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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versorgungswerk vs. gesetzliche Rentenversicherung



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Miss_H
24.10.2018, 12:50
Primär die Mutter, wenn man will kann man es aber splitten oder ganz dem Mann übertragen.
Wann muss man das denn entscheiden? Wenn es das System irgendwann geändert wird und man keinen Vorteil mehr von Renten aus der DRV hat, dann wäre es wahrscheinlich sinnvoller dem zu überlassen der sowieso Bezüge aus der DRV bekommt. Ist das kompliziert...

tragezwerg
24.10.2018, 13:53
Das kann man nach der Geburt beantragen und kriegt dann so ein Formular zugeschickt.
Ich hab tatsächlich alles meinem Mann vermacht. Der übernimmt auch mehr Kinderbetreuung als ich (arbeitet nur 50%), und als seit Jahren in die RV Einzahlender profitiert er auch davon.

tarumo
26.10.2018, 09:00
Was heißt hier anteilig?
Auf deine Rente aus der DRV zahlst du 7,3 % plus Zusatzbeitrag
Auf deine Rente aus dem Versorgungswerk zahlst du 14,6 % plus Zusatzbeitrag
Auf sonstige Einkünfte (Kapital, Vermietung/Verpachtung) zahlst du keine Beiträge.

Wobei man anmerken muß, daß es durchaus mächtige Bestrebungen gibt, das zu ändern. Kann man prima mit üblichen Worthülsen a la "solidarisch" , "gerecht" usw. begründen. Bei zunehmend leeren Kassen kann es u.U. schon nach der nächsten BTW soweit sein. Die KK-Beitragspflicht auf Altersvorsorge wurde seinerzeit sogar rückwirkend eingeführt. Und die 15% erwirtschaftet man so schnell nicht... Immerhin wird die seinerzeit dafür maßgeblich verantwortliche Kraft vom Wähler u.a. dafür massiv abgestraft...

tragezwerg
27.10.2018, 07:08
Man kann nie wisse wie es in 30+ Jahren aussehen wird.
Mein Onkel hat in den 80ern die damals als ach so vorteilhaft beworbenen Lebensversicherungen als Altersvorsorge abgeschlossen. Leider ist er vor einigen Jahren insolvent gewesen, und in der Zwischenzeit waren Lebensversicherungen nicht mehr außen vor. Fazit ist dass er nun keinerlei Altersvorsorge mehr hat.
Und er hatte auf die ach so tollen Berater gehört.
Ich hab daraus gelernt dass man extrem vorsichtig sein sollte was man sich an Versicherungen etc. antut. Deren Ziel ist ja deren Bereicherung und nicht die Absicherung des zahlenden Kunden. Und zukünftige Gesetzesänderungen kann man nicht vorhersehen.

Jule-Aline
27.10.2018, 18:38
Miss_ H : Wenn man freiwillig GKV ist,zahlt man auf Vermietung und Verpachtung KK Beiträge.

Rettungshase
27.10.2018, 19:31
Miss_ H : Wenn man freiwillig GKV ist,zahlt man auf Vermietung und Verpachtung KK Beiträge.

Außer man hat nach derzeitiger Rechtslage den Status der "Krankenversicherung der Rentner" z.B. bei 60 Beitragsmonaten in die DRV; dabei kann man sich pro Kind bis zu 3 Jahre anrechnen lassen.

https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/

Miss_H
28.10.2018, 00:02
Miss_ H : Wenn man freiwillig GKV ist,zahlt man auf Vermietung und Verpachtung KK Beiträge.
So wie Rettungshase schon schrieb. Ich habe aber auch nie etwas anderes behauptet. (Auch schön nachzulesen auf der verlinkten Seite von mir.)

Rettungshase
28.10.2018, 10:19
So wie Rettungshase schon schrieb. Ich habe aber auch nie etwas anderes behauptet. (Auch schön nachzulesen auf der verlinkten Seite von mir.)

Ah, sorry. Gerade erst gelesen, dass du das schon mal angemerkt hattest :)
Mir fehlen noch knapp 6 Monate, um die 60 Monate voll zu haben (bin zum Glück bei studentischen Nebenjobs und Prä-Studiums-Beruf nicht aus der RV ausgestiegen). Ich trage mich gerade mit dem Gedanken, die 6 Monate noch freiwillig nachzuzahlen, um im Rahmen einer eventuell auftretenden Gesetzesänderung möglicherweise so etwas wie einen Bestandsschutz zu haben.
Wer weiß, wann/ob ich Kinder haben werde...

Bei der DRV mahlen die Mühlen allerdings unfassbar langsam. Mein Kontoklärungsantrag lief knapp 10 Monate.

Wer sich mit alternativen/zusätzlichen Sicherungsinstrumenten fürs Alter beschäftigen möchte, dem empfehle ich übrigens "Finanzberatung? Nein Danke!" von Borkner-Delcarlo.

Miss_H
28.10.2018, 21:51
Kontenklärung 10 Monate? Ging bei mir in der halben Stunde die ich da war. Antrag zur freiwilligen Zahlung gibt es bestimmt online. Und 6*84€ sind verkraftbar, selbst wenn es am Ende nichts bringt.

Kandra
29.10.2018, 05:53
Ich hab bei der DRV angerufen, gefragt ob sie gucken kann, ob ich die 5 Jahre voll habe ("ja, natürlich!") und 2Tage später hatte ich alles schriftlich per Post auf dem Schreibtisch ^^

Pflaume
29.10.2018, 14:05
Ging bei mir auch nach Anruf innerhalb weniger Tage. Wenn man darauf 10 Monate wartet, musste man möglicherweise noch Unterlagen nachreichen oder irgendwas anderes ist schiefgegangen.

Rettungshase
29.10.2018, 18:27
Ich hatte noch Beitragszeiten in der Schweiz übers PJ, weshalb das erst mal in ein anderes Bundesland weitergeleitet wurde.
Die Argumentation der DRV war: "Naja... Kontenklärungen sind ganz niedrig priorisiert; Auslandszeiten noch weiter unten, weil "man ja nie wissen kann, ob sich jemand nicht noch mal überlegt, noch mal ins Ausland zu gehen."

Aha... :p

Profihans
07.11.2018, 13:27
Hallo,

wie machen das Kollegen, die einige Jahre nicht im ärztlichen Bereich gearbeitet haben und z.B. Selbstständig gewesen sind in anderen Branchen dann mit der Rente?
Bekommen Sie von der Ärzteversorgung und der Rentenversicherung dann doppelt Rente?

WackenDoc
07.11.2018, 16:45
Einen Teil von der DRV und einen Teil vom Versorgungswerk/Von den Versorgungswerken.
Ist bei mir so. Ich bekomm jetzt immer einen Bescheid wo drin steht, dass keine Prognose für die Rentensteigerung bei Einzahlung bis zum Eintritt der Rente nicht erstellt wird, weil ich jetzt befreit bin.