Nemo-.
24.11.2018, 13:46
Hallo,
ich habe letztes WS ein Studium begonnen und dieses nach einem Semester abgebrochen und wurde exmatrikuliert.
Jetzt habe ich zu diesem Wintersemester neu angefangen und das gesamte Pflegepraktikum zwischen den beiden Abschnitten absolviert.
Die Regelung lautet, dass zwischen 2 Berufsabschnitten eine maximale Übergangsfrist von 4 Monaten für die weitere Zahlung von Kindergeld besteht.
Ich dachte, dass das Pflegepraktikum an diese Übergangsfrist mit angerechnet werden kann, sodass ich statt 6 nur noch 3 Monate Übergangsfrist vorliegen habe, bin mir aber nicht mehr sichern, ob das gesetzeskonform ist.
was für Konsequenzen drohen, wenn das nicht der Fall ist?
Danke schon mal für die Hilfe!
ich habe letztes WS ein Studium begonnen und dieses nach einem Semester abgebrochen und wurde exmatrikuliert.
Jetzt habe ich zu diesem Wintersemester neu angefangen und das gesamte Pflegepraktikum zwischen den beiden Abschnitten absolviert.
Die Regelung lautet, dass zwischen 2 Berufsabschnitten eine maximale Übergangsfrist von 4 Monaten für die weitere Zahlung von Kindergeld besteht.
Ich dachte, dass das Pflegepraktikum an diese Übergangsfrist mit angerechnet werden kann, sodass ich statt 6 nur noch 3 Monate Übergangsfrist vorliegen habe, bin mir aber nicht mehr sichern, ob das gesetzeskonform ist.
was für Konsequenzen drohen, wenn das nicht der Fall ist?
Danke schon mal für die Hilfe!