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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Landarztquote in NRW - die Details zum Verfahren stehen fest



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tarumo
29.11.2019, 06:49
Ich frage mich, was passiert, wenn man nach dem Studium/WB einfach ins Ausland zieht und ordentlich Geld verdient.

Du hast den thread nicht gelesen, oder? Viele "gängige" Länder verlangen zur Übersiedlung ein "certificate of good standing" aus Deutschland, d.h. Du mußt Dich hier regelkonform verhalten haben. Ich gehe stark davon aus, daß man Dir dieses verweigern wird, wenn Du hier vertragsbrüchig wirst. Und natürlich kann die Ärztekammer (die dem Sozialministerium unterstellt ist) auch bestimmte andere Papiere etc. verweigern. Soooo dumm sind die nicht im Sozialministerium. Zur Not schränkt man halt per Gesetzesänderung "aus übergeordnetem Interesse " die Approbation auf NRW ein (im Falle des AiP hat das auch funktioniert) .



Oder wenn man mit der zugewiesenen Praxis insolvent geht. Was passiert dann? Bekommt man eine neue Praxis und die geht dann wieder insolvent!? (vorausgesetzt "insolvent" ist der richtige Begriff im Zusammenhang mit Praxen) Woher bekommt man das Geld für eine neue Praxis? Wenn die Bank einem kein Kredit mehr gibt, dann ist das doch quasi höhere Gewalt und man kann nichts dafür.

Wenn Du mit Deiner Praxis pleite gehst- Dein Problem laut Vertragstext. Die Wahrscheinlichkeit ist jetzt nicht so ganz gering, denn wenn die betreffende Praxis gut gelaufen wäre, dann wäre sie nicht vakant oder schon anderweitig aufgekauft worden.



Woher bekommt man das Geld für eine neue Praxis? Wenn die Bank einem kein Kredit mehr gibt, dann ist das doch quasi höhere Gewalt und man kann nichts dafür.

Das ist egal. pacta sunt servanda. Es steht auch nicht davon, daß Du Anspruch auf einen Kredit hast. Eine Verweigerung eines Kredits ist auch keine höhere Gewalt.
Der freundliche Ka(a) V-Berater wird Dir sicherlich erläutern, daß Du 1) im Laufe Deines bisherigen Lebens ja schon mal was hättest ansparen können, also schuldhaft gehandelt hast 2) schließlich auch Deine Wochenenden mit Honorararzttätigkeiten verbingen kannst, um Geld zu beschaffen und 3) sicherlich auch Eltern/Großeltern/Ehepartner oder was auch immer hast, von denen sicherlich jemand bürgen kann oder eine Hypothek eingetragen bekommt. Ich habe gleich am Threadanfang geschrieben, daß die Verwandtschaft fast unweigerlich hineingezogen wird...Verpflichtung zur Unternehmensgründung in der Zukunft, ohne Startkapital und Businessplan? LOL

Was die Schufa angeht:
Dort werden ja alle Geschäftsbeziehungen eingetragen, Girokonto, Handyvertrag, Kredikarte etc... nicht erst, wenn man auffällig wird. und daraus ein Score gebildet. Insfoern würde GelbeKlamotten die Wette wahrscheinlich verlieren. Ich könnte mir vorstellen, daß hier das Land NRW die 250.000 EUR quasi als eine Art Kredit eintragen läßt. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß eine Bank dann nochmal, sagen wir mal, 200.000 EUR Kreditlinie zusätzlich für eine Praxisausstattung einräumt? Zumal bei einem Neueinsteiger ohne Konzept?

DAS ist übrigens mal eine Frage, die ich bei so einem Auswahlgespräch stellen würde.

Übrigens wird die APO-Bank hier nicht weiterhelfen, da diese mit der KV aufs engste verbandelt ist.
Und warum soll die rechte Hand Kredit geben, wenn die linke Hand Forderungen stellt und sanktioniert?


Laut dem Vertragstext hast Du halt die Insolvenz der Praxis (da diese nicht als juristische Person geführt wird, kommt das praktisch einer Privatinsolvenz gleich) an der Backe UND die Vertragsstrafe (die mglw. nicht einmal durch Privatinsolvenz entfällt). Es sei denn, Du erbst zwischendurch einen größeren Betrag und läßt Dir nochmal eine Kassenpraxis zuweisen, bis die 10 Jahre "voll" sind. In diesem Fall sollte man aber, vorsichtig formuliert, an der Geschäftsfähigkeit zweifeln. Obwohl attestierte nicht vorhandene Geschäftsfähigkeit vielleicht ein Ausweg aus dieser Situation wäre;-)
Im Pleitefall wird man möglichweise auch kein certificate of good standing zwecks Auswanderung ausstellen...

Die Hoffung der Laumänner ist doch, daß, solange möglich, eben noch das Privatvermögen in den Praxisbetrieb investiert wird, um eine Vertragsstrafe zu vermeiden und die 10 Jahre zu erfüllen. Dafür, daß das ganze das Land NRW fast nichts kostet (weil die Studienplätze eben schon "da "sind), ganz schön clever, oder?

GelbeKlamotten
29.11.2019, 22:08
Was die Schufa angeht:
Dort werden ja alle Geschäftsbeziehungen eingetragen, Girokonto, Handyvertrag, Kredikarte etc... nicht erst, wenn man auffällig wird. und daraus ein Score gebildet. Insfoern würde GelbeKlamotten die Wette wahrscheinlich verlieren. Ich könnte mir vorstellen, daß hier das Land NRW die 250.000 EUR quasi als eine Art Kredit eintragen läßt. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß eine Bank dann nochmal, sagen wir mal, 200.000 EUR Kreditlinie zusätzlich für eine Praxisausstattung einräumt? Zumal bei einem Neueinsteiger ohne Konzept?


Bist du eigentlich in allen Lebensbereichen so ein extremer pessimist?^^
Falls du doch noch wetten willst, das Angebot steht ;)

Shizr
29.11.2019, 23:28
Ist es so, dass man Menschen verpflichten kann, sich selbstständig zu machen? Ich kann mir das nicht vorstellen. Zumal das direkt nach der WB doch einfach keinen Sinn hat.
Das sind die Fragen, die vor der Vertragsunterzeichnung hätten gestellt werden müssen.

Langer Rede kurzer Sinn:
Das Land hat genau das getan. Und dann auch direkt nach der Weiterbildung.
Ob dieser Vertrag auch tatsächlich die gerichtliche Überprüfung übersteht, wird man sehen, ich halte es aktuell jedoch für ausgesprochen wagemutig, damit zu planen, dass der Vertrag gerichtlich gekippt wird.

Das heißt, fertig studieren (und bitte ohne etwas, das das Land als Verzögerung auslegen kann, denn ansonsten hat man erst mal den Ärger), Weiterbildungsstelle suchen (auch hier wieder darauf achten, dass man nix tut, das das Land für eine Verzögerung halten könnte) und anschließend sofort nach der Facharztprüfung bei der KV vorstellig werden und um Zuweisung eines Kassensitzes bitten.
Und darauf hoffen, dass Land und KV sich nicht zwischenzeitlich darauf verständigt haben, dass jeder Quotenlandarzt sich prinzipiell auf alle freien Sitze bewerben muss und dann einfach irgendein freier Kassensitz zugeteilt wird.


Und im Geschäftsleben werden vereinbarte Konventionalstrafen selbstverständlich abgesichert (und dann natürlich entsprechend bei der Schufa eingetragen).
Wird dann denn die Konventionalstrafe eingetragen oder die Absicherung?

Und die Bank will ich sehen, die diese Vertragsstrafe bei der Landarztquote absichert.

FuchsiBuchsi
29.11.2019, 23:43
Auch wenn ich euch in vielen Belangen zustimme, ein Schufaeintrag erfolgt, wenn die Vertragsstrafe fällig ist, angemahnt wird, mehrfach und dann schließlich das gerichtliche Mahnverfahren läuft.

Es ist auch in anderen Bereichen üblich, dass ein Unternehmen dir zum Beispiel ein duales Studium bezahlt und wenn du danach nicht fünf Jahre im Unternehmen bleibst, musst du die Kosten dafür nachzahlen. Davon setzt niemand die Schufa in Kenntnis, warum auch.

Laufende Handyverträge, Leasing, Kredite, Dispo, Girokonten, Kreditkarten, ja... aber doch nicht jeder beliebige Vertrag, der potentielle Vertragsstrafen enthält. Wenn dem so wäre, dann wären die meisten Selbstständigen handlungsunfähig, weil ständig Geheimhaltung usw vertraglich gegen Strafe abgesichert ist.

Interessant find ich aber, was dann doch für mit Verlaub naive Fragen auftauchen von Menschen, die sich als argumentativ überlegen bezeichnet haben :-winky:-peng Natürlich lässt man sich direkt nach der WB nieder in diesem Konstrukt. Wann zur Hölle denn sonst?! :-sleppy Wie das alles geregelt werden soll? Wie gesagt, Bundeswehr kann es.

tup74
30.11.2019, 03:44
Ich denke, man darf sich nicht nur auf den finanziellen Aspekt beschränken. Im Notfall zahlt man dann halt die 250.000€ nach und nach ab und kann sich seine Fachrichtung aussuchen. Ja, man muss dann mit Einschränkungen leben, aber man ist Arzt. Das ist ja das, was sich diese Leute erhoffen und es ist für viele die einzige Möglichkeit.

Klar, man könnte im Ausland studieren, aber wie soll man das als Student finanzieren, wenn man z. B. keinen Kredit bekommt durch negative Schufa-Einträge und man keine Familie hat, die das ganze finanziert?

Daher denke ich, wenn man wirklich wirklich Arzt werden möchte um jeden Preis, dann unterschreibt man auch einen solchen Vertrag. Diesen Leuten muss aber klar sein, wie viel Arbeit auf einen zukommt und wie viele Missstände im Allgemeinen herrschen. Ob man dann noch Arzt sein möchte mit finanziellen Einschränkungen ist dann eine andere Frage.

WackenDoc
30.11.2019, 07:57
LOL- wie naiv kann man denn sein. Wer sagt denn, dass du die 250.000€ nach und nach abzahlen darfst? Wo willst das Geld her nehmen?

FuchsiBuchsi
30.11.2019, 08:09
LOL- wie naiv kann man denn sein. Wer sagt denn, dass du die 250.000€ nach und nach abzahlen darfst? Wo willst das Geld her nehmen?

Eben...

Ratenzahlung anzubieten liegt allein und einzig am guten Willen des Landes dann. Wäre schon sehr nett und ein feiner Zug. Ist nur die Frage, warum man zu Vertragsbrüchigen so zuvorkommend sein sollte? Warum auf das Geld warten?

Das ist alles schön und gut, wenn man die 250k (familiär) verfügbar hat.

Als frischer Hochschulabsolvent 250k finanziert kriegen mit der ersten befristeten Anstellung? Öhm ja.... Banken finanzieren Immobilien, Kassensitze,.... weil sie im Zweifelsfall eine Sicherheit haben. Immobilien und Kassensitze kann man verkaufen. Steuern und andere Strafzahlungen bieten genau das nicht. Und dementsprechend sieht auch die Bereitschaft zur Finanzierung aus.

GelbeKlamotten
30.11.2019, 11:37
Eben...

Ratenzahlung anzubieten liegt allein und einzig am guten Willen des Landes dann. Wäre schon sehr nett und ein feiner Zug. Ist nur die Frage, warum man zu Vertragsbrüchigen so zuvorkommend sein sollte? Warum auf das Geld warten?

Das ist alles schön und gut, wenn man die 250k (familiär) verfügbar hat.

Als frischer Hochschulabsolvent 250k finanziert kriegen mit der ersten befristeten Anstellung? Öhm ja.... Banken finanzieren Immobilien, Kassensitze,.... weil sie im Zweifelsfall eine Sicherheit haben. Immobilien und Kassensitze kann man verkaufen. Steuern und andere Strafzahlungen bieten genau das nicht. Und dementsprechend sieht auch die Bereitschaft zur Finanzierung aus.

Thema hatten wir ja schon mal, aber: In 6-7 jahren sind schon mal 30.000 euro real von der inflation aufgefressen (bei 2% p.a.). Bleiben real 220.000. Die sind von der Steuer absetzbar, bleiben netto vielleicht noch 130.000. Davon kann man etwa die Hälfte bei sparsamer Lebensweise als WBA ansparen. Bleiben also 65.000, die unbesichert sind. Das wird möglich sein. Ja, zur Not auch mit einem Bürgen.

tup74
30.11.2019, 13:36
Ratenzahlung anzubieten liegt allein und einzig am guten Willen des Landes dann. Wäre schon sehr nett und ein feiner Zug. Ist nur die Frage, warum man zu Vertragsbrüchigen so zuvorkommend sein sollte? Warum auf das Geld warten?

Weil sie anders nicht an das Geld kommen :)



LOL- wie naiv kann man denn sein. Wer sagt denn, dass du die 250.000€ nach und nach abzahlen darfst? Wo willst das Geld her nehmen?

Lol, wenn ich kein Geld habe, dann können die doch gar nichts machen. Als armer Student besitze ich auch nichts pfändbares. Bleibt für das Land also nur noch die einzige Möglichkeit, mir die 250k zu stunden und mich das nach und nach abzubezahlen lassen. Anders bekommen die ihr Geld nicht.

Ich habe übrigens schon einen ähnlichen "Deal" ausgehandelt. Musste mein zu viel ausgezahltes Bafög in den ersten beiden Jahren (über 10k aufgrund komplizierter Sachlage durch Selbstständigkeit) schon jetzt während des Studiums zurückzahlen und tue das momentan mit kleinen monatlichen Beiträgen. Ohne Zinsen. Das heißt, ich habe in den ersten beiden Jahren des Studiums quasi einen zinslosen Kredit erhalten und zahle den nun zurück. Trotz teilweise eigenen Verschuldens.

Angehörige haben mit der Strafe (außer zu bürgen für die Stundung) übrigens gar nichts zu tun. Selbst wenn meine Eltern Milliardäre wären. Deshalb verstehe ich nicht, warum diese hier nun schon öfters erwähnt wurden.

FuchsiBuchsi
30.11.2019, 15:23
Das ist eine eklatant hohe private Ausgabe. Viel Spaß das dem Finanzamt zu erklären. Wer das durch kriegt, der kann auch Sand in der Wüste verkaufen :-top

Inflation hin oder her nützt dir nichts, wenn Cash verlangt ist. Schönrechnen hoch 10.
Bürge ist zu wenig.
Eine Immobilie wird dafür belastet werden müssen. Bis halber Beleihungswert, sollte also schon einer 500k-Schätzung der Bank stand halten. Trotz dessen ist mir keine Bank bekannt, die Strafzahlungen finanziert. Die Bank will schon Nachweise, wofür das Geld ist.

Sorry, ich hab zufälligerweise schon ein paar mehr Kredite und Banken von innen gesehen und kann den Milchmädchenrechnungen hier nicht folgen.

GelbeKlamotten
30.11.2019, 16:06
Das ist eine eklatant hohe private Ausgabe. Viel Spaß das dem Finanzamt zu erklären. Wer das durch kriegt, der kann auch Sand in der Wüste verkaufen :-top

Inflation hin oder her nützt dir nichts, wenn Cash verlangt ist. Schönrechnen hoch 10.
Bürge ist zu wenig.
Eine Immobilie wird dafür belastet werden müssen. Bis halber Beleihungswert, sollte also schon einer 500k-Schätzung der Bank stand halten. Trotz dessen ist mir keine Bank bekannt, die Strafzahlungen finanziert. Die Bank will schon Nachweise, wofür das Geld ist.

Sorry, ich hab zufälligerweise schon ein paar mehr Kredite und Banken von innen gesehen und kann den Milchmädchenrechnungen hier nicht folgen.

Und als ausgewiesener Banken- und Kreditexperte hältst du das Berücksichtigen der Inflation bei einer 6-7 Jahre oder auch noch deutlich länger in der Zukunft liegenden Zahlung ernsthaft für "Schönrechnen"?

Und Steuerspezialist bist du auch, nehme ich an? Nur wieso sollte eine Zahlung, die für die Ausübung des Wunschberufes notwendig ist, eine rein private Ausgabe sein? Es gibt, wie ich schon mal hier gepostet habe, bereits Gerichtsurteile, die in sehr ähnlich gelagerten Fällen eindeutig entschieden haben, dass eine solche Vertragsstrafe steuerlich absetzbar ist:
https://www.damm-legal.de/bfh-eine-vertragsstrafe-kann-als-betriebsausgabe-abgesetzt-werden

Jetzt kommt gleich wieder tarumo und wendet ein, dass es ja sein könnte, dass die gerichte jetzt auf einmal anders entscheiden. Ja kann sein. Vieles kann sein. Es ist aber nicht sehr wahrscheinlich.

Man kann immer überall vom schlimmsten ausgehen und jeden Lebensentwurf so auslegen, dass er von vorne rein zum scheitern verurteilt ist. Fakt ist aber, dass eine Vertragsstrafe von netto und auf den heutigen Realwert abgezinst etwa 130.000 Euro bei einem zu erwartenden Lebenszeiteinkommen als Arzt von mehreren Millionen Euro zwar unangenehm ist, aber keineswegs im Regelfall zum finanziellen Ruin führt.

In fast allen Fällen wird das Bezahlen dieser Strafe, ggf. mit Kreditfinanzierung, möglich sein und langfristig finanziell lohnenswerter als die Übernahme einer maroden Landarztpraxis. Und in fast allen Fällen wird diese Möglichkeit langfristig finanziell lukrativer sein, als 7 Jahre auf einen Medizinstudienplatz zu warten. Wer hingegehn kein Landarzt werden will und die Möglichkeit hat, im Ausland zu studieren, der sollte diesen Weg bevorzugen.

ehem-user-31-01-2020-1555
30.11.2019, 17:36
Das Warten hat sich ja sowieso erledigt.

tarumo
01.12.2019, 06:35
bei einem zu erwartenden Lebenszeiteinkommen als Arzt von mehreren Millionen Euro zwar unangenehm ist, aber keineswegs im Regelfall zum finanziellen Ruin führt.

In fast allen Fällen wird das Bezahlen dieser Strafe, ggf. mit Kreditfinanzierung, möglich sein und langfristig finanziell lohnenswerter als die Übernahme einer maroden Landarztpraxis.n.

*LOL* Geldstrafe auf Kredit? Vielleicht in Texas. Und dann kommt Colt Sievers und holt Dich...

Sorry, wenn ich nochmal meinen Senf dazugebe:
- die Zahlung ist bei Vertragsbrüchigkeit SOFORT fällig. Alles andere ist goodwill des Landes NRW. Wer glaubt jetzt ernsthaft, daß sich die Finanzbehörden auf eine lockere Ratenzahlung einlassen, sofern noch irgendwas zu holen ist, egal ob beim LandarXXX oder den Bürgen. Und selbstverständlich führt eine Forderung von 250.000 EUR zur sofortigen Insolvenz bei den meisten von uns. Daß man in der Lage ist, einen solchen Betrag im Laufe des Berufslebens abzuzahlen, kann sein und hat auch keiner bezweifelt. Nochmal: im Vertrag steht nichts von Ratenzahlung. Andere finanzieren sich von dem Geld dann eine ETW
- es wird hier auch übersehen, daß eine vakante Praxis (also leere Räume) erst mal immensen Bedarf an Investitionen verursachen, bevor es mit dem Verdienen losgeht. Irgendwie gehen hier alle davon aus, daß hier quasi eine schlüsselfertige Praxis zu übernehmen ist. Wenn es denn einen Kredit für 250.000 für einen Einsteiger ohne finaz. Background geben sollte (was ich bezweifle), dann wird er komplett für den Praxisaufbau draufgehen (müssen)

ES NENNT SICH STRAFE (und nicht Ausbildungskredit).

- wo hier das Stichwort Nordkorea fiel: ich glaube in dem Land ist die Erlaubnis zur Selbstständigkeit ein 6er im Lotto

@Gelbe Klamotten: sorry, die Berufserfahrung lehrt mich, daß im deutschen Gesundheitswesen das Glas immer halbleer und nicht halbvoll ist. Außerdem sollte man bei Konzepten immer den worst case berücksichtigen

Und nochmal zu Nachdenken:
-die Verträge sind öffentlich. Abgestimmt wurde im Landtag. Es gab auch Pressemeldungen. Aber der Aufschrei der Öffentlichkeit und der Mainstream-Medien, die sonst bei jedem Skandal zur Stelle sind, ist komplett ausgeblieben. Es wird KEIN Team Wallraff, ZDF Frontal oder sonstjemand EUCH zur Hilfe kommen. Für den deutschen Michel und damit Wähler, und auch die Sozialgerichtsbarkeit, ist nur entscheidend, daß es "Aaazt" immer und überall, jederzeit und natürlich kostenlos gibt. Denkt mal drüber nach.

tarumo
02.12.2019, 11:43
Das sieht man ja oft in den Praxen, die einzig und allein von der unterfinanzierten GKV Basisversorgung leben müssen (15 Euro Flatrate pro Quartal als Pauschalpreis sind auch einfach unverschämt frech wenig!), ohne die Möglichkeit einer Querfinanzierung über P Patienten, Gutachten, Selbstzahler, Igel, Extrabudgetäre Leistungen etc.
Nur: ist im System so gewollt und wird in den nächsten Jahren bei der erodierenden Beitragszahlerbasis (Verhältnis von Netto Beitragszahlern zu Personen, die Ansprüche an die Sozialkassen haben) nur noch schlechter werden. Sei´s drum -

Aus dem Ärzte-Unterforum. Ist von Relevanz, weil es nicht um die Verpflichtung zur Betreibung einer Privatpraxis im Taunus, Blankenese oder Starnberg geht.
Man macht sich zu derzeit 90% abhängig von einer lächerlichen Quartalspauschale. Die ist in der Allgemeinmedizin zwar höher als 15 EUR (evil kann sicher sagen wie hoch), aber genauso wie alles andere stetig im Fallen begriffen. Wie tief sie in 15 Jahren steht, kann keiner sagen. Sicher aber tiefer: der Vorschreiber hat auch ausgeführt warum. Neben der Demographie erodiert auch die zunehmende Diskrepanz zwischen Einzahlern und Anspruchsberechtigten (politisch gewollt) die GKV, selbstverständlich haben die heutigen Nichteinzahler in 15 Jahren wiederum nichteinzahlenden, aber anspruchsberechtigten Nachwuchs und zwar zahlreich. Dazu muß man gar nicht auf AfD-Seiten nachgucken, sondern einfach das berücksichtigen, was die GKV selbst veröffentlicht, und ein wenig nachdenken. Oder mal eine Zeitung wie die NZZ aufschlagen.
Was es heute an "Zuckerl" für den niedergelassenen Arzt gibt kann keineswegs für 15 Jahre garantiert werden. Da sind zum Beispiel besser dotierte HZV (in einigen Bundesländern schon gekündigt), Beamte bei Beihilfe (sollen in die GKV), Wegfall Post-B (in 15 Jahren gibts kaum noch welche), der Wegfall der PKV (spätestens unter G-R-R als Bundesregierung) bis dahin Absenkung der GoÄ (BÄK arbeitet schon daran). Und für irgendwelche Extras muß man wiederum in Vorleistung gehen, z.B. erst mal einen höheren fünfstelligen Betrag in ein Ultraschallgerät investieren, damit man überhaupt die Ziffern ansetzen darf.
Ist alles kein Geheimnis und da sollte man sich schon mal beraten haben lassen (oder wenigstens gescheit überlegen) ob man unter solchen Bedingungen 15 Jahre in der Zukunft in Vorleistung gehen will. Alleine der Trend hier und heute zeigt schon, daß die wenigsten noch bereit sind, in eine Einzelpraxis zu gehen.

Evil
02.12.2019, 17:24
Bei Chronikerpatienten liegt die Quartalspauschale tatsächlich bei ca 33 Euro, bei den sporadischen um 22.
Fünfstellig investiert in neue Ultraschallgeräte habe ich auch gerade. Und mein Umsatz (und damit der Praxisgewinn) steigt kontinuierlich an, bei gleichbleibend hoher Arbeitsbelastung.

Passt jetzt nicht so recht zur Argumentation des Vorposters, wenngleich ich für die Zukunft auch nicht alles rosig sehe.

Rap Dinar
02.12.2019, 18:54
Evil können Sie mir auch privat schreiben, ich möchte mich nämlich auch, als Landarzt bewerben und anscheinend sind Sie der richtige Ansprechpartner.

GelbeKlamotten
02.12.2019, 20:18
Irgendwie gehen hier alle davon aus, daß hier quasi eine schlüsselfertige Praxis zu übernehmen ist. Wenn es denn einen Kredit für 250.000 für einen Einsteiger ohne finaz. Background geben sollte (was ich bezweifle), dann wird er komplett für den Praxisaufbau draufgehen (müssen)

Wer sagt denn, dass gleichzeitig mit der strafzahlung eine praxis eröffnet werden muss? Das wäre in der Tat vielleicht nicht der günstigste Weg.
Strafe zahlen, irgendwo als FA/OA/.. arbeiten, die realen netto ca. 60.000 euro schulden innerhalb von 1-3 jahren abbezahlen, dann kann die praxis ohne zusätzliche vorbelastund eröffnet werden.

tarumo
02.12.2019, 20:50
Nun, ich gehe davon aus, dass man sich im Sinne des Vertrages erst mal um eine Praxisausstattung bemüht. Wenn das nicht dauerhaft trägt, hockt man aber in der Falle. Zweitens, wieso geht man hier davon aus, dass es als FA/FÄin Allgemeinmedizin automatisch eine OA-Stelle an einem KH gibt:-nixUnd für jedes KH ist ein Innere- OA in Privatinsolvenz mit Lohnpfändung sicher erste Wahl:-top Endoskope sind heutzutage ein begehrtes Diebesgut. Da wird die Versicherung sicherlich Vorgaben machen...Und eine Position als KV-ermächtiger OA wird auch nicht möglich sein...

Anstellung an einem MVZ kann man auch vergessen, da die KV-Zulassung vmtl. verweigert werden würde, Stichwort Unzuverlässigkeit.

Was das Finanzamt (ich gehe davon aus, daß dieses die Forderung eintreiben wird) mit einer Forderung von 250.000 EUR macht, dazu bitte einfach mal einen Steuerberater fragen, dazu fehlt mir die persönliche Erfahrung. Und Peter Zwegat gucken zählt nicht...

ehem-user-31-01-2020-1555
03.12.2019, 02:04
Eigentlich müssten die Hausärzte doch die „mächtigste“ Gruppe innerhalb der KV sein, weil sie mit Abstand am größten ist. Aber das größte KV Honorar bekommen die technischen Fächer oder operierende Augenärzte, deren Anzahl ja im Vergleich zu den Hausärzten sehr gering ist. Und wenn 22 Euro ein Fall „wert“ ist, so muss man schon 1500 Patienten pro Quartal behandeln, um auf einen Umsatz von ca 130000 Euro im Jahr zu kommen. Dass kann bei 50 % Kostenquote nicht erfolgreich sein und ist zum Scheitern verurteilt. Ich frage mich immer, wie es Allgemeinmediziner mit einer Einzelpraxis schaffen, GKV-Umsätze von 250 - 300000 Euro zu erwirtschaften. Die Zahlen kann man ja in diversen seriösen Publikationen finden. Praxen mit solchen Umsätzen finden sich auch nicht zu selten in den Landarztbörsen. Ich frage diese Dinge nur, weil sie mich persönlich stark interessieren und ich das Gesundheitssystem nicht wirklich verstehe. Alles sehr widersprüchlich. Die medizinischen Inhalte im Studium habe ich immer verstanden, das System mit der GKV-Verteilung nicht. Grundsätzlich könnte ich mir auch vorstellen, mal irgendwann als Landarzt zu arbeiten

Evil
03.12.2019, 04:41
Wie im anderen Thread schon geschrieben, liegen bei Allgemeinmedizinern die Fallwerte teils doppelt so hoch, hinzu kommen dann noch Vorsorgen und DMPs. Bei HzVs sind es dann wieder anders aus.
Nimm es mir nicht übel, aber Deine Äußerungen zu dem, was ein WBA einer Praxis nützen kann oder wie die Abrechnung einer Klinik funktioniert, zeugen von bislang wenig Einblick, da würde ich mich an Deiner Stelle mit Meinungsäußerungen etwas zurückhalten.