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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Landarztquote in NRW - die Details zum Verfahren stehen fest



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Bambule23
28.11.2019, 10:26
Seir mir bitte nicht böse, aber Du erfüllst genau die Kriterien, nach denen man hier gescreent hat und versucht, Dich reinzureißen. Genauso habe ich es mir vorgestellt.

Du unterschreibst was, was erkanntermaßen nicht das Problem löst, weswegen es geschaffen wurde und nimmst dafür massivste Repressalien in Kauf?


Ja wahrscheinlich bin ich darauf „reingefallen“. Für mich gab es wie bereits erwähnt keine andere Möglichkeit einen Studienplatz zu bekommen. Deswegen habe ich mich auf diesen Deal eingelassen.

Ist es so, dass man Menschen verpflichten kann, sich selbstständig zu machen? Ich kann mir das nicht vorstellen. Zumal das direkt nach der WB doch einfach keinen Sinn hat.
Eine Anstellung müsste doch auch möglich sein.

Die Liste der unterversorgten Regionen in 10 Jahren ist lang. Mündlich zumindest hieß es, dass niemand irgendwo hinkommt, wo er nicht hin will. - wieso sich also jetzt verrückt machen deswegen, die Unterversorgung spitzt sich sowieso weiter zu.

Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich den Berg des Studiums. Der hilft ganz gut beim Verdrängen der anderen potentiellen „Probleme“ ;-)

tarumo
28.11.2019, 11:01
Vertragsstrafen sind auch in anderen Bereichen üblich und führen regelmäßig nicht zu einem Schufaeintrag, solange sie nicht wirksam werden. Wäre ja auch absoluter Unfug.


Im Privatleben sind vorab vereinbarte Konventionalsstrafen, erst recht gegenüber einer Landesregierung, in sechsstelliger Höhe jetzt mal absolut unüblich, möchte ich behaupten.
Und im Geschäftsleben werden vereinbarte Konventionalstrafen selbstverständlich abgesichert (und dann natürlich entsprechend bei der Schufa eingetragen).
Der Aspekt stammt im übrigen nicht von mir, sondern von jemandem, der sich mit sowas besser auskennt als ich. Juristisch ist das sowieso Neuland für alle Beteiligten, daher schließe ich auch keine Wetten ab. Einfach mal relaxen und in 2,3 Jahren nachfragen. Bei der Schufa oder dem Finanzamt in NRW, was diese Abwicklung wohl übernehmen wird.
Die Schufa hat auch Kenntnis von einem simplen Handyvertrag, selbst, wenn er korrekt bezahlt wird.

tarumo
28.11.2019, 11:10
Ist es so, dass man Menschen verpflichten kann, sich selbstständig zu machen? Ich kann mir das nicht vorstellen. Zumal das direkt nach der WB doch einfach keinen Sinn hat.
Eine Anstellung müsste doch auch möglich sein.


Genau das hast Du doch unterschrieben. :-wand
Sinn macht es nicht wirklich, Du wirst auch nach der WBZ keine Mittel für die Ausstattung von im besten Fall leeren Räumen (nichts anderes ist ein lange vakanter Kassenarztsitz) haben und eine Anstellung über ein MVZ läuft dem Vertragstext in meiner Einschätzung zuwider. Zumal man eine Anstellung bei XY auch schlecht erzwingen kann. Insbesondere sollst Du ja auch das wirtschaftliche Risiko tragen, Laumann, die Kassen und die KV wollen das nämlich nicht.

Die Patienten werden auch relativ schnell merken, wenn jemand noch nicht so viel spezifische Erfahrung hat, z.B. weil er unmittelbar aus der Klinik kommt und nicht schon ein paar Jahre unter Aufsicht ambulant gearbeitet hat. Außerdem wird sich das mit dem "Zwang" herumsprechen. Heißt, Du bekommst im ungünstigsten Fall nur noch die immobilen Patienten und solche, die anderswo abgelehnt wurden. Und wenn dann noch eine Privatpraxis in der Nähe ist, vmtl. auch keine Selbstzahler mehr.
Und eine gescheite Kassenabrechung sollte man schon vom Tag 1 an erstellen können, sonst verliert man noch mehr Geld als eh schon.

Nochmal:
Es geht in dem ganzen Strang genau NICHT um einen Studienplatz/Ausbildung gegen spätere Anstellung, wie das z.B. bei der Bundeswehr, Lufthansa oder div. Stipendien gehandhabt wird (und wogegen erst mal nichts spricht), sondern um Studienplatz gegen erzwungene Selbstständigkeit in einem jetzt schon schwierigen Umfeld, bloß erst in 15 Jahren.

Was mich noch interessieren würde:

Hast Du diesen lebensentscheidenden Vertragstext überhaupt vor Unterschrift mal von einem Juristen prüfen und Dich entsprechend beraten lassen?

Evil
28.11.2019, 12:47
Die Frage ist aber, ob diese Verträge nicht gerichtlich einkassiert werden, wenn jemand dagegen klagt. Meiner Ansicht nach erfüllen die nämlich den Bestand der Sittenwidrigkeit, aber vielleicht kann Autolyse was dazu sagen.

Und daß Politiker vor Vertragsabschluß diese juristisch prüfen lassen, kommt auch nicht so oft vor. Frag mal Herrn Scheuer :-(

davo
28.11.2019, 13:47
Steht ja im Vertrag, dass man nach Abschluss der WB vertragsärztlich, also selbständig, tätig werden muss. Was ich jetzt im Fall der Allgemeinmedizin nicht weiter schlimm finde - da hat man sowieso schon im Rahmen der Weiterbildung automatisch 18 Monate ambulante Erfahrung gesammelt. Auch die finanzielle Seite ist meines Erachtens nicht das Problem. Und den Patienten wird das sowieso maximal egal sein. Ich sehe ehrlich gesagt nicht einmal die Zuteilung in eine bestimmte Region als größtes Problem an.

Das echtes Problem ist IMHO vielmehr, dass man sich im Jahr x festlegt, was man vom Jahr x+12 bis zum Jahr x+21 machen wird, und auch in welchem Bundesland. Das ist halt schon ein hoher Grad der Gebundenheit.

tarumo
28.11.2019, 14:10
edit wg doppelpost

tarumo
28.11.2019, 14:20
Die Frage ist aber, ob diese Verträge nicht gerichtlich einkassiert werden, wenn jemand dagegen klagt. Meiner Ansicht nach erfüllen die nämlich den Bestand der Sittenwidrigkeit, aber vielleicht kann Autolyse was dazu sagen.


Na ja, ich glaube jetzt nicht, daß seitens des Ministeriums keine Juristen an der Vertragsgestaltung beteiligt waren. Es wird aber davon einige geben, die Karriere machen wollen und vielleicht noch (gesundheitspolitisch) politisch ambitioniert sind.

Ich denke auch, daß der Vertrag womöglich wg. Sittenwidrigkeit kassiert wird. Aber wann? in 15 Jahren? Garantiert ist das aber nicht- falls das ganze vor einem Sozialgericht verhandelt wird, könnte es auch anders ausgehen.
Wie ich vor 10 Seiten schrieb- eine hohe Wette. Unter Einsatz der gesamten materiellen Existenz (im Falle einer ausweglosen Situation nach der Weiterbildung vielleicht auch der eigenen physischen Existenz).


Steht ja im Vertrag, dass man nach Abschluss der WB vertragsärztlich, also selbständig, tätig werden muss. .

Grundsätzlich kann man ja auch vertragsärztlich als Angestellter tätig sein, z.B. in einem MVZ. Allerdings ist eben nicht die Rede davon, daß man auch einen Arbeitsplatz als Angestellter antreten kann (Studienplatz gegen 10jährige Anstellung mit üblichem Gehalt wäre ja auch ok ) , sondern es wird explizit ein Platz zur Gründung eines Kleinbetriebs angewiesen.


Was ich jetzt im Fall der Allgemeinmedizin nicht weiter schlimm finde - da hat man sowieso schon im Rahmen der Weiterbildung automatisch 18 Monate ambulante Erfahrung gesammelt.

Ich habe bewußt so einschränkend formuliert, weil es ja auch um Pädiater und Internisten geht. Die müssen u.U. direkt aus dem KH in die Niederlassung. Und natürlich befähigt einen eine Praxisweiterbildung jetzt nicht unbedingt für verwaltungs/abrechnungstechnische Dinge, wenn man sich nicht gezielt damit beschäftigt.

Evil
28.11.2019, 15:46
Na ja, ich glaube jetzt nicht, daß seitens des Ministeriums keine Juristen an der Vertragsgestaltung beteiligt waren.
Vielleicht waren es ja die von Herrn Scheuer :-))

ehem-user-31-01-2020-1555
28.11.2019, 16:18
Wenn es möglich wäre zu den heutigen Bedingungen eine Landarztpraxis der eigenen Wahl zu besetzen wäre gegen den Vertrag nicht so viel zu sagen. Ob eine Verzragsstrafe von 250000 Euro für einen frischen Uniabsolventen moralisch gerechtfertigt ist, steht auf einem anderen Blatt Papier. Wenn man z.B. örtlich gebunden ist, weil Eltern/Angehörige pflegebedürftig werden, Partner/in vor Ort einen guten Job hat oder selbstständig ist, kann das zum Problem werden

tarumo
28.11.2019, 16:18
Vielleicht waren es ja die von Herrn Scheuer :-))

So in der Art, daß man nur den Führerschein machen darf, wenn man sich verpflichtet, zugeteilte 15km marode Autobahn in NRW (womöglich noch mit sanierungsbedürftigen Brücken) zu kaufen und 10 Jahre Tag und Nacht betriebsbereit zu halten, dafür aber eine vage Zusage über einen nicht näher definierten Anteil an einer angedachten Maut bekommt?

tarumo
28.11.2019, 16:22
Wenn es möglich wäre zu den heutigen Bedingungen eine Landarztpraxis der eigenen Wahl zu besetzen wäre gegen den Vertrag nicht so viel zu sagen

Es geht eben nicht um die heutigen Bedingungen, sondern um die in 15 Jahren, und eine eigene Wahl ist explizit ausgeschlossen. Insofern erübrigt sich die Diskussion.
Was alles andere angeht, wird (und das tut die KV heute schon, z.B. wenn es um die Diensteinteilung von Schwerbehinderten geht) man anführen, daß Du jederzeit einen Vertreter beauftragen (und bezahlen) kannst, wenn Du aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen Deinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kannst.

zad22
28.11.2019, 17:04
Ja wahrscheinlich bin ich darauf „reingefallen“. Für mich gab es wie bereits erwähnt keine andere Möglichkeit einen Studienplatz zu bekommen. Deswegen habe ich mich auf diesen Deal eingelassen.

Ist es so, dass man Menschen verpflichten kann, sich selbstständig zu machen? Ich kann mir das nicht vorstellen. Zumal das direkt nach der WB doch einfach keinen Sinn hat.
Eine Anstellung müsste doch auch möglich sein.

Die Liste der unterversorgten Regionen in 10 Jahren ist lang. Mündlich zumindest hieß es, dass niemand irgendwo hinkommt, wo er nicht hin will. - wieso sich also jetzt verrückt machen deswegen, die Unterversorgung spitzt sich sowieso weiter zu.

Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich den Berg des Studiums. Der hilft ganz gut beim Verdrängen der anderen potentiellen „Probleme“ ;-)

Kein Vorwurf meinerseits, aber es gibt immer die Möglichkeit im EU-Ausland bis zum Physikum zu studieren und jedes Semester in Deutschland sich bundesweit zu bewerben und/oder mit bestandenem Physikum auf Klinik-Plätze bewerben. Klar ist das weniger vorhersagbar und sicher und kostet initial mehr (5-6k Semestergebühren im Ausland, Umziehen aus dem Umfeld ins Ausland, etc.), aber die Freiheit über sein Leben zu haben und keine drakonischen Strafen zu erhalten, wäre es zumindest mir Wert gewesen. Ich denke auch, dass es auch meist keinen Sinn gemacht hat >=7J zu warten (wenn nicht gerade andere Umstände herrschten) um per Wartezeit einen Platz zu kriegen vs. einfach 1-2J im Ausland das Zeug hinter sich zu bringen.

Ansonsten finde ich, dass hier einige andere Forumgsmitglieder viel zu hart dich bewerten u. tlw. auch abwertend kommunzieren. Hier fehlt es echt an Empathie an der Lage seinen Berufswunsch und Zukunft nicht realisieren zu können. Ich kann das daher schon verstehen, dass man sich dann an die Landquote klammert.

Darüberhinaus gibt es solche Landarzt-Quoten (so problematisch sie sind) auch in einigen anderen Ländern (z.B. USA oder Australien). Für Leute, die sicher gerne Allgemeinmedizin bzw. Pädiatrie machen wollen und auch ein paar Jahre auf dem Lande aushalten können, ist das kein schlechtes Angebot.

ehem-user-31-01-2020-1555
28.11.2019, 17:56
Es geht mir nicht darum Bambule23 abzuwerten, es geht darum, dass die Landarztquote so wie sie jetzt verabschiedet wurde, wenig Rechte und viele Pflichten beinhaltet. Das Landarztleben ist sicher auch eine gute Alternative zu den z.T. sehr schlechten Arbeitsbedingungen in Kliniken. Es wollen doch nicht umsonst so viele so schnell wie möglich aus der Klinik raus. Es scheint aber so, als hätte Bambule23 den Vertrag nicht juristisch gegenlesen lassen. Er denkt, man könne jemanden nicht zur Selbstständigkeit zwingen. Genau das tut aber der Vertrag. Die Macher des Vertrages wüssten, dass man noch nicht sicher sagen könne, ob jemand Landarzt werden will. Die hätten Quasi dafür verständnis. Und das ist-mit Verlaub-etwas naiv. Die Vertragsstrafe wird dann fällig. Und wenn dann jemand noch schreibt, er komme nicht aus „gutem Hause“ (damit ist wohl der finanzielle Background gemeint), wird er auch erpressbar. Jemand ohne Sicherheiten/finanzilellem Background durch Eltern/Familie kann durch 250000 Euro Miese und Schufa-Eintrag wirtschaftlich auf Jahre geschädigt werden. Wie gesagt, wenn es eine reformierte Landarztquote geben würde, wäre die Idee gut

davo
28.11.2019, 18:37
Es ist aber auch klar, dass es keine solche Reform geben wird. Denn sonst wäre das ja einfach für jedermann, der regulär keinen Studienplatz benommen kann, ein bequemer Weg, einen zu bekommen. Logisch, dass man dann Bedingungen schaffen will. Das alleine finde ich auch völlig okay so, und überhaupt nicht illegitim.

Und die drei möglichen Bereiche, Allgemeinmedizin, Innere Medizin ohne Schwerpunkt und Pädiatrie ohne Schwerpunkt, machen lt. Ärztestatistik immerhin 32% aller Fachärzte in Deutschland aus. Die fachbezogene Einschränkung ist also real betrachtet gar nicht so groß.

Das Problem ist eher, dass die meisten Bewerber wahrscheinlich nicht den Weitblick und die Lebenserfahrung haben werden, zu begreifen, worauf sie sich da einlassen. Mit Anfang 20 können sich ja viele überhaupt nicht vorstellen, was es heißt, mal örtlich gebunden zu sein. Und es ist klar, dass dann später mal einige versuchen werden, sich vor der eingegangenen Verpflichtung zu drücken, und das leider vielleicht auch schaffen werden. Aber ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass das a priori viele planen, denn da wäre dann ein Auslandsstudium, selbst wenn man die Luxusvariante in Ungarn wählt, die doch deutlich billigere Variante.

Relaxometrie
28.11.2019, 20:21
Mündlich zumindest hieß es, dass niemand irgendwo hinkommt, wo er nicht hin will. -
LOL :-))

FuchsiBuchsi
28.11.2019, 22:56
Nun derartiger Zwang scheint in einem Land wie Deutschland absurd und eher Nordkorea zuzuordnen. Daher können sich wahrscheinlich etliche Bewerber gar nicht vorstellen, dass es "so schlimm wird."

Die Bundeswehr schafft es aber.
Facharztwahl reduziert bis nicht vorhanden.
Wohnort gleiches Spiel.

Ja, Moment, das ist ja ein Dienstvertrag. Naja. Wir haben hier auch einen Vertrag.

Ich kann mir auch weitere, hübsche Strafen vorstellen. Keine Kassenzulassung zum Beispiel für andere Facharztrichtungen.

Mir wäre der Deal zu heiß. Selbstredend werden erst die richtig kritischen Regionen besetzt.
Man verkauft imho wie beim Studium über die Bundeswehr die beste Zeit seines Lebens. Ob ich mit 70 dann in der Pampa sitze oder in Düsseldorf, geschenkt.

TortillaSchmauser
29.11.2019, 00:20
Hallo Bambule23
Gerne würde ich von dir hören wie du das Auswahlgespräch wahrgenommen hast, was auf dich zukam, wie es strukturiert war, welche Fragen auf dich zukamen und welche Stationen du im MMI durchlaufen musstest.
Ich bin in ungefähr 1 1/2 Wochen dort eingeladen und würde gerne von dir mehr erfahren.
Mit freundlichen Grüßen

TortillaSchmauser
29.11.2019, 00:27
Ich dachte der Thread hier wäre ursprünglich aus Interesse zum Auswahlverfahren u.ä. aufgegangen, wenn es da also Fragen gibt, gern.

Gerne würde ich von dir mehr hören. Bin schon etwas aufgeregt bezüglich des Auswahltags und des MMI.

tup74
29.11.2019, 01:34
Ich frage mich, was passiert, wenn man nach dem Studium/WB einfach ins Ausland zieht und ordentlich Geld verdient. Die 250k kann man locker abbezahlen innerhalb von ein paar Jahren, wenn man vorhat, nach Deutschland zurückzukehren. Ansonsten kann man sich das auch sparen, je nach Land, indem man lebt. Deutschland wird es wohl kaum schaffen, von jemandem in Saudi Arabien oder so die 250k einzuholen.

Oder wenn man mit der zugewiesenen Praxis insolvent geht. Was passiert dann? Bekommt man eine neue Praxis und die geht dann wieder insolvent!? (vorausgesetzt "insolvent" ist der richtige Begriff im Zusammenhang mit Praxen) Woher bekommt man das Geld für eine neue Praxis? Wenn die Bank einem kein Kredit mehr gibt, dann ist das doch quasi höhere Gewalt und man kann nichts dafür. Das sind einfach zu viele Konstellationen die wohl im Vertrag nicht festgehalten wurden (vermute ich, ohne den Vertrag gelesen zu haben).

WackenDoc
29.11.2019, 05:52
Bei der Bundeswehr musst du aber keine eigene Praxis eröffnen- du trägst kein eigenes unternehmerisches Risiko und bekommst dein Gehalt, egal was ist.
Die Auswahl an Möglichkeiten ist viel größer. Die Facharztzuweisung erfolgt nach einer Eignungsreihenfolge. Und jede Versetzungsentscheidung berücksichtigt Sozialkriterien.
Im Assessmentcenter und auch schon in der Beratung geht man recht offen mit den Nachteilen und Gefahren um- man will schon, dass der Bewerber weiss, worauf er sich einlässt.