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Lena17072001
07.05.2019, 18:43
Hallo ihr lieben.

Ich bin wirklich am Ende mit den Nerven. Das LPA BaWü hat mein Attest im Drittversuch für das mündliche Physikum abgelehnt, das schriftliche habe ich schon. Mir bleibt laut Rechtsbelehrung nur eine Klage übrig. Ist schonmal jemand diesen Weg gegangen und kann mir von seinen Erfahrungen und dem Ausgang berichten?

Danke und liebe Grüße

morgoth
07.05.2019, 18:52
Ist das Attest denn gerechtfertigt? Also bist du prüfungsunfähig?

Gesocks
07.05.2019, 18:59
Und war die Form des Attests gewahrt?

Ich hab's jetzt auch nicht wahnsinnig oft erlebt und - was keinen Unterschied machen dürfte - häufiger bei Juristen als Medizinern, aber die mussten alle beim Amtsarzt antanzen.

Heerestorte
07.05.2019, 18:59
Ich denke auch, dass das wohl kein Attest von einem Amtsarzt war, oder?

Lena17072001
07.05.2019, 19:11
Kein Attest vom Amtsarzt. Ich habe mich Tage vorher (nach Rücksprache mit dem Dekanat) bereits informiert und die Studienberaterin hatte mir geraten, being LPA nachzufragen wie ich vorgehen muss. Also Anruf:“hallo mir gehts schon nicht so gut, sollte ich es am Freitag nicht in die Prüfung schaffen, wie muss ich mich verhalten?“ „mit einem glaubhaftem Attest können Sie zurücktreten.“ bei uns braucht man kein Attest vom Amtsarzt. Ich habe 2 Semester vorher auch Magen-Darm gehabt und habe ein Attest eingereicht und das war kein Problem. Jetzt wird mir unterstellt, ich „sei am Tag meines Anrufes schon entschlossen gewesen, zurückzutreten und habe deshalb einen Tag später eine Ärztin aufgesucht, die mir Prüfungsunfähigkeit bestätigt hat um mich vor meinem Drittversuch zu retten. Zudem sei Gasteoenteritis kein Grund für Prüfungsungfähigkeit“ (Gastroenteritis, wassergefüllte Darmschlingen, Diarrhoe, verstärkte Darmtätigkeit, Puls erhöht, blass, niedriger BD) Untersuchungen: Ultraschall, Temp messen, Bluttest.
Wie würdet ihr vorgehen? Ich finde das wirklich unfair.

Lena17072001
07.05.2019, 19:12
Ach und kann jemand einen guten Anwalt aus dem Raum empfehlen? :-)

Erdbeermond
07.05.2019, 21:07
Naja, aber sorry, im Heftchen, dass man zu seinen Prüfungsunterlagen bekommt, steht doch klipp und klar drin, wie man sich im Falle einer Krankheit zu verhalten hat. Sogar die Prüfer sagen fragen einen am Anfang, ob man sich für die Prüfung bereit fühlt und dass man noch zurück treten kann.
Dass man denkt, bei einem Staatsexamen reicht ein Attest vom Hausarzt, kommt mir doch sehr wirr vor.

Wie auch immer, ich wünsche dir viel Glück für deine Klage. Alternativ würde ich es wohl eher mit einem Härtefallantrag bei der Uni versuchen, da solltest du mehr Glück haben.

Heerestorte
07.05.2019, 21:27
Wie auch immer, ich wünsche dir viel Glück für deine Klage. Alternativ würde ich es wohl eher mit einem Härtefallantrag bei der Uni versuchen, da solltest du mehr Glück haben.

Geht das überhaupt beim Physikum?

Gesocks
07.05.2019, 21:45
Nein. Erdbeermond, das ist jetzt insgesamt ziemlich halbgar.

Rücktritt unmittelbar vor beziehungsweise während der Prüfung ("Fühlen Sie sich im Stande, die Prüfung abzulegen?" "Nö.") wird nicht anders gehandhabt als der Rücktritt einige Tage vor der Prüfung. Den Nachweis bleibt der Prüfling genauso schuldig.
Ob ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden muss, entscheidet das LPA. Lena hat das Vorgehen doch erfragt, der Bescheid bemängelt es auch nicht.
Härtefallantrag bei der Uni bringt, beim Staatsexamen, gar nichts.

Lena17072001
07.05.2019, 22:17
Amtsärztlich muss bei uns nicht sein! So hat es mir das LPA und auch das Dekanat mitgeteilt. Aus meinem Bekanntenkreis waren schon viele krank, keiner von denen brauchte je ein Attest vom Amtsarzt.
Ich bin nur stark verunsichert, laut diversen Anwälten stehen die Chancen gut, dass das Hauptverfahren für mich positiv ausfällt, allerdings würde ich gerne wissen, ob und welche Erfahrungen da gemacht worden sind.. :-)

morgoth
07.05.2019, 22:29
Naja, aber wenn das oben Genannte das Wesentliche des Attestes darstellt (wassergefüllte Darmschlingen, verstärkte Darmtätigkeit .,,.), muss man doch auch das LPA verstehen, dass die für ein staatliches Examen die Prüfüngsunfähigkeit ja gar nicht akzeptieren können. Das ist doch eine völlige Allerweltsbeschreibung einer Gastroenteritis. Da fehlen doch gänzlich konkrete Schilderungen, warum du die Prüfung nicht ablegen konntest.

Lena17072001
07.05.2019, 22:53
Also ich denke mit Diarrhoe und evtl. bakteriellem Infekt, war es mir schlecht möglich 4 Stunden in eine Prüfung zu gehen.

Rettungshase
07.05.2019, 23:19
Derart zukunftsrelevante/-entscheidende Rücksprachen mit dem LPA immer (!) schriftlich klären.

Notfalls nach einem Telefonat in einer E-Mail an den konkreten Ansprechpartner schreiben:
"Sehr geehrte(r) Herr/Frau Sowieso,
würden Sie mir freundlicherweise die eben in unserem Telefonat getätigte Aussage, dass ein hausärztliches Attest für Zweck XY reicht, noch einmal schriftlich bestätigen?"
Oder eben direkt schriftlich klären.

Ist zwar etwas hölzern, habe ich aber sogar bei der dämlichsten Famulaturrückfrage bzgl Anrechnungen so gehandhabt.
Bringt dem OP zwar leider nix mehr, aber vielleicht stößt irgendjemand bei einer zukünftigen Recherche mal auf diesen Thread.

Feuerblick
08.05.2019, 07:06
Naja, offensichtlich sollte man gerade NICHT namentlich in Erscheinung treten, wenn man sich in dieser Sache erkundigt. Wenn ich es recht verstanden habe, geht es ja nicht ums Attest selbst sondern darum, dass man sie wegen der vorherigen Nachfrage verdächtigt, da geschummelt zu haben. Quasi Krankmeldung mit Vorankündigung...

escitalopram
08.05.2019, 07:43
Ich kann mich zum Fall nicht äußern, aber wenn alles stimmen sollte, bestätigt das mein Eindruck, dass (nicht nur LPA, Unis in) Bayern und BW extrem spießig sind. Wir können nur spekulieren, ob die Person tatsächlich Magen-Darm hat oder doch aus Angst nicht antreten möchte etc. Fakt ist, dass sie ein Attest hat und scheinbar kein Amtsarzt-Attest benötigt wird (finde ich auch seltsam). Und wie kann man sich nur so anstellen, ist das LPA jetzt ein Detektivbüro oder was? Am besten schicken sie einen Mitarbeiter zur Studentin, damit er sich von der Glaubhaftigkeit ihrer Prüfungsunfähigkeit durch körperliche Untersuchung, Labor und am besten diagnostische Laparotomie überzeugt.

Ich wünsche dir viel Erfolg und lass dich am besten von einem Spezialisten beraten!

Erdbeermond
08.05.2019, 11:32
Nein. Erdbeermond, das ist jetzt insgesamt ziemlich halbgar.

Rücktritt unmittelbar vor beziehungsweise während der Prüfung ("Fühlen Sie sich im Stande, die Prüfung abzulegen?" "Nö.") wird nicht anders gehandhabt als der Rücktritt einige Tage vor der Prüfung. Den Nachweis bleibt der Prüfling genauso schuldig.
Ob ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden muss, entscheidet das LPA. Lena hat das Vorgehen doch erfragt, der Bescheid bemängelt es auch nicht.
Härtefallantrag bei der Uni bringt, beim Staatsexamen, gar nichts.

Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt Natürlich braucht man in jedem Fall, egal ob man sich drei Tage vorher schon schlecht fühlt oder ob man fünf Minuten vorher entscheidet, dass es nicht geht, ein Attest. Ich wollte nur darauf hinaus, dass man eben direkt vor der Prüfung noch gefragt wird, ob man dafür bereit ist. Und falls nicht, dass man dann eben sofort zum (Amts)Arzt muss, um sich ein Attest zu holen.

CM321
08.05.2019, 12:20
(Gastroenteritis, wassergefüllte Darmschlingen, Diarrhoe, verstärkte Darmtätigkeit, Puls erhöht, blass, niedriger BD)

Also ein bisschen Flitzekacke hatten wir damals auch alle vor dem Physikum, besonders vor dem mündlichen. Genauso einen erhöhten Puls etc. Aber bringt ja jetzt auch nichts mehr, darüber zu diskutieren, ob die Krankmeldung nötig war oder nicht. Jetzt nimm halt deinen Antwalt und klär das. Den Rechtsstreit wirst du mit 99%iger Wahrscheinlichkeit gewinnen und darfst die Prüfung noch mal machen. Versuch aber, für die Zukunft was draus zu lernen. Wenn du als Ärztin jede OP dreimal rausschiebst weil dir gerade mal wieder nicht so wohl dabei ist, dann findet das dein Arbeitgeber später auch nicht so geil. Genauso wenig deine Patienten.

escitalopram
08.05.2019, 13:28
Wenn du als Ärztin jede OP dreimal rausschiebst weil dir gerade mal wieder nicht so wohl dabei ist, dann findet das dein Arbeitgeber später auch nicht so geil. Genauso wenig deine Patienten.

Super hilfreich und sinnvoll, ich bin überzeugt, dieser Kommentar hilft der Studentin immens für ihre Weiterentwicklung. Vielleicht weiß sie all das und vllt. hat sich gerade andere Probleme?

Atana
08.05.2019, 13:37
Unfassbar dreist vom LPA. Am besten kommen sie zu dir nach Hause, um noch eine Stuhlprobe zu entnehmen, damit sie wirklich sicher sind, dass du krank warst.

Auf jeden Fall zum Anwalt, sowas darf man nicht mit sich machen lassen.

CM321
08.05.2019, 13:45
Super hilfreich und sinnvoll, ich bin überzeugt, dieser Kommentar hilft der Studentin immens für ihre Weiterentwicklung. Vielleicht weiß sie all das und vllt. hat sich gerade andere Probleme?

Auf einer Skala von 0 bis 10, was denkst du, wie sehr wird sich ihr zukünftiger Chef für die "anderen Probleme" interessieren, wenn sie ständig nicht zur Arbeit erscheint?
Es geht hier ja nicht um den ersten Versuch, sondern um den dritten. So langsam wird es allerhöchste Zeit selbst effektiv was gegen diese Probleme zu unternehmen.