Smartinchen
02.10.2018, 21:55
Habe die Forensuche bemüht, aber nichts gefunden, was meine Fragen zu 100% beantwortet.
Ich weiß, dass auch Teilzeitarbeit von mind. 50% als Weiterbildung für den Facharzt angerechnet wird (dauert dann eben 2x so lange). Aber wie sieht es mit Teilzeitarbeit irgendwo zwischen 50 und 100% aus? Wird da die genaue Zeit (z.B. 72%) für die Weiterbildung angerechnet oder behandelt die Ärztekammer alles unter 100% wie eine halbe Stelle und eine Dreiviertelstelle bringt weiterbildungstechnisch keinen Mehrwehrt ggü. einer halben Stelle.
Meine zweite Frage ist, zu welchem Teil Bereitschaftsdienste (bei mir Stufe 3, also 40-49% Arbeitsauslastung und 90% Arbeitszeitbewertung in der Bezahlung) im Teilzeitvertrag als Arbeitszeit gewertet werden. Wenn ich jetzt z.B. wöchentlich 20h regulär arbeite und dazu noch 8h Bereitschaftsdienst mache, zählen diese BD-Stunden dann als 8h Arbeit (laut unserer MAV sei das so, kann ich mir aber kaum vorstellen...) oder als 4h (da Arbeitsauslastung max. 49%) oder als 7,2h (da Arbeitszeitbewertung 90%)? Außerhalb der Elternzeit spielt das ja keine Rolle, da hat man seinen 40h-Vertrag und macht die Dienste on top. Aber in der Elternzeit darf man ja nicht mehr als 30h/Woche arbeiten und muss exakt zwischen 25 und 30h arbeiten, wenn man die Partnerbonusmonate vom Elterngeld Plus beanspruchen will, deshalb müsste ich wissen, wie das berechnet wird.
Ich weiß, dass auch Teilzeitarbeit von mind. 50% als Weiterbildung für den Facharzt angerechnet wird (dauert dann eben 2x so lange). Aber wie sieht es mit Teilzeitarbeit irgendwo zwischen 50 und 100% aus? Wird da die genaue Zeit (z.B. 72%) für die Weiterbildung angerechnet oder behandelt die Ärztekammer alles unter 100% wie eine halbe Stelle und eine Dreiviertelstelle bringt weiterbildungstechnisch keinen Mehrwehrt ggü. einer halben Stelle.
Meine zweite Frage ist, zu welchem Teil Bereitschaftsdienste (bei mir Stufe 3, also 40-49% Arbeitsauslastung und 90% Arbeitszeitbewertung in der Bezahlung) im Teilzeitvertrag als Arbeitszeit gewertet werden. Wenn ich jetzt z.B. wöchentlich 20h regulär arbeite und dazu noch 8h Bereitschaftsdienst mache, zählen diese BD-Stunden dann als 8h Arbeit (laut unserer MAV sei das so, kann ich mir aber kaum vorstellen...) oder als 4h (da Arbeitsauslastung max. 49%) oder als 7,2h (da Arbeitszeitbewertung 90%)? Außerhalb der Elternzeit spielt das ja keine Rolle, da hat man seinen 40h-Vertrag und macht die Dienste on top. Aber in der Elternzeit darf man ja nicht mehr als 30h/Woche arbeiten und muss exakt zwischen 25 und 30h arbeiten, wenn man die Partnerbonusmonate vom Elterngeld Plus beanspruchen will, deshalb müsste ich wissen, wie das berechnet wird.