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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Brauche schnell Rat- Allgemeinmedizin WB Gehalt/Förderung-Arzt will nichts zahlen-OK?



KlarainWB
21.03.2019, 09:33
Ihr Lieben, ich bin in der Not, habe nur wenige Tage bis zur finalen Entscheidung.
Ich möchte den FA für Allgemeinmedizin machen, habe die Klinikzeit voll, brauche die ambulante WB in Praxis.
Befinde mich also in Gehaltsstufe 4/5 (TZ). jetzt habe ich ein Angebot aus einer Praxis, mir wird nur die Förderung gezahlt (2400 brutto - in meiner Steuerklasse 1500 netto), somit habe ich ca. einen Verlust von 300 Euro.
Ich mache keine Dienste aktuell (nur einen 12 h Dienst im Monat) , weiss aber gerade nicht wieviel das en top ausmacht (meine nur so um die 20-30 Euro, da samstags, kein Feiertagsaufschlag)

Praxis würde Versicherung zahlen, sonst keinen Cent. Mir wird gesagt, wenn ich erst in die Praxis gegangen wäre, wäre es ein angemessenes Gehalt, ich habe aber Berufsjahre und Erfahrung hinter mir.
Die kommen mir zwar von den Zeiten entegegen, daher auch für mich per se attraktiv, aber von 1500 kann ich kaum leben.

Was kann ich erwarten? Erwarte ich zu viel? Ist es Usus? Ich habe mich beim Institut für Allg.in einer anderen Stadt erkundigt, die meinten, dass wäre völlig normal. Im Netz steht, dass die KV Förderung extra ins Leben gerufen wurde, um eben Klinikgehalt zu zahlen.

Die Praxis sagt mir, ich könne ja auch mal einen Tag zuhause bleiben, Gutachten schreiben...oder ich solle einfach nur vertraglich von 8 - 12 statt 8-13 Uhr angestellt werden, allerdings sind 50 % / 20 Stunden die Woche in TZ bei VZ 38,5 h Woche fixiert.


Was mache ich nur?

Praxis liess durchklingen, ohne Förderung, würden sie mich nicht nehmen können. Er dreht dann lieber was an den Arbeitszeiten, statt am Geld.

Über schnelle und hilfreiche Antworten wäre ich dankbar. Ich habe leider keine Zeit Vergleichsangebote einzuholen, muss mich bis Mo entscheiden.

Danke euch allen für die zeit und Mühe!
Eure Klara

tarumo
21.03.2019, 10:06
Kurz gefaßt:
- die Praxis will oder kann Dir GAR kein Gehalt zahlen. Die KV-Förderung fällt im übrigen nicht vom Himmel, sondern wird zu 100% von allen anderen ÄrztInnen Deines KV-Sprengels zwangsweise finanziert und sonst von niemandem!
- und dann macht man wegen 300 EUR/Mo Arbeitnehmerbrutto Differenz ein Faß auf? Für eine Ärztin mit Berufserfahrung, in Zeiten des Ärztemangels?

Also ehrlich, für mich wäre das Vertrauensverhältnis schon vor Anfang gestört, und ich hätte auch Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dieses AG. Zumal die Erfahrung lehrt, daß man, wenn schon von Anfang an zu "tricksen" versucht wird, auch irgendwelche anderen Vorschriften (seien es KV-Vorgaben oder die WBO) zu gegebener Zeit eher nachteilig für Dich ausgelegt werden, wie auch die Arbeitsbedingungen.
Im übrigen wird Dir der arbeitsfreie Tag (wenn Du Dich dafür entscheiden solltest) negativ auf die WB-Zeit angerechnet, so daß sich dein FA verzögert und der finanzielle Verlust noch größer wird.
Ein großer Lebensmitteldiscounter wirbt im übrigen mit ähnlichen EUR-Beträgen um anzulernendes Verkaufspersonal, aber zu einem Vertrag gehören immer zwei.

KlarainWB
21.03.2019, 10:11
[
Im übrigen wird Dir der arbeitsfreie Tag (wenn Du Dich dafür entscheiden solltest) negativ auf die WB-Zeit angerechnet, so daß sich dein FA verzögert und der finanzielle Verlust noch größer wird.
Ein großer Lebensmitteldiscounter wirbt im übrigen mit ähnlichen EUR-Beträgen um anzulernendes Verkaufspersonal, aber zu einem Vertrag gehören immer zwei.[/QUOTE]


Wieso wirkt sich das negativ auf meine WB aus? Vertraglich wird ein 20 Stunden Vertrag und 50% vereinbart. Ist es nicht egal, wie man diese Zeit aufteilt?

Danke dir!

SusiSorgenlos
21.03.2019, 10:59
Ich kenne einige, die nur die KV Förderung bekommen. Eigentlich sollte das Gehalt aber aufgestockt werden, so dass du genauso viel wie im KH hast (halt ohne Dienste).
Ich würde es unter diesen Bedingungen nicht machen. Wir haben Ärztemangel, du hast Erfahrung. Ich finde, du würdest dich damit unter Wert verkaufen und wärest wahrscheinlich immer unzufrieden.

tarumo
21.03.2019, 11:02
Wieso wirkt sich das negativ auf meine WB aus? Vertraglich wird ein 20 Stunden Vertrag und 50% vereinbart. Ist es nicht egal, wie man diese Zeit aufteilt?

Danke dir!

Ich habe das so verstanden, daß Du pro forma einen 20h/w Vertrag hast, der AG aber nur 15h/w oder so Arbeitszeit erwartet, richtig?

Die Ärztekammer läßt vor der FA-Prüfung sich routinemäßig Deinen Arbeitsvertrag vorlegen, ggf. sind die Arbeitszeiten noch im Zeugnis aufzuschlüsseln, und auf Deine Gehaltsabrechnung hat sie via Steuerbescheid auch mehr oder weniger Zugriff.
Die KV ist zwar nicht die Ärztekammer, aber bisweilen sind die Wege kurz (und die Akteure identisch) und weiß, erst recht, bei demnächst verpflichtender TI, ganz genau, an welchen Zeiten Du in der Praxis warst und wann nicht.
Und wer garantiert Dir, daß nicht schon Beschwerden über diesen AG vorliegen und dann genau hingesehen wird?
Kurz gesagt: der Versuch, den Gehaltsverzicht durch arbeitsfreie Tage zu kompensieren (an denen ich auch keine Gutachten schreiben würde!!!), ohne daß das reduzierte Pensum im Arbeitsvertrag und damit in der WB-Zeit auffällig wird, kann, muß aber nicht funktionieren.
Stundenweise eher gehen wird IMHO auf Dauer kaum funktionieren und würde ich daher nicht erwägen.

Edit:
bei längeren Krankheiten oder Schwangerschaften wird die WB-Dauer auch gnadenlos verlängert, ganz unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag stand.
Und was mir gerade noch einfällt: je nach ÄK kann es sein, daß WB-Zeiten unter 50% gar nicht anerkannt werden, bitte bei der jeweiligen ÄK nachlesen. Nicht, daß dann der ganze Abschnitt nicht anerkannt wird.

Pflaume
21.03.2019, 11:19
oder ich solle einfach nur vertraglich von 8 - 12 statt 8-13 Uhr angestellt werden, allerdings sind 50 % / 20 Stunden die Woche in TZ bei VZ 38,5 h Woche fixiert.

50% von 38,5 h sind doch nicht 20 h?

Ich hätte bei dem ganzen Getrickse auch kein gutes Gefühl und würde auch zukünftige Probleme abseits vom Gehalt befürchten.

Evil
21.03.2019, 12:54
Das hängt alles von Angebot und Nachfrage ab.

Wenn eine Praxis wirklich einen WB-Assistenten haben möchte, dann zahlen die auch was obendrauf. Dann hat man als WB-Assistent auch Verhandlungsmöglichkeiten.
Wenn eine Praxis nicht unbedingt Assistenten benötigt oder ausbilden möchte, dann bekommt man als WB-Assistent auch nur die Förderung. Das muß nicht zwingend für schlechte Ausbildungsqualität sprechen, macht die Praxis aber auch nicht wirklich attraktiv.

Für die Anerkennung der Weiterbildungszeit zählt ausschließlich, was die Praxis bescheinigt, d.h. was auf dem Papier steht. Diskrepanzen zur tatsächlichen Arbeitszeit können theoretisch bei Kontrollbesuchen der ÄK auffallen, das kommt aber nur selten vor. Ansonsten weiß weder die ÄK noch die KV, wer wann genau in der Praxis gearbeitet hat. Da spielt die TI überhaupt keine Rolle, insbesondere weil sie in einem Drittel bis zur Hälfte der Zeit nicht ordnungsgemäß funktioniert.
Ein arbeitsfreier Tag hat keine Auswirkung auf die WB-Zeit oder die Anerkennung, solang das nicht aktenkundig ist.

Die (bescheinigte) Arbeitszeit deckt sich übrigens nicht mit der Praxisöffnungszeit.

Malisa
21.03.2019, 18:28
Meiner Meinung nach sollte man sich nicht mit einer Bezahlung unter Tarif abfinden... Soweit ich weiß, müssen sich die Praxen eigentlich zu einer tariflichen Bezahlung verpflichten. Zumindest in Baden-Württemberg.

Schau doch mal unter www.weiterbildung-allgemeinmedizin.de
Da findest du auch Ansprechpartner.

entepaula
22.03.2019, 08:02
Liebe Klara,
Ich kann dir nur davon abraten, dieses Angebot anzunehmen. Wir Ärzte und auch Weiterbildungsassistenten leisten gute Arbeit und die Praxis profitiert, weil das anfallende und oft hohe Patientenaufkommen dank uns deutlich besser bewältigt werden kann. Dafür steht uns eine entsprechende Entlohnung zu und die sollten wir auch einfordern.
In meinen Unterlagen von der KV Hessen sind die Praxen angehalten auf ein Gehalt entsprechend der Klinik (TV Ärzte VKA) aufzustocken. Soweit ich weiß müssen die Gehaltsabrechnungen 1 mal jährlich dort vorgezeigt werden. Die KV will damit verhindern, dass genau sowas wie bei passiert - nämlich dass man schlichtweg ausgenutzt wird.
Ich habe sogar Angebote mit einer deutlich höheren Vergütung oder einer TZ Beschäftigung bei „offizieller“ Vollzeitstelle erhalten. Es gibt also auch Verhandlungsspielraum nach oben. Ich habe mich aus anderen Gründen trotzdem dagegen entschieden und habe nun eine reguläre Stelle bei der das Gehalt wie vorgegeben aufgestockt wird. Für mich persönlich ist selbst dass im Moment ziemlich schwierig, da ich den Quereinstieg in die Allgemeinmedizin mache und vorher als Oberärztin in der Neurochirurgie gearbeitet habe. In Vergleich dazu verdiene ich aktuell leider weniger als Hälfte, genieße aber die deutlich angenehmeren Arbeitszeiten.
Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Stellensuche! Auch wenn das Aufstocken leider nicht so viel ausmacht, so zeigt es trotzdem eine Wertschätzung für unsere Mitarbeit.