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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 3 A45/ B94 - Anorexia



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Unregistriert
11.10.2018, 16:45
ich sehe gerade, dass die meisten bei der Anorexie Frage die Antwort E genommen haben.
Wieso muss die Pat. denn auf einen geschützte (=geschlossene) Station??

Habe A genommen, weil ich mir gedacht habe, dass man ja schon die Elektrolyte etc im Blick haben sollte und das dann vllt eher unter Gastroenterologischer Aufsicht erfolgen sollte..?

black_night
11.10.2018, 16:51
Das ist ein in erster Linie psychiatrisches Bild also gehört das in die Psychiatrie. Psychiater können sich auch um die Elektrolyte kümmern. Was die aber in erster Linie braucht ist ein ordentliches Setting und psychiatrische Therapie.

Norina94
11.10.2018, 16:57
Ich schätze eine gastroenterologische Aufsicht wäre - wenn überhaupt - bei einer Zwangsernährung angezeigt. Bei nem BMI von 16,5 finde ich es noch nicht erforderlich ._.
Eine psychiatrische Behandlung finde ich schon sinnvoll, insbesondere stationär.

Unregistriert
11.10.2018, 17:07
Habe auch A genommen. Auf eine geschlossene Station gehören Patienten, die sich selbst oder andere akut gefährden. Das ist bei der Patientin momentan nicht der Fall.

Unregistriert
11.10.2018, 17:08
Ehrlich gesagt war ich total überrascht, dass der stationäre Aufenthalt auf einer geschützten Station die richige Antwort sein soll. Das wird in der Realität doch so nicht praktiziert und ist auch erstmal gar nicht nötig? Was meiner Erfahrung nach gemacht wird, ist eine ambulante Psychotherapie inklusive "Gewichtsvertrag" mit (haus-)ärztlicher Begleitung z.B. in Form von regelmäßigen Wiegeterminen, kröperlicher Untersuchung und Blutnentnahme.

Unregistriert
11.10.2018, 17:19
Aber direkt geschütze ohne es mal ambulant mal probiert zu haben??Macht man das direkt? warum denn nicht in eine Tagesklinik zu erst? oder offene? Iwie war mir das zu krass mit der geschützen, weil sie ja nicht akut selbst oder fremdgefährdent ist, dass das nicht auf einer offenen geht. oder habe ich da etwas aus den Augen gelassen.

black_night
11.10.2018, 17:25
Neben dem niedrigen BMI hat sie einen viel zu niedrigen Blutdruck. Die gehört stationär eingewiesen bis sie stabil ist und erst dann kann man sie ambulant weiterbehandeln.

Geschützt deshalb weil man darauf achten muss, dass sie ihre Mahlzeiten isst und anschließend auch drin behält. Diese Kontrollmöglichkeiten hast du auf einer Normalstation in der Regel nicht.

marae
11.10.2018, 17:32
Laut S3-Leitlinie zu Esstörungen ist eine stationäre indiziert bei:
-rapider oder anhaltender Gewichtsverlust
gravierendes Untergewicht (BMI < 15 kg/m2
bzw. bei Kindern und Jugendlichen unterhalb
der 3. Altersperzentile)
-fehlender Erfolg einer ambulanter Behandlung
etc.
E ist dann doch ganz klar falsch, und C richtig...

Unregistriert
11.10.2018, 17:52
Also meiner Meinung nach ist die stationäre Therapie auf einer geschützten Station NICHT indiziert. Wenn überhaupt ist eine stationäre Therapie auf einer offenen psychiatrischen Station zur Psychotherapie indiziert. Allerdings finde ich eine Therapie mit Fluoxetion (siehe AMBOSS "Bulimia nervosa") durchaus indiziert, zumal Fluoxetion auch dafür zugelassen ist und auch schon mal gefragt wurde. Kommentar von AMBOSS zu Fluoxetin: "In Studien konnte sowohl ein positiver Effekt von Antidepressiva auf eine komorbide Depression als auch ein positiver Effekt auf die bulimische Essstörungssymptomatik gezeigt werden."

Alles in allem ist es äußerst strittig was hier nun richtig zu werten ist. Am ehesten die ambulante Psychotherapie, oder?

Unregistriert
11.10.2018, 17:54
Wann eine stationäre Therapie indiziert ist, ist ja auch nochmal etwas anderes als eine Einweisung auf die geschützte Station. Auch wenn die Patientin sich theoretisch freiwillig dorthin einweisen lassen kann, suggeriert die Antwort meines Erachtens eine Zwangsmaßnahme über einen Paragraphen, dazumal die Patientin keine Krankheitseinsicht zeigt. Und das ist hier für mein Empfinden deutlich überzogen. Dazu ist die Patientin mit 19 Jahren volljährig und nicht akut selbstgefährend.

Unregistriert
11.10.2018, 17:56
Naja wie gegsagt die Patientin hat n Blutdruck von 85/50! Wenn der noch weiter absinkt ist sie bald im Schock... da bringt dich ne ambulante Psychotherapie nicht so weit oder?

Unregistriert
11.10.2018, 18:15
Ich weiß natürlich nicht, ob das "leitliniengerecht" war und einzelne Stories sagen bekanntlich nicht viel aus, aber wir hatten auf der chirurgischen Station vor gar nicht so langer Zeit eine knapp 20-jährige Patientin mit Phlegmone. Die hatte einen BMI < 13 (!) und da kam als Konsiliar ein Oberarzt aus der Psychiatrie, hat sich mit ihr unterhalten und meinte anschließend zu uns: Da können wir nichts machen. Die ist vollährig, weiß was sie tut, nicht suizidal und lehnt eine psychiatrische Behandlung ab.

Ob die Hypotonie eine Zwangeinweisung rechtfertigt? Wenn ich bedenke, bei wie vielen Mädels und Frauen ich ich schon ähnliche Blutdrücke gemessen habe und es wo es dann ganz lapidar hieß "ja, weiß ich, mein Blutdruck ist immer niedrig". Wenn sie jetzt eine akute Elektrolytentgleisung hätte, okay. Aber davon stand ja nichts im Fall?

Unregistriert
11.10.2018, 19:14
Habt Ihr das schon an das IMPP geschickt, mit der Begründung aus der Leitlinie?

Unregistriert
11.10.2018, 19:21
Der BMI ist nicht niedrig genug und der Blutdruck alleine reicht niemals aus, um eine Einweisung in eine stationäre geschützte Station zu rechtfertigen. E als Antwort geht klar an der Realität vorbei.

black_night
11.10.2018, 20:00
Es geht hier ja nicht um eine Zwangseinweisung (davon steht ja auch nichts in der Antwortmöglichkeit) sondern lediglich um das was man machen sollte und das ist meiner Meinung nach die stationäre Aufnahme in einem entsprechendem Setting. Natürlich könnte sie die Aufnahme verweigern, so wie ich auch jede andere Therapie verweigern kann, aber darum geht es ja nicht sondern um das was man empfehlen würde.

Und ich seh das so eine Junges Mädel mit sehr niedrigen Blutdruck, die mehrmals kollabiert ist und eine Bulimie hat gehört zunächst auf Station, weil im ambulanten Bereich sie aus der Situation rauszuholen wird schwierig.

Unregistriert
11.10.2018, 20:02
aber die patientin zeigt doch ganz eindeutig eigengefährdung bei uneinsicht? ambulante psychotherapie wäre da niemals ausreichend. die anorexiefälle in den bisherigen examina wurden übrigens alle stationär behandelt.

Unregistriert
11.10.2018, 20:17
Es geht hier ja nicht um eine Zwangseinweisung (davon steht ja auch nichts in der Antwortmöglichkeit) sondern lediglich um das was man machen sollte und das ist meiner Meinung nach die stationäre Aufnahme in einem entsprechendem Setting.
Die Patientin bagatellisiert die Gesamtsituation, ist defensiv und zeigt null Krankheitseinsicht. Vor diesem Hintergrund zu sagen, eine "Einweisung auf die geschützte Station" würde keine Unterbringung implizieren, finde ich schon mutig ausgelegt.

Rems
12.10.2018, 00:40
Die Patientin bagatellisiert die Gesamtsituation, ist defensiv und zeigt null Krankheitseinsicht. Vor diesem Hintergrund zu sagen, eine "Einweisung auf die geschützte Station" würde keine Unterbringung implizieren, finde ich schon mutig ausgelegt.

Also ich habe meine Mutter Mal dazu gefragt, die Psychiaterin ist. Sie meinte, das würde gar keinen Sinn machen. Klar, sie sollte stationär aufgenommen werden bei dem BMI. Aber sie hat keine Krankheitseinsicht. Also würde das ihrer Meinung nach so ablaufen: du lässt sie zwangseinweisen, da ist sie dann nen Tag, und der Richter, der dann über die Unterbringung entscheidet, fragt sie dann ja achtest du denn dann drauf dass du immer genug trinkst, weil sie ja meinte das sei nur Flüssigkeitsmangel gewesen, und sie sagt brav ja und ist wieder draußen. Ganz einfach. Und außerdem klar, es besteht eine Eigengefährung, aber definitiv keine akut lebensbedrohliche Situation die anders nicht angewendet werden kann. Du lässt ja auch einen Raucher nicht zwangseinweisen, obwohl der sich ja auch selbst gefährdet. An erster Stelle sollte also die Krankheitseinsicht und dann die stationäre Behandlung stehen. War ihre Meinung dazu, und das ist finde ich auch plausibel. Hätte da gestanden Einweisung in normale psychiatrische Klinik, also nicht geschützt, wäre das was anderes gewesen.

lospe
12.10.2018, 13:04
Habt Ihr das schon an das IMPP geschickt, mit der Begründung aus der Leitlinie?

jep, habe ich eben getan.

zack.chuber
12.10.2018, 15:43
Es geht hier ja nicht um eine Zwangseinweisung (davon steht ja auch nichts in der Antwortmöglichkeit) sondern lediglich um das was man machen sollte und das ist meiner Meinung nach die stationäre Aufnahme in einem entsprechendem Setting. Natürlich könnte sie die Aufnahme verweigern, so wie ich auch jede andere Therapie verweigern kann, aber darum geht es ja nicht sondern um das was man empfehlen würde.

Und ich seh das so eine Junges Mädel mit sehr niedrigen Blutdruck, die mehrmals kollabiert ist und eine Bulimie hat gehört zunächst auf Station, weil im ambulanten Bereich sie aus der Situation rauszuholen wird schwierig.



Man empfiehlt niemandem eine geschlossene Station, diese ist nämlich für Zwangseinweisung gedacht. Und bei Anorexia bzw Bulemie ist das Ganze z.g Teil von der Krankheitseinsicht der Patientinnen abhängig, auch das Ganze mit der Ernährung. Steht in der Antwortsmöglichkeit wirklich das Wort Empfehlung? Eine normale Station wäre was anderes, die Patientin muss erstmal internistisch betreut werden, bevor Psychotherapie und Psychopharmaka wirken, muss der KReislauf und der AZ wieder hergestellt werden, EKG, Puls Oxy , alle Geräte,die notwendig sind, mit allem drum und dran.