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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Besonderes Kirchgeld



milz
21.12.2018, 11:19
Hallo, ich bin vor 10 Jahren aus der Kirche ausgetreten, zahle wegen Ehegattensplitting jedoch das besondere Kirchgeld. Zur Zeit ca. 400 € pro Jahr. Möchte den Verein aus diversen Gründen aber auch nicht indirekt über diese "Heidensteuer" weiter unterstützen.

Ich bin nun über diesen Hinweis gestolpert: "In Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Saarland und Schleswig-Holstein darf das besondere Kirchgeld nicht erhoben werden, wenn der konfessionslose Ehegatte einer Weltanschauungsgemeinschaft angehört, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Dies gilt auch, wenn diese selbst keine Kirchensteuer erhebt. In Bayern ist der am Februar 1919 gegründete „Bund für Geistesfreiheit Bayern“ seit 4. Dezember 1947 als eine solche Körperschaft anerkannt. Bei einer Vollmitgliedschaft des konfessionslosen Ehegatten im Bund für Geistesfreiheit entfällt also die Erhebung des besonderen Kirchgeldes."
Mitgliedsbeitrag wäre ab 40 € pro Jahr (z.B. Ulmer Freidenker).

https://www.hausarzt.digital/praxis/so-koennen-sie-besonderes-kirchgeld-umgehen-22706.html
http://bfg-bayern.de/portal/article/mitglieder-im-bfg-vermeiden-das-besondere-kirchgeld

Hat damit jemand Erfahrung (in welchem Bundesland?)?

Muriel
21.12.2018, 17:30
Von diesem Kirchgeld hätte ich noch nie gehört und bin etwas irritiert. Ich stehe zwar voll zu meinem Kirchenmitgliedschaft, finde dieses Vorgehen jedoch sehr befremdlich.
https://www.steuer-gonze.de/web/index.php/brandaktuell/612-kirchensteuer-besonderes-kirchgeld

epeline
21.12.2018, 17:41
Habe ich auch noch nie gehört oder bezahlt, obwohl mit Kirchenmitglied verheiratet....
Mir reicht schon, dass Vater Staat von mir gezahlte Steuergelder an den Verein weiter reicht.

milz
21.12.2018, 18:08
Das zahlt man nur, wenn das Nicht-Kirchenmitglied (also hier im Fall ich) mehr verdient als das Kirchenmitglied und man gemeinsam veranlagt.
Das ganze Thema scheint etwas kompliziert zu sein. -> https://kirchgeld-klage.info/

McBeal
21.12.2018, 18:25
Ich musste gerade nochmal nachschauen: in nrw wird es nur von der evangelischen, nicht der katholischen Kirche, erhoben, daher hat es uns nie betroffen (Mann ausgetreten, ich katholisch). Da ich kirchliche Einrichtungen nutze, hätte ich damit aber auch kein Problem.

LG
Ally

epeline
21.12.2018, 18:38
Das zahlt man nur, wenn das Nicht-Kirchenmitglied (also hier im Fall ich) mehr verdient als das Kirchenmitglied und man gemeinsam veranlagt.


Aber genau so ist es bei uns :-nix

McBeal
21.12.2018, 18:52
Und in welchem Bundesland und welche Konfession? Siehe mein Beitrag.

epeline
21.12.2018, 19:15
Thüringen, evangelisch. Mein Mann arbeitet aber in Bayern. Weiß nicht, ob das nach Arbeit oder Wohnsitz geht.