Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schlechtes Arbeitszeugnis und keine Weiterbildungsnachweis
Mal blöd gefragt. Gibt es so eine Art Muster für das Weiterbildungszeugnis? Wie und in welcher Form muss das alles beschrieben sein??
Die Muster gibts (zumindest in Bayern) auf der Homepage der Landesärztekammer. Die sind auch extrem einfach. Ich hab letztens erst eines meiner Weiterbildungszeugnisse hier reinkopiert...
Weiterbildungszeugnis nach der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom
xx.xx.xxxx in Verbindung mit dem ausgefüllten Dokumentationsbogen
für xxx xxx , geboren am xx.xx.xxxx in xxx
xxx war vom xxx bis xxx unter meiner Anleitung ganztägig und hauptberuflich als Assistenzarzt in der Weiterbildung der xxx Klinik tätig.
Die geforderte Weiterbildung in der Intensivmedizin wurde vom xxx bis xxx, die geforderte Weiterbildung in der Notfallaufnahme wurde vom xxx bis xxx ganztägig abgeleistet.
Hinsichtlich der erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie der erbrachten Leistungen in den geforderten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden wird auf den beiliegenden Dokumentationsbogen verwiesen.
Ich halte xxx xxx für uneingeschränkt geeignet, die chirurgische Weiterbildung fortzusetzen und einen chirurgischen Facharzt anzustreben.
Mehr braucht es nicht. Daten einfügen, der Sekretärin geben, dass die den offiziellen Briefkopf usw... Unterschrift, Stempel, fertig.
^^ Uiiii, so kurz ist das bei Euch? Mein Weiterbildungszeugnis umfasste ca. 10 Seiten. Da stand alles drin (trotz Logbuch).
Und dafür war das Arbeitszeugnis kürzer. Aber nichts desto trotz genauso gut (was ich nicht erwartet hätte)...
Ansonsten Anwalt suchen und den mal den lieben Ex-Chef auf seine Pflichten als Arbeitgeber und Weiterbildner hinweisen. Ja, du hast ein RECHT auf Zeugnisse... wohlwollend formulierte Zeugnisse übrigens. Spätestens das Arbeitsgericht würde sich da klar positionieren, denke ich.
Mööööp! Einspruch. Der liebe Ex-Chef ist zwar Dein Vorgesetzter, aber mitnichten Dein Arbeitgeber. Das Weiterbildungszeugnis bekommt man vom Weiterbildner (das muss übrigens nicht immer der Chef sein), das Arbeitszeugnis (offiziell zumindest) vom Arbeitgeber (i.d.R. Personalabteilung). Klar, dass die sich das Zeugnis vom Chef ausstellen lassen und dann zusammen mit ihm (so war es bei mir), unterschreiben.
Aber gerade deswegen lohnt sich auch mal ein erst freundlich, aber bestimmtes Telefonat in der Personalabteilung / Teppichetage!
Ärztekammer einschalten kann man machen, bringt dich aber vermutlich in Sachen Zeugnis nicht weiter. Aber für weitere Weiterbildungsassistenten sollte man schon dafür sorgen, dass dieser Chef niemanden mehr weiterbilden darf.
Aber für das Weiterbildungszeugnis schon! Und wenn der Chef nicht mehr weiterbilden darf, oder nicht mehr in dem Umfang, dann wird er / die Geschäftsführung sich was überlegen müssen, wenn plötzlich die Assistenten fernbleiben...
Mera1412
08.01.2019, 11:00
Ich hab die Op, die ich gemacht habe gezählt. Nur die Duplexuntersuchungen stehen ehrlicherweise aus, da müsste ich nochmal im System schauen.
Habe in der Gefäßchirurgie gearbeitet. Habe dort 1,5 Jahre Station und 6 Monate Poliklinik gemacht. In den 2 Jahren aber auch Dienste mit Notaufnahmeversorgung.
Die letzten 6 Monate wurde ich nach extern ausgeliehen. Da durfte ich betriebliche vorsorgeuntersuchungen mit Caotisschalls machen.
Moorhühnchen
08.01.2019, 11:30
Man unterscheide hier aber sorgfältig zwischen Arbeitszeugnis (wohlwollend und so) und dem Weiterbildungszeugnis (Weiterbildungsinhalte bescheinigen). ;-)Das habe ich verstanden, dennoch steht zB. im Merkblatt der LÄKH "Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:... alle Zeugnisse seit Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit". Ob das nun ein Weiterbildungs- oder Arbeitszeugnis ist, scheint primär egal zu sein. In 3 Monaten Neurologie habe ich nicht wirklich viel gemacht, daher lief das auf ein 08/15-Zeugnis hinaus.
Habe es damals so formuliert:
Sehr geehrter Herr Dr. Ex-Chef,
da ich mich in Kürze zur Facharztprüfung im Fachbereich Anästhesiologie anmelden werde, fordert die Landesärztekammer Hessen alle Zeugnisse seit Aufnahme meiner ärztlichen Tätigkeit im Jahre XY. Leider habe ich bisher kein Zeugnis meiner Tätigkeit als Assistenzärztin in Ihrer Klinik erhalten.
Ich bitte Sie daher, mir ein Zeugnis zuzusenden, welches den Anforderungen der Weiterbildungsordnung §9 Absatz 1 genügt.
Hier noch einmal die Eckdaten meiner Tätigkeit:
Zeitraum der Beschäftigung: X bis Y
Einsatz auf Station A (2 Monate) und Stroke Unit (1 Monat)
Approbation: XX.XX.XXXX
Geburtsdatum: XX.XX.XXXX
Spezialfall, ja.
Hat sich hier jemand ohne Zeugnis beworben, obwohl man vorher schon gearbeitet hat? Ich trau mich gar nichts mehr :(
Alle meine weiteren Bewerbungen vor und nach dem Facharzt habe ich übrigens ohne Zeugnisse weggeschickt mit dem Hinweis auf das noch ungekündigte Angestelltenverhältnis. Das Arbeitszeugnis meines letzten Arbeitgebers für die jetzige Stelle habe ich ca. 6 Monate nach Stellenantritt auf hunderttausendfaches Nachfragen bekommen. Keine Seltenheit.
Arbeitsleistung einfordern können Chefs meist ganz gut, aber selbst Leistung erbringen... naja.
Kollegin von mir wartet nun schon seit über 2 Jahren auf ihr Arbeitszeugnis (gleicher AG wie ich).
Dennoch würde ich auf eine Korrektur des Zeugnisses bestehen, vor allem wenn Dir mehrfach versichert worden ist, dass Deine Arbeit einwandfrei war.
EDIT:
§ 9
Erteilung von Zeugnissen
(1)
Der befugte Arzt hat dem in Weiterbildung befindlichen Arzt über die unter seiner Verantwortung
abgeleistete Weiterbildungszeit ein Zeugnis auszustellen, das im Einzelnen die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten darlegt und zur Frage der fachlichen Eignung ausführlich Stellung nimmt. Das Zeugnis muss auch Angaben über den zeitlichen Umfang der Teilzeitbeschäftigungen und Unterbrechungen in der Weiterbildung enthalten. Diese Pflichten gelten nach Beendigung der Befugnis fort.
(2)
Auf Antrag des in der Weiterbildung befindlichen Arztes oder auf Anforderung durch die Ärztekammer ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten und bei Ausscheiden unverzüglich ein Zeugnis auszustellen, das den Anforderungen des Absatzes 1 entspricht.
Mera1412
08.01.2019, 14:20
Ich muss so oder so eine Korrektur fordern. Der hat mindestens 3 formale Fehler reingebracht. In dem einen Satz fehlt ein Wort, in einem weiteren führt er eine Rotation auf, die nicht ich sondern ein Kollege gemacht hat (darum denk ich, dass er keinen neuen Text für mich verfasst sondern nur ein copy-paste Spiel führte) und im Schlusssatz wurde ich plötzlich männlich.
Bevor ich aber eine Korrektur anfordere, möchte ich das Zeugnis mit jemandem besprechen, der Ahnung davon hat und mir klar formulieren kann, was genau geändert werden sollte und was ich noch zusätzlich anfordern darf. Darum hoffe ich sehr, dass jemand aus dem Marburger Bund endlich per email antwortet. (edit: Da hat mir jemand geantwortet, gab mir aber nur die Informationen darüber, wie ich Mitglied werden kann und ist nicht auf meine eigentliche Frage eingegangen :-? )
Darum hoffe ich sehr, dass jemand aus dem Marburger Bund endlich per email antwortet. (edit: Da hat mir jemand geantwortet, gab mir aber nur die Informationen darüber, wie ich Mitglied werden kann und ist nicht auf meine eigentliche Frage eingegangen :-? )
Ähh? Inhaltliche Beratung zu deinen Fragen bekommst du durch den MB natürlich nur, wenn du Mitglied bist und die entsprechenden Beiträge zahlst?!?
Feuerblick
08.01.2019, 14:57
Wollte ich auch grade anmerken. Mitglied werden, Service nutzen.
@Huhn: In der WBO steht offensichtlich nur was zum Weiterbildungszeugnis, nicht aber zum normalen Arbeitszeugnis.
@Brutus: Mag formal so sein, aber meine Arbeitszeugnisse kamen allesamt nicht von der Personalabteilung, wurden von denen noch nicht mal in Augenschein genommen sondern kamen ausschließlich von den Chefärzten der jeweiligen Klinik.
Letztlich isses wurscht, ob man den lieben Chefarzt an seine Aufgaben als Arbeitgeber oder als Weiterbildner erinnern muss. Im vorliegenden Fall ist er sich ja offensichtlich gar nicht bewusst, dass er zumindest Weiterbildungszeugnis (meins war übrigens ähnlich kurz wie das o.g. Beispiel und wurde vom Chef fürs Arbeitszeugnis lediglich etwas aufpoliert) und Logbuch liefern bzw. letzteres unterschreiben muss. Daher: Anwalt einschalten, damits voran geht. LÄK kann man einschalten, damit der gute Mann gezeigt bekommt, was er als Weiterbildner zu tun hat.
Mera1412
08.01.2019, 15:37
Ich hab gefragt, ob ich die Beratung auch als neues Mitglied nutzen könne, aber auf die Frage sind die eben nicht eingegangen. Ein "ja, können sie, hier aber erstmal die Mitgliedschaft beantragen" war es ja nicht, sondern nur ein "hallo, hier unterlagen"
@Brutus: Mag formal so sein, aber meine Arbeitszeugnisse kamen allesamt nicht von der Personalabteilung, wurden von denen noch nicht mal in Augenschein genommen sondern kamen ausschließlich von den Chefärzten der jeweiligen Klinik.
Der Chefarzt KANN das Arbeitszeugnis unterschreiben, MUSS es aber nicht. :-nix
Wie gesagt, das Arbeitszeugnis muss vom Arbeitgeber ausgestellt werden.
==> https://www.iww.de/cb/recht/arbeits-weiterbildungsrecht-arbeits-und-weiterbildungszeugnisse-das-sollten-chefaerzte-wissen-teil-1-f62451
Gleichwohl sollte der Pflicht zur Erteilung des Arbeitszeugnisses zeitnah entsprochen werden: Bei einem Verstoß gegen die Zeugniserteilungspflicht kann der Arbeitgeber - also in der Regel der Krankenhausträger - sich als Zeugnisaussteller ebenso wie bei einem Verstoß gegen die Wahrheitspflicht schadenersatzpflichtig machen,[...]
Das Arbeitszeugnis ist auf dem im Geschäftsverkehr üblichen Papier unter dem Briefkopf des Arbeitgebers auszustellen - in Krankenhäusern also entweder auf dem Briefkopf von Personalabteilung oder Geschäftsführung.[...]
Arbeitszeugnisse müssen grundsätzlich vom Arbeitgeber unterzeichnet werden. Im Krankenhaus sind dies in der Regel die vertretungsberechtigten Personen des Trägers, häufig also der Personalleiter oder der Geschäftsführer. Eine Unterzeichnung durch den Chefarzt ist insoweit nicht geboten. In der Praxis hat sich eine ergänzende Unterschrift des Chefarztes gerade bei Arbeitszeugnissen ausscheidender nachgeordneter Ärzte eingebürgert. Es gilt also: Der Chefarzt kann, muss das Zeugnis aber nicht unterzeichnen.
Insofern würde ich bei einer Beschwerde zuerst mal die Personalabteilung als "Vertragspartner" ansprechen. Denn DIE bekommen den Ärger, wenn es vor Gericht geht. :-nix
Mera1412
08.01.2019, 16:00
Soll ich dem Chef also erstmal damit drohen, dass ich mich rechtlich in der Geschäftsführung beschweren werde, wenn er mir kein persönlich abgeschnittenes Zeugnis verfasst?
WackenDoc
08.01.2019, 17:15
Was genau meinst du mit betrieblichen Vorsorgen? Und wie auf Honorar?
Mera1412
08.01.2019, 17:36
Es gibt ne Firma, die sich auf betriebliche Vorsorgeuntersuchungen spezialisiert hat. Diese rekrutiert Ärzte und bezahlt sie auf Honorarbasis. Gelten steuerlich als Einnahmen selbstständiger Tätigkeit.
Moorhühnchen
08.01.2019, 21:56
Soll ich dem Chef also erstmal damit drohen, dass ich mich rechtlich in der Geschäftsführung beschweren werde, wenn er mir kein persönlich abgeschnittenes Zeugnis verfasst?Als Antwort auf Deine PN: ich würde angesichts der Tatsache, dass ich den Inhalt des Zeugnisses jetzt kenne erstmal nicht "drohen", sondern primär um Korrektur bitten - einerseits der Schreibfehler und andererseits der nicht besonders wohlwollenden Formulierungen.
Ich bin mir sicher, dass der ein oder anderer hier sicher noch Tips zum Umschreiben des Zeugnisses beisteuern würde, wenn Du die (unpersönlichen) Passagen postest. :-)
WackenDoc
08.01.2019, 22:02
Was für Vorsorgen macht man da? Dafür haben die Firmen doch Betriebsärzte? Und die DRV hat das echt als Selbständige Tätigkeit anerkannt?
Krass
Mera1412
08.01.2019, 22:12
Danke für deine sehr ausführliche PN.
Mit deinem Hinweis, einen bestimmten Abschnitt zu teilen und mal weitere Meinungen zu holen, tu ich das mal:
___
ich lösch den Teil mal wieder, ich werd ein wenig paranoid deswegen ^^°
____
Mera1412
08.01.2019, 22:13
Was für Vorsorgen macht man da? Dafür haben die Firmen doch Betriebsärzte? Und die DRV hat das echt als Selbständige Tätigkeit anerkannt?
Krass
Nein, das sind spezielle Untersuchungen, die der Betriebsarzt eben nicht macht. Ich schick dir mal die Internetpräsenz von denen :)
Als Außenstehender:
Die von dir angemerkten Formulierung sind in der Tat tatsächlich negativ zu interpretieren (zumindest in Arbeitszeugnis Jargon). Jemand der bemüht ist schafft es nicht. Jemand der so wirkt, hat noch nicht überzeugt (und das nach 18 Monaten?!). Positive Formulierungen wären z. B: die stets zum Wohlergehen des Patienten handelt bzw. Durch ihr manuelles Geschick vollends zur Weiterbildung in der Chirurgie geeignet ist.
Allerdings sind sich manche Aussteller des Arbeitszeugnis nicht bewusst dass sie da gerade eine vier (bzw bestenfalls drei in Noten) aufstellen mit solchen Formulierungen. Deswegen.. Um Korrektur bitten mit Hinweis darauf. Wenn das nicht fruchtet kann man immer noch deutlicher werden.
(und ja ich habe auch schon mühervollere PJ / Hiwi Zeugnisse bekommen...).
Btw: die Formulierung sich um ein kollegiales Umfeld bemühen würde ich so auch nicht stehen lassen wollen. Das erinnert mich zu sehr an das gute alte "zum Betriebsklima beitragen".
Mera1412
08.01.2019, 22:35
Als Außenstehender:
Btw: die Formulierung sich um ein kollegiales Umfeld bemühen würde ich so auch nicht stehen lassen wollen. Das erinnert mich zu sehr an das gute alte "zum Betriebsklima beitragen".
Ja, vorallendingen ist das gegensätzlich zum vorhergeschriebenem.
Hijadelaluna
21.01.2019, 18:54
Würde eventuell jemand einen Blick auf mein Zeugnis werfen (ist eine Mischung aus WB und Arbeitszeugnis)? Ich werde da nicht so richtig schlau draus, weil die Formulierungen nicht ganz dem Standard entsprechen...
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