Enidan2018
30.12.2018, 19:30
Hallo,
ich habe eine kurze Frage, was die Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz anbelangt.
Nach Absolvierung der entsprechenden Kurse und Erhalt der Sachkunde steht als nächstes die Beantragung der Fachkunde an.
Hierfür dürfen die entsprechenden Kurse jedoch nicht älter als 5 Jahre sein.
Nun habe ich die Fachkunde aber noch nicht und müsste meine Kenntnisse im Strahlenschutz auch alle 5 Jahre aktualisieren.
Meistens sind die Aktualisierungskurse jedoch gekoppelt - Fachkunde und Kenntnisse.
Soweit ich das gesehen habe wäre der Aktualisierungskurs für Kenntnisse im Strahlenschutz nur 4 Stunden lang.
Wenn man also einen gekoppelten Kurs belegt, ohne eigentlich die Fachkunde zu besitzen, würde diese Bescheinigung dann auch als Aktualisierungskurs für die Kenntnisse im Strahlenschutz gelten?
Danke und viele Grüße,
Enidan2018
ich habe eine kurze Frage, was die Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz anbelangt.
Nach Absolvierung der entsprechenden Kurse und Erhalt der Sachkunde steht als nächstes die Beantragung der Fachkunde an.
Hierfür dürfen die entsprechenden Kurse jedoch nicht älter als 5 Jahre sein.
Nun habe ich die Fachkunde aber noch nicht und müsste meine Kenntnisse im Strahlenschutz auch alle 5 Jahre aktualisieren.
Meistens sind die Aktualisierungskurse jedoch gekoppelt - Fachkunde und Kenntnisse.
Soweit ich das gesehen habe wäre der Aktualisierungskurs für Kenntnisse im Strahlenschutz nur 4 Stunden lang.
Wenn man also einen gekoppelten Kurs belegt, ohne eigentlich die Fachkunde zu besitzen, würde diese Bescheinigung dann auch als Aktualisierungskurs für die Kenntnisse im Strahlenschutz gelten?
Danke und viele Grüße,
Enidan2018