milz
21.12.2018, 11:19
Hallo, ich bin vor 10 Jahren aus der Kirche ausgetreten, zahle wegen Ehegattensplitting jedoch das besondere Kirchgeld. Zur Zeit ca. 400 € pro Jahr. Möchte den Verein aus diversen Gründen aber auch nicht indirekt über diese "Heidensteuer" weiter unterstützen.
Ich bin nun über diesen Hinweis gestolpert: "In Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Saarland und Schleswig-Holstein darf das besondere Kirchgeld nicht erhoben werden, wenn der konfessionslose Ehegatte einer Weltanschauungsgemeinschaft angehört, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Dies gilt auch, wenn diese selbst keine Kirchensteuer erhebt. In Bayern ist der am Februar 1919 gegründete „Bund für Geistesfreiheit Bayern“ seit 4. Dezember 1947 als eine solche Körperschaft anerkannt. Bei einer Vollmitgliedschaft des konfessionslosen Ehegatten im Bund für Geistesfreiheit entfällt also die Erhebung des besonderen Kirchgeldes."
Mitgliedsbeitrag wäre ab 40 € pro Jahr (z.B. Ulmer Freidenker).
https://www.hausarzt.digital/praxis/so-koennen-sie-besonderes-kirchgeld-umgehen-22706.html
http://bfg-bayern.de/portal/article/mitglieder-im-bfg-vermeiden-das-besondere-kirchgeld
Hat damit jemand Erfahrung (in welchem Bundesland?)?
Ich bin nun über diesen Hinweis gestolpert: "In Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Saarland und Schleswig-Holstein darf das besondere Kirchgeld nicht erhoben werden, wenn der konfessionslose Ehegatte einer Weltanschauungsgemeinschaft angehört, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Dies gilt auch, wenn diese selbst keine Kirchensteuer erhebt. In Bayern ist der am Februar 1919 gegründete „Bund für Geistesfreiheit Bayern“ seit 4. Dezember 1947 als eine solche Körperschaft anerkannt. Bei einer Vollmitgliedschaft des konfessionslosen Ehegatten im Bund für Geistesfreiheit entfällt also die Erhebung des besonderen Kirchgeldes."
Mitgliedsbeitrag wäre ab 40 € pro Jahr (z.B. Ulmer Freidenker).
https://www.hausarzt.digital/praxis/so-koennen-sie-besonderes-kirchgeld-umgehen-22706.html
http://bfg-bayern.de/portal/article/mitglieder-im-bfg-vermeiden-das-besondere-kirchgeld
Hat damit jemand Erfahrung (in welchem Bundesland?)?