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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einigung Kultusminister Vergabe Medizinstudium ab vrs. SS 2020



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Pottfan
13.12.2018, 00:28
Find ich nicht. Hast du denn den TMS geschrieben? Ich ja. Und ich bin der Ansicht, dass da so viel einfach nur tagesformabhängig ist. Da gibt es öfters Leute, die während der Vorbereitung tolle Ergebnisse haben, und im TMS plötzlich unterirdisch abschneiden, weil sie nen schlechten Tag hatten. Beim MedAT ist das nochmal anders, den kann man jedes Jahr schreiben, den TMS nur ein einziges Mal überhaupt.
Klar, der TMS ist sicher nicht verkehrt (und mir persönlich ist er überaus nützlich!), aber ich finde ihn als alleiniges Kriterium ungünstig. Fände es schon gut wenn Berufsausbildung/-erfahrung und Dienst mit reinzählen würden.
Außerdem wird der TMS sowieso schon in der AdH-Quote berücksichtigt.

Ich habe den MedAT geschrieben, den TMS werde ich spaßeshalber auch mal schreiben.
Meinetwegen sollte der TMS wiederholbar sein wie der MedAT. Ich denke nicht, dass diese Tests tagesformabhängig sind. Man kann gewisse Untertests trainieren, ja das stimmt, aber ansonsten kann man es oder man kann es eben nicht. Kognitive Fähigkeiten und Wissen ändern sich nicht tagesformabhängig, sie sind höchstens durch längerfristiges Training verbesserbar. Ein solcher Test sollte immer wiederholbar sein, daher stellt sich die Frage, ob Training ein Faktor ist oder nicht, mir gar nicht, da jeder die Chance hat sein Bestes zu zeigen und diesen Test wiederholen kann, wenn er/sie der Meinung ist, sich verbessern zu können. Das geht bei Abiturnoten z.B. auch nicht. Beim Abitur ist auch alles durch Übung/Training/Nachhilfe trainierbar bzw. verbesserbar nur, dass beim Abitur absolut keine Vergleichbarkeit existiert, da der Schwierigkeitsgrad eines Abiturs maßgeblich von der Schule, den Lehrern und den gewählten (Leistungs)Kursen abhängt und somit Abiturnoten nicht vergleichbar sind. Neben der Trainierbarkeit in der Schule ist eben noch eine Verbesserung der Noten durch die Wahl von z.B. leichten Leistungskursen vorhanden (Deutsch-LK und Erdkunde-LK als Kombi im Abi oder dergleichen, am besten noch Deutsch-LK und Erziehungswissenschaften-LK o.ä.). In Österreich, Italien, meines Wissens nach auch in der Schweiz, ebenso so ähnlich in Frankreich (Siebprüfung am Ende des ersten Studienjahres) und Griechenland (das sind jetzt nur die Länder die mir auf Anhieb einfallen) werden die Studierenden auch anhand Aufnahmetests / Studierfähigkeitstests ausgesucht. Viele andere Staaten, wie die USA, Australien oder Großbritannien verwenden Studierfähigkeitstest mit hoher Gewichtung. Das ist die fairste und objektivsten Zulassungsmethode und sie liefert zudem ein Maximum an Vergleichbarkeit der Bewerber untereinander.

Weiterhin ist es, durch Studien der Universität Heidelberg, erwiesen, dass durch den TMS die Prognose des Studienerfolges im Vergleich zu einer Auswahl nur nach Abiturnoten verbessert werden konnte. Ein Studierfähigkeitstest misst zudem Parameter, die für den spezifischen Studiengang relevant sind und wissenschaftlich fundiert auf ein Ziel abzielen. Solche Tests laufen außerdem unter gleichen Bedingungen für alle ab, was eine Voraussetzung für Vergleichbarkeit ist und z.B. bei Abiturnoten in keinster Weise gegeben ist. Die Aussage, dass die Abiturnote der beste prognostische Faktor ist, ist schlichtweg falsch und mittlerweile längst überholt. Die (Bierzelt-)Politiker, die diese Aussage stemmen, haben die Schärfe der prognostischen Aussagekraft von Abiturnoten noch nie wissenschaftlich mit der eines Studierfähigkeitstestes verglichen, wie es zum Beispiel die Universität Heidelberg mit wissenschaftlicher Begleitung des TMS und Studien dazu tut oder in Österreich der MedAT wissenschaftlich begleitet wird und die Prognose des Studienerfolges durch den MedAT bewiesen ist. Das Land Baden-Württemberg ist daher auch eines der Länder, welche sich für eine starke Gewichtung des TMS ausgesprochen haben.

Aufgrund des Länder-Föderalismus in Sachen Bildung wird es im neuen System kein 5-Sterne-Auswahlverfahren geben, aber man muss nicht alles schlechtreden. Eine deutliche Verbesserung zum jetzigen Vergabeverfahren gibt es! Allein schon, weil der TMS im Vergleich zum jetzigen Auswahlverfahren ein deutlich höheres Gewicht bekommt und eine Zulassung schulnotenunabhängig ohne Wartezeit erfolgen kann, was ich sehr feier und begrüße!
Ein Auswahlverfahren wie z.B. in Italien, Griechenland, Österreich und so ähnlich Frankreich mit 100% Gewicht auf einem wiederholbaren Studierfähigkeitstest wäre das Beste, aber man kann nicht alles haben. Die deutsche Politik des Länder-Föderalismus verbittet sich ein solch gutes Auswahlverfahren.



Meine persönliche Theorie ist ja, dass man die Punkte von der Wartezeit/TMS/Berufserfahrung etc. einfach addiert und eine Deckelung von 100 Punkten festlegt (so ähnlich wie bisher in manchen AdH's, da konnte man sich durch verschiedene Boni teilweise auch theoretisch um 1,2 verbessern oder so, aber die maximale Verbesserung wurde auf 1,0 festgelegt.

Im AdH wird der TMS vermutlich ab Sommersemerster 2020 ein ähnliches Gewicht haben wie z.B. in Köln oder Heidelberg / Mannheim jetzt schon. Das folgt ja quasi aus der Forderung des Bundesverfassungsgerichtes, dass ein weiterer Faktor, zusätzlich zur Abiturnote, mit ERHEBLICHEM Gewicht vorhanden sein muss im AdH. Somit liege ich mit der Vermutung, dass der TMS in Zukunft ein dickeres Gewicht (wie z.B. jetzt schon vorhanden in Köln / Heidelberg / Mannheim) haben wird, vermutlich nicht falsch. Eine Verbesserung wie an manchen Unis bisher um ein paar Kommastellen halte ich für ausgeschlossen, da es in Zukunft um erhebliches Gewicht gehen soll und der Einfluss der Abiturnote laut Bundesverfassungsgericht verkleinert werden soll.


Ansonsten kann man schon aus Zeitungsartikeln seit Frühjahr oder Sommer diesen Jahres und eben auch aus ganz aktuellen Zeitungsartikeln von Anfang Dezember herauslesen, wie die Eignungsquote (10% der Hauptquote) laufen wird.

Es ist in mehreren Artikeln die Rede von 100 Punkten in der Eignungsquote. Im ersten Jahr 45 Punkte durch 15 Wartesemester oder mehr, ansonsten linear absteigend und die restlichen 55 Punkte durch TMS(+Z) und im zweiten Jahr nur noch 30 Punkte maximal durch Wartezeit und 70 Punkte durch TMS (+Z). Ab dem dritten Jahr dann 100 Punkte durch TMS (+Z). Wobei "Z" für eine abgeschlossene Berufsausbildung, Jahre der Berufserfahrung oder einen Dienst steht. Es ist eben noch nicht sicher, ob "Z" in der Eignungsquote vorhanden ist.


Dieses System wurde in mehreren Zeitungsartikeln schon vor längerer Zeit und zusätzlich ab der Pressekonferenz der Kultusministerkonferenz am 6. Dezember 2018, so propagiert wie ich es beschrieben habe. Ich schätze, die Autoren der Zeitungsartikel haben Informationen aus dem Entwurf der KMK gesammelt/bekommen, wie auch immer, denn es kann kein Zufall sein, dass schon im Frühjahr oder Sommer dieses Punktesystem der Eignungsquote so geschildert wurde und dieses System mit Schilderungen aus Dezember (Pressekonferenz) übereinstimmt. Die einzige Möglichkeit des Widerspruchs dieser Theorie wäre, dass einfach von Frühjahr/Sommer diesen Jahres bis Anfang Dezember z.B. von wenigen Leuten oder von einer einzigen Zeitung Unsinn in Zeitungsartikel gesetzt wurde, welcher mit den offiziellen eher "groben" Äußerungen der Pressekonferenz der KMK zusammenpasst. Die KMK hat die Eignungsquote noch nicht so genau beschrieben wie es in manchen Zeitungsartikeln steht, jedoch glaube ich das in den Zeitungsartikeln Informationen des offiziellen Entwurfs enthalten sind. Ich glaube daher eher an die Richtigkeit dieser Theorie.
Das System widerspricht weder den Zeitungsartikeln, noch der offiziellen Pressemittelung der Kultusministerkonferenz vom 6. Dezember 2018. Ich denke, bald wird es dann von offizieller Seite aus so im Entwurf für jeden Bürger nachzulesen sein. Bisher haben den Entwurf allem Anschein nach nur wenige Journalisten gelesen, eine Zusammenfassung des Entwurfs bekommen oder mündlich Informationen aus diesem Entwurf mitgeteilt bekommen o.ä.

100%tige Sicherheit für diese Theorie gibt es jetzt natürlich nicht. Alle Angaben wie immer ohne Gewähr.

Spark
14.12.2018, 10:40
Wahrscheinlich wird es ganz einfach laufen:

Generell werden die maximal 100 Punkte der Eignungsquote nur über TMS(+X) vergeben und für die Bewerber, die sich spätestens bis zum Wintersemester 2017/2018 beworben haben, gibt es zusätzlich die Möglichkeit, die Wartezeit als Bonus einzubringen. ...
Wobei für X immer gilt: X= Berufsausbildung / Jahre der Berufserfahrung / Dienst.

Ist das mit 17/18 fix? Weil es gab vor dem Urteil schon das Ansinnen, ab SS19 nur noch Bewerbungssemester zu berücksichtigen. Ich sehe jetzt eigentlich nicht, wie ein WZ-Bewerber durch das BVerfG-Urteil allein schon wissen konnte dass er sich jetzt bewerben MUSS. Da das Urteil ja noch keinerlei Modalitäten klärt. Hier im Forum gab es Threads die empfohlen haben, bis WS18/19 zu bewerben, das war wohl nach allgemeinem Ermessen Stand der Dinge, auch nach dem Urteil. Alles andere rücken die ja jetzt erst nach und nach raus.

Zweitens: es heisst immer Beruf, Berufstätigkeit. Gilt das allgemein, oder de facto nur für ganz wenige Berufsgruppen? Weil das müsste dann doch unterschieden werden, boniert man Berufserfahrung (und Steuerbeiträge u.a. für Unis...) oder ist dies ausschliesslich ein Aufstiegsmodell für GKP, RettAss und vergleichbares? Dann sollte es eigentlich anders genannt werden.

davo
14.12.2018, 13:20
Die Korrelation zwischen TMS und Abitur ist positiv und größer als viele Leute glauben. Das habe ich kurz auf https://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?100372-Sind-gt-90-im-TMS-utopisch&p=2067891&viewfull=1#post2067891 zusammengefasst. Mal ganz abgesehen von der Problematik, dass der Nutzen eines Tests von denselben Leuten evaluiert wird, die die Nutzung dieses Tests massiv pushen.

Außerdem weiß glaube ich jeder, dass die Tagesform auch bei kognitiven Leistungen eine Rolle spielt. Das Abitur evaluiert die Leistung über zwei Jahre hinweg, der TMS hingegen die Leistung an einem einzigen Tag - schon alleine das ist ein großer Haken. Und die Trainierbarkeit ist bei solchen Tests definitiv gegeben, wie viele Berichte mehrmaliger MedAT-H-Teilnehmer belegen.

Und die schlaue Wahl von LKs, die einem am ehesten eine Medizinstudium-taugliche DN ermöglichen, ist ja auch durchaus eine Dimension der Intelligenz.

Von einer so naiven Testgläubigkeit halte ich also nicht viel. Klar, man kann ihn als Ergänzung nutzen, und das kann auch durchaus sinnvoll sein, aber zum Großteil werden trotzdem dieselben Leute die Studienplätze bekommen, die sie auch ohne TMS bekommen hätten. Erst recht sobald der TMS (oder irgendein Nachfolgetest) verpflichtend wird.

Ich glaube nicht, dass man zum aktuellen Zeitpunkt eine seriöse Aussage über das neue Auswahlverfahren treffen kann. Man wird abwarten müssen. Vielleicht wird es wieder große Überraschungen geben, so wie ja auch die Abschaffung der Wartezeitquote eine große Überraschung war.

Temazcalteci
14.12.2018, 13:52
Wichtig zu wissen wäre was sich die KMK konkret bei dem "fachspezifischen Studieneignungstest " gedacht hat.
Wird es der TMS in unveränderter Form sein, wird er zu diesem Zweck weiterentwickelt (und wenn ja, darf man dann erneut teilnehmen?) oder wird es ein ganz neuer Test sein?

Der Termin für den TMS 2019 fällt genau in die Zeit der Abiprüfungen, von daher würde ich den Test erst 2020 machen, um mich optimal vorzubereiten (gesetzt den Fall, er bleibt unverändert bestehen).

Sollte der Test jedoch verändert, oder ein ganz neuer Test eingeführt werden, würde ich den TMS 2019 mitnehmen.

Wenn die KMK schon so uneindeutige/unausgegorene Informationen rausgibt, könnte sie uns wenigstens eine Kristallkugel spendieren :confused:

Spark
14.12.2018, 18:26
Wenn die KMK schon so uneindeutige/unausgegorene Informationen rausgibt, :

Dieses unausgegorene könnte damit zusammen hängen, dass hier statt sachlicher Änderungsnotwendigkeit ein juristischer Zugzwang per ordre de mufti bestand.

Ohne eine mehrjährige Wartezeit als individuelles Problem herunterspielen zu wollen: für die Gesamtheit der Bewerber war die alte Lösung womöglich nicht so schlecht wie die klagewütigen Einzelschicksale (übrigens allesamt WZ-Profiteure) es suggeriert haben. Hier hat sich letztlich das Individuum als Maßstab des Zumutbaren durchgesetzt, und die Gesamtheit ist dadurch eher geschwächt worden, da faktisch die Wege zum Studienplatz eingedampft werden. Das Ärgernis der Warter ist halt wesentlich sichtbarer gemacht worden, und hat übermäßiges Gewicht bekommen als die Akzeptanz und auch Zielführung des Altverfahrens für möglicherweise sehr viel mehr Leute.

Die KMK war also praktisch gezwungen, zu verschlimmbessern. Föderales Hickhack dazu, und fertig ist die Versatzstück-Lösung. Ich würde ganz klar damit rechnen, dass alte Verfahren und Tests natürlich übernommen und/oder wild gemixt werden. Da keiner außerhalb des aktionistischen Klage-Zirkus eine Notwendigkeit gesehen hat, ist sicher kein großer Aufwand für neue Wege eingeplant.

doro2000
15.12.2018, 00:51
Wichtig zu wissen wäre was sich die KMK konkret bei dem "fachspezifischen Studieneignungstest " gedacht hat.
Wird es der TMS in unveränderter Form sein, wird er zu diesem Zweck weiterentwickelt (und wenn ja, darf man dann erneut teilnehmen?) oder wird es ein ganz neuer Test sein?

Der Termin für den TMS 2019 fällt genau in die Zeit der Abiprüfungen, von daher würde ich den Test erst 2020 machen, um mich optimal vorzubereiten (gesetzt den Fall, er bleibt unverändert bestehen).

Sollte der Test jedoch verändert, oder ein ganz neuer Test eingeführt werden, würde ich den TMS 2019 mitnehmen.

Wenn die KMK schon so uneindeutige/unausgegorene Informationen rausgibt, könnte sie uns wenigstens eine Kristallkugel spendieren :confused:

Eventuell wär's für dich ja ne Lösung, sich mal vorläufig für den TMS 2019 anzumelden? Vielleicht gibt's ja bis März oder so noch genauere Infos, wie dieser "fachspezifische Studierfähigkeitstest" aussehen wird, und du kannst dann immer noch überlegen, ob du ihn dann tatsächlich gleichzeitig mitm Abi machst oder nicht.

davo
15.12.2018, 05:48
Wichtig zu wissen wäre was sich die KMK konkret bei dem "fachspezifischen Studieneignungstest " gedacht hat.
Wird es der TMS in unveränderter Form sein, wird er zu diesem Zweck weiterentwickelt (und wenn ja, darf man dann erneut teilnehmen?) oder wird es ein ganz neuer Test sein?

Lt. Urteil wären durchaus auch hochschuleigene Tests möglich, siehe Randnummern 154-155. Die KMK-Presseaussendung klingt aber eher danach als wollte man einfach den TMS verwenden.

Man darf sich überraschen lassen.

Markus-HEX
15.12.2018, 14:34
https://www.aerzteblatt.de/archiv/203905/Zulassung-zum-Medizinstudium-Abitur-bleibt-das-Herzstueck

ich frage mich, wie viel plätze letztendlich für die noch Langzeitwartenden bleiben, wenn "nur" 10 % für die Eignungsquote zur verfügung stehen soll und diese unter anderem auch den Wartenden eine Chance bieten soll..

davo
15.12.2018, 15:13
Naja, so schwer ist das nicht. Die Hälfte von 10% sind 5%, das wären also immerhin (die Vorabquoten vernachlässigend) ca. ein Viertel der Wartezeit-Studienplätze. Damit könnte man ganz grob geschätzt, berücksichtigend dass sich die mit weniger Wartesemestern wohl nicht immer bewerben, wahrscheinlich die mit 12-14 Wartesemestern berücksichtigen.

doro2000
15.12.2018, 18:17
In dem Entwurf steht ja auch, dass mehr Studienplätze als bisher über Vorabquoten vergeben werden dürfen, und einige Länder planen ja, eine Vorabquote für beruflich qualifizierte ohne Abi einzurichten.
Angenommen, die Gewichtung von Berufsausbildung/-erfahrung im AdH und in der Eignungsquote fällt tatsächlich eher gering aus: Damit würden ja eigentlich diejenigen "vera****t" die Abi gemacht haben, und dürften sich dann denken, hätte man sich die Mühe gespart, wär der Studienplatz wohl leichter erreichbar? Das kann's ja eigentlich nicht sein, finde ich...

Pharmy
15.12.2018, 18:37
So ist es. Die Abi-DN als das Maß der Dinge anprangern, dann aber denjenigen ohne Abi ne eigene Vorabquote schenken.
Wie hiess es vor kurzem in einem Artikel:
"Es geht um mehr als um Schulnoten, wenn man ein guter Arzt werden will“, sagt Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne).
Drei, vier Sätze weiter:
Was wird anders? In Zukunft sollen 30 Prozent der Studienplätze nach der Abiturnote vergeben werden. Bisher waren es 20 Prozent. Bauer findet das in Ordnung.

Soll man lachen oder weinen?

doro2000
15.12.2018, 20:36
Ich versteh ehrlich gesagt nicht so wirklich was diese Abibestenquoten-Erhöhung auf 30% bringen soll. Die offizielle Argumentation lautet ja "damit alle 1,0er in dieser Quote unterkommen" oder so ähnlich. Ganz ehrlich, die 1,0er und 1,1er kommen doch auch im AdH an einen Platz, und ob die Zulassung im August oder September kommt, bricht einem doch auch keinen Zacken aus der Krone.
Was ich dagegen wirklich sinnvoll fände (aber ich meine gelesen zu haben, dass sie das im Rahmen der Verfahrensänderung auch machen werden), wäre, in der Abibestenquote künftig die Punkte als nachrangiges Kriterium zu nehmen, und zwar in der ERSTEN Stufe. Dann darf sich diese Quote auch wirklich als "Abibestenquote" bezeichnen. So wie es aktuell ist, sollte man sie eher "Studienplatzlotterie für 1,0er-Abiturienten" nennen.

Spark
16.12.2018, 05:46
Korrekt, mehr Abinote wird das Resultat sein.

Preisfrage: für wieviele Leute war das alte System wirklich vernichtend schlimm, für wie viele war es ok bis ärgerlich aber zielführend, und welche vermutlich winzige Minderheit hat sich damit durchgesetzt ihre eigene Quote für alle anderen auszumerzen?

Luffy123
25.12.2018, 13:31
Mir ist nicht ganz klar, woraus sich die Talentquote zusammensetzt und was genau alles berücksichtigt wird. Wird man zukünftig mit Wartezeit nach 12 Semestern Warten (also mit Bewerbung in jedem Semester) einen Platz bekommen oder wird man selbst nach 16 Semestern nicht zugelassen? Falls letzteres eintreten sollte, so wird sicherlich eine Klagewelle folgen, denn die Benachteiligung (was freie Studienplatzwahl anbelangt) wird noch größer sein als im bisherigen System.
Das bisherige System wahr zwar nicht gut, aber auch nicht schlecht. Vielleicht hätte man etwas rumschrauben können daran, wie z.B. regelmäßige Bewerbung und Ausschluss von Zweitbewerbern aus völlig fachfremden Studiengängen.

davo
25.12.2018, 13:53
Das wird, so wie bisher auch, ein Ergebnis von Angebot und Nachfrage sein - kann also niemand beantworten ohne zu wissen wieviele Leute mit welchen Qualifikationen sich in welchen Quoten bewerben werden.

Wenn es tatsächlich so ist, dass das auf https://www.sueddeutsche.de/bildung/medizinstudium-studium-universitaet-wartezeit-1.4246133 erwähnte und auf https://www.studium.uni-mainz.de/bewerbungsverfahren-medizin-ab-sose-2020/ im Detail geschilderte Verfahren deutschlandweit gelten wird, wird der Grenzwert im Wesentlichen davon abhängen welche TMS-Ergebnisse die Altwarter im Vergleich zu den "Jungwartern" und "Nichtwartern" erzielen werden.

Die Top-TMS-Absolventen ohne Wartezeit hätten dann 2020 z.B. 45 Punkte in der ZEQ, die echten Altwarter mit WZ=15 ohne TMS ebenfalls, aber jemand mit einer Wartezeit von 7,5 Semestern und einem TMS von 100 ebenfalls. (Vereinfachte Darstellung ohne Berücksichtigung der weniger punktereichen Bonierungsmöglichkeiten Ausbildung, Berufstätigkeit und Preise.)

Spark
26.12.2018, 19:02
In einem Artikel mutmasst ein Rechtsanwalt, der Klagen gegen die Neuregelung prüft, die Begrenzung der Wartezeit könnte so ausgelegt werden dass jeder der meinetwegen 12 Semester lang nicht zum Zuge gekommen ist, schlichtweg die Möglichkeit verliert an den jeweils gültigen Verfahren noch teilzunehmen.

Den zweiten Bildungsweg mal aussen vorgelassen, wird das die Masse der Leute mit Abitur also bereits mit Mitte 20 treffen.

Da ich zudem in einem Protokoll der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (zu der dazugehörigen Tagung gab es ebenfalls Artikel) eine ganz eindeutige Problematisierung der bisherigen Vielfalt an Hintergründen und Altersstufen gefunden habe, fügt sich so langsam ein gewisses Bild dessen, was da gerade beginnt Hand in Hand zu gehen. Es wird dort nämlich auch ganz deutlich die Problematik der Verfassungsgarantie angesprochen, die eine starre Altersgrenze leider verhindert. Im Klartext: eine Ökonomisierung soll her, die Verfassung steht dabei im Weg, und oh Wunder, es schwebt eine Neuregelung ein deren Rahmen genutzt wird um die (im Urteil ja gerade bemängelte!) einseitige Ausrichtung der Vergabepraxis noch wesentlich stärker ausprägt.

Wobei man sicher sachliche Gründe für dieses Vorhaben "jünger, schneller, einskommanulliger" finden kann - das soll nicht in Abrede gestellt werden. Es ist aber bedenklich, dass hier eine weitgehende de facto Reduzierung der zielführenden Varianten und "Menschenschläge" auf derart unausgesprochenem Wege und unter möglicherweise bewusster Aushebelung von verfassungsmässigen Elementen geschieht, inclusive einer unausgesprochenen, aber sich aus der Praxis ergebenden Altersgrenze für die allermeisten Bewerber durch die Semesterbegrenzung seit HZB-Erbwerb (deutlich U30). Das, was ich mittlerweile als praktisches Ergebnis erahne, dürfte in keinster Weise wirklich offen diskutiert worden sein und breit mitgetragen werden, und vor allem nichts mit einer breiter greifenden Gerechtigkeit zu tun haben.

Links:

https://www.sueddeutsche.de/bildung/studium-warten-auf-einen-studienplatz-wird-sich-fuer-viele-nicht-mehr-lohnen-1.3797833

https://www.google.dk/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=6&ved=2ahUKEwjuvr3apLvfAhUIL1AKHe4rBFUQFjAFegQICRAC&url=https%3A%2F%2Fgesellschaft-medizinische-ausbildung.org%2Fausschuesse%2Fstudierendenauswahl %2Fergebnisse.html%3Ffile%3Dfiles%2FAusschuesse%2F Studierendenauswahl%2FMFT-Treffen%2FProtokoll%25202013.pdf&usg=AOvVaw1QZjA1D1zCMZgv0KwkbP_P

Rap Dinar
26.12.2018, 21:10
Guten Abend zusammen ich habe mir einige Berichte durchgelesen und ich muss sagen ich bin mega enttäuscht, was ich so gelesen habe kann mir, dennoch jemanden sagen wie es für Leute mit NC 2,3 und 4 Wartesemester aussieht, Berufserfahrung seit 3 Jahren in der Pflege und 2019 einen TMS absovie, wie sieht die Prognose ungefähr aus ? Habe ich eine Chance oder nicht was soll ich tun ?
Was hält ihr von Klage ich mein das ist doch irgendwo gegen das Menschenrecht, wenn man nicht sein " Traumberuf" nicht ausüben darf ? 😑😑😑

doktor dolittle
26.12.2018, 21:31
Moin, arbeitest du "nur" in der Pflege oder hast eine Ausbildung in der Pflege absolviert? Wenn du eine Ausbildung absolviert hast, so rechnet diese in Regel an.

Klagen kannst du vergessen! Nimm das Geld besser für ein Studium im Ausland.

Rap Dinar
26.12.2018, 21:44
Ne habe ne Ausbildung gemacht bin seit 2016 examiniert ein Jahr Erfahrung in der Notfallambulanz und seit 5 Monaten auf der Intensivstation am arbeiten um mich weiterzubilden nur leider habe ich mein Abi nach der Ausbildung nachgeholt dachte mir besser ein vollabi statt nur das fachabi hacken ist Abitur in 9 Monaten Vollzeit absolviert und NC von 2,3 😣

Rap Dinar
26.12.2018, 21:46
Ausland würde ich gerne käme nicht in Frage bin verheiratet und Betreuer für einen Angehörigen verdammt fuckt mich diese ganze Sache ab irgendwie habe ich das Gefühl alles umsonst gemacht zu haben wenn diese neue Regelung kommt und die mir sagen keine Chance warum auch immer miese Sache echt