Haweee
01.01.2019, 19:01
Hallo liebe Forengemeinde,
nach langer Zeit brauche ich mal wieder eure Hilfe!
Habe eine doofe Frage zur Kündigungsfrist beim TV für Unikliniken. Ich habe einen befristeten Vertrag als Arzt und bin nun seit 01.02.2017 dort angestellt. Wenn ich mich nicht täusche greift somit § 30, Absatz 5.
Dort steht:
Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.
Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
- von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
- von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,
- von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
- von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Beziehen sich die angegeben Zeiten des Arbeitsverhältnissen auf den Tag der Kündigung oder den genauen Tag des Endes des Arbeitsverhältnisses?
Sprich: Wenn ich am 01.02.2017 dort begonnen habe und jetzt im Januar kündige: Endet mein Vertrag dann regulär am 31.03.2019?
Danke für Eure Hilfe!
nach langer Zeit brauche ich mal wieder eure Hilfe!
Habe eine doofe Frage zur Kündigungsfrist beim TV für Unikliniken. Ich habe einen befristeten Vertrag als Arzt und bin nun seit 01.02.2017 dort angestellt. Wenn ich mich nicht täusche greift somit § 30, Absatz 5.
Dort steht:
Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.
Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
- von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
- von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,
- von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
- von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Beziehen sich die angegeben Zeiten des Arbeitsverhältnissen auf den Tag der Kündigung oder den genauen Tag des Endes des Arbeitsverhältnisses?
Sprich: Wenn ich am 01.02.2017 dort begonnen habe und jetzt im Januar kündige: Endet mein Vertrag dann regulär am 31.03.2019?
Danke für Eure Hilfe!