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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : fahrlässige Trunkenheitsfahrt (mit dem Rad)



ck0
24.11.2018, 19:14
Hallo zusammen,

ich wurde vor 2 Jahren wegen o.g. Straftat mit <90 Tagessätzen verurteilt und will nächste Woche meine Approbation beantragen. Hierfür muss ich eine Erklärung abgeben, dass gegen mich nie ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig war, was ich ja defintiv nicht schreiben kann ohne zu lügen. Ich will auch nicht lügen, dennoch ist die Frage ob meine Approbation somit am verweigert wird und wie schreibe ich dass mir sowas passiert ist? Ansonsten bin ich ein unbeschriebenes Blatt.
Vielen Dank!

Philip_MHH
24.11.2018, 19:55
Lügen bringt dir nichts, wenn das rauskommt gibt das richtig Ärger, mit der Ärztekammer und vermutlich auch mit dem Staatsanwalt, da das vermutlich eine eidesstattliche Versicherung ist, die du da unterschreibst. Also so wie es gewesen ist auch darlegen. Du kannst ja im Vorhinein mit der Ärztekammer telefonieren oder auch mal mit einem in dem Bereich versierten Juristen, Marburger Bund?

Nessiemoo
24.11.2018, 20:34
Du musst doch auch dein Führungszeugnis einreichen, wo es drinsteht, oder?
Die Erklärung ist ja dafür, (CAVE! Bin kein Jurist, also da musst du schon sich mit einem hinsetzen) ob es gegen dich aktuell ein strafrechtliches Verfahren läuft, was noch nicht in Führungszeugnis drinsteht, aber könnte.
Letztendlich wird es auch eine Einzellfallentscheidung auslaufen...

ck0
24.11.2018, 21:16
Lügen bringt dir nichts, wenn das rauskommt gibt das richtig Ärger, mit der Ärztekammer und vermutlich auch mit dem Staatsanwalt, da das vermutlich eine eidesstattliche Versicherung ist, die du da unterschreibst. Also so wie es gewesen ist auch darlegen. Du kannst ja im Vorhinein mit der Ärztekammer telefonieren oder auch mal mit einem in dem Bereich versierten Juristen, Marburger Bund?

ja das ist soweit klar, deshalb auch meine aussage dass ich nicht lügen werde..

Dennoch danke

ck0
24.11.2018, 21:19
Du musst doch auch dein Führungszeugnis einreichen, wo es drinsteht, oder?
Die Erklärung ist ja dafür, (CAVE! Bin kein Jurist, also da musst du schon sich mit einem hinsetzen) ob es gegen dich aktuell ein strafrechtliches Verfahren läuft, was noch nicht in Führungszeugnis drinsteht, aber könnte.
Letztendlich wird es auch eine Einzellfallentscheidung auslaufen...

Nein im Führungszeugnis (auch Belegart 0) stehen keine Strafen <90 TS drin, da man noch als unbestraft gilt. aber bei der erklärung ist vergangenheit als auch gegenwart abgedeckt.. d.h. man muss es erwähnen.

WackenDoc
24.11.2018, 21:21
Schau nochmal in Ruhe, was da genau gefragt wird. Tilgungen müssten da auch noch ne Rolle spielen.

Feuerblick
25.11.2018, 06:53
Meines Wissens wird da nach laufenden Verfahren gefragt, nicht nach abgeschlossenen...
War zumindest damals hier bei uns so.

crossie
25.11.2018, 08:44
Offensiv damit umgehen! Niemand wird Dir die Approbation verweigern weil Du als Student mal besoffen mit dem Rad durch die Stadt geeiert bist!
Das kann aber sehr wohl Probleme machen wenn Du versucht Dinge zu verheimlichen.

WackenDoc
25.11.2018, 11:51
Laufende (weil man ja noch nicht weiss, wie sie ausgehen). Und frühere Verurteilungen wenn sie ein bestimmtes Limit überschreiten. Getilgte Eintragungen sind in der Regel nicht anzugeben.

ck0
25.11.2018, 14:37
Offensiv damit umgehen! Niemand wird Dir die Approbation verweigern weil Du als Student mal besoffen mit dem Rad durch die Stadt geeiert bist!
Das kann aber sehr wohl Probleme machen wenn Du versucht Dinge zu verheimlichen.

Genau so will ich es auch angehen.. hatte nur irgendwie gehofft das jemand sowas sagt wie: "Hatte ich auch, hab das dem RP mitgeteilt alle haben drüber gelacht und jetzt bin ich firsch gebacken approbiert!"

Wie schreibt man das dann dem RP? Sagt man einfach kurz wegen was man verurteilt wurde oder geht man auf Details, Umstände, Konsequenzen und persönliche Reflektion ein?

lio
25.11.2018, 16:06
Wie schreibt man das dann dem RP? Sagt man einfach kurz wegen was man verurteilt wurde oder geht man auf Details, Umstände, Konsequenzen und persönliche Reflektion ein?
Besprich sowas mit einem Anwalt. Die Kosten hierfür stehen in keinem Verhältnis dazu, wenn man dir die Approbation verweigert.

Rettungshase
25.11.2018, 16:24
Es wäre nett, wenn du nach Klärung der Angelegenheit hier noch mal berichten würdest.

In jedem Fall würde ich auch zeitnah einen Anwalt konsultieren (hätte man ggf. auch früher initiieren können).
Vielleicht könnte man noch "anonym" beim LPA anrufen und fragen, wie ein derartiger Fall üblicherweise gehandhabt wird.

freak1
25.11.2018, 17:11
Alternativ Marburger Bund, du bist bestimmt nicht der erste mit so einem Problem.

Zaphir
04.04.2019, 07:07
Würde mich ja interessieren, was dabei herausgekommen ist