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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 3 A21/B34 Larynxkarzinom



black_night
11.10.2018, 14:45
Ich finde das diese Frage absolut anfechtbar ist. Gefragt war welche anamnestische Frage hinsichtlich einer etwaigen Berufskrankheit bei Larynxkarzinom an ehesten zielführend ist.
Möglichkeiten waren Arbeit mit Asbest, Arbeit als Melker, Arbeit im Atomkraftwerk, Schreinerarbeit mit Eiche und Buche, Arbeit in der Gastronomie.


Ich hab jetzt mal nachgeschaut und folgendes gefunden:

3. Ionisierende Strahlung

BK-Nr. 2402:

Erkrankungen durch ionisierende Strahlen
Krankheitsbild:

Kehlkopfkarzinom
Beispiele für Berufe und mögliche Gefährdungen (unvollständige Aufzählung):

Bergleute, Mineralgewinner, insbesondere Uranbergbauer (Wismut, DDR)
(Tief-)Bauarbeiter
Arbeiter in der Kernkraft
Forscher, Laboranten, Physiker
Metall-, Chemie-, Kunststoffarbeiter
medizinisches Personal, Zahn-/Ärzte
Industriezweige/Tätigkeiten: Medizin (Röntgen, Nuklearmedizin, Strahlentherapie), Kernkraft, kerntechnische Anlagen, radioaktive Isotope in Forschung/Industrie, Materialprüfung durch Röntgenspektroskopie, Bergbau (Radon, Uran), Baugewerbe


4. Asbest

BK-Nr. 4104:

Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs oder Eierstockkrebs
in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose)
in Verbindung mit durch Asbeststaub verursachter Erkrankung der Pleura oder
bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren {25 x 106 [(Fasern/m³) x Jahre]}

Da sind also meiner Meinung nach 2 Antworten richtig. Wie sieht ihr das ?

Unregistriert
11.10.2018, 14:57
Mist, das mit der Berufskrankheit hab ich irgendwie überlesen. Ich hatte ja auf die Passivrauchexposition in der Gastronomie früher spekuliert...

black_night
11.10.2018, 15:12
Ich hab jetzt die S3-Leitlinie dazu auch rausgesucht (https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/017-076OL_S3_Larynxkarzinom_Langversion_Konsultationsf assung_0.1.pdf)

Auf Seite 22 steht:
Bei Asbestexposition und bei Ionisierenden Strahlen z.B. durch Uran ist das Larynxkarzinom als Berufskrankheit anerkannt.

Unregistriert
11.10.2018, 16:25
In der Aufgabe wird erwähnt, dass es sich um einen ungelernten Arbeiter handelt. Ich denke daher will das IMPP, dass wir an Asbest denken (ungelernte im Atomkraftwerk kann ich mir schlecht vorstellen).

Unregistriert
11.10.2018, 16:27
Somit ist die Frage nicht nur anfechtbar sondern eindeutig zu rügen. Macht das jemand?

Unregistriert
11.10.2018, 17:12
Einfach das hier: https://www.impp.de/pruefungen/allgemein/pr%C3%BCfungskommentare.html ausfüllen. Inklusive deiner hier geschriebenen Begründung und deiner Quelle. Hilfst du Allen mit :)

Unregistriert
11.10.2018, 17:33
In der Aufgabe wird erwähnt, dass es sich um einen ungelernten Arbeiter handelt. Ich denke daher will das IMPP, dass wir an Asbest denken (ungelernte im Atomkraftwerk kann ich mir schlecht vorstellen).

vllt hat er im AKW die Brennstäbe geputzt :D

black_night
11.10.2018, 17:46
Einfach das hier: https://www.impp.de/pruefungen/allgemein/pr%C3%BCfungskommentare.html ausfüllen. Inklusive deiner hier geschriebenen Begründung und deiner Quelle. Hilfst du Allen mit :)

Hab ich schon ;)

*milkakuh*
01.11.2018, 10:47
Es wurden A "Arbeit mit Asbest?", C "Arbeit im Atomkraftwerk?" und E "Arbeit in der Gastronomie?" als richtig gewertet.