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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KV-Sitz "sichern" / kaufen vor der Facharztprüfung ???



nikilaus
02.04.2019, 14:41
Hallo zusammen, ich wollte mich Mal erkundigen, ob jemand Erfahrungen mit folgender Szenerie hat:
Ich befinde mich aktuell im letzten Jahr der Weiterbildung in einer Praxis. Mein Vertrag läuft bis Ende Januar und für März plane ich meine Facharztprüfung. Nun bin ich durch Zufall mit einer Gemeinschaftspraxis ins Gespräch gekommen. Es sind 4 KV-Sitze und 4 Ärzte und ein Arzt möchte den Sitz abgeben. Am liebsten so schnell wie möglich. Es gibt aktuell aber keine Interessenten außer mir.
Nun meine Frage: gibt es überhaupt die Möglichkeit, eine KV-Sitzübernahme zu z.B. April oder auch Juni nächsten Jahres in die Wege zu leiten? Oder.kann man das erst nach der Facharztprüfung beginnen? Habt ihr da eine Idee? Irgendwas mit Vorvertrag oder so? Weil wenn man erst im März nachsten Jahres den Sitz ausschreiben würde etc, ist es.ja mindestens Ende 2020 bis die Übernahme dann wirklich von statten geht.
Habe schon versucht bei der KV einen Niederlassungsberater zu erreichen, aber bisher leider ohne Erfolg. Vielleicht kann mir ja hier jemand über Erfahrungen oder Ideen berichten.
Ich weiß dass man sich erst als Facharzt ins Arztregister eintragen und auf die Warteliste setzen lassen kann, hoffe aber auf evtl. Schlupflöcher bzw. Möglichkeiten .

Danke sehr und liebe Grüße

tarumo
02.04.2019, 15:51
Eine präzise Antwort hängt unter anderem von Deiner Fachrichtung, "Deiner" Landes-KV sowie dem Versorgungsgrad der entsprechenden Region ab. So sollen freiwerdende Facharztsitze in bestimmten "überversorgten" Regionen neuerdings sogar vom Amts wegen eingezogen und eben nicht nachbesetzt werden. An die privilegierte Nachbesetzung wird ebenfalls gerade Axt angelegt. Insofern wäre der erste Ansprechpartner der abgebende Praxisarzt, der über die Verhältnisse vor Ort orientiert sein dürfte. Sehr viel mehr kannst Du vor Deiner FA-Prüfung auch nicht machen, höchstens durch Aufnahme eines Angestelltenverhältnis als WBA mit der betreffenden Praxis sich einen u.U. privilegierten Status im Nachbesetzungsverfahren zu sichern.

Reflex
02.04.2019, 16:44
Um einen KV Sitz fest übernehmen zu können, musst du im Arztregister eingetragen sein. Das geht erst wenn Du Facharzt bist. Wenn der Arzt in der Praxis den Sitz jetzt schon wieder in den Topf wirft und jemand bereits länger auf der Warteliste steht und Interesse bekundet, besteht die Gefahr, dass der Dir vorgezogen wird. Genaues wirst Du aber nur von deiner KV erfahren, die Dir genau sagen kann, ob es noch weitere Interessierte gibt. Die sind da immer sehr Kooperativ wenn es Niederlassungswillige gibt.

Evil
02.04.2019, 19:33
Prinzipiell kann man alles mit Kaufvertrag des Sitzes schonmal vorbereiten, bevor Du die Facharztprüfung in der Tasche hast, so daß der Rest dann nur Formsache ist. Das muß dann halt wie oben schon gesagt mit der KV und insbesondere mit dem Zulassungsausschuß abgesprochen werden.

Muriel
02.04.2019, 21:10
Eine Freundin in BW hat es ähnlich gehandhabt, allerdings nicht so weit im Voraus. Konkret wäre ihre WB-Zeit irgendwann im Frühherbst rum gewesen, die Sitzabgabe war schon länger vakant, aber bisher nicht neu verteilt worden. Der nächste Zulassungsausschuss tagte im August und die KV hat sich dann, da auch kein Mitbewerber in einem selbst für KV-Maßgabe unterversorgten Gebiet da war, bei der LÄK dafür eingesetzt, dass ihre Überstunden als zusätzliche WB-Zeit anerkannt wurden (sie hatte eine offizielle 75%-Stelle, die Überstunden wurden dann eben als Prozente draufgeschlagen) und sie früher die FA-Prüfung machen konnte, die dann sogar extra für sie einen Tag vor Tagung des Zulassungsausschusses eingerichtet wurde. Aber das war schon echt sehr viel guter Wille.

hebdo
02.04.2019, 21:36
Meines Wissen nach, kann man sich schon vor der FA-Prüfung auf die Liste für einen freien Sitz eintragen lassen. Das wurde mir zumindest so in einem Seminar der Apo-Bank erzählt. Das ist vor allem bei Sitzen mit Überversorgung sinnvoll. Unter allen Bewerbern wird dann eine Rangliste gebildet. Am meisten zählt wohl, dass man schon in der Praxis gearbeitet hat und erst danach die Wartezeit.

Ich dachte auch, dass eine Eintragung ins Arztregister vor FA-Status ist möglich. Ich habe zumindest nächste Woche einen Termin bei meiner KV deshalb. Hintergund ist, dass ich eine Privatpraxis eröffnen möchte und mir von der KV gesagt wurde, dass es sinnvoll ist eine LANR zu haben. Kann sein, dass es am Telefon zu einem Missverständnis gekommen ist, aber ich habe deutlich gesagt, dass ich erst in 10 Monaten FA sein werde.

Kann man eine LANR ohne Eintrag in das Arztregister beantragen?

tarumo
02.04.2019, 22:37
Hintergund ist, dass ich eine Privatpraxis eröffnen möchte und mir von der KV gesagt wurde, dass es sinnvoll ist eine LANR zu haben. Kann sein, dass es am Telefon zu einem Missverständnis gekommen ist, aber ich habe deutlich gesagt, dass ich erst in 10 Monaten FA sein werde.


Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum man sich bei der KV bezüglich der Eröffnung einer Privatpraxis beraten lassen sollte. Und wenn doch, warum sollte man Dich neutral beraten? Das ist ungefähr so, als wenn Dich das Pfarramt zu einem Kirchenaustritt beraten soll. Das deutsche Gesundheitssystem hast Du schon verstanden?

Die LANR ist nicht an den FA-Status gekoppelt und kann beantragt werden, sofern Du GKV-Mitglieder verantwortlich behandelst (das kann auch ein WBA als KV-Dienstvertretung sein etc..)

Die LANR ist nur insofern sinnvoll, als daß Du (sofern Du in einem Bundesland arbeitest, was auch Privatärzte zu Zwangsdiensten heranziehst) Du mit GKV-Patienten im Dienst wirst abrechnen müssen. Desweiteren besteht angeblich (da ich einer Fachrichtung angehöre, die üblicherweise keine Medikamente verordnet, lasse ich mich da gerne eines besseren belehren) ein zumindest theoretisch abstraktes Risiko, für als Selbstzahler bzw. Kostenerstatter auftretende GKV-Mitglieder bzw. denen auf Privatrezept verordnete Medikation trotzdem noch in Mithaftung a.k.a. "Regress" genommen zu werden (falls die Rezepte bei der Kasse zur KE eingereicht werden).

In beiden Fällen leistest Du also Dir nachteiligen Vorgängen durch die freiwillige Vorab-Beantragung einer LANR gleich noch aktiven Vorschub. Ist die LANR letztendlich doch nur kreeiert worden, um nicht GKV-konformes Verhalten einfacher festzustellen und zu sanktionieren. In den mir bekannten zivilisierten Ländern funktioniert "Arzt" sogar ganz ohne "lebenslange Arztnummer" und ähnliche Dinge.

tarumo
02.04.2019, 22:55
Ich dachte auch, dass eine Eintragung ins Arztregister vor FA-Status ist möglich.

Ist es nicht, beispielhaftes Zitat der KV Berlin (bitte bei der jeweiligen KV selbst nachsehen) :

"Der erste Schritt auf dem Weg zum Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeuten ist der Eintrag in das Arztregister des KV-Bezirks, in dem der Arzt seinen Wohnsitz hat. Zentrale Voraussetzungen für den Arztregistereintrag sind eine Approbation auf der Grundlage der jeweiligen Bundesärzteordnung sowie eine abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt bzw. zum Praktischen Arzt. "

hebdo
03.04.2019, 00:21
Okay, da hat mich die Dame der KV wohl falsch verstanden. Ich habe jetzt auf anderen KVen nachgeschaut und es steht bei den meisten unmissverständlich, dass ein Eintrag ins Arztregister nur als Facharzt möglich ist ist. ZB Notfallmedizin gehört wohl nicht dazu, oder?

Also melde ich meine Privatpraxis bei der Bezirksärztekammer und beim Gesundheitsamt an. Die LANR bekomme ich bei der KV, richtig?

Reflex
03.04.2019, 12:10
Okay, da hat mich die Dame der KV wohl falsch verstanden. Ich habe jetzt auf anderen KVen nachgeschaut und es steht bei den meisten unmissverständlich, dass ein Eintrag ins Arztregister nur als Facharzt möglich ist ist. ZB Notfallmedizin gehört wohl nicht dazu, oder?

Facharzt ist Facharzt und Zusatzbezeichnung ist Zusatzbezeichnung. Die kann man aber dann zusätzlich mit eintragen lassen.