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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Als Heilpraktiker Medizin studieren



lasvegasmathias
13.11.2003, 20:37
Hallo,

ich bin zur Zeit Heilpraktiker, möchte aber jetzt noch Medizin studieren. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten auf ein verkürztes Medizinstudium, oder muß ich trotz umfangreicher Vorkenntnisse von vorne beginnen ? Ich bin 30 Jahre alt und es wäre schade, wenn ich von vorne beginnen müsste. Ein Freund sagte mir, daß es ganz von dem Professor der Uni abhängt, ob es geht.

Ich wäre Euch für weiterführende Infos sehr dankbar.

Gruß Mathias

Faust601
13.11.2003, 21:14
Sorry, aber ich glaube, da muss ich dich enttäuschen.

Gemäß § 12 ÄAppO kann man zwar durchaus Leistungen auf das Medizinstudium anrechnen:


(1) Bei Studierenden ... rechnet die nach Landesrecht zuständige Stelle [LPA] auf die in dieser Verordnung vorgesehene Ausbildung, sowie Gleichwertigkeit gegeben ist, ganz oder teilweise an:
1. Zeiten eines im Inland betriebenen verwandten Studiums,
2. Zeiten eines im Ausland betriebenen Medizinstudiums oder verwandten Studiums.
...
Damit kann man das Studium tatsächlich auch um eines oder vielleicht auch um mehrere Semester verkürzen, aber die anrechenbaren Leistungen beziehen sich ausdrücklich auf ein Hochschulstudium.

Ich glaube nicht, dass es eine Möglichkeit gibt, auch eine Ausbildung anzurechnen, zumal ich mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen kann, dass dabei "Gleichwertigkeit" gegeben ist.

Hellequin
13.11.2003, 21:17
Ich glaube eher nicht, und das aus folgenden Gründen:
Soweit ich weiß hattest du während deiner Ausbildung, weder
Physik, Chemie oder Biochemie Praktikum.......also auch keine Scheine die du dir anrechnen lassen kannst. Du hattest vermutlich Anatomie, aber keinen Präpkurs...... den brauchst du
aber für den Anatomieschein. Evtl. kannst du dir ein paar kleinere
Scheine anerkennen lassen, aber eine echte Zeitersparniss sehe
ich nicht.
Ich würde dir aber empfehlen, bei dem LandesPrüfungsamt deinesBundeslandes anzurufen, und dort nachzufragen, wenn du es ganz genau wissen willst!

forengesit
14.11.2003, 08:43
Hallo,

nein, Anrechnung wohl nicht. Die Heilpraktikerausbildung ist überhaupt nicht staatlich geregelt. Das sind alles private Schulen, es gibt keine staatlichen Ausbildungsregeln, es ist also nicht vorgeschrieben, was ein Heilpraktiker an Ausbildung, Erfahrung, etc. mitbringt, bevor er die Prüfung macht - die ja eine Art Gefahrenabwehr-Prüfung ist, soweit ich weiß.
Also wohl keine Anrechnung, da keine offizielle Ausbildungsregelung. Sorry :-?

14.11.2003, 08:54
Hallo,

glaube auch, dass keine Anerkennung möglich ist. Man wird § 12 der neuen ÄAppO heranziehen müssen - ggf. gibt es dazu ja auch Kommentierungen oder sowas, ist doch bei Rechtsregeln üblich -
weiß da jemand was?
Tschau

14.11.2003, 08:59
Hallöchen,

also ich weiß was Herr ....

14.11.2003, 09:02
Heee, warum ging jetzt schon die Post ab,
also ich weiß, dass es einen Kommentar von solchen Juristen zum Heilpraktikger gibt, ist ein dickes grünes Loseblatt-Monster.
Es gibt aber inzwischen auch Kommentierungen zur neuen AO, soll wohl was ganz neu bei Nomos geben, Deutsches Recht oder so , auch in vielen Ordnern oder auf CD-Rom, und es gibt noch die Standard-Kommentare, die da wären
Narr-Hess-Schirmer - Ärztliches Berufsrecht oder so ähnlich
Rieger - Lexikon des Arztrechts
Schivy oder so, auch Arztrecht oder so
man kann auch in die "Medizinrecht" schauen, gibt es auch immer wieder Aufsätze.
Im Zweifel mal einen Juristen fragen, die wissen doch sowieso alles.
Ciao