PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ärztekammer HH oder SH ?



Rankl
07.01.2019, 07:00
Hi!
Ist jemand hier in der Ärztekammer Hamburg oder Schleswig-Holstein und würde seine Meinung darüber mitteilen wie zufrieden/ unzufrieden er/sie ist? Ich fange bald in Hamburg an zu arbeiten, mein Wohnsitz ist allerdings noch offiziell in SH. Theoretisch könnte ich also wählen, wenn ich das richtig verstanden habe..? Macht das Sinn weil vllt die Weiterbildungsordnung/ die Facharztprüfung / das Versorgungswerk / die Leute mit denen man dort zu tun hat / im einen oder anderen Fall günstiger / freundlicher / unkomplizierter ist/sind? Ich habe ganz abstruse Gerüchte gehört (bsp: wenn man im Hamburger Versorgungswerk ist und bis zur Rente nicht heiratet, bekommt man eine Art Bonus 😂🧐... oder dass man in SH niederschwellig ein Darlehen bekommt, in HH nicht. Dass der Rentenanspruch in Hamburg „sicherer“ ist, weil dort perspektivisch mehr Ärzte Mitglied sind...? Ist es unsinnig, in SH angemeldet zu sein und dann in HH zu arbeiten, weil iwelche Fortbildungen dann sonstwo stattfinden?
Oder ist diese Überlegung insgesamt etwas quatschig? 😎✌🏻
Freue mich über jedwede Meinungen, Ideen, Gerüchte, Eindrücke, Erfahrungen zum Thema!

tarumo
07.01.2019, 07:36
Hi!
Oder ist diese Überlegung insgesamt etwas quatschig? ��✌��!

Ja. Wenn Du in HH arbeitest, bist Du per Satzung dort Zwangsmitglied
https://www.aerztekammer-hamburg.org/mitgliedschaft.html
Zitat:
Eine Anmeldung muss erfolgen, wenn Sie in Hamburg ärztlich tätig sind oder Ihren Wohnsitz im Sinne des Melderechts in Hamburg haben und keine ärztliche Tätigkeit ausüben.

Daß die späteren Ruhestandsbezüge aus dem Versorgungswerk (was übrigens nicht deckungsgleich ist mit der ÄK) die Einkünfte der Ärzteschaft widerspiegeln und somit die allgemeine Wirtschaftssituation vor Ort, ist bekannt. Mitgegangen, mitgefangen.
Bei Tätigkeit in zwei oder mehr Bundesländern (was bei Teilzeit oder Leiharbeit durchaus vorkommen kann) wird üblicherweise eine Regelung getroffen, welche ÄK für Dich zuständig ist.

Shizr
07.01.2019, 07:40
Ich fange bald in Hamburg an zu arbeiten, mein Wohnsitz ist allerdings noch offiziell in SH. Theoretisch könnte ich also wählen, wenn ich das richtig verstanden habe..?
Nein.

Du bist da Mitglied der Ärztekammer, wo du ärztlich tätig bist. Nur ersatzweise, wenn du nicht arbeitest, zählt die Ärztekammer deines Wohnortes.

Rankl
07.01.2019, 08:13
Naja, wenn ich mich jetzt noch in SH anmelde, bevor ich anfange zu arbeiten, kann ich dort auch bleiben. Ich kenne solche Fälle. Daher ja die Frage.

Rankl
07.01.2019, 08:16
Ich verstehe schon, dass es so nicht gedacht ist, aber es hindert einen ja offensichtlich niemand daran, es so zu machen. Ich weiß, dass es eine spezielle Fragestellung ist, ich bin einfach neugierig. 😉

WackenDoc
07.01.2019, 08:19
Nein, kannst du nicht. Du musst dich mit Berufsbeginn ummelden. Es sei denn du findest einen Passus in den Satzungen der das bei diesen speziellen ÄK erlaubt.

tarumo
07.01.2019, 08:50
Die Satzung der ÄK HH ist doch eindeutig. Arbeitest Du in HH, bist Du auch dort Zwangsmitglied. Damit gilt auch dortige WBO und die ÄV für Dich. Vermutlich kannst Du in SH noch freiwilliges Mitglied werden, aber warum sollte man das tun?

tarumo
07.01.2019, 08:53
Hi!
Ist es unsinnig, in SH angemeldet zu sein und dann in HH zu arbeiten, weil iwelche Fortbildungen dann sonstwo stattfinden?

Im übrigen kannst Du bundes- und sogar weltweit alle Fortbildungen besuchen, die Dich interessieren. Brauchst Du die Punkte (ist vor dem FA nicht relevant) müssen sie CME-akkreditiert sein, der Ort ist völlig egal.

Rankl
07.01.2019, 08:57
Okay, wahrscheinlich wirklich ein konstruiertes Problem. (Und mangelnde Trennschärfe zwischen Ärztekammer und Versorgungswerk meinerseits, hab mich grad nochmal belesen 😬 ) Danke euch!

Rankl
07.01.2019, 09:00
Im übrigen kannst Du bundes- und sogar weltweit alle Fortbildungen besuchen, die Dich interessieren. Brauchst Du die Punkte (ist vor dem FA nicht relevant) müssen sie CME-akkreditiert sein, der Ort ist völlig egal.

Ah! Okay ich merke ich habe wirklich überhaupt keine Ahnung! Danke :)

WackenDoc
07.01.2019, 09:15
Du bekommst Informationen zu Fortbildungen über das Ärzteblatt deiner ÄK. Aber heutzutage sind die Angebote auch online über die Hompages abrufbar.

tarumo
07.01.2019, 09:46
Für einen Berufseinsteiger sind wohl eher die Fortbildungen der entsprechenden Fachrichtung relevant, da gibt es Infos über die Fortbildungskalender der jeweiligen Fachgesellschaften, Flyer usw. Oder KollegInnen fragen.
Wenn das Deine erste Stelle ist, wird das Versorgungswerk HH zuständig, ob bei einem späteren Bundeslandwechsel die Ärzteversorgung dort "bleiben muss" oder mit "umgezogen" werden kann, regeln bestimmte Fristen, die in den jeweiligen Satzungen niedergelegt sind, und sich ab und an mal ändern können, also bitte informieren.

Mera1412
07.01.2019, 12:46
Nein, kannst du nicht. Du musst dich mit Berufsbeginn ummelden. Es sei denn du findest einen Passus in den Satzungen der das bei diesen speziellen ÄK erlaubt.


Dem geb ich recht! Dort, wo du überwiegend ärztlich tätig bist. Du kannst auch in Timbuktu leben, aber sobald du in Hamburg arbeitest, ist die Ärztekammer Hamburg für die zuständig. Du musst dich abmelden.

Einen umgekehrten Fall hatte ich bei einer Freundin, die in HH wohnte, aber in NDS angestellt war. Dafür musste sie sich schön in der ÄK Nds anmelden. Isso.

WackenDoc
07.01.2019, 16:33
Bei manchen ÄK besteht die Ausnahme, dass man sich bei vorübergehender Tätigkeit im Bereich einer ÄK nicht ummelden muss, wenn man in einer anderen gemeldet ist und bleibt dann auch im Versorgungswerk. Das ist aber völlig unterschiedlich geregelt.
Teilweise muss man die vorübergehende Tätigkeit (z.B. einzelne Notarztschicht) aber bei der "Gast-ÄK" anzeigen.

Wohnhaft in Bundesland A, angestellt in Bundesland B= Pflichtmitgliedschaft in Bundesland B incl. Versorgungswerk.