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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwanger in der Weiterbildung - Was darf man?



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Miss_H
28.06.2019, 05:44
Um es gleich vorweg zunehmen, es geht hier nicht um mich persönlich.
Es gibt zu diesem Thema schon einige Threads, die aber schon älter sind, daher ein Neuer.
Ich habe ein paar allgemeine und ein paar spazielle Fragen.
Für jeden Arbeitsplatz muss eine Gefährdungsbeurteilung bestehen. Wer macht das und an wen kann man sich wenden wenn man die haben möchte?
Was ist grundsätzlich verboten? Dienst (ist klar), Notaufnahme (wenn man alleine ist auch eher nicht, wegen infektiösen und aggressiven Patienten), OP (nicht grundsätzlich, aber Gasnarkosen schon?)?
Mir würden auch Links zu weiterführender verlässlicher Literatur reichen.

Milana
28.06.2019, 06:40
Die Gefährdungsbeurteilung schreibt der Betriebsarzt. So wie ich das neue MuSchG verstehe: alles kann, viel muss nicht. Bei uns bekommt wohl man einen Wisch vorgelegt, wo man sich "ausdrücklich damit einverstanden" erklärt, auch sonn- und feiertags und nachts schwanger zu arbeiten. Vielleicht auch ein Grund, warum bei uns alle ins Beschäftigungsverbot gehen ;) Der AG ist zwar verpflichtet dazu, dir einen Arbeitsplatz bereit zu stellen (sofern das Unternehmen groß genug ist, dass das geht), aber bei uns wird das nur in Ausnahmefällen praktiziert.
Ist natürlich schön, dass die schwangere Chirurgin sich jetzt aussuchen darf, doch in den OP zu gehen (Achtung, Gasnarkose, achtung scharfe Gegenstände etc.), der einzige Nachteil ist halt, dass die nächste Chirurgin, die das vielleicht nicht möchte, jetzt dumm angeguckt wird, weil die letzte Schwangere ja (im Extremfall, aber wer macht das schon) alles inkl. Dienste absolviert hat.

tragezwerg
28.06.2019, 07:54
Zuständig für die "Positivliste" ist das jeweilige Regierungspräsidium, was für interessante Unterschiede zwischen den einzelnen Bezirken führt. Ich hatte in verschiedenen Bundesländern in der Anästhesie alles von "Kann normal Narkose machen inklusive Gas" über "Darf nur in die Prämed" bis zu "Beschäftigungsverbot, weil weder Narkose noch Prämed zu risikoarm".

Kandra
28.06.2019, 12:53
Ist natürlich schön, dass die schwangere Chirurgin sich jetzt aussuchen darf, doch in den OP zu gehen (Achtung, Gasnarkose, achtung scharfe Gegenstände etc.), der einzige Nachteil ist halt, dass die nächste Chirurgin, die das vielleicht nicht möchte, jetzt dumm angeguckt wird, weil die letzte Schwangere ja (im Extremfall, aber wer macht das schon) alles inkl. Dienste absolviert hat.

Eine Kollegin von mir hat auch schwanger normal weitergearbeitet (ist u.a. krank in die Arbeit gekommen) und hat dann ihr Kind verloren. Ich bin gespannt, ob das in der oberen Etage eine Art von Umdenken ausgelöst hat aber irgendwie bezweifel ich das...

Evil
28.06.2019, 14:20
Die Gefährdungsbeurteilung schreibt der Betriebsarzt.
In Praxen der Praxisinhaber.


Bei uns bekommt wohl man einen Wisch vorgelegt, wo man sich "ausdrücklich damit einverstanden" erklärt, auch sonn- und feiertags und nachts schwanger zu arbeiten. Vielleicht auch ein Grund, warum bei uns alle ins Beschäftigungsverbot gehen ;) Der AG ist zwar verpflichtet dazu, dir einen Arbeitsplatz bereit zu stellen (sofern das Unternehmen groß genug ist, dass das geht), aber bei uns wird das nur in Ausnahmefällen praktiziert.
Ist natürlich schön, dass die schwangere Chirurgin sich jetzt aussuchen darf, doch in den OP zu gehen (Achtung, Gasnarkose, achtung scharfe Gegenstände etc.), der einzige Nachteil ist halt, dass die nächste Chirurgin, die das vielleicht nicht möchte, jetzt dumm angeguckt wird, weil die letzte Schwangere ja (im Extremfall, aber wer macht das schon) alles inkl. Dienste absolviert hat.
Da kann Dir der AG soviele Zettel zum unterschreiben vorlegen wie er will, und selbst wenn Du das alles unterschreibst: es ist nach Mutterschutzgesetz unzulässig.
Nachtarbeit, erhöhtes Verletzungsrisiko, Dienst, alles was im Gesetz drinsteht: der AG muß dafür sorgen, daß eine Schwangere das nicht macht, Punkt.
Wenn bei Euch mal die Gewerbeaufsicht oder die BG vorbeischaut, dann wird das teuer für den AG.

Lava
28.06.2019, 15:12
Bei uns wure die Gefährdungsbeurteilung von mir und meinem Chef zusammen geschrieben nach einem Formular vom Betriebsarzt. Der wisch ging dann an den Betriebsarzt, glaube ich.

Bestell dir mal vom Familienministerium den Prospekt zum Mutterschutzgesetz, da steht viel drin. auch Sachen, die bei uns keiner so recht wusste, z.B. dass man für Vorsorgeuntersuchungen frei gestellt werden muss.

Letztendlich kann man sich auch erstmal beim Betriebsarzt ganz unverbindlich beraten lassen, bevor man sich an einen Chef wendet. Das Gesetz verbietet eigentlich echt richtig viel, wenn man es ernst nimmt und sich dran hält.

Rettungshase
28.06.2019, 16:57
Die anästhesiologische Prämed finde ich im Grunde viel beknackter als den OP, weil die Patienten da oftmals relativ "ungefiltert" reinströmen. Dann hast du da den Überraschungs-MRGN-Patienten in deinem kleinen Räumchen sitzen...

In OP Sälen, sind die Patienten in aller Regel ausführlich durchgescreent, sodass bis dato ansteckende Krankheiten weniger wahrscheinlich sind.
Eine gute Bekannte hat bis zuletzt in ihrer Schwangerschaft im OP gearbeitet mit Ausnahme von infektiösen Patienten, Sälen, in denen geröntgt wird sowie Kindernarkosen und hier insbesondere Maskeneinleitungen. Hätte sie aber alles nicht machen müssen.

WackenDoc
28.06.2019, 17:38
Also- 1. ist für die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitgeber und nicht der Betriebsarzt zuständig. Der betriebsarzt berät, wenn dem AG die Expertise fehlt.
2. wurde letztes Jahr das Mutterschutzgesetz geändert.Es muss jetzt für jeden Arbeitsplatz eine GB Schwangerschaft geben. Egal ob da ne Schwangere oder überhaupt eine Frau drauf sitzt.
3. sind die zu 90% nicht gemacht. Aber die Gewerbeaufsichten haben auf ihren Homepages Vordrucke die man gut nutzen kann.
4. Auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums gibt es sowohl das Mutterschutzgesetz, als auch eine Kommentierung/Erklärung dazu.
In allen Fragen kann man die zuständige Gewerbeaufsicht fragen- die muss eh informiert werden, wenn der AG eine Schwangere beschäftigt.

Miss_H
30.06.2019, 14:35
Eine Kollegin von mir hat auch schwanger normal weitergearbeitet (ist u.a. krank in die Arbeit gekommen) und hat dann ihr Kind verloren. Ich bin gespannt, ob das in der oberen Etage eine Art von Umdenken ausgelöst hat aber irgendwie bezweifel ich das...
Ein kausaler Zusammenhang lässt sich wohl kaum beweisen und finde das schwierig, weil damit auch Vorwürfe im Raum stehen. Die Kollegin ist krank zur Arbeit gekommen. Sollte sie nicht machen, aber ihr Schuldzuweisungen machen finde ich scheiße.


Also- 1. ist für die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitgeber und nicht der Betriebsarzt zuständig. Der betriebsarzt berät, wenn dem AG die Expertise fehlt.
2. wurde letztes Jahr das Mutterschutzgesetz geändert.Es muss jetzt für jeden Arbeitsplatz eine GB Schwangerschaft geben. Egal ob da ne Schwangere oder überhaupt eine Frau drauf sitzt.
3. sind die zu 90% nicht gemacht. Aber die Gewerbeaufsichten haben auf ihren Homepages Vordrucke die man gut nutzen kann.
4. Auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums gibt es sowohl das Mutterschutzgesetz, als auch eine Kommentierung/Erklärung dazu.
In allen Fragen kann man die zuständige Gewerbeaufsicht fragen- die muss eh informiert werden, wenn der AG eine Schwangere beschäftigt.
Wer ist denn der Arbeitgeber? Vertrag wird mit der Verwaltung geschlossen. Vorgesetzte sind ja trotzdem die Chefs der jeweiligen Abteilung. Also muss der Chef das machen oder etwa die Verwaltung?


der AG muß dafür sorgen, daß eine Schwangere das nicht macht, Punkt.
Wenn bei Euch mal die Gewerbeaufsicht oder die BG vorbeischaut, dann wird das teuer für den AG.
Mein Arbeitgeber ist die Verwaltung mit denen habe ich den Vertrag geschlossen. Vorgesetzte sind trotzdem meine Chefs. Wer muss sich um Strafen sorgen? (Wäre ein Argument mit dem man den Chef von der Notwendigkeit der Gefährdungsbeurteilung "überzeugen" könnte.

WackenDoc
30.06.2019, 14:49
Wer genau es machen bzw. unterschreiben muss, ist nicht genau geregelt. Das müsste innerhalb der Klinik geregelt sein. DAs geht schon tief ins Betriebsrecht rein. In größeren Unternehmen wird es meist delegiert z.B. an den Krankenhausingenieur/fest angestellte Sicherheitsfachkraft.
Die letztendliche Verantwortung dürfte sogar beim Verwaltungs- oder Personalchef liegen. Evtl. beim jeweiligen Klinikchef je nach Organisationsform.

WackenDoc
30.06.2019, 14:57
Zuständig sind nach §29 MuSchuG die Aufsichtsbehörden nach Landesrecht- also üblicherweise die Gewerbeaufsicht.
§32 regelt die Bußgeldvorschriften, §33 Strafvorschriften.
Ah gerade gesehen- wer Arbeitgeber ist, regelt §2

Miss_H
30.06.2019, 16:44
Alles klar.
Ich werde einfach Mal ansprechen, ob die Gefährdungsbeurteilung bei uns vorliegt (mit dem Hinweis, dass es sie geben muss).

WackenDoc
30.06.2019, 19:39
Die Gewerbeaufsicht Niedersachsen hat auf ihrer Homepage (ganz einfach bei Google Gewerbeaufsicht Niedersachsen Mutterschutz eingeben) einen Leitfaden für Pflegekräfte- also was als unverantwortbar angesehen wird- das ist nämlich nicht so genau definiert. Ich glaube das kann man auch als Anhalt für ärztliche Tätigkeiten nehmen.

Kandra
30.06.2019, 21:05
Ein kausaler Zusammenhang lässt sich wohl kaum beweisen und finde das schwierig, weil damit auch Vorwürfe im Raum stehen. Die Kollegin ist krank zur Arbeit gekommen. Sollte sie nicht machen, aber ihr Schuldzuweisungen machen finde ich scheiße.



Die letzte der ich daran die Schuld gebe, ist natürlich sie selber, das soll bitte wirklich nicht so rüberkommen. Schuld ist das System, dass es einem so schwer macht, krank zu Hause zu bleiben und den Stress zu reduzieren.

Herbstblume90
01.07.2019, 22:38
Wo wir grad beim Thema sind... wie ist das mit den Dienst Ausgleichszahlungen? Ich finde die Aussagen beim MB nicht ganz Aussage kräftig- wird da nach den letzten 3 Monaten vorbei tritt der Schwangerschaft geschaut? Ich mache erst seit Ein paar Monaten Rufbereitschafts Dienste und hoffe, zügig schwanger zu werden. Die Dienste werden immer erst drei Monate später ausgezahlt. Also wenn ich Pech habe bekommen ich das Gehalt ohne Dienste weiter? Und wenn ich so lange brauche, dass ich drei Monate lang Dienst Gehalt bekommen habe (bei Rufbereitschaft ist der Unterschied sehr deutlich) das höhere?

epeline
02.07.2019, 10:37
Also ich durfte in der Schwangerschaft quasi nichts. Nicht mal zu Visite, da Seronegativ für Parvoviren...
Ich hab die Zeit vor allem Briefe geschrieben, telefoniert und Diagnostikpatienten organisiert und aufgenommen, Aufklärungen gemacht und Neugeborene untersucht und geschallt.
Da ich für den FA gelernt habe, wars nicht so schlimm. Die letzten 3 Monate hatte ich bei grenzwertiger Cervixlänge ein individuelles BV, durfte um 12 heim. Ganz zu Hause bleiben wollte ich nicht.

@Herbstblume: ich denke mal, dass die Dienste verrechnet werdenm

Vianna
18.12.2019, 19:31
Was darf man eigentlich schwanger in einer Hausarztpraxis nicht mehr?

Darf man da nicht Hausbesuche machen? Eigentlich soll man ja nicht allein arbeiten und jeder Zeit abgelöst werden können, keine Blutentnahmen machen usw.?

denkstdu
25.12.2019, 19:37
Ich war trotzdem Hausbesuche machen.
Ich glaube in einer Praxis kann man mit seinem Chef sicherlich sprechen ob man sich das zutraut oder nicht.
Ich hab auch bis zum Ende in der Praxis noch Schnittwunden genäht und Wundversorgungen gemacht.

WackenDoc
25.12.2019, 19:51
@Vianna- schau mal auf der von mir beschriebenen Seite. Eigentlich dürftest du keine Hausbesuche machen. Und nur sehr eingeschränkte Tätigkeiten in der Praxis.

Vianna
09.03.2020, 14:05
Darf man schwanger bei der Corona-Welle und Influenza-Welle noch in der Hausarztpraxis arbeiten? Arbeite bisher noch, habe bisher auch weiterhin alle infektiösen Patienten bekommen. Bisher ist alles gut gegangen, habe mir noch nichts eingefangen....mache mir irgendwie so langsam aber doch ein wenig Sorgen.