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Thunderstorm
13.10.2018, 22:09
Aloha :-)

Ich habe bisher nur KV-Dienste im Rahmen meiner Weiterbildung (MVZ Allgemeinmedizin) gemacht. Ab nächsten Jahr bin ich dann wieder in der Klinik (Weiterbildungsrotation).

Ich würde gerne nebenbei als Poolärztin im Fahrdienst im KV-Bereich München arbeiten.

Dazu hätte ich einige konkrete Fragen, deren Antwort ich bis jetzt nicht ergoogeln konnte:

1) Wieviel kostest das Abrechnungsprogramm und wo bekommt man es her?
2) Gibt es eine Verdienstgrenze, unter der man kein eigenes Gewerbe für den Nebenjob anmelden muss?
3) Woher bekomme ich das ganze nicht medizinische Verbrauchsmaterial (Rezepte, Überweisungen, Notdienst- u. Leichenschauschein etc.) und wie rechnet man das ab?
4) Woher bekomme ich das ganze medizinische Verbrauchsmaterial (Medis, Verbandszeugs, Uristix, BZ etc.) und wie rechnet man das ab?
5) Weiß jemand, wie die aktuelle Vergütung aussieht? Geht ja, soweit ich weiß, nach Scheinen (d.h. keine Pauschale) für Fahrdienst?
6) Was muss meine BU beeinhalten, damit der KV-Dienst abgedeckt ist?

Alternative wäre weiter für das MVZ zu fahren - lohnt sich aber finanziell nicht wirklich: 20€/Pat. unter der Woche und am Wochenende bzw. Nachts 30€/Pat. - brutto versteht sich - keine Pauschale.

Mahalo für Eure Antworten :-)

lux12345
14.10.2018, 08:34
1.) Du musst dir ein PVS kaufen; ich habe RED Medical, kostet 15€ im Quartal + 29 Ct pro Patient.
3.) Über den Kohlhammer Verlag; kostet bis auf Todesbescheinigungen nichts.
4.) Selbst kaufen. Nach drei Monaten kannst du einiges als Sprechstundenbedarf per Rezept Muster 16a als Ersatz holen (sog. Sperrfrist). Aber: Den ersten Schwung Materialien musst du aus eigener Tasche zahlen. U-Stix und BZ kann man abrechnen (32025, 32030). Für die erste Anschaffung der ganzen Dinge kann man auch eine Förderung beantragen (1500€); man verpflichtet sich dann aber, mind. 50 Std. Dienste im ersten Jahr zu machen
5.) Hausbesuch ohne zusätzliche Leistungen sind ca. 95€ (01210 + 01418)


Schau mal auf www.kvb.de; da steht einiges auch detailliert drin!

Thunderstorm
14.10.2018, 22:37
@ lux12345: Vielen lieben Dank fürs Antworten!

Im Prinzip lohnt sich das mit der Förderung oder übersehe ich da was? Ausrüstung habe ich eh schon grob zusammen - ein Otoskop fehlt noch (habe immer das aus der Praxis genommen). Das sind grob gerechnet 6 Dienste á 8 Std. -> in München gehen auch 12-16 Std. Dienste.... machen viele Ärzte, die von weiter her kommen - v.a. am Wochenende wg. der Zuschläge -> das wären dann grob 3-4 "lange" Dienste.

Die Infos auf der KVB-Seite habe ich gelesen. Die Frage ist nur weiterhin: welches PVS und welches Chipkartenlesengerät?
Bzgl. Berufshaftpflicht muss ich nochmal nachschauen, was meine Versicherung beinhaltet.

tarumo
15.10.2018, 07:47
Ergänzung:
KV Bayern verlangt zusätzlich den Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 3Mio.
https://www.kvb.de/praxis/aerztlicher-bereitschaftsdienst/poolaerzte/
Daß Du im Fahrdienst unterversichert bist, falls Dir was zustößt, ist leider auch so. Der aktuelle Betrag kann aber gerne bei der KV erfragt werden.
Bzgl. Verbrauchsmaterialien:
Vorgeschrieben ist gar nichts. Und für eine Todesfeststellung max. eine Packung Handschuhe. Ansonsten gibt es "eigentlich" keine medizinische Indikaktion für einen [U]Hausbesuch[/Uh im Notfalldienst, entweder der Pat. ist transportfähig oder die 112. Oder es ist nicht dringend- entsprechend würde ich mich zurückhalten mit Einkauf...
Falls Du doch aber unbedingt was verordnen willst/mußt, dann haftest Du selbstverständlich auch dafür, bestimmte Kassen (Ah, Oh...) regressieren hier auch mit drei Jahren Verzögerung Beträge von 20 EUR...
Vergütung:
nach meinem Kenntnisstand: gibt es eine Mindestumsatzgarantie, kann aber von KV-Sprengel zu Sprengel unterschiedlich sein.
Gewerbe brauchst Du nicht anmelden, ist ja kurativ-ärztliche Tätigkeit. Die eingenommenen Beiträge müssen aber trotzden noch versteuert werden, plus ÄK, ÄV etc...

tarumo
16.10.2018, 20:01
Du hast leider nicht geschrieben, ob Du angestellter Arzt bist bzw. nebenamtlich für einen abgebenden Vertragsarzt tätig- in diesen Fällen sollte Dir das Lesegerät und die Formulare nämlich gestellt werden. Und mit sonstigem Material würde ich äußerste Zurückhaltung walten lassen- erst recht, wenn Du hier in Vorleistung gehen mußt.
Die genannten 95 EUR für einen Hausbesuch sind ziemlich illusorisch und wohl nur bei der Teilnahme an speziellen Verträgen (HzV) und dann auch nur 1x im Quartal zu erwirtschaften. Für die meisten FA ist ja schon die Quartalspauschale niedriger und wenn das stimmen würde, dann würde man sich um die KV-Dienste "kloppen" wie vor 40 Jahren. Rechne mal eher mit einem sehr niedrigen zweistelligen Betrag.
Bzgl. der Bescheinigung einer Todesfeststellung ein kleiner Tipp: die GKV-Mitgliedschaft endet mit dem Tod und daher ist eine Rechung nach GOÄ zu erstellen. Für viele GKVler (und zu dem Zeitpunkt auch noch geschockte Familienmitglieder) ist die Situation neu, daß Arzt Geld sehen will und entsprechend niedrig ist die Zahlungsmoral. Da es sich hier um Beträge handelt, für die normalerweise nicht der Klageweg beschritten wird, sollte man ein Konzept haben, damit man hier nicht auch noch um sein sauer verdientes Geld gebracht wird. Denkbar wäre hierbei z.B. die spätere Aushändigung der Papiere gegen cash, wie es auch bei FS-Gutachten praktiziert wird. Ich empfehle aber, sich hier noch anderweitig Ratschläge einzuholen.

Sebastian1
16.10.2018, 20:36
Die entsprechende Ziffer nach GOÄ ist bei 3,5fachem Satz mit €51 vergütet. Und um es gleich vorweg zu nehmen: Da ist die Leichenschau komplett mit abgegolten, und nein, da kommen keine weiteren Ziffern für Untersuchung, Beratung o.ä. mehr dazu. Die 51 Euro sind natürlich brutto und werden ganz normal versteuert, geht mal also von einem Steuersatz von 42% aus, dann bleibt davon nicht mehr so viel. Und man kann das auf 2 Arten ganz elegant lösen: Entweder man nutzt Rechnungsformulare, die dann im Umschlag mit der Todesbescheinigung (natürlich nicht im versiegelten Teil) mit an den Bestatter gehen und lässt die direkt vor Ort. Oder aber, wenn man solche Formulare nicht hat, schickt man die Rechnung hinterher mit "An die Angehörigen von xyz - über das Bestattungsunternehmen" an den beauftragten Bestatter, den einem das Standesamt in der Regel unkompliziert mitteilt.
Abgesehen davon, dass es sich hier um eher geringe Beträge handelt, habe ich es in den letzten 10 Jahren nur äusserst selten erlebt, dass entsprechende Rechnungen nicht anstandslos beglichen wurden. Und auf diesem Wege habe ich auch den oft geschockten, trauernden Angehörigen auch noch nie mit einem "herzliches Beileid, das macht dann bitte 51 Euro" begegnen müssen.

Thunderstorm
16.10.2018, 20:40
@ tarumo: Bis jetzt war ich in einem MVZ tätig, für dass ich die KVB-Dienste gefahren bin. Hier habe ich alles gestellt bekommen und die Abrechnung lief über das MVZ. In Zukunft bin ich wieder in der Klinik und möchte nebenamtlich über die Poolarztbörse fahren.

WackenDoc
16.10.2018, 20:58
Ich kenne sogar die Version, dass der Bestatter dem Arzt die Rechnung bezahlt und er sich das als Posten auf der Gesamtrechnung von den Angehörigen zurück holt. Extrem praktisch.

Bayern ist aber ingesamt alles was komplizierter.

tarumo
16.10.2018, 21:24
Vielen Dank an Sebastian1 für die Nennung der konkreten EUR-Beträge. Ich bin seit ein paar Jahren aus der Thematik raus und wollte es deswegen nicht konkret formulieren.
Selbstverständlich ist die Mehrheit der Angehörigen korrekt, die Nichtzahler werden nur leider immer mehr (hängt vielleicht auch vom Wohnort ab) und da sollte man sich vielleicht schon ein Konzept überlegen, wenn man vor Ort den Eindruck bekommt, es könnte anschließend zu Schwierigkeiten kommen. Zumal ein Betrag von max vielleicht 25-30 EUR netto für schlimmstenfalls zwei Besuche und längere Tätigkeit vor Ort (der KV-Arzt muß im Gegensatz zum NA z.B. das Eintreffen der Polizei abwarten) an sich schon ein Witz ist.
Die Möglichkeit, das über den Bestatter zu erledigen, ist mir bekannt, es soll (Achtung Hörensagen!) aber auch schon mal zu Diskrepanzen zwischen den den Angehörigen in Rechnung gestellten Posten (bei einem hohen vierstelligen oder sogar fünfstelligen Betrag für die handwerkliche Leistung des Bestatters würden sich 50 EUR für den Arzt wie ein Witz ausnehmen) und den an den Arzt überwiesenen Beträgen gekommen sein. Unseriöses Verhalten kann aber ggf. im Kollegenkreis erfragt werden.

Sebastian1
16.10.2018, 21:37
die Nichtzahler werden nur leider immer mehr (hängt vielleicht auch vom Wohnort ab)Das kann ich (seit Jahren überregional tätig, soziale Schichtung ganz unterschiedlich) nicht bestätigen. Da ich aktuell bei ca 100 NA-Einsätzen im Monat bin, ist das eine häufige Thematik bei mir. Dass ich da mal nicht bezahlt werde, kommt ca 1-2x/Jahr vor und dann liegt es meistens daran, dass der Bestatter es verpeilt hat, das klappt in der Regel spätestens dann nach einer freundlichen EMail.

(der KV-Arzt muß im Gegensatz zum NA z.B. das Eintreffen der Polizei abwarten)Wieder auf NRW bezogen: 1. Der NA muss als einziger gem Bestattungsgesetz gar keine Bescheinigung ausstellen (in NRW gibt es keine vorläufigen Todesbescheinigungen) 2. Meistens läuft es aber dennoch so, dass man mit oder ohne Rücksprache, je nach Uhrzeit und Wochentag, diese Tätigkeit übernimmt 3. Wenn ungeklärt oder nicht natürlich, dann immer mit Polizei. Und dann bleibt auch bitte jemand vor Ort. Das ist nicht unbedingt der NA, das kann zB auch der RTW sein, damit das höherwertige und seltenere Rettungsmittel (NEF) wieder frei ist. Aber es ist mitnichten so, als dass der Notarzt in der Situation einfach abrücken kann und den Sterbeort einfach so hinterlässt. Ist mir übrigens auch noch nicht untergekommen.

lux12345
17.10.2018, 18:21
Die genannten 95 EUR für einen Hausbesuch sind ziemlich illusorisch und wohl nur bei der Teilnahme an speziellen Verträgen (HzV) und dann auch nur 1x im Quartal zu erwirtschaften. Für die meisten FA ist ja schon die Quartalspauschale niedriger und wenn das stimmen würde, dann würde man sich um die KV-Dienste "kloppen" wie vor 40 Jahren. Rechne mal eher mit einem sehr niedrigen zweistelligen Betrag.


Offensichtlich kennst du dich hier nicht so gut aus... Der Threadersteller hatte doch gesagt, dass er als Poolarzt arbeiten will, d.h. dann also auf eigene Rechnung und nicht über irgendeine Praxis. Das hat mit HzV-Verträgen oder ähnlichem nichts zu tun. Die 95€ sind überhaupt nicht illusorisch: Man möge sich einfach nur die Euro-Preise der von mir genannten Ziffern anschauen; zusätzlich dazu kann man ggf. noch andere Dinge (Verweilen, Infusion, etc.) abrechnen, sodass man dann auch locker in den dreistelligen Bereich kommt. KV-Dienste sind finanziell lukrativ! Es sei denn, man verdient anderweitig eh schon genug; dann hat man wohl lieber frei...

Bezüglich der Todesschau kann man übrigens auch einen Hausbesuch über die GKV abrechnen, sofern im Vorfeld noch nicht sicher war, ob der Patient tatsächlich auch tot war!

Sebastian1
17.10.2018, 19:38
Bezüglich der Todesschau kann man übrigens auch einen Hausbesuch über die GKV abrechnen, sofern im Vorfeld noch nicht sicher war, ob der Patient tatsächlich auch tot war!Wenn der Patient bei deinem Eintreffen tot ist, dann nicht. Du kannst nur tatsächliche, nicht mutmaßliche Leistungen in Rechnung stellen. Und WENN du einen Hausbesuch abrechnen willst, dann über die KK, nicht privat im Zusammenhang mit der Todesbescheinigung.

lux12345
17.10.2018, 20:03
Wenn der Patient bei deinem Eintreffen tot ist, dann nicht. Du kannst nur tatsächliche, nicht mutmaßliche Leistungen in Rechnung stellen. Und WENN du einen Hausbesuch abrechnen willst, dann über die KK, nicht privat im Zusammenhang mit der Todesbescheinigung.

Hausbesuch abrechnen über die KK meinte ich damit auch. Die Leichenschau wie immer nach GOÄ.

Zitat Allgemeinarzt-Online (https://www.allgemeinarzt-online.de/atemwege/a/abrechnungstipps-hausbesuch-bei-einer-leiche-1819748)


Fallbeispiel 1:
Anruf seitens der Familie mit der Bitte um einen Hausbesuch, da der Opa wohl verstorben sei. Hier ist natürlich eine Vielzahl von Ausdrucksmöglichkeiten zu berücksichtigen: So heißt es oft lapidar: "Ich glaube, der Großvater ist gestorben." Folgende Formulierungen sind auch oft zu hören: "Der Opa liegt im Sterben", "Der Opa atmet nicht mehr", "Der Opa bewegt sich nicht mehr" und viele andere mehr. Allen gemeinsam ist aber die Tatsache, dass der sichere Tod noch nicht feststellbar ist und der Arzt bei Antritt des Besuches davon ausgehen kann oder muss, dass der Betreffende ggf. noch lebt oder noch leben könnte. In diesem Fall wäre bei einem GKV-Patienten der Hausbesuch mit der entsprechenden Besuchsgebühr (GOP 01410 – 01415) zuzüglich Wegegeld zu berechnen. Auch bei einem Privatpatienten käme die GO-Nr. 50 mit den entsprechenden Zuschlägen für Eil- oder Nachtbesuche, Wegegeld und Untersuchung zur Abrechnung. Die Feststellung des Todes kann in solchen Fällen aus Gründen der Sicherheit erst nach einer gewissen Wartezeit bis zum ersten Auftreten sicherer Todeszeichen durchgeführt werden. Hier wäre die Dokumentation der Uhrzeit sinnvoll und abrechnungstechnisch auch notwendig. Die zu einem späteren Zeitpunkt (als der Hausbesuch) durchgeführte Untersuchung zur sicheren Feststellung des Todes wäre dann eben mit der GO-Nr. 100 zu berechnen. Auch hier zeigt die dokumentierte Uhrzeit die getrennte Leistungserbringung.


Natürlich weiß ich nicht um die Verbindlichkeit des Beispiels, finde die Argumentation aber schon nachvollziehbar.

Sebastian1
17.10.2018, 20:12
Danke. Aber das geht dann ja durchaus davon aus (wenn ich das Beispiel richtig interpretiere), dass bei Eintreffen zumindest noch keine sicheren Todeszeichen vorhanden sind. Insofern widersprechen wir uns da inhaltlich glaube ich gar nicht ;-)

lux12345
17.10.2018, 20:24
Ja dann :knuddel:

Vielleicht noch ganz wichtig: Man kann natürlich neben der Ziffer 100 für die Leichenschau auch noch Wegegebühren abrechnen. Ist zwar nicht die Welt, aber immerhin... Insgesamt ist die Leichenschau leider nicht adäquat vergütet...

Thunderstorm
08.01.2019, 20:01
Nochmal zurück zum PVS: Gibt es noch andere Empfehlungen - insbesondere in Hinblick auf die notwendige Kompatibilität mit der neuen Telematikinfrastruktur, die 2019 kommt?

Evil
08.01.2019, 20:44
Die Kompatibilität ist bei allen PVS gegeben, das Problem ist das regelmäßige Abstürzen der verf******* VPN-Verschlüsselungsrouter.
Ich hasse es!

Thunderstorm
09.01.2019, 19:35
@ Evil: hast Du dafür schon eine adäquate Lösung gefunden?

Evil
09.01.2019, 20:39
Tief durchatmen und abends ein Glas Wein ;-)

Muriel
09.01.2019, 21:13
Wie schön wäre es, wenn dann ein Kamin da wäre:-D