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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zweitstudium im neuen Staatsvertrag-keine Ortspräferenzen mehr?



ihda
26.05.2019, 16:01
Hallo

Stimmt es,dass es keine Ortspräferenzen mehr für das Zweitstudium geben wird? Ähnlich der Abiturbestenquote?
Man kommt dann einfach irgendwo hin?

Viele Grüße
die ihda

davo
27.05.2019, 13:36
Woher hast du diese Info? Im Entwurf des Staatsvertrages (Artikel 9, Absatz 2) steht nichts davon:

https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-1613.pdf

ihda
27.05.2019, 21:04
Woher hast du diese Info? Im Entwurf des Staatsvertrages (Artikel 9, Absatz 2) steht nichts davon:

https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-1613.pdf

Hi
In deinem Papier. Anhang. Seite 10 steht in der Erläuterung,dass es in der Abibestenquote keine Ortspräferenzen mehr gibt. Daselbe gelte für die Vorabquotennach Artikel 9 ,zu der auch die ZS-Quote gehört.
" Zu Artikel 8, zu Absatz 1"

Ich kopiere den genauen Wortlaut noch mal hier rein später.

Ich bin mir aber nicht sicher,ob dann eine Bewerbung an allen Orten erfolgt und man quasi zugelost wird, wenn man den NC hat. Sowohl in der Abibestenquote als auch in der ZSQ.
So war es Anfang der 90er schon mal

davo
27.05.2019, 21:44
Naja, dort steht ja nur, dass man nicht mehr auf sechs Studienorte beschränkt sein soll, sondern an allen Studienorten berücksichtigt werden soll. Aber das heißt ja nicht, dass es keine Ortspräferenzen mehr gibt. Aus S. 22-23 der Begründung geht hervor, dass es in den Hauptquoten auch weiterhin Ortspräferenzen geben wird, was dann nach S. 10 der Begründung eigentlich bedeuten müsste, dass es auch in den Vorabquoten weiterhin Ortspräferenzen geben wird.

ihda
28.05.2019, 16:23
Naja, dort steht ja nur, dass man nicht mehr auf sechs Studienorte beschränkt sein soll, sondern an allen Studienorten berücksichtigt werden soll. Aber das heißt ja nicht, dass es keine Ortspräferenzen mehr gibt. Aus S. 22-23 der Begründung geht hervor, dass es in den Hauptquoten auch weiterhin Ortspräferenzen geben wird, was dann nach S. 10 der Begründung eigentlich bedeuten müsste, dass es auch in den Vorabquoten weiterhin Ortspräferenzen geben wird.

Siehst du es so,dass es noch in der Abiturbestenquote Ortspräferenzen geben wird?
Ich bekomm das nicht zusammen. Versuch an allen Orten und gleichzeitig dennoch Ortspräferenzen?

davo
28.05.2019, 16:28
Ja, ich sehe es so. Ob es dann auch wirklich so sein wird - keine Ahnung.

Und so schwer wäre das ja wirklich nicht. Kann man halt statt bis zu 6 Studienorten bis zu 38 Studienorte reihen. Andere Länder schaffen es ja auch, und für das Computersystem, das die Vergabe abwickelt, wäre das ein Kinderspiel.

ihda
29.05.2019, 20:42
Ja, ich sehe es so. Ob es dann auch wirklich so sein wird - keine Ahnung.

Und so schwer wäre das ja wirklich nicht. Kann man halt statt bis zu 6 Studienorten bis zu 38 Studienorte reihen. Andere Länder schaffen es ja auch, und für das Computersystem, das die Vergabe abwickelt, wäre das ein Kinderspiel.
Ja,danke. Kannst du erläutern,wie du aus dem Entwurf zum Schluss kommst,dass es sowohl in Bestenquote als auch ZWQ noch Präferenzen gibt? Hab ich da was überlesen?

ihda
29.05.2019, 20:43
Kann nicht nachbearbeiten. Habe bei hss angefragt und sie meinten es gäbe keine Auskunft,da nicht final der Vertrag steht.
(Natürlich wird es bei dem Entwurf bleiben-alleine wegen des Zeitdrucks:))

davo
30.05.2019, 06:49
Ja,danke. Kannst du erläutern,wie du aus dem Entwurf zum Schluss kommst,dass es sowohl in Bestenquote als auch ZWQ noch Präferenzen gibt? Hab ich da was überlesen?

Habe ich ja schon geschrieben:


Aus S. 22-23 der Begründung geht hervor, dass es in den Hauptquoten auch weiterhin Ortspräferenzen geben wird, was dann nach S. 10 der Begründung eigentlich bedeuten müsste, dass es auch in den Vorabquoten weiterhin Ortspräferenzen geben wird.


Habe bei hss angefragt und sie meinten es gäbe keine Auskunft,da nicht final der Vertrag steht.

Dass das alles noch nicht fix ist, ist ohnehin klar. Man kann nur mutmaßen anhand des Entwurfes (und der ist jetzt schon fast ein halbes Jahr alt), mehr nicht. Niemand kann dir auf deine Frage eine sichere Antwort geben. Weder ich noch Hochschulstart noch sonstwer. Da wirst du eben abwarten müssen, wahrscheinlich noch 5-7 Monate.

Hinzu kommt, dass ja eine sogenannte Übergangsphase vorgesehen ist, in der das, was technisch noch nicht umgesetzt werden kann, durch andere Regelungen ersetzt werden kann. Das wird sich auf die Zweitstudienquote zwar wahrscheinlich nicht auswirken, aber könnte theoretisch dafür sorgen, dass man selbst bei Kenntnis des endgültigen Vertrages noch nicht weiß, wie das Verfahren zum SS 2020 aussehen wird.

ihda
30.05.2019, 21:01
sorry nochmal. Aber auf Seite 22 23 steht dich ausdrücklich,dass diese Präferenzen nur noch fürs AdH Anwendung haben sollen

ihda
30.05.2019, 21:13
steht doch...?

und das Fragezeichen habe ich auch vergessen. Sorry

davo
31.05.2019, 14:40
In Artikel 10 Absatz 6 steht, wenn ich das richtig sehe, dass nur in einem Teil von ZEQ und AdH eine Vorauswahl nach Ortspräferenz erfolgen darf. Daraus ergibt sich IMHO, dass es in ZEQ und AdH Ortspräferenzen geben wird.

Und auch auf S. 22-23 der Begründung, die sich auf diesen Absatz bezieht, steht ja klipp und klar, dass in AdH und ZEQ eine Vorauswahl nach Ortspräferenz möglich sein wird, siehe der erste Absatz und der erste Satz des zweiten Absatzes.

Aber das Grundproblem bleibt bestehen: Das ist halt nur ein Entwurf. Du wirst abwarten müssen, da werden dir noch so viele Fragen nichts bringen.

ihda
31.05.2019, 15:53
In Artikel 10 Absatz 6 steht, wenn ich das richtig sehe, dass nur in einem Teil von ZEQ und AdH eine Vorauswahl nach Ortspräferenz erfolgen darf. Daraus ergibt sich IMHO, dass es in ZEQ und AdH Ortspräferenzen geben wird.

Und auch auf S. 22-23 der Begründung, die sich auf diesen Absatz bezieht, steht ja klipp und klar, dass in AdH und ZEQ eine Vorauswahl nach Ortspräferenz möglich sein wird, siehe der erste Absatz und der erste Satz des zweiten Absatzes.

Aber das Grundproblem bleibt bestehen: Das ist halt nur ein Entwurf. Du wirst abwarten müssen, da werden dir noch so viele Fragen nichts bringen.

ja, in ZEQ und AdH. Aber mir gehts ja um Zweitstudienquote und Abibestenquote. Ich finde halt dahingehend nichts,das es bestätigt.

davo
31.05.2019, 16:04
Aber warum soll sich diesbezüglich ausgerechnet in der Zweitstudienquote irgendwas ändern, wenn sich auch in den anderen Quoten nichts ändern soll?

Der einzige Satz, der sich auf das Zweitstudium bezieht, ist übrigens wortwörtlich derselbe wie im aktuell gültigen Staatsvertrag...