RescueDoc
02.12.2018, 19:27
Hallo zusammen,
kurze Verständnisfrage...als Arzt ist man ja Pflichtmitglied im ärztlichen Versorgungswerk. Bedeutet: Für einen Arzt, der in der öffentlichen Verwaltung angestellt ist, zahlt der Arbeitgeber trotzdem Beiträge ans Versorgungswerk und nicht in die gesetzliche Rentenversicherung, oder?
LG
kurze Verständnisfrage...als Arzt ist man ja Pflichtmitglied im ärztlichen Versorgungswerk. Bedeutet: Für einen Arzt, der in der öffentlichen Verwaltung angestellt ist, zahlt der Arbeitgeber trotzdem Beiträge ans Versorgungswerk und nicht in die gesetzliche Rentenversicherung, oder?
LG