Loeffel94
10.06.2019, 19:53
Hallo miteinander,
ich will im Oktober anfangen Medizin zu studieren und mache mir, im Hinblick auf die Approbation, etwas Sorgen bezüglich meiner Krankengeschichte.
Mit 21 wurde bei mir ADHS diagnostiziert, nach dem ich mir sehr schweren Depressionen zum zweiten mal für mehrere Monate in der Psychiatrie war. Da ich leider keines der möglichen Präparate vertrage bzw. diese bei mir nicht wirken, bin ich seit Sommer 2016 ( bis 2017 mit Ausnahmegenehmigung) Cannabispatient.
Dank Dronabinol ging es mir dann kognitiv und psychisch so gut, dass ich mein Abitur nachholen konnte (Ergebnisse gibt es am 13. -> 1,0-1,1) und auch seit der Einnahme keine Depressionen o.ä. mehr hatte.
Nun ist Cannabis als Medizin leider durchaus ein kontroverses Thema, auch wenn mein Abischnitt die Wirksamkeit im verordneten Kontext absolut bestätigen sollte, weshalb ich mich Frage, ob es hier zu Problemen bei der Approbation kommen könnte? Die gleichen Bedenken habe ich mit den zwei Psychiatrieaufenthalten, wessen Gesamtdauer sich summiert auf 9Monate belaufen.
Davon ausgehend das ich bis zum Abschluss meines Studiums gesund bleibe: Sind die Aufenthalte und die Diagnose ADHS, ein Grund für die Verwehrung der Approbation?
Danke schon Mal fürs Lesen!
liebe Grüße,
Löffel
ich will im Oktober anfangen Medizin zu studieren und mache mir, im Hinblick auf die Approbation, etwas Sorgen bezüglich meiner Krankengeschichte.
Mit 21 wurde bei mir ADHS diagnostiziert, nach dem ich mir sehr schweren Depressionen zum zweiten mal für mehrere Monate in der Psychiatrie war. Da ich leider keines der möglichen Präparate vertrage bzw. diese bei mir nicht wirken, bin ich seit Sommer 2016 ( bis 2017 mit Ausnahmegenehmigung) Cannabispatient.
Dank Dronabinol ging es mir dann kognitiv und psychisch so gut, dass ich mein Abitur nachholen konnte (Ergebnisse gibt es am 13. -> 1,0-1,1) und auch seit der Einnahme keine Depressionen o.ä. mehr hatte.
Nun ist Cannabis als Medizin leider durchaus ein kontroverses Thema, auch wenn mein Abischnitt die Wirksamkeit im verordneten Kontext absolut bestätigen sollte, weshalb ich mich Frage, ob es hier zu Problemen bei der Approbation kommen könnte? Die gleichen Bedenken habe ich mit den zwei Psychiatrieaufenthalten, wessen Gesamtdauer sich summiert auf 9Monate belaufen.
Davon ausgehend das ich bis zum Abschluss meines Studiums gesund bleibe: Sind die Aufenthalte und die Diagnose ADHS, ein Grund für die Verwehrung der Approbation?
Danke schon Mal fürs Lesen!
liebe Grüße,
Löffel