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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu opt-out



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Sziv
10.06.2019, 11:55
Hallo,
mir wurde bei der Vertragsunterzeichnung ein Zettel mit "Einwilligung zum opt-out" beigelegt.
Ich habe der Personalerin gesagt, dass ich das nicht unterschreibe. Hat erst für Verwirrung gesorgt, aber nach ein paar Telefonaten meinte sie es ginge klar haha.
Nun meine Frage dazu:
Momentan mache ich noch keine Dienste.
Wenn es dann aber so weit ist, bedeutet dass ja, dass ich sie rein rechtlich nicht antreten dürfte, richtig ? Ich würde ja die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48h bereits mit dem ersten Dienst überschreiten.
In der Praxis wird es dann natürlich anders laufen, es sei denn ich weigere mich gegen Dienste und mache mich bei den Kollegen damit sehr unbeliebt...
Dann bringt es ja im Endeffekt nichts, das opt-out nicht zu unterschreiben, oder ?
Hab ich nun irgendeinen VOrteil, den ich gerade nicht sehe ? Oder gar einen Nachteil?
Grüße

Shade
10.06.2019, 16:10
Wenn du Opt-Out nicht unterschreibst, würdest du bei Diensten sehr schnell die zulässige Zeit-Grenze erreichen. Normalerweise ist es ja üblich, dass die Dienste ausbezahlt werden, was am Ende des Monats einen deutlichen Unterschied macht (bei 4 Diensten im Monat ca. 800 € netto). Du müsstest dann stattdessen Ausgleichs-frei bekommen.

Ist natürlich die Frage, ob dich der Arbeitgeber, wenn du es nicht unterschreibst, überhaupt behält.

Rettungshase
10.06.2019, 16:28
Ich hab das damals nicht unterschrieben, wie die meisten anderen meiner Kollegen auch nicht.
Nichtsdestotrotz ackern alle im Prinzip gleichviel.

https://www.aerzteblatt.de/archiv/202845/Opt-out-Erklaerung-Was-Aerzte-beachten-sollten

Brutus
10.06.2019, 17:03
Wenn es dann aber so weit ist, bedeutet dass ja, dass ich sie rein rechtlich nicht antreten dürfte, richtig ? Ich würde ja die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48h bereits mit dem ersten Dienst überschreiten.
Mooooment! Das kann man so pauschal nicht sagen: Wie ist denn Euer Dienstmodell?
Wir fangen zum Beispiel erst Mittags an. Damit geht unser Dienst "nur" 20 Stunden. Davon 8 Stunden Regelarbeitszeit, dann 12 Stunden BD. Davon gehen 8 Stunden wieder an FZA ab am nächsten Tag. Damit "nur" 4 Stunden im Plus. :-nix

Sziv
10.06.2019, 19:29
Mooooment! Das kann man so pauschal nicht sagen: Wie ist denn Euer Dienstmodell?
Wir fangen zum Beispiel erst Mittags an. Damit geht unser Dienst "nur" 20 Stunden. Davon 8 Stunden Regelarbeitszeit, dann 12 Stunden BD. Davon gehen 8 Stunden wieder an FZA ab am nächsten Tag. Damit "nur" 4 Stunden im Plus. :-nix

die gehen bei uns von 8 bis 8.man macht schon ordentlich plus, auch wenn ich den genaue BD Anteil nicht im Kopf habe.

Ausgkeichsfrei würde ich lieber nehmen. Wird der Arbeitgeber mir sicherlich nicht anbieten :D

Brutus
10.06.2019, 20:26
Naja, aber selbst dann: 24 Stunden Dienst. Gehen wir mal von 8h Regelarbeit aus. 1/2 Stunde Pause und gefolgt von 15,5 Stunden BD. Davon werden 8h FZA am nächsten Tag abgezogen. Bleiben 7,5 Stunden übrig. Bei 40 Stunden / Woche geht also ein Dienst in der Woche. Wochenende natürlich nicht. Da geht nur ein Dienst alle 2 Wochen, und dann darfst Du sonst keinen Dienst in den Wochen machen. Sprich: 4 Dienste in der Woche Mo-Do Pro Monat gehen schon. Freitag / Samstag / Sonntag dementsprechend weniger...

anignu
10.06.2019, 23:23
Naja, aber selbst dann: 24 Stunden Dienst. Gehen wir mal von 8h Regelarbeit aus. 1/2 Stunde Pause und gefolgt von 15,5 Stunden BD. Davon werden 8h FZA am nächsten Tag abgezogen. Bleiben 7,5 Stunden übrig. Bei 40 Stunden / Woche geht also ein Dienst in der Woche. Wochenende natürlich nicht. Da geht nur ein Dienst alle 2 Wochen, und dann darfst Du sonst keinen Dienst in den Wochen machen. Sprich: 4 Dienste in der Woche Mo-Do Pro Monat gehen schon. Freitag / Samstag / Sonntag dementsprechend weniger...

Mooooment! Das kann man so pauschal nicht sagen: Wie ist denn Euer Dienstmodell?
Mooooment! Das kann man so pauschal nicht sagen: Wie ist denn Euer Tarifvertrag?
Im Tarifvertrag TVÄ VKA, dem meiner Meinung nach Standard-Tarifvertrag, steht unter §10 (5) Satz 2 eine Höchstarbeitszeit von 58 Stunden. Nicht 48h. Und das durchschnittlich. Man kann also sehr wohl im Schnitt 1 Dienst in drei von vier Wochen machen und zusätzlich jeden Samstag eine 12h Nachtschicht. Wunderschön. Schonmal überlegt wie das Leben dann aussieht? Aber von der Höchstarbeitszeit wäre es erlaubt. Jetzt gibt es noch Gesetze wie das mit dem Sonntag der dann ausgeglichen werden muss, dann kommt eine neue Tarifvertragsregelung mit zwei freien Wochenenden im Monat usw... aber ansonsten wäre das kein Problem... wie gesagt: 58h. nicht 48h. Oder was habt ihr für einen Tarifvertrag?

Pflaume
11.06.2019, 00:08
@anignu: Du hast den §7 Absatz (7) und den §7 Absatz (8) des ArbZG (https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__7.html) übersehen, die gemeinsam die Höchstarbeitszeit ohne ausdrückliches Opt-out auf 48h wöchentlich begrenzen. Bei dem 24h-Dienstmodell handelt es sich um eine Regelung im Tarifvertrag gemäß §7 Abs (2) ArbZG, wodurch der Absatz (8) ebenfalls greift (->48h maximal). Die Erhöhung auf 58h wöchentlich ist somit im TVÄ/VKA nur im Rahmen des Opt-out gemäß §7 Absatz (7) möglich. Der Tarifvertrag §10 Absatz 5 selbst nimmt ausdrücklich auf §7 Abs 2a ArbZG bezug, der wiederum automatisch den §7 Absatz (7) in Stellung bringt.

Somit im TVÄ/VKA: 24h-Dienste möglich ohne opt-out, 48 Wochenstunden möglich ohne Opt-out, mehr als 48 Wochenstunden nur möglich mit Opt-out.

anignu
11.06.2019, 03:27
ich dachte 58h möglich ohne opt-out, 66 nur noch mit...
Wenn das wirklich so wenig sein sollte, was ist denn dann mit Einsätzen in der Rufbereitschaft? zählen die zur Arbeitszeit?

tragezwerg
11.06.2019, 06:16
Also, ich hab das Opt out abgelehnt (konnte man auf unserem Formular ankreuzen, ob man zustimmt oder nicht).
Faktisch arbeiten bei uns alle gleich viel, egal ob zugestimmt oder nicht. Gesetzliche Regelungen interessieren keinen so wirklich. Und irgendwo hab ich mal gelesen, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit gemittelt übers Jahr ausschlaggebend ist, und da wird wohl von den Arbeitgebern gerne der Urlaub mit eingerechnet, und schwupps hat man ja gar nicht sooooo viel gearbeitet.

Pflaume
11.06.2019, 14:29
@anignu: Siehe hier (http://www.aerztestreik-mainz.de/home/downloads/mbinfo_tarifvertrag.pdf) unter "II. Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft", dort Punkt 4. Sowohl für die Erhöhung auf 58h als auch für die Erhöhung auf 66h ist eine einzelvertragliche Opt-out-Regelung erforderlich.

Edit: Die von mir verlinkte pdf-Datei bezieht sich auf den Tarifvertrag des Marburger Bund mit Ärzten in Universitätskliniken (TdL). Die Formulierung in §7 Absatz 5 TdL ist aber identisch mit der Formulierung in §10 Abs. 5 TVÄ/VKA.

Wie Rufbereitschaft gewertet wird, weiß ich nicht. Ich würde vermuten, dass mindestens die reinen Einsatzzeiten (ggf. ab dem Losfahren zuhause) bei der Höchstarbeitszeit mitzählen. Vielleicht weiß das jemand anders?

vanilleeis
11.06.2019, 15:04
Ich hab kein Optout unterschrieben, habe eine Teilzeitstelle und es interessiert keine Sau. Letztens habe ich den 3. 24h-Dienst in einer Woche mit Hinweis auf die Höchstarbeitszeiten abgelehnt, da wurde ich groß angeguckt. Also von daher glaube ich nicht, dass da wirklich Regulationsmechanismen hinter hängen

koelnerchen
11.06.2019, 21:04
Hallo zusammen,
Ich hänge mich mit einer Zwischenfrage Mal dran... Habe heute mal meine Stundenzettel aus den letzten Monaten ausdrucken lassen, und da stehen zwar die Bereitschaftsdienste mit Uhrzeiten drauf, aber ohne Stundenzahl und sind unten beim Ist auch nicht mit eingerechnet.
M.E. müsste das anders sein, also die Bereitschaftsdienststunden müssen zur Arbeitszeit dazu addiert werden, oder liege ich da falsch?
Opt-out habe ich auch nicht unterschrieben...

Cliff100
11.06.2019, 23:05
Wenn Sie ausbezahlt werden nicht. Da gehts ja nur um dein stundenkonto. Mit maximal zulässiger Arbeitszeit haben die Stundenzettel wenig zu tun.

koelnerchen
12.06.2019, 11:51
Wenn Sie ausbezahlt werden nicht. Da gehts ja nur um dein stundenkonto. Mit maximal zulässiger Arbeitszeit haben die Stundenzettel wenig zu tun.

Aber dann bräuchte man ja generell keine Opt-out Vereinbarung, wenn die zusätzlichen Bereitschaftsdienste nicht zu den Stunden addiert werden?
Ich scheine das Ganze noch nicht ganz zu durchblicken...
Vielleicht mal ein Praxisbeispiel:
Sagen wir Mal mit Vollarbeit sind 184h pro Monat geplant. Dazu werden dann noch drei 14h Bereitschaftsdienste am Wochenende tagsüber geplant, die zu 90% vergütet werden.
Dann ist es also korrekt, dass diese 42 Stunden die im BD gearbeitet wurden nicht zur normalen Arbeitszeit hinzugerechnet werden (obwohl man damit ja geplant in der Realität schon bei 54h/Woche liegt)?
Ich würde ja denken (bzw hoffen), dass das anders wäre und lt Gesetz Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zählt, auch wenn dieser vergütet wird, und somit es dann auch mit Dienstfreien Wochenenden irgendwann wieder kompensiert werden müsste oder eben irgendwann im Halbjahr freie Tage unter der Woche dazu kommen müssten um unter der Höchstarbeitszeit von 48 h im 6-Monats-Durchschnitt zu bleiben...

Pflaume
12.06.2019, 12:22
Die Bereitschaftsdienste zählen bzgl. der Höchstgrenzen im Arbeitszeitgesetz als Arbeitszeit. Sofern sie ausbezahlt werden, zählen sie aber nicht auf deinem Stundenkonto.

Das, was dir ausgedruckt worden ist, ist vermutlich einfach eine Übersicht deiner geleisteten Dienste inklusive Bereitschaftsdiensten und die Auswirkungen aufs Stundenkonto. Da stehen bezüglich des Stundenkontos die geplanten und die geleisteten Vollarbeitsstunden drauf und am Ende steht meistens ein Saldo, d.h. wieviele Plus- oder Minus- (haha) Stunden du in dem Monat geleistet hast. Sofern die Plus-Stunden nicht regelmäßig ausgezahlt werden, steht vermutlich auch noch ein Gesamtsaldo deines Stundenkontos drauf. In deinem Stundenauszug tauchen teilweise wahrscheinlich sogar Bereitschaftsstunden auf, nämlich die, die durch Freizeitausgleich am Folgetag in Vollarbeitsstunden ausgeglichen werden. Diesen Zusammenhang hast du nur möglicherweise noch gar nicht geblickt.

Die Gesamtzahl der Stunden, die du in dem Monat inkl. Bereitschaftsdienstzeiten anwesend warst, steht auf dem Zettel vermutlich nicht zusammengezählt drauf. Das müßtest du dir selbst ausrechnen. Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, dir das jeden Monat mitzuteilen. Meines Wissens ist der Arbeitgeber nicht mal unbedingt verpflichtet, die überhaupt einen Stundenzettel auszudrucken.

koelnerchen
12.06.2019, 17:54
Danke für die ausführliche Antwort!
Nur das bedeutet ja im Umkehrschluss, dass man beliebig viele BDs zusätzlich zur Vollarbeit aufgebrummt bekommen kann, sofern diese vergütet werden, völlig egal ob Opt-out oder nicht... Weil es ja ohnehin nirgendwo in Stunden nachgehalten wird, wie die tatsächliche Anwesenheitszeit im Monat war. Das macht es ja dann auch schwieriger, eine Überschreitung der Höchstarbeitszeit nachzuweisen.
Ausgleich in Vollarbeit erfolgt übrigens nicht (und ist so auch nicht aufgeführt); diese BD sind zu 100% zusätzlich zur wöchentlichen Arbeitszeit von 40h geplant, erhöhen also jeden Monat weiter die wöchentliche Stundenzahl, da es keinen Monat ohne Wochenenddienste gibt.
Und mit den Stundenzetteln hast du Recht, ich habe mir die auch extra ausdrucken lassen und wurde mit großen Augen angeschaut. Wurde dann aber problemlos getan.

Autolyse
12.06.2019, 19:05
Die Stundenzettel beziehen sich nur auf die vergütungspflichtige Arbeitszeit. Diese entspricht aber nicht der öffentlich-rechtlichen Höchstarbeitszeit. Die werktägliche Anwesenheit des Arbeitnehmers über acht Stunden ist zwingend zu dokumentieren, genauso wie jede Anwesenheit an einem Nichtwerktag (§ 16 II 1 ArbZG) und zwar für jeden einzelnen Arbeitnehmer (ErfK/Wank, ArbZG, § 16 Rn 6) - ebenso wie alle Mitarbeiter, die in die Verlängerung eingewilligt haben.

Natürlich kann man nicht unbegrenzt Bereitschaftsdienste leisten nur weil die vergütet werden. Damit wird der Arbeitgeber zwar von seiner schuldrechtlichen Verpflichtung frei die geleistete Arbeit zu vergüten. Allerdings bleibt es trotzdem rechtswidrig. Es gibt damit zwei Aspekte:
1. Die Freistellung anstatt der Vergütung muss man sich erkämpfen, also einklagen, wenn der Arbeitgeber auch nach Abmahnung seine Praxis nicht ändert.
2. Aufsichtsbehördliche Maßnahmen können das auch durchsetzen: Der Arbeitgeber, der einen Mitarbeiter über den tariflich vereinbarten Ausgleichszeitraum (das sind üblicherweise sechs Monate bei Bereitschaftsdiensten, die jeden Monat von neuem beginnen, der Ausgleichszeitraum verschiebt sich also jeden Monat: Es gilt, dass Januar-Juni der erste ist, Februar-Juli der zweite und immer so fort) beschäftigt handelt mindestens ordnungswidrig (Vorsatz ist indiziert, weil der Arbeitgeber genau weiß wer Opt-Out unterschrieben hat und wer nicht). Ist man nicht der Einzige, dann ist man im Bereich der Straftat, weil es viele Mitarbeiter mehrfach betrifft (das ist dann der beharrliche Verstoß und der ist leichter nachzuweisen als die Gesundheitsgefährdung). Strafrechtlich verantwortlich ist der Arbeitgeber, bei juristischen Personen also das jeweilige Organ (=Geschäftsführer/Vorstand) und ein gelber Brief sorgt meist für hektische Betriebsamkeit.

Das muss man aber wirklich durchziehen wollen und danach ist das Tischtuch meist zerschnitten, weil in der Medizin die wenigsten Verantwortlichen Profi genug sind um damit umgehen zu können verklagt zu werden.

Was leider ebenfalls wenig bringen wird ist in tarifgebundenen Häusern die Gewerkschaft hinzuzuziehen, weil jeder Verstoß auch ein Verstoß gegen den Tarifvertrag ist. Eine Industriegewerkschaft würde sich das kaum bieten lassen und eine Disziplinierung über den Arbeitgeberverband anstreben. Unseren Interessenskonfliktfunktionären traue ich das dagegen weniger zu...

FirebirdUSA
12.06.2019, 19:44
Also BD zählt voll als Arbeitszeit zur Berechnung der WAZ, zählt aber in der Regel nicht zu deiner Regelarbeitszeit. Deshalb kann man Minusstunden haben obwohl man mehr als 40h/42h Woche gearbeitet hat. Ohne Opt Out ist die max. WAZ 48h, wobei über 3 Monate gemittelt wird. Urlaub zählt nach Urteil im letzten Jahr(?) wie normaler Arbeitstag und nicht mit 0 ab erreichen des gesetzlichen Urlaubsanspruch (wie früher gerne praktiziert).
Mit opt out ändert sie die höchst WAZ und der Mittelungszeitraum wird länger.

Ansonsten ist Autolyse nix hinzuzufügen

koelnerchen
12.06.2019, 19:47
Danke Autolyse,
Damit kann ich viel anfangen, so habe ich mir das auch gedacht, aber eben dazu keine Grundlage gefunden. Es ist ja auch gar nicht der Plan einen AG zu verklagen, aber so habe ich ja zumindest einige Grundlagen um zu begründen warum nicht noch der x-te Dienst eingetragen werden kann. Und sich mit den rechtlichen Regelungen auszukennen kann bei den zahlreichen Argumenten der anderen Seite ja hilfreich sein.