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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ruhezeitmissachtung



NotSan
01.05.2019, 09:22
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Ruhezeit und wie Ihr das einschätzen würdet.

Fall1:
RD Mitarbeiter beginnt Montagmorgen 7:00 Uhr bei einer bezahlten Nebentätigkeit einen Dienst bis ca 15:00 Uhr, am Abend 19:00 Uhr dann eine 12h RTW Nachtschicht.
Dienstag 8:00 Uhr wieder weiter bei der Nebentätigkeit bis 15:00 Uhr, am Abend 19:00 Uhr nochnmals einen 12h Nachtdienst.
Mittwoch 7:30 Uhr wieder bei der Nebentätigkeit bis 15:00 Uhr.
Somit ergibt sich eine maximale Ruhezeit pro Tag von ca 4-5 Stunden zwischen den Arbeitsstätten.


Fall2:
RD Mitarbeiter arbeitet von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Job1 um dann ab 19:00 Uhr eine 12h Nachtschicht.

Hier eine Ruhezeit von 1h innerhalb von 24 Stunden.

Ich persönlich finde solch ein Verhalten als Patientenschädigend bzw grob Fahrlässig, oder sehe ich das hier jetzt etwas zu spitzfindig und würde gerne eure Meinungen dazu wissen, bzw kennt sogar jemand ähnliche Fallkonstallationen?

Sebastian1
01.05.2019, 09:33
Zwischen zwei Schichten muss eine Ruhezeit von 11/12 (je nach Arbeitsstätte) Stunden gewährleistet sein. Ausnahme: Selbständige/freiberufliche Tätigkeiten, weil das das ArbZG nicht greift. Aber selbst dann muss die Ruhezeit vor Aufnahme der angestellten Tätigkeit gewährleistet sein. Heisst: Angestellt und dann freiberuflich ohne Ruhezeit geht, Freiberuflich und dann Angestellt ohne Ruhezeit geht nicht.

NotSan
01.05.2019, 09:53
Danke für die Antwort, die rechtlichen Gegebenheiten des Arbeitsschutzgesetzes sind mir bekannt und daher ja auch die Frage wie Ihr das bewerten würdet. Die 11 Stunden wurden und werden in beiden Fällen nicht eingehalten und meiner Meinung nach im ersten Fall juristisch sogar grob Fahrlässig aus niederen Beweggründen, da dies gewollt über mehrere Tage stattfindet.
In beiden Fällen liegt keine Selbsständigkeit vor. Ich habe mit den betreffenden Personen das Gespräch gesucht, aber es wird ihrerseits kein Fehlverhalten eingesehen.

Meine Überlegungen sind immer, wäre ich der Patient würde ich so ein Handeln wollen - sprich hier, der verantwortliche NotSan hält über mehrere Tage keine Ruhezeit ein und muss im Zweifel kritische Situationen beherrschen. Dazu muss man hier erwähnen, wir haben die NotSan Handlungsempfehlung komplett freigegeben + weitere Medikamente auf Wunsch des ärztlichen Leiters auch ohne NA Nachalarmierung, somit eine sehr hohe Eigenverantwortung / Patientenverantwortung.

Welche Konsequenzen würdest Ihr hier sehen?

- Gespräch mit der RDL, was meiner Meinung nach für den Mitarbeitenden eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall eine Kündigung bedeuten würde.

- oder so perfide es sich auch anhört, eine Anzeige erstatten

Feuerblick
01.05.2019, 10:21
Da die Ruhezeitmissachtung nicht dein Problem sondern das des Kollegen und ggf. des Arbeitgebers ist, würde ich mich allenfalls an die RDL wenden und das auch dokumentieren...

Sebastian1
01.05.2019, 11:49
Ganz gelinde gesagt, wenn du nicht Vorgesetzter bist oder sonstwie in Verantwortung bist, geht es dich doch nix an. Das muss dann der betreffende Kollege mit sich selbst und den Vorgesetzten ausmachen.

Und: hat es denn eine Schädigung gegeben?
Da einfach einen Kollegen anzuschwärzen halte ich für grenzwertig...

NotSan
01.05.2019, 15:43
Ich denke man muss auch etwas differenzieren, nur muss immer erst was passieren, damit gehandelt wird? Sorry, aber dieses Denken finde ich etwas grenzwertig und ich könnte es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren sofern was passieren würde und ich von dieser ganzen Missachtung weiß.

Natürlich ist es ein "anschwärzen", aber was kann ein Patient dafür, wenn denn wirklich was passiert? Die Patientensicherheit geht in meinen Augen vor, wie das persönliche Interesse maximal Geld zu verdienen.
Daher finde ich es grenzwertig solch ein Verhalten an den Tag zu legen. Ich hatte das Gespräch ja gesucht und versucht an die Vernunft zu appelieren, aber leider ist das schwäbische Schwimmen in manchen Köpfen zu sehr drin.

pottmed
01.05.2019, 20:47
Leben und leben lassen, von Anschwärzen halte ich nichts. Ich weiß nicht wo der Kollege bzw ihr fahrt und wie hoch die Einsatzbelastung in 12 Stunden ist, aber es gibt einige RD-Bereiche in denen 24 h -Dienste durchaus möglich sind.

Klingt für mich leider eher nach einem persönlichen Problem mit besagtem Kollegen, dass jetzt auf "offiziellem" Wege gelöst werden soll.

Das Du "juristisch" Recht hast, ist klar.... aber wie gesagt, es geht dich nichts an. Du bist weder die Dienstaufsicht noch das Gewerbeaufsichtsamt.

Corinna
07.05.2019, 17:34
...dass man seine eigene Gesundheit in Gefahr sieht, wenn der Kollege in dem Zustand den RTW mit fährt?

WackenDoc
18.05.2019, 17:45
Das hängt von der Auslastung in den Diensten ab. Auf Wachen wo man quasi durchfährt ist das was anderes als auf Dornröschenwachen, auf denen man mehr Ruhe bekommt als daheim.

Latteglas
30.05.2019, 09:20
Ein Hinweis an den Vorgesetzten wäre doch ein Anfang, je nachdem wie der die Sache dann bewertet, wird er schon entsprechende Schritte einleiten.
Bei uns bekommt man schriftlich ausgehändigt, dass die Nebentätigkeit die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigen darf und die Ruhezeiten einzuhalten sind, da ansonsten die Genehmigung für die Nebentätigkeit dann widerrufen werden kann. Wenn er nach einer Nachtschicht noch in die andere Arbeit geht, kann da der Haupt-AG wenig machen. Aber im umgekehrten Falle sollte er ggf. Maßnahmen ergreifen. Wie die aussehen, bleibt ihm überlassen.

Mano
10.06.2019, 00:52
Das Arbeitszeitrecht wäre mir wurscht. Aber ich würde mich nicht von einem Kollegen fahren lassen, der tagelang nicht geschlafen hat - das wäre ja schon präsuizidal...
Aber ob das so ist, ergibt sich aus deiner Schilderung nicht - vermutlich hat er auf Arbeit während der Bereitschaft geschlafen. Und natürlich gilt obiges auch für den Kollegen, der die Nacht aus privaten Gründen nicht geschlafen hat oder der nach der Arbeit immer noch 8 Stunden auf der privaten Baustelle steht und sein Haus renoviert...