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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Landarztquote in NRW - die Details zum Verfahren stehen fest



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tarumo
25.02.2019, 10:05
Geil ist auch, daß Kunsttherapeuth, Heilpraktiker und Osteopath (gn) sich in der Liste der "bonierten" medizinischen Berufe finden. https://www.lzg.nrw.de/lag/h_antrag/voraussetzung/weitere_qualifikation/index.html. Da sieht man auch gleich mal, wie es um das Ansehen des Medizinstudiums durch die Landesregierung bestellt ist. Laumann ist übrigens gelernter Maschinenschlosser.

Der Unterschied zu Y-Tours ist übrigens auch, daß einen mitnichten nach Abschluß des Studiums ein Arbeitsvertrag mit geregeltem Einkommen, Urlaub und Altersversorgung erwartet, sondern eine verwaiste (vermutlich, weil kein anderer dort Reichtümer scheffeln will) Landarztpraxis auf eigenes Risiko zu übernehmen ist. Das aufgewendete Geld für das Studium kann man (die Landesregierung in Gestalt der KV) sich mit zwei, drei Regressen auch wieder zurückholen. Wie im Casino: die Bank gewinnt immer.
Also, wer sowas unterschreibt, dem ist nicht mehr zu helfen. Spannend wird es, wenn die ersten Absolventen sich wegen Sittenwidrigkeit aus den Verpflichtungen rausklagen.

Eckhart
25.02.2019, 11:56
Zwei wichtige Fakten sollten nicht außer Acht gelassen werden:

1. 7,6% sind schon was! Das sind nur 0,4% weniger als die Eignungsquote mit 8%!!!

2. Diese Quote ist auch für Zweitstudienbewerber zugänglich! (und 2,5 mal so groß!!!)

Wenn man den Gesetzestext genau list:

(1) Wer bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat (Bewerber für ein Zweitstudium), kann nicht im Rahmen der Quoten nach § 6 Abs. 3 bis 5 ausgewählt werden.

dann wird klar, dass man sich als Zweitstudienbewerber nicht in den Hauptquoten bewerben darf s.o. ...wohl aber in einer anderen Vorabquote! Evtl. wurde es nur vergesen, aber derzeit ist es eindeutig!

Schade, dass ich knapp zu alt bin um Medizinstudium+Facharztausbildung+10Jahre noch vor der Rente zu erreichen.

Gruß, Ecki

tarumo
26.02.2019, 13:39
Witzig ist übrigens, daß mittlerweile sogar schon im gleichen Artikel der tolle Einkommen (wie gesagt, ab 50.000 EUR zählt man in Deutschland schon als Spitzenverdiener) gewürdigt wird, gleichzeitig aber darauf hingewiesen wird, daß 250.000 EUR Strafe drohen, wenn man das avisierte Spitzeneinkommen ausschlägt

https://orange.handelsblatt.com/artikel/56009

Erinnert mich immer an die e-mails, daß ich mal eben ein paar tausend EUR wohin überweisen soll, um anschließend an den zurücküberwiesenen Millionen teilhaben zu dürfen;-)

tarumo
06.03.2019, 13:00
Der Kneb...äääh, Mustervertrag ist nun auch online abrufbar:

https://www.lzg.nrw.de/_php/login/dl.php?u=/lag/doc/Vertragsmuster.pdf

was mir auffällt:
-nach Abschluß der WB bekommt man seinen Arbeitsort zwangszugewiesen. Nix von wegen Ortspräferenz und so.
-irgendwelche Einarbeitungen entfallen, direkt von der Klinikblase von 0 auf 100 ist die Praxis zu übernehmen. Klingt toll:-O
-Teilzeit ist de facto auch verboten, außer bei "besonderen Härten", was erst mal zu beweisen wäre. Und Kindererziehung ist sicher keine "besondere Härte".

Also, wer sowas unterschreibt, dem ist echt nicht mehr zu helfen. Neben den schon genannten Problemen eines Knebelvertrags untersagt man im Prinzip den Frauen die Familienplanung- und ob Männer mit Zwangsverpflichtung und de-facto Schulden von 250.000 EUR einen attraktiven Kandidaten auf dem Heiratsmarkt abgeben?
Das Echo in NRW geht auch schon in die Richtung "der studiert nur Landarzt", d.h. ein mieses Image gibt´s noch obendrauf. Und in der Klinikzeit vergibt man sich auch manches, wenn man nicht einfach kündigen kann...

Ehem-User-46684357
08.03.2019, 18:53
Habe ich das richtig verstanden, dass man quasi nicht doppelgleisig fahren kann und sich dort + ZVS bewerben kann?
Ich meine auf der Homepage gelesen zu haben, dass die Bewerbung bei der ZVS erlischt, sobald man für den Landarzt eine Zusage bekommt. Das wäre echt hart.

Shizr
08.03.2019, 20:05
Habe ich das richtig verstanden, dass man quasi nicht doppelgleisig fahren kann und sich dort + ZVS bewerben kann?
Jein.

Du kannst dich schon über beide Verfahren bewerben.
Aber wenn du über die Landar***quote einen Platz bekommst, fliegst du halt automatisch aus dem ZVS-Verfahren raus.
Und das ist ja irgendwie folgerichtig. Ansonsten würden ja alle sich doppelt bewerben und im Zweifel hinterher den nicht-beschi**enen Platz nehmen.

Wäre ja auch selten dämlich, wenn man das nicht tun würde. Also müssen sie diese Möglichkeit ausschließen.

Ehem-User-46684357
09.03.2019, 06:32
Landar***quote.
You made my day 🤣😏!

Ist trotzdem mies von denen. Ich hoffe nur, dass diese 160-170 Plätze, die die vergeben, nicht von den 30% für die Wartenden abgezogen werden 😢 ...

milz
09.03.2019, 10:13
Was passiert wenn die Weiterbildung einfach nicht abgeschlossen wird?
Als Frau mit Kinderwunsch kann es ja auch mal länger dauern.
Bevor man sich in die Pampa versetzen lässt.

Bei 250.000 € könnte man sich auch noch frei kaufen.
Bevor man 250.000 € in eine marode Praxis investiert.

epeline
09.03.2019, 10:53
Einen Studienplatz für mindestens 15 Jahre Sklavendasein und Abhängigkeit? Weia, so sehr kann man sich doch einen Studienplatz gar nicht wünschen...

Das praktiziert die Bundeswehr doch schon seit Jahren so...

Feuerblick
09.03.2019, 11:27
Das praktiziert die Bundeswehr doch schon seit Jahren so...Jein... da ist das Schmerzensgeld schon im Studium besser...

epeline
09.03.2019, 12:02
Dennoch verlangt man von Schulabgängern, sich für die Dauer des ganzen bisherigen Lebens an eine Einrichtung zu binden, von der sie keine echte Vorstellung haben....

Feuerblick
09.03.2019, 12:34
Aber zumindest treibt man sie nicht nur für einen Studienplatz in ein bestimmtes Fach, zwingt sie zur Selbständigkeit und teilt ihnen sogar noch zu, wo sie zu praktizieren haben... Finde ich schon irgendwie anders.

epeline
09.03.2019, 12:42
Ja, das stimmt schon.
Am Ende ergattern sich so vorallem die Kinder von Landärzten die Studienplätze.

tarumo
11.03.2019, 16:31
Ist trotzdem mies von denen. Ich hoffe nur, dass diese 160-170 Plätze, die die vergeben, nicht von den 30% für die Wartenden abgezogen werden 😢 ...

Zumindest die Vorklinikplätze sollen m.W.aus dem regulären Kontingent genommen werden, was die Plätze für die regulären Bewerber weiter verknappt (finde gerade die Quelle nicht mehr). Soll ja bitteschön nichts kosten. Und das, machdem schon die Vorgängerregierung die Studienplätze weiter reduiziert hat.

tarumo
11.03.2019, 16:36
Ja, das stimmt schon.
Am Ende ergattern sich so vorallem die Kinder von Landärzten die Studienplätze.

Die privilegierte Nachbesetzung ist doch sowieso schon gekippt.
Ich verstehe den Gesetzestext auch so, daß man gerade nicht sich aussuchen darf, wo man arbeitet. Der Sinn der Regelung ist ja gerade, daß man unwirtschaftliche und daher verwaiste Praxen auf eigenes Risiko übernehmen muß. "Vitamin-B" Regelungen zur Übernahme von noch gutgehenden Praxen wären da kontraproduktiv.

Fdog
16.07.2019, 14:51
Nachdem ich gehört habe, dass es für die Landarztquote NRW schon Zusagen gab, würden mich jetzt doch mal die Auswahlkriterien interessieren. Vielleicht kann man hier ja mal evaluieren mit welchen Eckdaten diejenigen einen Platz bekommen haben - also Abischnitt, Berufsausbildung, TMS Wert und Wohnort vielleicht?

GelbeKlamotten
18.07.2019, 20:28
Ich glaube einige hier überschätzen die Vertragsstrafe erheblich. 250.000 Euro, die auch noch von der Steuer absetzbar sind ( https://www.damm-legal.de/bfh-eine-vertragsstrafe-kann-als-betriebsausgabe-abgesetzt-werden ) ruinieren nicht das Leben oder die Familienplanung eines niedergelassenen Arztes/Ärztin. Die können unter Berücksichtigung der Steuerersparnis, wenn man einen Partner hat, der auch ein bisschen was zum Haushaltsauskommen beiträgt und man sparsam lebt, locker innerhalb von 1-2 jahren aus dem praxisgewinn abbezahlt werden. Wenn man schon ein Kind hat und, zahlt man halt über 3-4 jahre ab.
Ehrlich gesagt bin ich mir fast sicher, dass es sogar die finanziell wesentlich attraktivere Variante ist, die Vertragsstrafe zu zahlen statt den Vertrag einzuhalten, denn eine Praxis in einer größeren Stadt wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegenüber einer Praxis im absoluten Hinterland wesentlich mehr zusätzlichen Bruttogewinn abwerfen als nur 25.000 Euro pro Jahr.

tarumo
22.07.2019, 10:37
Der Denkfehler hierbei ist, daß die Praxis einem zugewiesen werden wird, d.h. man hat null Einfluß auf wirtschaftliche Bedingungen (Investitionsstau, Konkurrenz vor Ort, Zahl der Privatpatienten etc.). Desweiteren ist der betreffende Sitz logischerweise vakant. Das würde er aber vermutlich nicht sein, wenn es so viel Einkommen zu generieren gebe wie immer behauptet. Ansonsten müßte man ja gar nicht zu so drastischen Maßnahmen greifen.
Ich habe auch noch nie gehört, daß man einen Jura-Studienplatz bekommt, wenn man sich verpflichtet, 10 Jahre ein Notariat vor Ort zu leiten, unter Strafandrohung, versteht sich.
Aber schön, daß der/die PartnerIn gleich auch noch finanziell zurückstecken sollen für diesen ganzen Blödsinn. Hoffentlich erfolgt hier schon mal eine Vorab-Negativauslese über den Heiratsmarkt.

Desweiteren beziehen sich alle Zahlen immer nur auf das Hier und Heute, die Zahlungen der GKV werden jedoch wie die der DRV schon in ein paar Jahren ins Bodenlose abstürzen, Stichwort Umlageverfahren. Eine zunehmende Spreizung zwischen einzahlenden Mitgliedern und beitragslosen Mitversicherten in der GKV ist jetzt schon gegeben, diese wird noch wie ein Turbo wirken.

Das zitierte Urteil ist im übrigen schon ein wenig älter und ich würde mich nicht darauf verlassen, so könnten inzwischen im "Interesse eines übergeordneten Allgemeinwohls" Gerichtsentscheidungen anders ausfallen. Die Absetzbarkeit von Bestechungsgeldern ist ja auch nicht mehr gegeben.

Ärgerlich ist auch, daß nicht etwa zusätzliche Plätze geschaffen wurden, sondern diese Quote einfach abgezweigt wird. Das wiederum heißt, daß die regulären Kandidaten noch weiter benachteiligt werden...und wer sagt denn, daß der Herr L. (oder einer seiner Nachfolger) nicht aus den 10% mal eben 25%, 50% oder 80% machen werden? Wenn man es jetzt so gut findet, sollte es bei 80% doch auch noch ok sein?

GelbeKlamotten
23.07.2019, 11:13
Der Denkfehler hierbei ist, daß die Praxis einem zugewiesen werden wird, d.h. man hat null Einfluß auf wirtschaftliche Bedingungen (Investitionsstau, Konkurrenz vor Ort, Zahl der Privatpatienten etc.). Desweiteren ist der betreffende Sitz logischerweise vakant. Das würde er aber vermutlich nicht sein, wenn es so viel Einkommen zu generieren gebe wie immer behauptet. Ansonsten müßte man ja gar nicht zu so drastischen Maßnahmen greifen.
Ich habe auch noch nie gehört, daß man einen Jura-Studienplatz bekommt, wenn man sich verpflichtet, 10 Jahre ein Notariat vor Ort zu leiten, unter Strafandrohung, versteht sich.
Aber schön, daß der/die PartnerIn gleich auch noch finanziell zurückstecken sollen für diesen ganzen Blödsinn. Hoffentlich erfolgt hier schon mal eine Vorab-Negativauslese über den Heiratsmarkt.

Desweiteren beziehen sich alle Zahlen immer nur auf das Hier und Heute, die Zahlungen der GKV werden jedoch wie die der DRV schon in ein paar Jahren ins Bodenlose abstürzen, Stichwort Umlageverfahren. Eine zunehmende Spreizung zwischen einzahlenden Mitgliedern und beitragslosen Mitversicherten in der GKV ist jetzt schon gegeben, diese wird noch wie ein Turbo wirken.

Das zitierte Urteil ist im übrigen schon ein wenig älter und ich würde mich nicht darauf verlassen, so könnten inzwischen im "Interesse eines übergeordneten Allgemeinwohls" Gerichtsentscheidungen anders ausfallen. Die Absetzbarkeit von Bestechungsgeldern ist ja auch nicht mehr gegeben.

Ärgerlich ist auch, daß nicht etwa zusätzliche Plätze geschaffen wurden, sondern diese Quote einfach abgezweigt wird. Das wiederum heißt, daß die regulären Kandidaten noch weiter benachteiligt werden...und wer sagt denn, daß der Herr L. (oder einer seiner Nachfolger) nicht aus den 10% mal eben 25%, 50% oder 80% machen werden? Wenn man es jetzt so gut findet, sollte es bei 80% doch auch noch ok sein?

Ich habe nie gesagt, dass ich die Regelung gut finde. Ich habe nur gesagt, dass eine Strafzahlung von 250.000 Euro, die mit hoher Wahrscheinlichkeit steuerlich absetzbar ist (ja, ein Restrisiko mag es geben, dass das Finanzamt zumindest versucht sich querzustellen), weitaus weniger ins Gewicht fällt als viele hier denken.

Insbesondere habe ich nicht den geringsten Zweifel daran, dass 95% von denen, die 6 Jahre oder noch länger (keine Ahnung wie lang zuletzt die Wartezeit war, wahrscheinlich länger) auf einen Studienplatz warten, im Endeffekt ERHEBLICH mehr Gehalt einbüßen als 250.000 Euro, vollkommen egal was sie in der Wartezeit machen.

Natürlich wird man in einer zugewiesenen Praxis auf dem Land meistens unterdurchschnittlich verdienen, das ist doch völlig klar. Die Lebenshaltungskosten werden auch etwas kleiner sein, aber vollständig kompensieren wird das das niedrigere Einkommen vermutlich nicht. Aber es ging doch hier um die Vertragsstrafe. Die wird ja eben nur fällig, wenn man NICHT diesen zugewiesenen Sitz antritt. Die Unattraktivität dieser Sitze macht es ja eben noch sinnvoller, die 250k zu zahlen und abzuhauen.

Das Argument mit der "Heiratsauslese" finde ich immer noch reichlich absurd. Ein Arzt/eine Ärztin hat ein zu erwartendes Lebensbruttoeinkommen jenseits der 3 Mio. Euro. Wenn davon jetzt 250k wegfallen, dann soll man bei der Partnersuche keine Chance mehr haben? Das ist schon arg weit hergeholt.

Wenn ich noch mal 20 wäre, gerade mein Abitur gemacht hätte und Hausärztin werden wöllte und ich stünde vor der Entscheidung: 6 oder mehr Jahre auf einen Studienplatz warten (und währenddessen was anderes studieren oder arbeiten) oder sofort anfangen und dann bei Niederlassung 250.000 Euro zahlen, dann würde ich mich, rein aus finanzieller Sicht, definitiv für die zweite Variante entscheiden und ich hätte nicht den geringsten Zweifel, dass das die finanziell attraktivere Variante ist.

Und auch wenn es um die Partnersuche geht: Jemand mit absehbar gutem solidem Einkommen, der irgendwann für kurze Zeit einen Kredit aufnehmen muss, um eine Vertragsstrafe zu zahlen, wäre mir persönlich wesentlich lieber als jemand, der vorhat, nach 6 Jahren Wartezeit Medizin zu studieren, dadurch dann genau dann, wenn evtl kinder anstehen, noch mal 6 Jahre fast gar nichts verdienen wird und zudem ungewiss ist, ob er das Studium dann überhaupt durchziehen wird. Mal abgesehen davon, dass die finanzielle Situation nicht meine erste Priorität bei der Partnersuche ist, wenngleich sie zugegebenermaßen schon eine gewisse Rolle spielt.

Und ja, wenn man den Kredit, den man evtl. für die Strafzahlung benötigen wird, sehr schnell abzahlen möchte, dann ist es hilfreich, wenn auch der Partner kurzfristig ein bisschen zurücksteckt und man vielleicht den teuren Karibikurlaub erstmal hinten anstellt. Wenn man nicht bereit ist, seinen Lebensstandard kurzzeitig noch mal etwas abzusenken, dann dauert die Rückzahlung eben etwas länger. Wobei der Gehaltssprung vom Assistenzarzt zum Praxisinhaber ohnehin sehr groß ist und selbst auf dem Land etwa 100% ausmachen dürfte. Wenn man einfach seinen Lebensstandard für zwei weitere Jahre auf Assistenzarztniveau hält, dann dürfte die Sache schon gegessen sein.

tarumo
23.07.2019, 15:53
Die Ansicht, eine Bank vergäbe mal eben einen Kredit von 250.000 EUR an einen Youngster ohne größeren materiellen Besitz zur Begleichung einer Vertragsstrafe (= keine Sicherheiten für die Bank) ist schon mehr als naiv.

Oder soll neben der/dem Partner jetzt auch das Elternhaus, oder die Oma, mit ins Verderben gezogen werden?

Und die Aussichten auf dem Heiratsmarkt sind in der Tat nicht rosig, wenn eine Zwangsversetzung zur besten Zeit des Lebens an einen Ort ansteht, an dem es z.B. aus rein geographischen oder demographischen Gründen für den/die PartnerIn keinen Job gibt. Und vielleicht auch keine Freunde, Hobbys unmöglich etc...

Und wo der Arzt genau die "Segnungen" des Landarztdaseins genießen darf, weswegen die Praxen ja verkant sind. Dann aber ohne die Chance auf Berufswechsel oder Wegzug...Und eine Forderung von 250.000 EUR führt im Regelfall zu sofortigen Privatinsolvenz, ein certificate of good standing und damit die Auswanderung hat sich auch erledigt...
Ich finde es auch unredlich, die 250.000 EUR gegen 12 Semester Wartezeit mit Nulleinkommen (rich kid?) gegenzurechnen. Für das Geld kann man in Osteuropa gleich zweimal studieren und hat obendrein noch was von der Welt gesehen.
Im öffentlichen Gesundheitswesen fehlen übrigens auch Ärzte, dennoch ist keiner auf die Idee gekommen, solch ein Modell auszuloben. Klar warum...im Zweifelsfall und bei Nichtgefallen der Arbeitsbedingungen meldet man sich im ÖD einfach dauerhaft krank und steckt nicht in der Tretmühle, zur Vermeidung horrender Strafen und ohne jeglichen Schutz (man ist ja zumindest auf den Papier Freiberufler) zu versuchen, wirtschaftlich und bei sich ständig verändernden Rahmenbedingungen irgendwie über die Runden zu kommen.

Ein mieses Image seitens der Patienten "der hat nur Hausarzt studiert" kommt noch dazu, ebenso wird es nicht unbemerkt bleiben, daß der/diejenige zwangsweise vor Ort ist und arbeiten muß, um eine Strafe zu vermeiden. Total gut für den Ruf. Vermutlich hat man dann auch nur genau die Patienten, die ebenfalls keine Alternative haben. Es hat schon seinen Grund, daß in einer JVA eben keine hochwertigen Produkte hergestellt werden.