn ich mich dann an dem neuen Ort nicht anmelde? Wenn ich dort "nur" arbeite und schlafe... Ausserdem gibt es diese 6-monatige Probezeit...

Vianna
27.09.2018, 13:56
Wenn du dort schläfst benötigst du ja eine Wohnung... selbst im Schwesternwohnheim usw. muss man sich anmelden. Der Meldepflicht würde ich eher großzügig nachkommen. Dies kann sonst teuer werden.
Ansonsten kannst du bei einem Zweitwohnsitz sehr viel bei deiner Steuererklärung geltend machen, es lohnt sich wirklich alle Belege aufzuheben, Umzugskosten usw. neues Besteck usw..


https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/pendeln/doppelte-haushaltsfuehrung-diese-kosten-koennen-sie-absetzen.html

yrl80
27.09.2018, 15:49
Danke fuer die Infos!

Ich habe mit dem "neuen" Buergeramt telefoniert. Die Dame sagte, dass der Hauptwohnsitz bei denen sei. Aber das will ich nicht (oder zumindest noch nicht, weil ich noch Promotionsstudent bin, Freunde in Muc habe u.s.w.).

Wie koennte ich das regeln?

*milkakuh*
27.09.2018, 16:42
Beim Anmelden darauf bestehen, dass es der Zweitwohnsitz ist. Ich musste so einen Zettel ausfüllen und angeben, wie viele Tage im Jahr ich an meinem Zweitwohnsitz verbringe und Angaben zu meinem Erstwohnsitz machen (hab da sowas wie Familie, Vereine, Hobby etc. eingetragen). Die Beamtin hat mir auch erst "Angst" gemacht und meinte, dass das "niemals durchgehen" wird (weil Vollzeitstudium am Zweitwohnsitz prinzipiell nicht gehen würde...). Hab nie mehr was gehört und es wurde dann letztlich ohne Probleme anerkannt.
Auch mit dem Finanzamt habe ich keine Probleme beim Absetzen der Fahrtkosten und der Miete für den Zweitwohnsitz bekommen.

Vianna
27.09.2018, 19:56
Ich hatte da auch keine Probleme den Erstwohnsitz zu rechtfertigen. Vielleicht hast du ja einen Fitnessstudiovertrag, Lebenspartner dort usw.. Ich hatte auch erst Sorgen, klappte aber ohne Rückfragen. Habe mir damals viele gute Gründe im Internet gesucht.
Würde mir heute nur schon vorher anschauen was man alles von der Steuer absetzen kann um gezielter Quittungen zu sammeln, vielleicht braucht man ja einen Thermomix oder so und hat schon länger mit sich gerungen den mal anzuschaffen ... ;-)

anignu
28.09.2018, 10:27
vielleicht braucht man ja einen Thermomix oder so und hat schon länger mit sich gerungen den mal anzuschaffen ... ;-)
Krasse Idee. Und ich dachte ich wäre bei meiner Steuergestaltung kreativ. Ich glaub ich will einen Zweitwohnsitz haben. Alleine schon wenn ich mir überlege was ich alles an Möbeln noch brauche... neuer PC... größerer Fernseher... ich sag nur "Haben ist besser als brauchen"

Vianna
28.09.2018, 17:45
Alles natürlich für den Zweitwohnsitz :-)

yrl80
30.09.2018, 20:15
Vielen Dank Euch! :)

Christoph_A
02.10.2018, 14:29
Wie bereits vorher angeklungen, erhebt Muc eine Zweitwohnsitzsteuer, die oft bei anderen Städten nicht erhoben wird. Ein Zweitwohnsitz ist prinzipiell kein Problem beim Finanzamt, maximal wollen die mal nen Kilometernachweis von Dir sehen, was bei "Normalfahrern" kein Problem ist. Bei uns haben sowohl ich als auch meine Frau (die sogar im Ausland) einen Zweitwohnsitz und es gab da nie ein Problem. Finanziell rentiert sich das allemal.

tarumo
04.10.2018, 08:06
Die Situation, als Arzt einen Zweitwohnsitz zu haben, ist durchaus üblich und auch dem Finanzamt vertraut. Es wird auch keiner erwarten, ein klägliches Zimmerchen im Schwesternwohnheim über Jahre hinaus aus Hauptwohnsitz anzumelden bzw. ist ja bisweilen der Wohnheimplatz auch unzumutbar bzw. nicht verfügbar gewesen (-> Argumentation ggü. dem Finanzamt) so daß man sich auf dem freien Markt umsehen "mußte".
Aus eigener Erfahrung:
- Zweitwohnsitz wird bei entsprechender Argumentation problemlos anerkannt. Man sollte aber, da es um eine Menge Geld geht, den Erstwohnsitz auf Nachfrage untermauern können, z.B. mit einem langlaufenden Mietvertrag, Nachweis über Immobilieneigentum, so vorhanden Familienstandsurkunden, Vereinszugehörigkeiten und vielleicht findet sich auch pflegebedürftiger Angehöriger. Falls der Erstwohnsitz aus Studiumszeiten resultieren sollte...es findet sich an der alma mater / Hauptwohnsitz sicher auch die eine oder andere passende Fortbildung, zwecks regelmäßigem Besuch (kann man ja gesondert steuerlich geltend machen).
- ich hatte immer alle Rechungen und Verträge auf den Erstwohnsitz weiterlaufen lassen, das erleichtert auch einen kurzfristigen Stellenwechsel (viele Versicherungen schicken nur 1x/Jahr Post)
- Zweitwohnungssteuer fällt nur in manchen Gemeinden an, also vorher umhören.
- Ich habe auch die Erfahrung gemacht, daß man gerne "aus Versehen" bei der neuen Gemeinde dann doch mit Erstwohnsitz angemeldet wird, hier also aufpassen! Grundsätzlich ist ja die Zeit, die Du am meisten dort verbringst, für den Ort maßgeblich, aber dann müßte man ja das Dienstzimmer als Hauptwohnsitz angeben;-). Man kann gegegenüber der Gemeinde und dem Finanzamt so argumentieren, daß man nicht nur die Wochenenden/Feiertage/Ferien, alle dienstfreien Tage unter der Woche und auch die eine oder andere Nacht unter der Woche (sofern es geographisch Sinn macht) am Hauptwohnort verbringt- und dann paßt es. Es wird keiner die Stunden nachzählen...
- Das Finanzamt verlangt normalerweise auch keine Meldungsbestätigungen, es geht bei den Meldeprozeduren primär ums Einhalten gesetzlicher Regelungen (wenn man mit einem Bußgeldrisiko leben kann und nicht eine Meldebestätigung z.B. vom Vermieter verlangt wird, kann man sich auch überlegen, darauf zu verzichten).
- die beabsichtigte Zweitwohnung darf eine bestimmte Größe (ich meine, es waren 40qm) nicht überschreiten, damit das anerkannt wird.
- vom Finanzamt anerkannt wird dann die komplette Miete inkl. Nebenkosten, der Weg von der Zweitwohnung zur Arbeit, ein paar Kleinigkeiten wie Telekommunikation und zusätzlich auch je eine Heimfahrt pro Woche nach Kilometern (alternativ auch die Kosten für ein Ferngespräch, aber das würde ich im Zeitalter der flatrates nicht empfehlen). Finanziell lohnt es sich also, wie mein Vorredner schon schrieb.
Did that before....hoffe, weitergeholfen zu haben...

yrl80
20.10.2018, 11:46
Vielen, vielen Dank Euch! :)

oktagon
20.10.2018, 19:12
Hallo,

vielleicht könnt ihr mir helfen.

Ich arbeite ab November für einige Monate in einer ca. 150 km von meinem Hauptwohnsitz entfernten Stadt.
Da meine Freundin ca. 15km von diesem Ort entfernt wohnt, werde ich für diese Zeit bei Ihr wohnen und täglich mit dem Auto pendeln.
Nun wollte ich mich dort nicht extra anmelden (Zweitwohnsitz). Zahle auch keine Miete. In der EStE würde ich die Fahrtkosten und die Betiebskosten (Wasser, Strom, Heizung), die bei meiner Freundin anteilmäßig entstehen, gern geltend machen.

1.) Was muss ich nun alles in die Wege leiten, damit ich diese Kosten geltend machen kann und ich sicher gehen kann, dass ich jetzt nichts Wichtiges versäume, was mir dann bei der Abgabe der EStE auf die Füße fällt?
2.) Muss ich mich dafür zwingend in der Stadt anmelden?
3.) Müssen wir eine Art Mietvertag aufsetzen - ich zahle ja keine Miete? Oder reicht ein Schriftstück, in dem wir festhalten, dass ich die Betriebskosten zu 50% mittrage?
4.) Muss ich irgendwie nachweisen können, dass ich die 30km von der Wohnung zur Arbeit gefahren bin - Tankquittungen?

Wie würdet ihr das ganze angehen, um so viel wie möglich rückerstattet zu bekommen?
Vielleicht kennt sich ja diesbezüglich jemand etwas aus...

Danke schon mal

Pflaume
20.10.2018, 19:34
@oktagon: Bei so einer Fragestellung würde ich raten, eine Beratung beim Steuerberater in Anspruch zu nehmen. Ich habe neulich für eine gute halbe Stunde plus schriftlicher Informationen per Email 47 Euro bezahlt. Und die kann man sogar von der Steuer absetzen.

Lakemond
20.10.2018, 20:25
@oktagon: ist das nicht besser täglich eine Entfernungspauschale abzusetzen? Angenommen du arbeitest 21 Tage im Monat sind es 150km x 0,30€ x 21 Tage = 945 Euro monatlich. Für 15 km kannst du nur 94,5 Euro absetzen, es bleiben also 850,5 Euro. Dafür müsste man ordentlich Wasser und Strom verbrauchen...

oktagon
20.10.2018, 21:19
@Pflaume
Werde ich wohl sicherlich in Angriff nehmen, wenn sich hier kein Experte meldet.

@Lakemond
Ich hatte mir gedacht, dass das dann doch zu unrealistisch klingt, wenn man täglich 300km pendelt. Würde da nicht jeder Finanzbeamte skeptisch Nachweise einfordern (km-Stand-Verlauf und Tankquittungen oder sowas)?

anignu
20.10.2018, 22:28
Ich hatte mir gedacht, dass das dann doch zu unrealistisch klingt, wenn man täglich 300km pendelt. Würde da nicht jeder Finanzbeamte skeptisch Nachweise einfordern (km-Stand-Verlauf und Tankquittungen oder sowas)?
Ja.
Ich hatte die Anzahl der Arbeitstage in meiner jetzigen Klinik sehr hoch angesetzt. Also wollte das Finanzamt darüber einen Nachweis. Hat es zweimal bekommen seither wird keiner mehr gefordert. Klar: ungewöhnliche Dinge werden überprüft. Ist auch ungewöhnlich täglich 300km zu pendeln. Bei dann 75000km im Jahr gibt es ja hundertprozentig Nachweise in Form von Rechnungen der Autowerkstatt für neue Bremsbeläge (weil Verschleißteil). Und die schreiben immer einen km-Stand drauf.
Eigentlich kannst du dir da zu 100% sicher sein dass die das überprüfen. Es gibt da diesen Höchstbetrag von 4500€über dem die Finanzämter angehalten sind Überprüfungen anzustellen. Außerdem wäre es Steuerbetrug -> lass den Schwachsinn.

Ich denk das ist ein wenig speziell für ein Ärzteforum. Entweder du versuchst es in einem Steuerforum oder du zahlst tatsächlich einmal einen kleinen Betrag für eine sicherlich sinnvolle Beratung. Vielleicht hat der Steuerberater auch noch andere Ideen.