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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nadelstichverletzung - BE durch Ärztin (!) verweigert



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escitalopram
25.11.2018, 13:40
Thread kann geschlossen werden.

Feuerblick
25.11.2018, 13:43
Klage? Nun übertreib mal nicht. Was willste denn in die Anklage schreiben? „Hat nicht alles fallen lassen, weil von einer Patientin ne BE gebraucht wurde nach Nadelstichverletzung“? Echt jetz?
Mit dem OA hast du gesprochen, der wird also mit der (Assistenz-?)Ärztin sprechen. Ansonsten kannst du einfach mal die entsprechenden Vorgaben recherchieren, ihr ausdrucken und überreichen. Vielleicht weiß sie es einfach nicht besser. Wobei ich mir gerade nicht sicher bin... hatten wir die Diskussion nicht letztens erst, ob man eine BE beim Patienten braucht? :-nix

escitalopram
25.11.2018, 13:49
Also laut Betriebsarzt ist die umgehende BE beim Patienten durchzuführen. Zumal es auf Station keine Notfälle o.Ä. gab, die die Ärztin abgehalten hätten. Sie hatte einfach keinen Bock, die Patientin wegen der HIV-Testung aufzuklären. Sie war sich dennoch bewusst, dass die Untersuchung durchzuführen ist und zwar so schnell wie möglich und nicht erst Stunden später... Stichwort: PEP.

Feuerblick
25.11.2018, 13:51
Wie gesagt: Such mal den Thread, in dem das schon besprochen wurde. Da wurden auch die entsprechenden Empfehlungen genannt. So ganz eindeutig war das meines Wissens damals eben nicht. Und auch Betriebsärzte sahen das sehr unterschiedlich.

Wacken? Du hast sowas doch im Kopf?

escitalopram
25.11.2018, 13:53
Also bei uns gibt es so ein Blatt mit den notwendigen Maßnahmen, von den Betriebsärzten. Das liegt allen Kliniken vor, auch "meiner" Klinik. Da steht klipp und klar, dass die BE sofort durchzuführen ist. Mag unterschiedliche Meinung geben, aber das ist in der Situation ehrlich gesagt nicht relevant. PEP funktioniert am besten, wenn es innerhalb 2 bis 6 h nach Kontakt begonnen wird. Es hat also schon seine Richtigkeit, die BE so schnell wie möglich zu erledigen.

Feuerblick
25.11.2018, 13:58
Ich kenne nur Papiere entsprechender BGen, bei denen es heißt, man KÖNNE nach Risikobewertung und Aufklärung beim Indexpatienten Blut entnehmen, es sei aber nicht zwingend vorgeschrieben. :-nix Kann sich ja geändert haben...

escitalopram
25.11.2018, 14:08
Mag von Klinik zu Klinik, Bundesland zu Bundesland etc. durchaus unterschiedlich sein. Mir geht es darum: Bei uns ist es von der Betriebsmedizin vorgeschrieben (schriftlich), dass die umgehende BE zu veranlassen ist. Dies wurde mir mehrfach von der Dame verweigert, trotz eindeutigster Anweisungen der Betriebsmedizin...

Rettungshase
25.11.2018, 14:08
Ich würde ja noch nen Brief ans Bundesministerium für Gesundheit schicken...
Also ehrlich. So eine Nadelstichverletzung ist ärgerlich und auch ein Stück weit beängstigend, keine Frage. Der Betriebsarzt hat dich instruiert, der OA organisiert und an dieser Stelle hätte gut sein können.

Den Weg, mit der Assistenzärztin noch mal in Ruhe zu sprechen, damit sie in Zukunft eine Chance hat, es besser zu machen, hast du dir aller Wahrscheinlichkeit nach verbaut. Schade.

Moorhühnchen
25.11.2018, 14:09
Wie hat denn die Patientin reagiert? Hat sie gemerkt, dass Du Dich gestochen hast? Hättest Du sie gleich fragen können, ob sie einer Testung zustimmt?

Wir haben in der Anästhesie ja häufiger das Problem, dass die Chirurgen sich während der OP stechen oder schneiden und dann lustigerweise meinen: "Nimm dem doch mal schnell Blut ab!" und ich mich weigere, dies bei einem narkotisierten Patienten ohne Zustimmung zu tun. Ebenso im Aufwachraum, wenn noch nicht ausreichend wach. Das Labor würde uns entsprechende Proben ohne Einverständnis auch gerade wieder zurückschicken.

Vor einiger Zeit hatten wir eine Patientin aus dem afrikanischen Raum im Kreißsaal und ich sollte PDA legen. Die Braunüle war abgestöpselt und meine Anä-Pflege zog den Mandrain, um ne Stero anzuhängen. Dabei lief ihr Blut über die Hand (ich mach sowas ja immer nur mit Handschuhen, aber war halt grad net). Nach PDA-Anlage haben wir kurz mit den Hebammen geschwätzt, dabei erzählte die eine beiläufig, dass die Patientin schon zuvor Stillen und Stillberatung abgelehnt hat. Die Hebamme wollte dann schauen, ob es Infos bezüglich HIV-Status gibt, meinte aber, die niedergelassenen Frauenärzte dürften das nicht im Mutterpass dokumentieren (weiß nicht, ob's stimmt).
Auf Nachfrage hat die Patientin dann auch eine Testung abgelehnt - wat willste machen. Wir haben sie halt gefragt und es ist ihr gutes Recht, es abzulehnen, auch wenn es für jemand anderen Ungewissheit bedeutet.
Hat ein paar Tage gedauert, bis meine Kollegin sich wieder beruhigt hatte und ich kann es durchaus nachvollziehen, auch wenn die Infektionsgefahr ohne offene Wunden an der Hand eher gering ist.... :-nix

escitalopram
25.11.2018, 14:11
Wie hat denn die Patientin reagiert? Hat sie gemerkt, dass Du Dich gestochen hast? Hättest Du sie gleich fragen können, ob sie einer Testung zustimmt?

Ja, hat sie. Die Patientin war wach etc. :) Ich wollte ihr auch direkt Blut abnehmen, das Problem war, dass wir das ohne schriftliche HIV-Aufklärung nicht dürfen. Letzteres wurde mir von der Assistentin verweigert, sonst hätte ich das alles alleine geregelt...

Die Patientin hat der Testung problemlos zugestimmt, im Endeffekt. Das Blöde daran ist, dass ich erstmal zig mal mit der Assistentin sprechen und sogar den OA informieren musste, damit das, was bei uns schriftlich vorgeschrieben ist, umgesetzt wird, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Und das darf nicht sein, laut Betriebsmedizin und Dekanat.

WackenDoc
25.11.2018, 14:20
Für die Frage PEP oder nicht muss man das Risiko abschätzen. Ein Baustein bei der Bestimmung des Infektionsstatus ist die BLutentnahme beim Indexpatienten. Dieser muss aber aufgeklärt werden (HIV UND Hepatitis C). ABER noch entscheidender ist eigentlich die Anamnese/Risikofaktoren beim Patienten.
Das allgemeine Infektionsrisiko bei NSV liegt bei 0,3% Edit: das Risiko bezieht sich auf das Risiko einer Übertragung durch Verletzungen mit Instrumenten, die zuvor an infektösen Indexpersonen verwendet wurden.
https://www.bgw-online.de/SharedDocs/Downloads/DE/Medientypen/BGW%20Broschueren/BGW09-20-001_Risiko-Nadelstich-bf_Download.pdf?__blob=publicationFile

Im Zweifel wird die PEP unabhängig von einer Blutentnahme beim Indexpatienten begonnen.

Das Verhalten der Stationsärztin ist nicht gut und zeugt nicht gerade von Sorge/Wertschätzung. Aber es rechtfertigt in keiner Weise eine Klage. Wieso auch.

https://www.bgw-online.de/SharedDocs/Downloads/DE/Medientypen/BGW%20Broschueren/BGW09-20-002_Risiko-Nadelstich-Leitfaden_Download.pdf?__blob=publicationFile

escitalopram
25.11.2018, 14:23
Mir hat der Betriebsarzt erklärt, dass PEP begonnen wird, wenn der Patientin HIV positiv ist (oder entsprechend wenn er nicht zustimmt und Risikofaktoren vorliegen etc.). Gerade deswegen ja brauchen sie das Blut SOFORT... Die Ergebnisse liegen dann eineinhalb einer Stunde vor. Versteht ihr, was ich meine?

escitalopram
25.11.2018, 14:25
Ich fand es einfach nicht schön, dass sich die Assistentin eindeutig und absichtlich gegen die Anweisungen der Betriebsmedizin gestellt hat und das einfach weil sie keine Lust hatte, die Patientin aufzuklären. Aber jetzt wird sie sich halt vor dem OA und dem Dekanat verantworten müssen...

WackenDoc
25.11.2018, 14:30
https://daignet.de/site-content/hiv-therapie/leitlinien-1/Deutsch_Osterreichische%20Leitlinien%20zur%20Poste xpositionellen%20Prophylaxe%20der%20HIV_Infektion. pdf

Und hier die Leitlinie.

Nein, das ist Unsinn, was der Betriebsarzt erzählt hat.

"Voraussetzung für die ärztliche Empfehlung einer HIV-PEP ist ein mit relevantem Übertragungsrisiko verbundener Kontakt zwischen einer HIV-negativen und einer HIV-infizierten Person (Indexperson), wobei bei unbekanntem HIV-Status der Indexperson das Vorliegen einer Infektion zumindest wahrscheinlich sein sollte.
Die Zustimmung der exponierten Person zu einem HIV-Test (zur Dokumentation des zum Zeitpunkt der Exposition nega
tiven HIV-Status) ist eine Voraussetzung für die Durchführung einer PEP.
Wenn bei unbekanntem HIV-Serostatus der Indexperson keine Informationen vorliegen, die eine HIV-Infektion wahrscheinlich erscheinen lassen, ist die Durchführung einer medikamentösen PEP nicht indiziert."

"Falls die Indexperson, deren HIV-Serostatus unbekannt ist, identifiziert und verfügbar ist, sollte
diese beraten und über den HIV-Antikörpertest und ggf. quantitativen Virus-Nachweis aufgeklärt
werden. Das Einverständnis zur Durchführung des HIV-Testes und der Hepatitis-Serologie muss
vorliegen, bevor diese Untersuchungen durchgeführt werden. Eine Ablehnung des HIV-Testes
durch die Indexperson ist zu respektieren. "

WackenDoc
25.11.2018, 14:34
Vor dem Dekanat wird sie sich nicht "verantworten" müssen. Dem Dekanat gegenüber wird sie nicht weisungsgebunden sein. Auch der Betriebsarzt ist ihr gegenüber nicht weisungsbefugt.

Der OA wird sie wohl zum richtigen Umgang mit NSV unterweisen. Und das war´s.

mainzer
25.11.2018, 18:57
es ist ja jetzt auch mal gut, oder?!
und zum Thema "SOFORT" durchzuführen...in meinem aktuellen Krankenhaus haben wir gar keine Möglichkeit das Ergebnis einer HIV-Serologie innerhalb von 2 - 6 h zu erhalten ;-)

epeline
25.11.2018, 19:21
es ist ja jetzt auch mal gut, oder?!
und zum Thema "SOFORT" durchzuführen...in meinem aktuellen Krankenhaus haben wir gar keine Möglichkeit das Ergebnis einer HIV-Serologie innerhalb von 2 - 6 h zu erhalten ;-)

Hier genauso.
Bisher wurde bei nsv bei einem Indexpatienten mit minimalem Risiko letzendlich nur bei der verletzten Person abgenommen (in den entsprechenden Abständen).

murkel
25.11.2018, 23:11
Die Hebamme wollte dann schauen, ob es Infos bezüglich HIV-Status gibt, meinte aber, die niedergelassenen Frauenärzte dürften das nicht im Mutterpass dokumentieren (weiß nicht, ob's stimmt).

Im Mutterpass ist maximal dokumentiert, ob eine HIV-Testung durchgeführt wurde oder nicht. Das Egebnis einer möglichen Testung wird nicht dokumentiert.

Pflaume
26.11.2018, 05:47
Ist überhaupt der Betriebsarzt der richtige Ansprechpartner in so einem Fall? Der Arbeitsunfall muss doch üblicherweise (der BG wegen) einem D-Arzt gemeldet werden und nicht dem Betriebsarzt. Ich persönlich kenne keinen Betriebsarzt, der auch D-Arzt ist.

Markian
26.11.2018, 08:38
Eigentlich traurig, dass man in Deutschland einfach Pech gehabt hat, wenn der Patient keinen Bock auf die Blutabnahme hat. Wirklich armselig, dass man als Arbeitnehmer so schlecht geschützt ist. Klar ist das wieder ein invasiver Eingriff etc. Trotzdem sollte sowas bei Aufnahme unterschrieben werden müssen, dass im Falle einer Nadelstichverletzung eine Testung erfolgen muss. Patient hat dann ja trotzdem das Recht das Ergebnis nicht zu erfahren. Ist nur ein weiterer Punkt auf der Liste "Wir scheißen auf die Gesundheit ärztlichen Personals". Verklagen ist sicherlich völlig übertrieben, aber wieso wird hier ein Kollege fertig gemacht, weil er sich offensichtlich zu recht aufregt. Ob jetzt die Checkliste Evidence based ist oder nicht, eine Anweisung vom Betriebsarzt und eine simple Bitte einfach abzuweise, obwohl erkennbar ist, dass der Student Angst hat!? Unterste Schublade und unkollegial.

Ich kann deine Reaktion sehr gut nachvollziehen, auch wenn dir mit 99,99%iger Wahrscheinlichkeit kein körperlicher Schaden entstanden ist. Als Assistenzärztin hat man in gewisser Weise auch eine Verantwortung für die Studenten, die bei einem auf Station sind. Ich finde sie hat damit das Vertrauensverhältnis zerstört. Ich würde mich auf eine andere Station versetzen lassen.