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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : WAs kann man im mdl. alles anfechten?



09.09.2001, 20:05
was muß ins protokoll, was ich später evtl anfechten könnte?
thematisch? verhalten des prüfers?
formverstöße?

10.09.2001, 10:04
Das mündliche anzufechten ist wesentlich schwerer als das Schriftliche. Im mündlichen gilt nämlich immer noch der Grundsatz, daß dem Prüfer in der Wahl seiner Fragen und der Benotung ein recht großer ermessensspielraum einzuräumen ist. Früher galt das auch mal für's Schriftliche, aber dank einiger hartnäckiger Studenten hat sich das mittels höchstrichterlicher Rechtsprechung für's Schriftlliche erledigt.
Soweit ich weiß, müssen im Protokoll wenigstens die Themengebiete der Fragen, sowie besondere Vorkommnisse festgehalten werden. Manche Prüfer protokollieren auch Antworten, aber das müssen sie eigentlich nicht.
Anfechten kannst du die Prüfung z.B., wenn sie durch außergewöhnliche Vorkommnisse derart gestört wurde, das eine ordnungsgemäße durchführung nicht möglich war. (z.B. der Nachbarraum wird gerade renoviert etc.)
Die Prüfung muß sich, genau wie die Schriftliche, am durch den Gegenstandskatalog vorgegebenen Themenspekrum orientieren. Wenn der Prüfer davon abweicht, ist das ein Anfechtungsgrund. Natürlich darf er aber z.B. klinische Fragen stellen, die sich mit GK-Wissen beantworten lassen.
Noch ein Anfechtungsgrund ist, wenn offenbar davon auszugehen ist, daß ein Prüfer zu einer objektiven Beurteilung einzelner Teilnehmer aus persönlichen Gründen nicht in der Lage war. Ist allerdings etwas sehr schwierig zu belegen. Solltest du zufällig am Abend vor der Prüfung mit seiner Ehefrau geschlafen haben, kannst du's ja mal damit versuchen...:-)