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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 1 A75 B39 Vergewaltigung F19



anna.k.
15.04.2019, 22:09
Hey,
hab grad mal in der dualen reihe gyn geschaut und so wie ich das sehe, sind sowohl blutprobenasservierung als auch sono beides nur Zusatzdiagnostik in der Abbildung "Untersuchungsschritte bei der Begutachtung nach Sexualdelikten" Damit stehen sie ja quasi so auf einer Stufe?

anna.k.
15.04.2019, 22:14
bzw big steht da nicht blutprobenasservierung aber halt test auf Infektionen etc
Hey,
hab grad mal in der dualen reihe gyn geschaut und so wie ich das sehe, sind sowohl blutprobenasservierung als auch sono beides nur Zusatzdiagnostik in der Abbildung "Untersuchungsschritte bei der Begutachtung nach Sexualdelikten" Damit stehen sie ja quasi so auf einer Stufe?

epeline
15.04.2019, 22:39
Ich weiß ja nicht, was gefragt war, aber eine gezielte Blutunterwuchung auf Infektionskrankheiten wie Hepatitis und HIV ist doch was anderes, als eine Asservation....

K?lnChaos
15.04.2019, 23:06
Werden Vergewaltigungsopfer nicht stationär aufgenommenen?

expredator
15.04.2019, 23:14
Werden Vergewaltigungsopfer nicht stationär aufgenommenen?

Dachte ich auch....

anna.k.
15.04.2019, 23:18
das steht dort auch!

K?lnChaos
15.04.2019, 23:41
Könntest du eine quelle schicken, dann mache ich einen Einspruch ��

anna.k.
15.04.2019, 23:50
okay zumindest so.. "Die Versorgung muss meist stationär erfolgen mit der Möglichkeit einer Allgemeinnarkose."
Aus M. Stauber, Th. Weyerstahl: Duale Reihe - Gynäkologie 2007
(hab grad über die uni nur online Zugang auf die Version, evtl gibts noch neuere, kannst ja gucken ob du da zufällig drauf Zugang hast)

K?lnChaos
15.04.2019, 23:50
Danke <3

pineapple
16.04.2019, 00:01
danke!

epeline
16.04.2019, 00:58
Werden Vergewaltigungsopfer nicht stationär aufgenommenen?

Wenn es keine schweren Verletzungen gibt, ist das nicht notwendig!

K?lnChaos
16.04.2019, 07:51
Habe einen Einspruch für „stationäre Aufnahme“ geschrieben.

Begründung (bitte umformulieren):
Antwortmöglichkeit „stationäre Aufnahme“ ebenfalls möglich und meistens indiziert. Da in der Fragestellung nicht auf den Schweregrad der Verletzung eingegangen wird, ist von einer stationären Aufnahme auszugehen bzw. lässt sich eine solche nicht prinzipiell ausschließen, um eine evtl. körperliche und psychische Beobachtung an die Straftat anzuknüpfen.

Literatur:
M. Stauber, Th. Weyerstahl: Duale Reihe - Gynäkologie 2007
Diestler, Riehn: Notfälle in Gynäkologie und Geburtshilfe 2. Auflage 2006, S. 54

epeline
16.04.2019, 11:40
Aus der Praxis kann ich nur sagen, dass die betroffenen Patientinnen seltenst stationär aufgenommen werden. Warum auch?
Ansonsten würde ich mal etwas aktuellere Literatur suchen als von 2007...

baerle
16.04.2019, 14:42
Hier aktuellere Literatur: Ramshorn-Zimmer, A; Hilbig, F; König, C; Handzel, R; Bernhard, M; Gries, A: Die vergewaltigte Frau: Was ist in der Notaufnahme zu tun? Geburtsh Frauenheilk 2015; 75.

Die stationäre Aufnahme ist hier definitiv nicht ausgeschlossen, da unklar bleibt, ob die weitere Versorgung der Patientin gesichert ist, ob eine Suizidalität abgeklärt wurde etc.

WackenDoc
16.04.2019, 16:57
du musst doch eine vergewaltigte Frau nicht stationär aufnehmen weil sie suizidal sein KÖNNTE. Welche weitere Versogung genau meinst du?

Unreg
16.04.2019, 17:28
Hier aktuellere Literatur: Ramshorn-Zimmer, A; Hilbig, F; König, C; Handzel, R; Bernhard, M; Gries, A: Die vergewaltigte Frau: Was ist in der Notaufnahme zu tun? Geburtsh Frauenheilk 2015; 75.

Die stationäre Aufnahme ist hier definitiv nicht ausgeschlossen, da unklar bleibt, ob die weitere Versorgung der Patientin gesichert ist, ob eine Suizidalität abgeklärt wurde etc.

Nicht ausgeschlossen und richtige Antwort sind sehr verschieden Dinge...

epeline
16.04.2019, 18:00
Wäre jemand so lieb, mir die Frage als pn zu schicken?