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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Übergangsregelung neue AO



10.11.2003, 13:17
Hallo,

gibt es denn nur Studis, die noch alle 3 Staatsexamen schreiben wollen?
Freut sich denn keiner, dass man aus 3 Examen nur eins machen kann, d.h. 1. Stex bis Frühjahr 2004 schieben, dann machen - hoffentlich auch bestehen - und dann nach neuem Recht studieren und nur noch eine Prüfung am Ende. Ha!

10.11.2003, 15:39
Du musst unterscheiden zwischen D E I N E N Interessen und denen von A N D E R E N!
Für Dich mag es in Ordnung sein, das Hammerexamen abzulegen! Es gibt aber Studierende welche schon alle Scheine für das alte zweite haben und jetzt im Frühjahr das erste machen wollen und dann im Sommer 04 gerne noch das alte zweite machen würden!
Sonst verlieren sie nämlich mindestens ein Jahr, weil das Hammerexamen erstmals Herbst 2006 angeboten wird!
Ich glaube nicht dass diese Gruppe Dir zuliebe gerne 1 Jahr warten wird, nur weil Du ausgerechnet keine Lust mehr auf die alten Examen hast!

14.11.2003, 08:58
Hi,

also ich seh das so - es gibt welche, die froh sind sich 1., 2. und 3. Stex alt zu sparen, sind vielleicht auch noch nicht so weit in der Klinik und wollen neues Hammerexamen machen, ist ja so auch in der neuen AO vorgesehen.
Andere wollen nach altem Recht zu ende stuideren, kann ja auch gemacht werden, wenn man 1. Stex vor dem 1.10.03 gemacht hat. Oder war das nicht (mehr) möglich.
Wer doch scheinfrei ist, hat doch sicher alle 1. stex-Scheine gehabt, oder?
Gibt es zu der Übergangsregelung, die man ja mehrfach lesen muss um zu wissen, was gemeint ist so was wie eine Erläuterung?

Bis dennsen

14.11.2003, 09:07
Hallo,

wie zu jedem §§§ gibt es Juristen, die sich auch mit der AO befassen, wenn man im Internet rumsucht, findet sich da einiges:
Das Deutsche Bundesrecht, Nomos-Vlg, Loseblattordner, da ist die neue AO samt Erläuterung abgedruckt - ist aber nicht jedes Einzelproblem drin
oder Narr/Hess/Schirmer - geht aber mehr um allgemeines Arztrecht udn Weiterbildung udn Haftungsrecht
oder "Das neue Medizinstudium" im Shaker-Verlag Aachen - schon recht ausführlich oder
in Rieger "Handbuch des Arztrechts" Huethig - Verlag, nach Stichworten aufgebaut, gibt aber ganz neu auch was zu Approbationsordnung, Bundesärzteordnung, Prüfungen und so
also Papier gibts genug um sich schlau zu machen - nur leider sind
die Dinger teuer und vielleicht mal bei den Juristen in die Bibliothek gehen oder bei einem Anwalt nachfragen oder oder ..
Die Schinken nimmt man meist erst in die Hand, wenn man ein Problem hat, wie durch Prüfung gerasselt oder Strafverfahren am Hals, würde sich aber auch so lohnen- was meint ihr.
Viel poooositive Energie ....