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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Viszeralchirurgie: Anrechnung von Gastroenterologie vor Common Trunk?



Moin95
16.04.2019, 09:20
Hallo Leute,

habe folgende Frage: Ich bin kurz vor Abschluss meines Studiums und habe eine Stelle auf der Gastro angeboten bekommen, möchte allerdings Viszeralchirurg werden. Soweit ich weiß, kann man sich ein Jah Innere Medizin anerkennen lassen. Allerdings wäre dieses Fremdjahr in meinem Fall noch vor dem Common Trunk. Kann mir jemand sagen, ob die Anrechnung trotzdem möglich ist?

Vielen Dank!

Pflaume
16.04.2019, 11:14
Geht normalerweise, sofern in der Weiterbildungsordnung kein fixer Ablauf verlangt wird. Frag die Weiterbildungsabteilung deiner Ärztekammer. Ein Anruf, und du hast eine bessere Auskunft als hier aus dem Forum.

Moin95
20.04.2019, 10:41
Hi,

danke erstmal für die Antwort. Ist es auch korrekt, dass man sich auch die Rettungstelle der Inneren Medizin anrechnen lassen kann?

freak1
20.04.2019, 11:00
Danke für deine zweite Frage! Ich möchte dir hier eine alte Weisheit aus der Zeit der Pharaonen mit auf den Weg geben:

Frag die Weiterbildungsabteilung deiner Ärztekammer. Ein Anruf, und du hast eine bessere Auskunft als hier aus dem Forum.

expredator
22.04.2019, 18:01
Danke für deine zweite Frage! Ich möchte dir hier eine alte Weisheit aus der Zeit der Pharaonen mit auf den Weg geben:

Frag die Weiterbildungsabteilung deiner Ärztekammer. Ein Anruf, und du hast eine bessere Auskunft als hier aus dem Forum.

Den Sarkasmus hättest du dir auch sparen können. Keiner zwingt dich zu antworten.

WackenDoc
22.04.2019, 18:06
Es ist nun mal in jeder Ärztekammer unterschiedlich. Und je exotischer der Werdegang umso mehr ist es eine Einzelfallentscheidung. Es kann sogar passieren, dass Sachbearbeiter A was anderes sagt als Sachbearbeiter B.
Und nein, eine reine Tätigkeit in der NFA wird wohl kaum als Gastroenterologie angerechnet.

anignu
22.04.2019, 22:30
Es kann sogar passieren, dass Sachbearbeiter A was anderes sagt als Sachbearbeiter B.
Ja, hier bei mir... Wobei man sagen muss: der eine war Sachbearbeiter für Facharztsachen, der andere Sachbearbeiter für Zusatzbezeichnungen. Also haben die Sachbearbeiter in zwei völlig verschiedenen Abteilungen der gleichen Ärztekammer gearbeitet. War eigentlich logisch dass die in der Bewertung zu völlig verschiedenen Ergebnissen "klar, erkennen wir an" und "auf keinen Fall, geht gar nicht" kommen...

Und genau mit dieser Erfahrung im Hintergrund würde ich sagen:
Frag die Weiterbildungsabteilung deiner Ärztekammer. Ein Anruf, und du hast eine bessere Auskunft als hier aus dem Forum.


Und nein, eine reine Tätigkeit in der NFA wird wohl kaum als Gastroenterologie angerechnet.
Wenn das dann auch so im Zeugnis steht... es könnte ja auch drinstehen dass man in der Abteilung für Gastroenterologie gearbeitet hat und die Tätigkeit auch die Arbeit in der Notaufnahme umfasst hat... in einem Zeugnis kann sooo viel stehen...

WackenDoc
23.04.2019, 15:30
Ja, eine NFA-Rotation bzw. Dienste in der NFA bei einer eigentlichen Stelle in der Gastroenterologie werden nicht das Problem sein. Wichtig ist aber 1. was im Vertrag und 2. was im Zeugnis steht.

Wir haben Sachbearbeiter die nach Alphabet sortiert die Fachrichtungen incl. Zusatzbezeichnungen bearbeiten. Die Prüfungsanmeldung macht aber jemand anderes. So richtig Spass in die Sache kommt dann, wenn da nur eine neu eingestellte Vertretung ohne Ahnung die Anmeldung in die Finger bekommt.

Moin95
24.04.2019, 08:05
Hi Leute,

danke erstmal für eure Antworten. Mald avon abgesehen, dass mir Hinweise auf die Pharaonen nicht weiterhelfen, würde ich erwarten, dass sich meine Fragestellung um eine häufige Konstellation handelt und sich schon andere vor mir damit befasst haben.
Deswegen habe ich eine Email an die Ärztekammer geschrieben (die telefonischen Sprechzeiten gibt es nur pro forma :-D) und würde hier posten, falls ich eine definitive Antwort erhalten habe.
Was die Rettungsstelle angeht, habt ihr mich eventuell falsch verstanden: Meine Frage ist, ob man sich sechs Monate auf der RST der Inneren auf den Common Trunk der Chirurgie anrechnen lassen kann. Hintergrund ist, dass ich mal gelesen habe, dass dies möglich sei. In kleineren Kliniken gibt es diese Trennung ja nicht immer, daher würde es schon Sinn machen. Wenn eine ITS internistisch geführt ist, kann man seine Weiterbildungszeit auch als Chirurg dort absolvieren. Alle Klarheiten beseitigt :-)

WackenDoc
24.04.2019, 21:18
Die Frage ist immer wer für was die Weiterbildungsermächtigung hat.
Dann was in der Weiterbildungsordnung DEINER Ärztekammer steht.
Und wenn es da nicht steht, das DEIN Sachbearbeiter wie anerkennt.

Jukka666
26.04.2019, 20:00
Wobei das mit der Anerkennung durch Sachbearbeiter A und B eigentlich ja eine groteske und nicht hinnehmbare Situation ist: die WBO ist zT so schwammig formuliert, dass eigentlich ja alles anerkannt werden müsste.

Und sich auf Sachbearbeiter A zu berufen, hilft bei Person B nicht unbedingt weiter.
In meinem Fall musste ich ein Logbuch nachträglich und umständlich besorgen, ein Kollege von mir (anderer Sachbearbeiter?) nicht.
Zum Kotzen eigentlich.

Deshalb wäre es schon interessant, hier im Forum zu posten, welche Dinge generell anerkannt werden und welche eher wohl Einzelfallentscheidungen sein könnten.