Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einweisung nach PsychKG im Rettungsdienst
HonorisCausa
16.05.2019, 08:50
Hallo zusammen,
habe mal einen kurzen Fall, den ich in der Runde vorstellen möchte.
Notarztdienst. Alarmierung morgens um 8:00 Uhr in ein Pflegeheim für Behinderte Menschen. Stichwort auf dem Melder: Einweisung nach PsychKG. Vor Ort zeigt sich folgende Situation: Polizei und Ordnungsamt vor Ort. Bekannter Patient mit bestehender Persönlichkeits- und Impulskontrollstörung habe mal wieder das Pflegepersonal bewußt geschlagen. Fremdaggressiver Verhalten sein nicht neu. Jetzt soll der Patient gegen seinen Willen eingewiesen werden. Patient liegt aktuell ruhig im Bett. Kommunikation aufgrund der Behinderung deutlich reduziert.
Frage: Besteht eine Indikation zum PsychKG? Wie würdet ihr vorgehen?
Relaxometrie
16.05.2019, 09:14
Ich habe gelernt, daß für die Einweisung nach PKG drei Säulen erfüllt sein müssen: Psychiatrische Erkrankung, akute Eigen-oder Fremdgefährdung und keine Möglichkeit, die Situation anders als mit einer Einweisung nach PKG zu bewältigen.
Punkt 1 liegt vor.
Punkt 2 liegt akut nicht mehr vor; allerdings ist die Situation, in welcher sich der Patient befindet, anscheinend instabil.
Punkt 3: Mit Bedarfsmedikation oder entschärfenden Gesprächen müsste das Heim auf Impulsdurchbrüche vorbereitet sein. Aber hier besteht offensichtlich Verbesserungsbedarf.
Beste Variante meiner Meinung nach:
Den Gesetzlichen Betreuer (gibt es vermutlich?) informieren und darauf hinweisen, daß Verbesserungsbedarf besteht. Der Betreuer kann ja eine Einweisung nach BGB veranlassen.
Die Info an den Betreuer kann ja auch das Personal des Heims übernehmen.
Im Zweifel, wenn es im Beisein der versammelten Helfer wieder zu Aggression kommen sollte, muß wohl doch eine Einweisung nach PKG erfolgen.
Wobei ich da nicht weiß (und an einer Antwort interessiert bin), ob eine Einweisung nach PKG überhaupt möglich ist, wenn ein Patient unter gesetzlicher Betreuung steht und die Einweisung dann ja nach BGB erfolgen könnte?
Vermutlich erst PKG. Wenn der Betreuer dann hinzu kommt, Umwandlung in Einweisung nach BGB?
easy-bisy
16.05.2019, 09:14
Moin- bin zwar keine alt-erfahrene Psychiaterin aber grundsätzlich besteht bei Fremdgefährdung bei psychiatrischer Erkrankung natürlich die Indikation zum PsychKG. Im Einzelnen müssen das natürlich der erfahrene Psychiater auf der geschlossenen Akutstation und letztendlich der Amtsrichter entscheiden. Wahrscheinlich ist der Patient in der Klinik ja auch schon bekannt.
Das Heim kann den Patienten ja nicht adäquat betreuen, wenn sie nicht an ihn rankommen- sehe da wenig alternativen.
Was ich nicht verstehe, warum da ein Notarzt kommen muss?????
easy-bisy
16.05.2019, 09:17
Wobei ich da nicht weiß (und an einer Antwort interessiert bin), ob eine Einweisung nach PKG überhaupt möglich ist, wenn ein Patient unter gesetzlicher Betreuung steht und die Einweisung dann ja nach BGB erfolgen könnte?
Vermutlich erst PKG. Wenn der Betreuer dann hinzu kommt, Umwandlung in Einweisung nach BGB?
Bei Fremdgefährdung greift immer PsychKG- bei Eigengefährdung BGB. Soviel habe ich in meinen 2 Wochen Psychiatrie schon gelernt ;-)
HonorisCausa
16.05.2019, 09:40
Die Frage ist auch, ob eine Persönlichkeitsstörung ausreichend ist nach PsychKG vorzugehen. Akutes Delir, Psychose, also theoretisch bethandelbare Grunderkrankungen plus der Tatbestand der Fremgefährdung ist sicherlich eine Indikation, aber bei einer Erkrankung, die sich nicht behandeln läßt..... ehrlich gesagt, ich habe das Bauchschmerzen
HonorisCausa
16.05.2019, 09:41
.....
HonorisCausa
16.05.2019, 09:41
Bei Fremdgefährdung greift immer PsychKG- bei Eigengefährdung BGB. Soviel habe ich in meinen 2 Wochen Psychiatrie schon gelernt ;-)
Kann man grundsätzlich so sagen?
Choranaptyxis
16.05.2019, 09:50
Zumindest bei uns war es so in der VL
Pat. behandlungsbedürftig, stimmt Behandlung nicht zu, Einwilligungsfähigkeit gestört, akute Eigengefährdung aufgrund psychischer Erkrankung: Unterbringung nach UGB oder BGB
Pat. behandlungsbedürftig, stimmt Behandlung nicht zu, Einwilligungsfähigkeit gestört, akute Fremdgefährdung aufgrund psychischer Erkrankung: Unterbringung nach UGB (nicht BGB)
ChillenMitBazillen
16.05.2019, 09:53
Das Ordnungsamt ist doch vor Ort. Damit würde ich mich ganz auf das Medizinische beschränken und das Ordnungsamt das Rechtliche klären lassen.
easy-bisy
16.05.2019, 09:54
Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es bei der Betreuung ja primär um das Wohl des Betroffenen- der Betreuer ist nicht zuständig für die Sicherheit Anderer. Daher muss bei im Vordergrund stehender Fremdgefährdung der PsychKG richterlich beschlossen werden.
Aus meiner sicht wäre es aber sicherlich auch im Interesse des Patienten, rasch fachärztlich gesehen zu werden. Traust du dir zu- gerade bei einem vielleicht geistig behinderten Menschen, einzuschätzen ob der vielleicht in einer akuten Krise ist und dringend Hilfe braucht? Im worst-case Szenario wird der am nächsten Tag wieder entlassen.
Ich hab schon deutlich sinnlosere PsychKG Einweisungen erlebt und in der Neuro erst recht völlig bekloppte Einweisungen von PH-Patienten.
Im Zweifelsfall wahrscheinlich auch eher einweisen, gerade beim (vermeintlich) ruhigen Patienten. Ich finde nicht, dass hier eine riesige Verletzung seiner Rechte vorliegen würde, vielleicht wäre er ja sogar gerne mit ins KH gefahren. Das gibt es ja im Bereich der geistigen Behinderungen häufig, ich bezweifele in dem Zusammenhang auch, dass sein Grundproblem wirklich eine Persönlichkeitsstörung war - auch wenn es so im Bewohnerstammblatt drinsteht...
Wenn jetzt natürlich die neue Pflegeschülerin Anna den Rettungsdienst verständigt hat, und zwischenzeitlich hat die Wohnbereichsleiterin angegeben, dass dieses Verhalten regelhaft jeden Mo-Mi-Fr vor der Beschäftigungstherapie auftritt, hat man auch mehr Argumente, auf die Zwangseinweisung zu verzichten und den Fall dann im Gespräch Patient-Betreuer-Wohnheim klären zu lassen. Aber auch da kann eine kurze Auszeit manchmal beiderseits für Entzerrung sorgen.
In aller Regel würde ich mir da die Finger nicht verbrennen und den Patienten fachärztlich im KH untersuchen lassen.
Das mit der Persönlichkeitsstörung finde ich in dem ganzen Kontext auch mehr als fragwürdig. Ansonsten werden (meist männliche) Patienten mit einer emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typ regelmäßig nach PsychKG untergebracht. Noch öfter landen die allerdings auch im Maßregelvollzug oder gleich ganz in der JVA (dann oft auch ohne Diagnostik).
Das mit der Persönlichkeitsstörung finde ich in dem ganzen Kontext auch mehr als fragwürdig. Ansonsten werden (meist männliche) Patienten mit einer emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typ regelmäßig nach PsychKG untergebracht. Noch öfter landen die allerdings auch im Maßregelvollzug oder gleich ganz in der JVA (dann oft auch ohne Diagnostik).
Und Menschen mit Behinderung, die fremdaggressive werden, landen auch ständig in der Psychiatrie. Klassischerweise liegen dem Verhalten dann aber eher dynamische Interaktionen mit dem Personal zugrunde und die Menschen sind in der Klinik lammfromm. Da wird dann das Pipamperon von 40 auf 41 mg erhöht und die gehen zurück ins Pflegeheim.
Die Frage ist auch, ob eine Persönlichkeitsstörung ausreichend ist nach PsychKG vorzugehen. Akutes Delir, Psychose, also theoretisch bethandelbare Grunderkrankungen plus der Tatbestand der Fremgefährdung ist sicherlich eine Indikation, aber bei einer Erkrankung, die sich nicht behandeln läßt..... ehrlich gesagt, ich habe das Bauchschmerzen
Das Argument würde ich übrigens gerade nicht ziehen:
Bei Intoxikation/Delir kann man sagen "Patient wieder ruhig", akutes Problem abgeklungen (z.B. schon wieder die kritischen 0,2 Promille ausgenüchtert, Psychose/Wahnerleben entaktualisiert durch beruhigendes Gespräch), weiter beobachten, bei Bedarf erneute Verständigung (Patient kann vielleicht prinzipiell auch seine Angelegenheiten selbst besorgen)
Bei "tieferen" Problemen (Persönlichkeitsstruktur, Intelligenzminderung, organische Syndrome) sollte man sich gerade nicht auf die vermeintliche Ruhe berufen, weil man weiß ja, dass das Problem nicht einfach so ausheilt/weggeht. Und die Leute sind i.d.R. unter Betreuung, d.h. sie können sich nicht selbst helfen - und die aktuellen Helfer sind überfordert/am Anschlag … nach dem Angriff.
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