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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 3 A45/ B94 - Anorexia



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*milkakuh*
14.10.2018, 10:54
Aus der S3-Leitlinie (leider gerade in Überarbeitung):


4.4. Behandlungsvoraussetzungen
Das Vorgehen und die Zielsetzung der Behandlung sollten aufgrund der oft schwankenden
Motivation und Ambivalenz offen mit der jeweiligen Patientin besprochen werden, möglichst
im Einvernehmen zwischen Patientin und behandelnden Ärzten / Psychotherapeuten. In sehr
seltenen Fällen kann aufgrund der Gefährdung eine Einweisung in eine Klinik gegen den
Willen der Patientin erforderlich sein (siehe auch Abschnitt 4.6.).



Folgende Kriterien sprechen für eine stationäre Behandlung:
– rapider oder anhaltender Gewichtsverlust (> 20 % über sechs Monate)
– gravierendes Untergewicht (BMI < 15 kg/m2 bzw. bei Kindern und Jugendlichen unterhalb
der 3. Altersperzentile)
– fehlender Erfolg einer ambulanter Behandlung
– anhaltender Gewichtsverlust oder unzureichende Gewichtszunahme über drei Monate (bei
Kindern und Jugendlichen früher) trotz ambulanter oder tagesklinischer Behandlung
– soziale oder familiäre Einflussfaktoren, die einen Gesundungsprozess stark behindern (z. B.
soziale Isolation, problematische familiäre Situation, unzureichende soziale
Unterstützung)
– ausgeprägte psychische Komorbidität
– schwere bulimische Symptomatik (z.B. Laxanzien-/Diuretikaabusus, schwere Essanfälle mit
Erbrechen) oder exzessiver Bewegungsdrang, die ambulant nicht beherrscht werden
können
– körperliche Gefährdung oder Komplikationen (siehe Kapitel 1.2.2 „Krankheitsverlauf“)
– geringe Krankheitseinsicht
– Überforderung im ambulanten Setting, da dieses zu wenig strukturierte Vorgaben
(Mahlzeitenstruktur, Essensmengen, Rückmeldungen zum Essverhalten,
Motivationsbildung) bieten kann.
– Notwendigkeit der Behandlung durch ein multiprofessionelles Team mit
krankenhaustypischen Heilmethoden (stationäre Intensivtherapie) (KKP).



Eine unter Zwang durchgeführte Behandlung der AN soll nur nach Ausschöpfung aller
anderen Maßnahmen inklusive der Kontaktaufnahme mit anderen Einrichtungen erfolgen
(KKP).

Dennoch ist nach meiner Recherche Antwort E "Aunfahme auf eine geschützte psychiatrische Station" doch die beste Antwort (von den gegebenen) augrund der orthostatischen Dysregulation und der fehlenden Krankheitseinsicht.

WackenDoc
14.10.2018, 12:15
Welches ist denn die strittige Alternativantwort?
Stationäre Behandlung ist offenbar indiziert. Wenn sie das freiwillig mitmacht- dann ist das die richtige Antwort. Wenn sie es nicht freiwillig mitmacht, dann mit PsychKG auf eine geschützte.

*milkakuh*
14.10.2018, 12:28
Antwort B wäre "Ambulante Psychotherapie"
Die restlichen Antworten waren ziemlich eindeutig falsch.
Die Patientin war 19 Jahre alt, hatte keine Krankheitseinsicht (Diagnose Anorexia nervosa vom bulimischen Typ), ist zweimal synkopiert innerhalb der letzten 4 Wochen (lt. Pat. zu wenig getrunken) und hatte einen niedrigen RR (systolisch 85mmHg). Der BMI war mit 16,5 aber noch gar nicht so niedrig. Deshalb habe ich mich für die ambulante Psychotherapie entschieden.
Eigentlich bin ich auch immer noch der Meinung, dass man dieser Patientin eine freiwillige Aufnahme hätte anbieten sollen (aber die Antwortmöglichkeit gab es ja nicht :-)))

Edit: Antwort A war "Aufnahme auf einer gastroenterologischen Station" oder so ähnlich. Haben wohl auch einige gewählt.

Ich fand es echt schwierig, zwischen den Alternativen die beste zu wählen...

WackenDoc
14.10.2018, 12:42
Ah also sind die beiden Alternativen ambulante Psychotherapie oder geschützte Station.
Ich denke, deine Überlegungen sind richtig.

Feuerblick
14.10.2018, 12:50
Naja, wenn du dir die Leitlinie anschaust, dann fehlen da ja durchaus Voraussetzungen für die stationäre Therapie bzw. so wirklich liegt nichts davon vor. Sie hat noch kein gravierendes Untergewicht (16,5 schaffen in dem Alter durchaus viele Mädels, auch ohne tatsächliche Anorexie), sie hat vermutlich noch keine ambulante Therapie gehabt und nur weil sie innerhalb von vier Wochen zweimal synkopiert ist und der intiale RR (nach Synkope?) nicht wirklich hoch war (was in dem Alter nun sooo ungewöhnlich nicht ist, finde ich), würde man sie wohl kaum stationär aufnehmen wollen. Ich sehe da irgendwie, jetzt mal nur auf Grundlage des gesunden Menschenverstandes, keine Aufnahmeindikation. Geringe Krankheitseinsicht dürfte bei der Erkrankung wohl normal sein. Schon gar in diesem Stadium... :-nix

*milkakuh*
14.10.2018, 12:54
Ja so dachte ich in der Prüfung auch, Feuerblick. Die Dozenten haben sich aber für die geschützte Station entschieden. :-nix Bin am Überlegen die Frage noch einzureichen mit der Begründung, dass die Frage nicht eindeutig zu beantworten ist.

WackenDoc
14.10.2018, 13:22
Ich sag mal so- es kostet ja nix.

Presenilin1
14.10.2018, 13:27
Unbedingt einreichen, bitte!

*milkakuh*
14.10.2018, 13:50
Ich reiche das jetzt so ein:

Zu Tag 3, B94

In der betreffenden Frage zum Fall 17 soll die empfehlenswerteste therapeutische Maßnahme gewählt werden. Diese Frage ist nicht eindeutig zu beantworten, da es sowohl Argumente für Antwort „(C) ambulante Psychotherapie“ als auch für Antwort (E) „Aufnahme auf eine geschützte psychiatrische Station“ gibt.

Zu Antwort C:
Die ambulante Psychotherapie wird – neben anderen Behandlungssettings - in der S3-Leitlinie zur Behandlung der Anorexia nervosa empfohlen. Die „ambulante Behandlung bei Anorexia nervosa sollte primär eine psychotherapeutische sein (vgl. 2.3.2. Ambulante Behandlung, S. 81).

Zu Antwort E:
Nach der S3-Leitlinie sprechen verschiedene Gründe für eine stationäre Behandlung bei Anorexia nervosa. (vgl. Empfehlungen 2.3.4., S 84) Hierzu zählen unter anderem ein „gravierendes Untergewicht (BMI < 15 kg/m²), sowie der fehlende Erfolg einer ambulanten Behandlung.
Die Patientin erfüllt diese beiden Voraussetzungen nicht (BMI 16,5 kg/m², bisher mutmaßlich keine ambulante Behandlung erfolgt).
Die Fallangaben deuten auf eine orthostatische Dysregulation hin (zweimalige Synkopen und niedriger Blutdruck). Zur Abschätzung der vitalen Gefährdung, die ggf. eine Aufnahme auf einer geschützten psychiatrischen Station rechtfertigen würden, wären weitere Untersuchungen durch den Hausarzt bzw. die örtliche Notaufnahme zu veranlassen (vor allem Blutbild und Elektrolyte), vgl. Empfehlungen zur Medizinischen Diagnostik (3. Medizinische Diagnostik, S. 47).
Zwangsmaßnahmen sollten nur in „seltenen Fällen“, wenn aufgrund „kognitiver Einschränkungen und Krankheitsfolgen nicht mehr von einer folgenorientierten Entscheidungsfähigkeit ausgegangen werden“ kann erfolgen. (2.3. Informiertheit und Konsens vs. Zwangsmaßnahmen, S. 65).

Prinzipiell könnte der Patienten neben der ambulanten Psychotherapie auch eine freiwillige stationäre Therapie angeboten werden (Klinische Empfehlungen: Stationäre Therapie der Anorexia nervosa, S. 102).

Aus den genannten Gründen bitte ich Sie die Frage noch einmal zu überprüfen und sowohl Antwortmöglichkeit C, als auch Antwortmöglichkeit E als richtig zu werten.

Quelle:
DGPM, DKPM: S3-Leitlinie Essstörungen, Diagnostik und Therapie (http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/051-026.html). Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM), Deutsches Kollegium für Psychosomatische Medizin (DKPM). Stand Dezember 2010. Abgerufen am 14.10.2018.

Edit: Eingereicht. Bin ja mal gespannt! :-top

Feuerblick
14.10.2018, 16:21
Das wäre definitiv eine Frage, bei der ich das Einreichen nachvollziehen kann.

black_night
01.11.2018, 12:01
Hier wich die Impp Lösung von der Dozenten Lösung ab. Hier war laut Impp ambulante Therapie richtig.