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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gerüchteweise Wegfall der Zweitstudienquote nach Wegfall der Wartezeitquote



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Eckhart
04.12.2018, 11:06
Ich habe mich an einer Uni erkundigt, was ich leisten (z.B. an einem ihrer Institute studieren) müsste, um für eine positive Beruteilung (Gutachten) für "wissenschaftliche Gründe" in Frage zu kommen. Von einer sehr netten Person, die dort selber begutachtet, bekam ich folgendes zu hören: "bis sie damit fertig wären, ist das ganze Verfahren unter Umständen schon Schnee von gestern!" Im weiteren Gespräch war der Tenor:

- Die besondere Zweitstudienquote gibt es ja nur, weil sonst (nahezu alle) Zweitstudenten, wenn sie sich über das Erstverfahren bewerben dürften, quasi sofort über die Wartezeitquote reinkommen würden.
- Nach Wegfall der Wartezeitquote gibt es dazu eigentlich keine Notwendigkeit mehr
- Statt Abinote soll dann die Schnittnote des Erststudiums gelten. Diplom und Master voll; FH >6Sem. und 210 ECTS Bachelor eine halbe Note Abzug; FH 6 Sem. und 180 ECTS Bachelor eine Note Abzug.
- Über diese Noten wäre die Zweitstudentenquote sogar kleiner als bisher!
- Die bisherigen "wissenschaftlichen Gründe" können Unis über eigene Sonderregelungen im AdH heranholen

Mich würde es freuen, aber leider ist noch nichtmal die Umwandlung der Wartezeitquote ganz klar und für das oben gesagte gibt es bislang wohl nur eine Tischvorlage beim letzten Treffen der Kultusminister und es wurde noch nicht diskutiert.

Der ein oder andere von euch hat ja sicherlich, in letzter Zeit, mit hochschulstart.de telefoniert. Haben die da schon was durchblicken lassen?

Gruß, Ecki

Muriel
04.12.2018, 22:30
- Die besondere Zweitstudienquote gibt es ja nur, weil sonst (nahezu alle) Zweitstudenten, wenn sie sich über das Erstverfahren bewerben dürften, quasi sofort über die Wartezeitquote reinkommen würden.
Das ist doch totaler Quatsch. Zweitstudienbewerber haben in aller Regel direkt nach dem Abschluss des Erststudiums genau null Wartesemester.

Eckhart
05.12.2018, 10:09
Das ist doch totaler Quatsch. Zweitstudienbewerber haben in aller Regel direkt nach dem Abschluss des Erststudiums genau null Wartesemester.

Ich finde den Link auf die Statistik gerade nicht, aber Zweitstudenten sind im Durchschnitt über 30 Jahre alt! Diese Zahl ist aber für jeden, der Medizin studiert und sich unter seinen Kommilitonen umguckt absolut nachvollziehbar und plausibel. Man muß sich nur klar machen, dass z.B. in Berlin, wo pro Semester ungefähr 300 Humanmediziner beginnen, nur 9 (neun) von ihnen Zweitstudenten sind. Wenn man dann bedenkt, dass jeder unter den 300 Studenten 3-4 kennt, die über 40 sind und diese nahezu alle in der Kohorte der Zweitstudenten sind, dann wird klar, dass das Durchschnittsalter der Zweitstudenten nicht bei 2x liegen kann! (schöne Statistikaufgabe für das Physikum ;))

Wenn man dann in Konjunktion nimmt, dass Erststudiums-Absolventen in Deutschland im Durchschnitt 25 sind (Frauen etwas weniger, Männer etwas mehr), dann wird glasklar, dass im Durchschnitt zwischen Erststudium und Zweitstudium so viele Jahre liegen, dass diese Gruppe die Erstbewerber mit Wartesemestern ausstechen könnte, wenn sie im Erstbewerberverfahren (mit bestehender Wartezeitquote) konkurieren dürfte.

Von der Altersstruktur der Zweitstudenten, die nicht genommen wurden, mal ganz zu schweigen! Diese würde die Wartezeitquote fluten, wenn es keine verhindernde Regel geben würde.

Gruß, Ecki

Absolute Arrhythmie
05.12.2018, 10:26
Du scheinst übersehen zu haben, dass man nach Abschluss seines Erststudiums keine Wartesemester mehr sammelt ;-)

nie
05.12.2018, 11:05
Und auch während des Erststudiums keine Wartesemester sammelt.

Die meistens Zweitstudienbewerben haben also trotz fortgeschrittenen Alters in der Regel kein einziges Wartesemester.

petariel
05.12.2018, 11:19
Warum zählt bislang das Abi? Nach Erreichen der Punktzahl, wird doch auch bisher mit der Note des Erststudiums in der Ortsverteilung entschieden (also in der Wartesemesterortsverteilung) ? Das hat mir hss mal so gesagt.

Eckhart
05.12.2018, 11:20
Manchmal guckt man auf den Text (inzwischen zwei) und kann es nicht glauben!

Die Regelung, dass Zeit zwischen dem ersten und zweiten Studium keine Wartesemester sind, ist doch gerade aus dem Staatsvertrag mit der Zweitstudienregelung. Wenn es die Zweitstudienregelung nicht gäbe, wären diese Zeiten Wartesemester! Man kann doch nicht argumentieren, dass etwas sowieso so wäre (bzw. nicht wäre), wenn genau das Bestehen, oder der Wegfall, einer Regelung dazu führen, ob es so ist, oder nicht so ist.


Gruß, Ecki

PS: Richtig ist aber, dass studierte Semester keine Wartesemester sind. Das gillt aber auch für Abbrecher, die nicht unter die Zweitstudienregelung fallen und sich als Erststudenten für ein andere Studium bewerben. Das hat also mit der Zweitstudienregelung ABSOLUT NICHTS ZU TUN!

petariel
05.12.2018, 16:02
Kann hier vielleicht jemand klarstellen,ob das Abitur auch beim Zweitstudium über die Ortsverteilung entscheidet?
Auf den Infoblättern von hss ists etwas ungenau. Auf Nachfrage wurde mir mal gesagt, es sei die Endnote des Erststudiums. Hoffe,dass war richtig.

davo
05.12.2018, 16:10
"Gelten für mehrere Bewerber die gleichen sozialen Kriterien und kann nur einem Teil von ihnen an dem Studienort ein Studienplatz zugewiesen werden, entscheidet zunächst das Prüfungsergebnis (Gesamtnote) des Erststudiums und schließlich das Los über die endgültige Rangfolge."

Siehe S. 4 von https://zv.hochschulstart.de/fileadmin/media/zv/downloads/merkblaetter/m08.pdf

petariel
05.12.2018, 16:16
"Gelten für mehrere Bewerber die gleichen sozialen Kriterien und kann nur einem Teil von ihnen an dem Studienort ein Studienplatz zugewiesen werden, entscheidet zunächst das Prüfungsergebnis (Gesamtnote) des Erststudiums und schließlich das Los über die endgültige Rangfolge."

Siehe S. 4 von https://zv.hochschulstart.de/fileadmin/media/zv/downloads/merkblaetter/m08.pdf

Danke, das hatte ich auch mal gelesen. Nur woher kommt dann die Relevanz der Abiturnote in diesem thread? Oder habe ich den ersten Beitrag zu flüchtig gelesen? Ich ging immer davon aus,sie sei in dieser Quote passé.

davo
05.12.2018, 16:24
Das war halt einfach eine Fehlinfo. Genau wie auch die Info bzgl. Sinn der Zweitstudienquote Unsinn war. Man darf halt nicht jedem Uni-Mitarbeiter alles glauben - viele Uni-Mitarbeiter haben kaum eine Ahnung bzgl. des Hochschulstart-Verfahrens.

Eckhart
06.12.2018, 11:57
Genau wie auch die Info bzgl. Sinn der Zweitstudienquote Unsinn war. Man darf halt nicht jedem Uni-Mitarbeiter alles glauben - viele Uni-Mitarbeiter haben kaum eine Ahnung bzgl. des Hochschulstart-Verfahrens.

Was wäre denn Deine Quelle, dass die mögliche Umstellung der Zweitstudienregelung Unsinn ist?

Ich stehe jetzt vor dem Dilemma, dass ich mich für die Charite JETZT zum TMS anmelden müsste, wenn ich in 2019 keinen Platz über die alte Zweitstudienregelung bekommen und Du nicht Recht hast, dass alles so bleibt.

Gruß, Ecki

Schubbe
06.12.2018, 12:16
Es gibt Unis an denen es leichter ist genommen zu werden als an der Charite, auch ohne TMS. Die Regelung wurde nirgendwo bisher angefochten und ist für bestimmte Berufsbilder notwendig.

Eckhart
10.12.2018, 10:54
Für mich kommt nur Berlin in Frage, weil ich als Ing. dort einen Job habe, der mich auch mit einer halben Stelle locker ernähren kann.

Im neuen Entwurf der Staatsvertrags vom 06.012. sieht es ja nun so aus, als ob tatsächlich die Zweitstudienregelung unangetastet bleibt. Alerdings gibt es dadurch mehr Frage als Antworten, denn genau die Frage von patariel zu Ortsverteilung der Zweitstudenten ist ja nun gänzlich ungeklärt!

Mit der alten Regelung muß ich nur um die Zulassung kämpfen. Bin ich drin, kann ich mir aber mit einem Einser Erststudienabschluß den Ort nahezu frei aussuchen, denn die ortskonkurrierenden Wartezeitler haben i.dR. so grottige Abischnitte, dass sie meine Ortspräferenz nicht gefährden. Doch was passiert, wenn es keine Wartezeitler mehr gibt?

Gruß, Ecki

doktor dolittle
10.12.2018, 11:18
Das stimmt so nicht. Selbst die wartenden "mit ihren grottigen" Abinoten schnappen dir den Platz weg, wenn diese einen besseren SK haben. Komm mal runter von deinem hohen Ross!

Eckhart
10.12.2018, 11:48
@doktor dolittle: Das war nicht böse gemeint, sondern nur ein Fakt!

Im Gegenteil, ich bin den Wartezeitlern sogar sehr wohlgesonnen, da sie gerade für die Zweitstudenten sehr wichtig für die Einhaltung des Nash-Gleichgewichts sind! Ohne Wartezeitler wird z.B. der Altersschnitt deutlich sinken! Da dadurch auch weniger Studenten mit Familie dabei sein werden, werden vermutlich die Stundenpläne immer bekloppter werden. (gerade bei den Modellies)

Wartezeitler waren bisher, in vielerlei Hinsicht, das Bindeglied zwischen Abiturbesten/AdH und den Zweitstudenten!

Auf der anderen Seite könnten die Zweitstudenten aber vielleicht davon profitieren, dass weniger "gute" SKs eingereicht/vergeben werden.

Gruß, Ecki

PS: Ich habe übrigens SK2

xenopus laevis
10.12.2018, 12:50
Tatsächlich gibt es bei uns auch Junge Menschen mit Kindern oder Schwerbehinderung. Dementsprechend werden die Mami-Stundenpläne bei uns nicht abgeschafft.

doktor dolittle
10.12.2018, 18:02
Falt ist das du bereits auf Staatskosten studiert hast und die Qoute für Zweitstudienbewerber recht klein ist. Sei froh wenn unser Land dir nochmal ein Studium spendiert und höre auf deine Mitbewerber, teilweise als Konkurrenz mit Grotten schlechten Vorraussetzungen abzustempeln.

Viel Glück bei deiner Bewerbung

Eckhart
11.12.2018, 09:54
Falt ist das du bereits auf Staatskosten studiert hast und die Qoute für Zweitstudienbewerber recht klein ist. Sei froh wenn unser Land dir nochmal ein Studium spendiert und höre auf deine Mitbewerber, teilweise als Konkurrenz mit Grotten schlechten Vorraussetzungen abzustempeln.


Unter keiner der Subquoten gibt es so viele abgebrochene Studiengänge, wie unter den Wartezeitlern! Das bedeutet, das die Zahl der unnütz auf Staatskosten studierten Semeser hier am größten ist. Die Zweitstuenten hingegen haben i.d.R. mit dem Studium, das ihnen Vater Staat finanziert hat, auch schon Geld in das Staatssäckel gespült! Die Wartezeitler haben sicherlich auch etwas dazu beigetragen (meist durch Lehrberufe), aber eben nicht mit dem Salär des akademischen Abschlusses, den der Staat ihnen bezalt hat.

Die Wartezeiter sollten auch ganz dringend mal anfangen nachzurechnen! Bezogen auf die 3% Zweitstudienquote beträgt die Talentquote gerade mal 8% (und NICHT 10%!). In diesen 8% werden sich doppelt so viele Bewerber tummeln, wie bisher. Nicht hinzugerechnet, dass ZUSÄTZLICH dort auch noch Leute reinstoßen werden, die die Wartezeit noch gar nicht rum hätten. Alle Wartezeitler, die sich sonst erst in ein paar Jahren beworben hätten (da vorher nicht realistisch), werden ab SS20 zum Hallalie auf die 8% Talentquote blasen!

Dagegen ist die Zweitstudienquote echt komfortabel und viel einschätzbarer!

Mein Tip an die Wartezeitler mit abgebrochenem/nichtbeendetem Studium (besonders die, die noch nicht dran sind und bald aus der Wartezeit rausgekippt werden): Macht die letzten Scheine und schließt mit einer Note ab, die deutlich über eurer Abinote liegt. Dann macht Pflegepraktika, etc. und bastelt an einer sinnvollen Begründung, dass hochschulstart.de sieht, dass ihr das ernst meint.

Gruß, Ecki

bly37
19.12.2018, 16:43
[QUOTE
Mein Tip an die Wartezeitler mit abgebrochenem/nichtbeendetem Studium (besonders die, die noch nicht dran sind und bald aus der Wartezeit rausgekippt werden): Macht die letzten Scheine und schließt mit einer Note ab, die deutlich über eurer Abinote liegt. Dann macht Pflegepraktika, etc. und bastelt an einer sinnvollen Begründung, dass hochschulstart.de sieht, dass ihr das ernst meint.

Gruß, Ecki[/QUOTE]

Aus meiner Sicht ein schlechter Ratschlag. Ich kenne viele, die mit ihren Gutachten gescheitert sind, obwohl die gut und stichhaltig waren. Was in der Begründung aus meiner Sicht garantiert nichts bringt ist ein Pflegepraktikum, weil die Begutachtung so einfach nicht funktioniert.