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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflichtverstoeasse abwägen



LaraBritney
03.03.2019, 15:33
Hallo ihr Lieben,

Wie wuerdet ihr im Folgenden die Pflichtverstoesse gegeneinander abwaegen?

I. Abstrakter Fall

Person A gibt in bei Person B eingereichten Unterlagen Umstand X nicht an. B fragt bei A nach, ob X besteht? A antwortet dem B: "Es ist davon auszugehen, dass X nicht besteht."

Nun veranlasst B bei Person C eine Pruefung des A bzgl des Umstandes X.

Bei Person D lagen alle Unterlagen vor, aus denen ersichtlich ist, dass X bei A vorlag. B hatte das Recht bei D alle Unterlagen einzusehen.

C weist die Pruefung bzgl X bei A ab.

B wurde bzgl X vor kurzem geschult.

II. Frage

Meint ihr der Pflichtverstoss der Person A ueberwiegt den Plichtverstoss der Person B?

Ich waere an eurer Begruendung interessiert.

Lieben Dank! :)))

WackenDoc
03.03.2019, 15:49
Hä?????

Oops!
03.03.2019, 16:03
Hallo ihr Lieben,

Wie wuerdet ihr im Folgenden die Pflichtverstoesse gegeneinander abwaegen?

I. Abstrakter Fall

Person A gibt in bei Person B eingereichten Unterlagen Umstand X nicht an. B fragt bei A nach, ob X besteht? A antwortet dem B: "Es ist davon auszugehen, dass X nicht besteht."

Nun veranlasst B bei Person C eine Pruefung des A bzgl des Umstandes X.

Bei Person D lagen alle Unterlagen vor, aus denen ersichtlich ist, dass X bei A vorlag. B hatte das Recht bei D alle Unterlagen einzusehen.

C weist die Pruefung bzgl X bei A ab.

B wurde bzgl X vor kurzem geschult.

II. Frage

Meint ihr der Pflichtverstoss der Person A ueberwiegt den Plichtverstoss der Person B?

Ich waere an eurer Begruendung interessiert.

Lieben Dank! :)))


Musste A den Umstand X gegenüber B angeben?
Ist B verpflichtet, die Angaben zu überprüfen? War B gutgläubig oder nachlässig? Bestand begründeter Verdacht, dass X bei A vorlag und hätte B selbst prüfen müssen?
War C offiziell verpflichtet, auf Anweisung des B eine Überprüfung des A vorzunehmen?
Warum hat niemand bei D nachgefragt und war Person D den Personen B und C auch in Hinsicht auf sein Wissen über X bei A bekannt?


Ansonsten: www.frag-einen-anwalt.de :D

Moorhühnchen
03.03.2019, 16:14
Hä?????Lara scheint Jura zu studieren - da ist diese Sprache Alltag. Hab ein paar Hausarbeiten Korrektur gelesen und habe nie verstanden, worum es ging.... aber das Alphabet saß danach! :-D

LaraBritney
03.03.2019, 17:09
Musste A den Umstand X gegenüber B angeben?

Ja.

Ist B verpflichtet, die Angaben zu überprüfen?

Sofern B Zweifel an As Aussage hat, muss B die Angaben pruefen.

War B gutgläubig oder nachlässig?

Das ist unklar.

Bestand begründeter Verdacht, dass X bei A vorlag und hätte B selbst prüfen müssen?

Ja, es bestand bzgl X begruendeter Verdacht. B haette bei Zweifel an As Aussage pruefen muessen.

War C offiziell verpflichtet, auf Anweisung des B eine Überprüfung des A vorzunehmen?

C konnte nach eigenem Ermessen die Pruefung vornehmen oder nicht durchfuehren.


Warum hat niemand bei D nachgefragt und war Person D den Personen B und C auch in Hinsicht auf sein Wissen über X bei A bekannt?

Es unklar, weshalb niemand bei D nachgefragt hat. D war B und C bekannt. Es war allgemein bekannt, dass etwaige Unterlagen bzgl X bei D vorliegen muessten.

Danke fuet deine Antwort. 😊

Nein, kein Jurastudentin.

WackenDoc
03.03.2019, 17:33
War A zur Wahrheit verpflichtet? War er entsprechend belehrt/aufgeklärt? War er in der Lage, die Frage richtig zu beantworten?

Oops!
03.03.2019, 20:25
Musste A den Umstand X gegenüber B angeben?

Ja.

Ist B verpflichtet, die Angaben zu überprüfen?

Sofern B Zweifel an As Aussage hat, muss B die Angaben pruefen.

War B gutgläubig oder nachlässig?

Das ist unklar.

Bestand begründeter Verdacht, dass X bei A vorlag und hätte B selbst prüfen müssen?

Ja, es bestand bzgl X begruendeter Verdacht. B haette bei Zweifel an As Aussage pruefen muessen.

War C offiziell verpflichtet, auf Anweisung des B eine Überprüfung des A vorzunehmen?

C konnte nach eigenem Ermessen die Pruefung vornehmen oder nicht durchfuehren.


Warum hat niemand bei D nachgefragt und war Person D den Personen B und C auch in Hinsicht auf sein Wissen über X bei A bekannt?

Es unklar, weshalb niemand bei D nachgefragt hat. D war B und C bekannt. Es war allgemein bekannt, dass etwaige Unterlagen bzgl X bei D vorliegen muessten.

Danke fuet deine Antwort. 😊

Nein, kein Jurastudentin.


Ziemlich verstrickt.

War A zur wahrheitsgemäßen Angabe verpflichtet?
A hat auf Bs Nachfrage verneint, dass Umstand X vorliegt. Er hat also nicht nur X nicht erwähnt, sondern auf Nachfrage geleugnet, mithin bewusst wahrheitswidrig Auskunft gegeben.
Wenn begründete Zweifel an As Aussage bestanden haben, die für jedermann erkennbar gewesen sind, dann hätte B prüfen und nicht nur bei A nachfragen müssen.
Gleiches sehe ich bei C als gegeben an - nach pflichtgemäßer Ermessensausübung hätte er prüfen müssen.
Die Frage ist, ob B und C ohne Weiteres bei D hätten nachfragen dürfen - ggf unterliegt D der Schweigepflicht.

Fraglich ist auch, ob - und wenn ja wem - ein Schaden entstanden ist oder ob jemand einen unrechtmäßigen Vorteil durch das Verschweigen bzw Leugnen durch A bzgl. X erlangt hat.

Das ist eine Fragestellung mit vielen Variablen.
Falls ein (zivilrechtlicher) Anspruch entstanden sein könnte oder sich strafrechtliche Konsequenzen aus dem Sachverhalt ergeben könnten, empfehle ich dem Betroffenen, einen Anwalt dazu zu befragen.

Gerade im Bereich des Irrtums oder der Ermessensausübung bestehen zu viele denkbare Konstellationen als dass das im Forum mit A, B, C, D und Tatsache X rechtsverbindlich geklärt werden könnte.

Lieben Gruß und entspannten Abend :-)

WackenDoc
03.03.2019, 20:48
Gab es eine Verpflichtung bei D nachzufragen? Warum wurde überhaupt A gefagt und nicht D?

LaraBritney
04.03.2019, 06:27
War A zur Wahrheit verpflichtet?

Ja

War er entsprechend belehrt/aufgeklärt?

Ja

War er in der Lage, die Frage richtig zu beantworten?

Es war eine komplizierte Sache und B setzte A eine Frist unter einem Monat.

Gab es eine Verpflichtung bei D nachzufragen?

Ja, bei Zweifel an As Aussage haette B bei D nachfragen muessen.

Warum wurde überhaupt A gefagt und nicht D?

Vermutlich aus Bequemlichkeit, sodass nicht B sonder A den Unstand X aufklaeren sollte; man weiss es aber letzendlich nicht.

---------

Ich finde man solle ggf noch beruecksichtigen, dass "davon ausgehen" in As Aussage doch eine Vermutung darstellt.

Zudem ist doch bei der Bawaegung die Tatsache zu beruecksichtigen, dass B kürzlich bzgl X geschult worden ist.


Vielen Dank fuer eure Beitraege.

Es ist kein rechtliches Problem, sondern eher ein moralisches Problem innerhalb der Familie.

Mich interessiert v.a. eure Auffassung zur Abwaegung einschliesslich Begruendung.

tarumo
04.03.2019, 09:02
Da dies ein Medizinerforum ist, bin ich für:
E: Alle angegebenen Lösungen sind richtig

Oops!
04.03.2019, 11:36
Vielen Dank fuer eure Beitraege.

Es ist kein rechtliches Problem, sondern eher ein moralisches Problem innerhalb der Familie.

Mich interessiert v.a. eure Auffassung zur Abwaegung einschliesslich Begruendung.


Hättest du das direkt gesagt, hätte ich mich mit dem - entschuldige - Zirkus gar nicht erst auseinandergesetzt.

In diesem Fall wäge ich gar nix ab.
Wenn ich das schon lese „Fristsetzung von einem Monat...“
Auf zum Therapeuten bzw. „Familienberater“.

LaraBritney
14.03.2019, 16:41
Oki schadi